Verwahrung von Wertpapieren. Trade Republic verwahrt im Rahmen der Depotführung die Wertpapiere und Wertrechte des Kunden mit Ausnahme der vom Kunden erworbenen Cryptowerte. Trade Republic beachtet dabei die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Depotgeschäfts. Inländische Wertpapiere verwahrt in aller Regel die Clearstream Banking AG, Frankfurt, als Wertpapiersammelbank, sofern die Wertpapiere zur Girosammelverwahrung zugelassen sind. So lange Trade Republic selbst kein Depot bei der Clearstream Banking AG unterhält, werden die inländischen Wertpapiere der Kunden bei einem Zwischenverwahrer, der ein Depot bei der Clearstream Banking AG unterhält, verbucht (derzeit: in einem Depot der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG). Mit dem jeweiligen Zwischenverwahrer hat Trade Republic einen entsprechenden Vertrag geschlossen. In diesem Zusammenhang hat der Zwischenverwahrer die Wertpapiere der Kunden getrennt von den von ihm selbst gehaltenen Wertpapieren zu verwahren. Der Zwischenverwahrer haftet der Trade Republic für etwaige Pflichtverletzungen im Rahmen der Verwahrung der Wertpapiere der Kunden. Trade Republic ist wiederum den Kunden selbst für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten aus dem Rahmenvertrag und den Sonderbedingungen verpflichtet. Für den Insolvenzfall der Trade Republic oder des Zwischenverwahrers werden Trade Republic und der Zwischenverwahrer die Wertpapiere der Kunden von einem etwaigen Eigenbestand getrennt halten. Dadurch wird eine Vermengung von Eigenbestand mit Kundenbeständen vermieden und ein Aussonderungsrecht der Kunden betreffend ihrer inländischen Wertpapiere gewährleistet. Lediglich für die vom Kunden bei Wertpapier-Sparplänen gehaltenen Bruchteile von Wertpapieren (vgl. Ziffer 2.5 der Sonderbedingungen Wertpapier-Sparplan, Anlage 2.4 zum Rahmenvertrag) kann Trade Republic ggf. einen Deckungsbestand als Eigenbestand halten. Ausländische Wertpapiere werden in der Regel im Heimatmarkt des betreffenden Papiers oder in dem Land verwahrt, in dem der Kauf getätigt worden ist. Aus der jeweiligen Wertpapierabrechnung, die Trade Republic dem Kunden zur Verfügung stellt, ist ersichtlich, in welchem Land Trade Republic die Wertpapiere verwahrt. Trade Republic erfüllt ihre Verpflichtungen aus der Verwahrung durch Bereitstellung und Führung des Depots. Dies schließt vor allem folgende Leistungen mit ein: - Erteilung eines jährlichen Depotauszugs; - Einlösung von Wertpapieren und die Bogenerneuerung; - Behandlung von Bezugsrechten, Opti...
Verwahrung von Wertpapieren. Die Verwahrung von Wertpapieren erfolgt gem. den Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte. Inländische Wertpapiere werden bei der deutschen Wertpapiersammelbank Clearstream Banking, Frankfurt, verwahrt, sofern sie zur Girosammelverwahrung zugelassen sind. Ausländische Wertpapiere werden in der Regel im Heimatland des entsprechenden Wertpapiers ver- wahrt, gegebenenfalls in dem Land, in dem der Kauf erfolgte. In welchem Land Ihre Wertpapiere verwahrt werden, teilen wir unseren Depotkunden
Verwahrung von Wertpapieren. Die ING verwahrt im Rahmen des Depotvertrags die Wertpapiere des Depotinhabers ausschließlich mittelbar. Es findet keine unmittelbare Verwahrung von effektiven Stücken statt. Die ING bietet keine Streifband- verwahrung an. Ferner erbringt sie die in den „Vereinbarungen zum Komfort-Depot“ beschriebenen Dienstleistungen.
Verwahrung von Wertpapieren. Die Bank verwahrt im Rahmen des Depotvertrages die Wertpapiere des Depotinhabers ausschließlich mittelbar als Besitzmittler gegenüber dem Stückeverwahrer. Eine unmittelbare Verwahrung von effektiven Stücken ist nicht möglich. Es gelten ergänzend Nrn. 13 ff. der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte.
Verwahrung von Wertpapieren. Die Verwahrung von Wertpapieren erfolgt gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Verwahrung von Wertpapieren und ande- ren Werten. Zur Verwahrung von Wertpapieren bedient sich die Bank meist in- ländischer und ausländischer Drittverwahrer (Lagerstellen). Die Bank wählt diese sorgfältig aus und überprüft deren Qualität und Service regelmäßig. Die Bank führt Aufzeichnungen, die es ihr ermöglichen, die für die einzelnen Kunden gehaltenen Vermögenswerte jederzeit sowohl voneinander als auch von ihren eigenen Vermögenswerten zu un- terscheiden und stimmt diese regelmäßig mit ihren Drittverwahrern ab.
Verwahrung von Wertpapieren. Die Verwahrung von Wertpapieren erfolgt gemäß den Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte der Bank. Inländische Wertpapiere wer- den demgemäß regelmäßig bei der deutschen Wertpapiersammelbank (Clearstream Banking AG, Frankfurt) verwahrt, sofern diese zur Giro- sammelverwahrung zugelassen sind. Ausländische Wertpapiere werden in der Regel im Heimatmarkt des betreffenden Papiers oder in dem Land verwahrt, in dem der Kauf getätigt wurde. In welchem Land die Wertpapiere der Kunden verwahrt werden, teilt die Bank den Kunden auf der Wertpapierabrechnung mit. An den in- oder ausländischen Wertpapieren wird den Kunden je nach Verwahrart das Miteigentum oder Alleineigentum bzw. eine andere im Lagerland übliche, gleichwertige Rechtstellung nach Maßgabe der Ziffern 11 und 12 der Sonderbedin- gungen für Wertpapiergeschäfte (vgl. Kapitel G) verschafft. Die Haftung der Bank im Zusammenhang mit der Verwahrung von Wertpapieren bestimmt sich nach Ziffer 19 der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte (vgl. Kapitel G). Weitere Einzelheiten kann der Kunde dem Kapitel B 15 „Informationen zum Schutz der Gelder und Finanzinstrumente von Xxxxxx“ entnehmen.
Verwahrung von Wertpapieren. Die Verwahrung von Wertpapieren erfolgt gemäß unseren Sonderbedingungen für den Handel in Wertpapieren und das Verwahrgeschäft. Die Bank beauftragt hierfür in- und ausländische Verwahrstellen, wie z. B. Clearstream Banking Luxembourg. Eine Trennung der Wertpapiere von Kunden und denen der Bank wird über eine gesonderte Kontenstruktur sichergestellt. An den Wertpapieren, die wir wie zuvor beschrieben verwahren, erhalten Sie Eigentum beziehungsweise eine eigentumsähnliche Rechtsstellung (vgl. Nr. 11 und 12 der Sonderbedingungen für den Handel in Wertpapieren und das Verwahrgeschäft gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank). Dadurch sind Sie nach der Maßgabe der jeweils geltenden ausländischen Rechtsordnung vor dem Zugriff Dritter auf Ihre Wertpapiere geschützt. Im Übrigen haften wir bei der Verwahrung Ihrer Wertpapiere nach Nr. 12 und 19 der Sonderbedingungen für den Handel in Wertpapieren und das Verwahrgeschäft gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Bei Verwahrländern außerhalb der EU / EWR können sich unterschiedliche Risiken im Bezug auf die Haftung ergeben. Für diese Länder werden im Rahmen der Verwahrstellenüberprüfung gesonderte Rechtsgutachten zur Risikoeinschätzung hinzugezogen. Die Eigenbestände der Bank werden bei den Lagerstellen auf separaten Konten getrennt von den Kundenbeständen verwahrt. Je nach Marktanforderung kann es sich entweder um Sammelkonten für Kundenbestände oder segregierte Konten je Kunde handeln. Bei der Verwahrung auf Sammelkonten kann bei einer Insolvenz des Unterverwahrers nicht garantiert werden, dass die Vermögenswerte jedes einzelnen Kunden eindeutig identifiziert und somit geschützt werden können. Des Weiteren kann sich aus der Verwahrung bei Dritten je nach nationaler Rechtsordnung ein Pfand- und Sicherungsrecht im Bezug auf die verwahrten Instrumente und Gelder ergeben. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei Wertpapieren, die öffentlich angeboten werden, der Prospekt auf den Internetseiten des Emittenten verfügbar ist und dass eine Druckversion beim Emittenten angefordert werden kann. Die aus dem Wertpapiergeschäft / -verwahrung erhaltenen Zuwendungszahlungen werden in vollem Umfang an die entsprechenden Kunden ausgezahlt.
Verwahrung von Wertpapieren. Die Verwahrung von Wertpapieren erfolgt gem. den Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte. Inländische Wertpapiere werden bei der deutschen Wertpapiersammelbank Clearstream Banking, Frankfurt, verwahrt, sofern sie zur Girosammelverwahrung zugelassen sind. Ausländische Wertpapiere werden in der Regel im Heimatland des entsprechenden Wertpapiers ver- wahrt, gegebenenfalls in dem Land, in dem der Kauf erfolgte. In welchem Land Ihre Wertpapiere verwahrt werden, teilen wir unseren Depotkunden auf der Wertpapierabrechnung oder auf Nachfrage gerne mit. An den Wert- papieren, die wir – wie zuvor kurz beschrieben – für Sie verwahren, erhal- ten Sie Eigentum oder im Lagerland übliche, möglichst gleichwertige Rechtsstellung (Wertpapierrechnung). Nähere Informationen entnehmen
Verwahrung von Wertpapieren. Die ING verwahrt im Rahmen des Depotvertrags die Wertpapiere und Wertrechte des Depotinhabers (im Folgenden zusammenfassend „Wertpapiere“) ausschließlich mittelbar. Es findet keine unmittelbare Verwahrung von effektiven Stücken statt. Die ING bietet keine Streif- bandverwahrung an. Ferner erbringt sie die in den „Vereinbarungen zum Direkt-Depot“ beschriebenen Dienstleistungen. Die ING ist gesetzlich verpflichtet, auf Anfrage einer Gesellschaft innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR), Auskunft zu personenbezogenen Daten eines Aktionärs und Informationen zu dessen Aktienhaltung zu erteilen.
Verwahrung von Wertpapieren. Die ING verwahrt im Rahmen des Depotvertrags die Wertpapiere und Wertrechte des Depotinhabers (im Folgenden zusammenfassend „Wert- papiere“) ausschließlich mittelbar. Es findet keine unmittelbare Ver- wahrung von effektiven Stücken statt. Die ING bietet keine Streifband- verwahrung an. Ferner erbringt sie die in den „Vereinbarungen zum Direkt-Depot“ beschriebenen Dienstleistungen. Die ING ist gesetzlich verpflichtet, auf Anfrage einer Gesellschaft inner- halb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR), Auskunft zu personen- bezogenen Daten eines Aktionärs und Informationen zu dessen Aktien- haltung zu erteilen.