Common use of Escrow-Vereinbarung Clause in Contracts

Escrow-Vereinbarung. Ist der Auftragnehmer zugleich der Hersteller der Software, kann der Auftraggeber verlangen, dass der Auftragnehmer den Quellcode der von ihm erworbenen Software bei einem unabhängigen Treuhändler („Escrow-Agent“) hinterlegt und hierbei dem Auftraggeber für den Fall der eigenen Insolvenz ein Herausgaberecht und ein auf den Vertragszweck be- schränktes Nutzungs- und Bearbeitungsrecht am Quellcode einräumt. Hierzu wird der Auftragnehmer auf Anfrage des Auftragge- bers mit dem Escrow-Agent eine gesonderte Vereinbarung schließen, die zumindest in den folgenden Fällen zu einer Freigabe des Quellcodes zugunsten des Auftraggebers führt: – der Auftragnehmer stimmt der Herausgabe schriftlich zu, oder – über das Vermögen des Lizenzgebers wurde ein Insol- venzantrag gestellt oder mangels Masse abgelehnt, oder – der Auftragnehmer wird liquidiert und/oder im Handelsre- gister gelöscht, oder – der Auftragnehmer verweigert die Beseitigung von we- sentlichen Mängeln oder Auskunft über zur Herstellung der Interkompatibilität erforderliche Programmschnittstellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Quellcode im Falle einer Freigabe lediglich für eigene Zwecke und nur zur Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit der Software zu ge- brauchen.

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Escrow-Vereinbarung. Ist der Auftragnehmer zugleich der Hersteller der Software, kann der Auftraggeber verlangen, dass der Auftragnehmer den Quellcode der von ihm erworbenen verkauften oder vermieteten Software bei einem unabhängigen unabhängigem Treuhändler („Escrow-Escrow- Agent“) hinterlegt und hierbei dem Auftraggeber für den Fall der eigenen Insolvenz ein Herausgaberecht und ein auf den Vertragszweck be- schränktes Nutzungs- beschränktes Nutzungs-, Bearbeitungs- und Bearbeitungsrecht Verwertungsrecht am Quellcode einräumt. Hierzu wird der Auftragnehmer auf Anfrage des Auftragge- bers Auftraggebers mit dem Escrow-Agent eine gesonderte Vereinbarung schließen, die zumindest in den folgenden Fällen zu einer Freigabe des Quellcodes zugunsten des Auftraggebers führt: - der Auftragnehmer stimmt der Herausgabe schriftlich zu, oder - über das Vermögen des Lizenzgebers wurde ein Insol- venzantrag Insolvenzantrag gestellt oder mangels Masse abgelehnt, oder - der Auftragnehmer wird liquidiert und/und / oder im Handelsre- gister Handelsregister gelöscht, oder - der Auftragnehmer verweigert die Beseitigung von we- sentlichen wesentlichen Mängeln oder Auskunft über zur Herstellung der Interkompatibilität erforderliche Programmschnittstellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Quellcode im Falle einer Freigabe lediglich für eigene Zwecke und nur zur Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit der von gekaufter oder gemieteter Software zu ge- brauchengebrauchen.

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Escrow-Vereinbarung. Ist der Auftragnehmer zugleich der Hersteller der Software, kann der Auftraggeber verlangen, dass der Auftragnehmer den Quellcode der von ihm erworbenen Software verkauften oder vermieteten Soft- ware bei einem unabhängigen unabhängigem Treuhändler („Escrow-Escrow- Agent“) hinterlegt und hierbei dem Auftraggeber für den Fall der eigenen Insolvenz ein Herausgaberecht und ein auf den Vertragszweck be- schränktes Nutzungs- beschränktes Nutzungs-, Bearbeitungs- und Bearbeitungsrecht Verwertungsrecht am Quellcode einräumt. Hierzu wird der Auftragnehmer auf Anfrage des Auftragge- bers mit dem Escrow-Agent eine gesonderte Vereinbarung schließen, die zumindest in den folgenden Fällen zu einer Freigabe des Quellcodes zugunsten des Auftraggebers führt: – der Auftragnehmer stimmt der Herausgabe schriftlich zu, oder – über das Vermögen des Lizenzgebers wurde ein Insol- venzantrag gestellt oder mangels Masse abgelehnt, oder – der Auftragnehmer wird liquidiert und/und / oder im Handelsre- gister gelöscht, oder – der Auftragnehmer verweigert die Beseitigung von we- sentlichen wesent- lichen Mängeln oder Auskunft über zur Herstellung der Interkompatibilität Inter- kompatibilität erforderliche Programmschnittstellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Quellcode im Falle einer ei- ner Freigabe lediglich für eigene Zwecke und nur zur Erhaltung Erhal- tung der Gebrauchstauglichkeit der von gekaufter oder gemiete- ter Software zu ge- brauchengebrauchen.

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Escrow-Vereinbarung. Ist der Auftragnehmer zugleich der Hersteller der Software, kann der Auftraggeber verlangen, dass der Auftragnehmer den Quellcode der von ihm erworbenen Software bei einem unabhängigen unabhängigem Treuhändler („Escrow-Agent“) hinterlegt und hierbei dem Auftraggeber für den Fall der eigenen Insolvenz ein Herausgaberecht und ein auf den Vertragszweck be- schränktes Nutzungs- beschränktes Nutzungs-, Bearbeitungs- und Bearbeitungsrecht Verwertungsrecht am Quellcode einräumt. Hierzu wird der Auftragnehmer auf Anfrage des Auftragge- bers Auftraggebers mit dem Escrow-Agent eine gesonderte Vereinbarung schließen, die zumindest in den folgenden Fällen zu einer Freigabe des Quellcodes zugunsten des Auftraggebers führt: – der Auftragnehmer stimmt der Herausgabe schriftlich zu, oder – über das Vermögen des Lizenzgebers wurde ein Insol- venzantrag gestellt oder mangels Masse abgelehnt, oder – der Auftragnehmer wird liquidiert und/und / oder im Handelsre- gister Handelsregister gelöscht, oder – der Auftragnehmer verweigert die Beseitigung von we- sentlichen Mängeln oder Auskunft über zur Herstellung der Interkompatibilität erforderliche Programmschnittstellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Quellcode im Falle einer Freigabe lediglich für eigene Zwecke und nur zur Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit der Software zu ge- brauchengebrauchen.

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Escrow-Vereinbarung. Ist der Auftragnehmer zugleich der Hersteller der Software, kann der Auftraggeber verlangen, dass der Auftragnehmer den Quellcode Quell- code der von ihm erworbenen Software bei einem unabhängigen Treuhändler („Escrow-Agent“) hinterlegt und hierbei dem Auftraggeber Auf- traggeber für den Fall der eigenen Insolvenz ein Herausgaberecht Herausgabe- recht und ein auf den Vertragszweck be- schränktes Nutzungs- beschränktes Nutzungs-, Bearbeitungs- und Bearbeitungsrecht Verwertungsrecht am Quellcode einräumt. Hierzu wird der Auftragnehmer auf Anfrage des Auftragge- bers Auftraggebers mit dem Escrow-Agent eine gesonderte Vereinbarung schließen, die zumindest in den folgenden Fällen zu einer Freigabe des Quellcodes zugunsten des Auftraggebers führt: – der Auftragnehmer stimmt der Herausgabe schriftlich zu, oder – über das Vermögen des Lizenzgebers wurde ein Insol- venzantrag Insolvenzan- trag gestellt oder mangels Masse abgelehnt, oder – der Auftragnehmer wird liquidiert und/und / oder im Handelsre- gister Handelsregister gelöscht, oder – der Auftragnehmer verweigert die Beseitigung von we- sentlichen wesentli- chen Mängeln oder Auskunft über zur Herstellung der Interkompatibilität Interkom- patibilität erforderliche Programmschnittstellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Quellcode im Falle einer Freigabe lediglich für eigene Zwecke und nur zur Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit der Software zu ge- brauchengebrauchen.

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Escrow-Vereinbarung. Ist der Auftragnehmer zugleich der Hersteller der Software, kann der Auftraggeber verlangen, dass der Auftragnehmer den Quellcode der von ihm erworbenen Software bei einem unabhängigen unab- hängigen Treuhändler („Escrow-Agent“) hinterlegt und hierbei dem Auftraggeber für den Fall der eigenen Insolvenz ein Herausgaberecht und ein auf den Vertragszweck be- schränktes Nutzungs- beschränktes Nutzungs-, Bearbeitungs- und Bearbeitungsrecht Verwertungsrecht am Quellcode einräumt. Hierzu wird der Auftragnehmer auf Anfrage des Auftragge- bers Auftraggebers mit dem Escrow-Agent eine gesonderte Vereinbarung schließenschlie- ßen, die zumindest in den folgenden Fällen zu einer Freigabe des Quellcodes zugunsten des Auftraggebers führt: – der Auftragnehmer stimmt der Herausgabe schriftlich zu, oder – über das Vermögen des Lizenzgebers wurde ein Insol- venzantrag gestellt oder mangels Masse abgelehnt, oder – der Auftragnehmer wird liquidiert und/und / oder im Handelsre- gister Handels- register gelöscht, oder – der Auftragnehmer verweigert die Beseitigung von we- sentlichen Mängeln oder Auskunft über zur Herstellung der Interkompatibilität erforderliche Programmschnittstellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Quellcode im Falle einer Freigabe lediglich für eigene Zwecke und nur zur Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit der Software zu ge- brauchengebrauchen.

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