Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken Musterklauseln

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken. Der Fondsmanager trifft alle Entscheidungen für den Teilfonds unter Berücksichtigung der Risiken, die sich aus Nachhaltigkeits- und insbesondere ESG-Aspekten ergeben. Im Rahmen der Umsetzung der Anlagepolitik werden für den TeilfondsRisikoindikatoren berücksichtigt. Bei der Definition dieser Risikoindikatoren und möglicher korrespondierender Limitierungen je Teilfondsorientiert sich die Verwaltungsgesellschaft grundsätzlich an dem allgemeinen Risiko-Profil des Teilfonds, d.h. für eine Strategie, die per se größere Risiken (bspw. aufgrund der verfolgten Anlagestrategie oder der verwendeten Instrumente zur Umsetzung der Strategie) eingeht, werden auch höhere Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit toleriert. Entsprechenden Risikoindikatoren und potentielle Risiko-Limite werden mit dem Fondsmanager vereinbart und gemäß den Vorgaben und Prozessen des Risikomessungsverfahrens bearbeitet. Zur Einschätzung des Umweltrisikos werden dabei zum Beispiel der Ansatz im Umgang mit Umweltproblemen analysiert, Initiativen zur Förderung einer größeren Umweltverantwortung berücksichtigt oder die die Entwicklung und Verbreitung von umweltfreundlichen Technologien gewürdigt. In der Analyse der sozialen Aspekte werden unter anderem Indikatoren wie zum Beispiel der Einsatz für die Abschaffung von Kinderarbeit, für wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen und -praktiken oder für die international verkündeten Menschenrechte als auch das Eintreten für die Abschaffung aller Formen von Zwangsarbeit oder für die Beseitigung von Diskriminierung berücksichtigt. Die Corporate Governance Auswertung berücksichtigt unter anderem die Anstrengungen zur Korruptionsbekämpfung, zur Schaffung eines fairen Wettbewerbs als auch die Anstrengungen zur Stärkung des Vertrauens von Investoren, Kunden, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit und der Entwicklung von Regeln der Unternehmensführung, um unternehmerische Nachhaltigkeit zum Ausdruck zu bringen. Die Gesellschaft nebst Teilfonds ist zum 16. Januar 2008 gegründet worden.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken. Die Verwaltungsgesellschaft trifft alle Entscheidungen für den Teilfonds unter Berücksichtigung der Risiken, die sich aus Nachhaltigkeits- und insbesondere ESG-Aspekten ergeben. ESG bezieht sich auf umwelt- (Environmental) und soziale Aspekte (Social) sowie die Unternehmensführung (Corporate Governance). Im Rahmen der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken wird für den Teilfonds ein Minimalstandard an Risikoindikatoren berücksichtigt. Bei der Definition von entsprechenden Risiko- Limits je Teilfonds orientiert sich die Verwaltungsgesellschaft grundsätzlich an dem allgemeinen Risiko-Profil des Teilfonds, d.h. für eine Strategie, die per se größere Risiken (bspw. aufgrund der verfolgten Anlagestrategie oder der verwendeten Instrumente zur Umsetzung der Strategie) eingeht, werden auch höhere Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit toleriert. Die entsprechenden Risiko-Limite werden mit dem Portfoliomanager vereinbart und gemäß den Vorgaben und Prozessen des Risikomessungsverfahrens bearbeitet.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken. Die Verwaltungsgesellschaft trifft alle Entscheidungen für den Teilfonds unter Berücksichtigung der Risiken, die sich aus Nachhaltigkeits- und insbesondere ESG-Aspekten ergeben. ESG bezieht sich auf umwelt- (Environmental) und soziale Aspekte (Social) sowie die Unternehmensführung (Corporate Governance). Im Rahmen der Umsetzung der Anlagepolitik werden für den Teilfonds Risikoindikatoren berücksichtigt. Bei der Definition dieser Risikoindikatoren und möglicher korrespondierender Limitierungen von entsprechenden Risiko-Limits je Fonds orientiert sich die Verwaltungsgesellschaft grundsätzlich an dem allgemeinen Risiko-Profil des Teilfonds, d.h. für eine Strategie, die per se größere Risiken (bspw. aufgrund der verfolgten Anlagestrategie oder der verwendeten Instrumente zur Umsetzung der Strategie) eingeht, werden auch höhere Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit toleriert. Entsprechende Risikoindikatoren und potentielle Risiko-Limite werden mit dem Portfoliomanager vereinbart und gemäß den Vorgaben und Prozessen des Risikomessungsverfahrens bearbeitet. Zur Einschätzung des Umweltrisikos werden dabei zum Beispiel der Ansatz im Umgang mit Umweltproblemen analysiert, Initiativen zur Förderung einer größeren Umweltverantwortung berücksichtigt oder die die Entwicklung und Verbreitung von umweltfreundlichen Technologien gewürdigt. In der Analyse der sozialen Aspekte werden unter anderem Indikatoren wie zum Beispiel der Einsatz für die Abschaffung von Kinderarbeit, für wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen und -praktiken oder für die international verkündeten Menschenrechte als auch das Eintreten für die Abschaffung aller Formen von Zwangsarbeit oder für die Beseitigung von Diskriminierung berücksichtigt. Die Corporate Governance Auswertung berücksichtigt unter anderem die Anstrengungen zur Korruptionsbekämpfung, zur Schaffung eines fairen Wettbewerbs als auch die Anstrengungen zur Stärkung des Vertrauens von Investoren, Kunden, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit und der Entwicklung von Regeln der Unternehmensführung, um unternehmerische Nachhaltigkeit zum Ausdruck zu bringen. Der Teilfonds SK Invest – Dynamisch im Überblick Teilfondsgründung 28. Juli 2008 Erstzeichnungstag 28. Juli 2008 Teilfondswährung EUR Referenzwährung: EUR Erstausgabepreis (zuzüglich Ausgabeaufschlag) Anteilklasse A 1.000,- EUR Anteilklasse B 10.000 EUR Anteilklasse A keinen Anteilklasse B 1.000.000 EUR (in % des Anteilwertes, zahlbar zu Gunsten bis zu 5,00% des Vertriebs) Rücknahmeprovision ...
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken. Der Fondsmanager trifft alle Entscheidungen für den Teilfonds unter Berücksichtigung der Risiken, die sich aus Nachhaltigkeits- und insbesondere ESG-Aspekten ergeben. ESG bezieht sich auf umwelt- (Environmental) und soziale Aspekte (Social) sowie die Unternehmensführung (Corporate Governance). Im Rahmen der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken wird für den Teilfonds ein Minimalstandard an Risikoindikatoren berücksichtigt. Bei der Definition von entsprechenden Risiko-Limits je Fonds orientiert sich die Verwaltungsgesellschaft grundsätzlich an dem allgemeinen Risiko-Profil des Teilfonds, d.h. für eine Strategie, die per se größere Risiken (bspw. aufgrund der verfolgten Anlagestrategie oder der verwendeten Instrumente zur Umsetzung der Strategie) eingeht, werden auch höhere Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit toleriert. Die entsprechenden Risiko-Limite werden mit dem Fondsmanager vereinbart und gemäß den Vorgaben und Prozessen des Risikomessungsverfahrens bearbeitet. Gründungstag der Gesellschaft 6. Xxxx 2008 Dauer des Teilfonds Der Teilfonds ist auf unbestimmte Dauer errichtet. Der Verwaltungsrat kann den Teilfonds auflösen, wenn dessen Vermögen unter EUR 5 Millionen sinkt. Zeichnungsperiode 14.04. – 30.04.2008 Erstausgabetag 2.05.2008 Erstausgabepreis 10,- Euro Aktienklasse A Natürliche und juristische Personen Ausgabeaufschlag (zu Gunsten des Vertriebs) Maximal 5% Rücknahmeprovision (zu Gunsten des Teilfonds) Die Gesellschaft behält sich vor, bei Rücknahmen von Aktien zu Gunsten des Teilfonds eine Rücknahmeprovision von 0,5% des zurück zu nehmenden Bruttobetrages zu belasten. Im Falle der Belastung eines Rücknahmeabschlags ist der Rücknahmepreis der Nettoinventarwert pro Aktie abzüglich des Rücknahmeabschlags. Umtauschprovision Keine Mindestzeichnung Keine Zahltag für Zeichnungen (inklusive der Erstzeichnung) und Rücknahmen innerhalb von drei Bankarbeitstagen in Luxemburg nach dem entsprechenden Bewertungstag Erste Nettoinventarwertberechnung 02.05.2008 Frequenz der Nettoinventarwertberechnung täglich, an jedem Bankarbeitstag in Luxemburg mit Ausnahme des 24. Dezembers eines jeden Jahres Geschäftsjahr 1. Juli – 30. Juni des darauf folgenden Jahres Erstes Geschäftsjahr Tag der Gründung der Gesellschaft – 30. Juni 2009 Erster Jahresbericht 30.06.2009 Erster Zwischenbericht 30.06.2008 Aktienstückelung Globalurkunde Ausschüttungspolitik Aktienklasse A: thesaurierend Taxe d’abonnement / Abonnementsgebühr Aktienklasse A. 0,05% p.a. ISIN-Code Aktien...
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken. Die Verwaltungsgesellschaft unterhält eine Politik (die "ESG-Politik"), die Nachhaltigkeitsrisiken und -chan- cen in ihren Investitionsprozess in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen ("ESG") integriert, sofern diese relevant sind. Wir verweisen auf die Nachhaltigkeitsstrategie, welche auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft publiziert ist. In Bezug auf die vorliegenden Teilfonds wurden bisher auf Basis der aktuell verfügbaren und öffentlich zu- gänglichen Informationen keine relevanten Nachhaltigkeitsrisiken festgestellt. Ferner sind die Teilfonds breit diversifiziert und nicht explizit auf die Verfolgung eines spezifischen ESG-Ansatzes ausgerichtet. Aus diesem Grund wird auch nicht dargelegt, wie nachteilige Nachhaltigkeitsrisiken auf Ebene des jeweiligen Teilfonds berücksichtigt werden und was für Auswirkung auf die Rendite erwartet werden. Allfällige im Rah- men des Investitionsprozesses identifizierten Nachhaltigkeitsrisiken werden gemäss den Vorgaben des Ri- sikomanagements und der ESG-Politik der Verwaltungsgesellschaft behandelt. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien kann gegebenenfalls einen wesentlichen Einfluss auf die langfristigen Renditen eines Fonds haben. Die Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien im Rahmen des In- vestitionsprozesses kann zum Ausschluss von Wertpapieren führen, in die ein Fonds ansonsten investieren könnte. Dies kann sich positiv oder negativ auf die Wertentwicklung auswirken und dazu führen, dass sich das Wertentwicklungsprofil eines Fonds von seinen Peers unterscheidet, welche in ein ähnliches Universum potenzieller Anlagen investieren, jedoch keine ESG- oder Nachhaltigkeitskriterien anwenden. Darüber hinaus kann das Fehlen gemeinsamer oder harmonisierter Definitionen und Kennzeichnungen in Bezug auf ESG- und Nachhaltigkeitskriterien zu unterschiedlichen Ansätzen der Manager bei der Integration von ESG- und Nachhaltigkeitskriterien in Anlageentscheidungen führen. Dies bedeutet, dass es schwierig sein kann, Fonds mit vordergründig ähnlichen Zielen zu vergleichen, und dass diese Fonds unterschiedliche Wertpapierauswahl- und Ausschlusskriterien anwenden werden. Infolgedessen kann das Performance-Pro- fil von ansonsten ähnlichen Fonds stärker abweichen, als dies sonst zu erwarten wäre. Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für öko- logisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Entsprechend bewerben die vorliegenden Teilfonds auch nicht ...
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken. Die Gesellschaft wird im Rahmen von Investitionsentscheidungen, die sie für das Sondervermögen trifft, auch Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken. Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI) Normenbasierte Bewertung (der guten Unternehmensführung) Bewertungskriterien für umstrittene Waffen Bewertung der Erwachsenenunterhaltung Bewertungskriterien für Kraftwerkskohle Bewertungskriterien für Tabak Beschränkungen im Hinblick auf ESG-Scores Klassifizierung gemäß Offenlegungs¬verordnung Kohlenstoffintensitätsziel Glücksspielbewertung Name des Teilfonds Verantwortungsbewusstes Investment (Fortsetzung) Jeder vorstehende Teilfonds, der als Artikel-8- Fonds im Sinne der Offenlegungsverordnung bestimmt ist, hat einen Anhang zu seinem Prospektnachtrag (der „Anhang“), der Informationen im Zusammenhang mit den ökologischen oder sozialen Merkmalen in dem von der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission (die „RTS“) vorgeschriebenen Format enthält. Der Abschnitt „Verantwortungsbewusstes Investment“ hierin bleibt von diesen Angaben unberührt.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken. Die Verwaltungsgesellschaft trifft alle Entscheidungen für den Teilfonds unter Berücksichtigung der Risiken, die sich aus Nachhaltigkeits- und insbesondere ESG-Aspekten ergeben. ESG bezieht sich auf umwelt- (Environmental) und soziale Aspekte (Social) sowie die Unternehmensführung (Corporate Governance). Im Rahmen der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken wird für den Teilfonds ein Minimalstandard an Risikoindikatoren berücksichtigt. Bei der Definition von entsprechenden Risiko- Limits je Teilfonds orientiert sich die Verwaltungsgesellschaft grundsätzlich an dem allgemeinen Risiko-Profil des Teilfonds, d.h. für eine Strategie, die per se größere Risiken (bspw. aufgrund der verfolgten Anlagestrategie oder der verwendeten Instrumente zur Umsetzung der Strategie) eingeht, werden auch höhere Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit toleriert. Die entsprechenden Risiko-Limite werden mit dem Portfoliomanager vereinbart und gemäß den Vorgaben und Prozessen des Risikomessungsverfahrens bearbeitet. (zuzüglich eines etwaigen Ausgabeaufschlages) Anteilklasse A 100,- Euro Anteilklasse I 100,- Euro Mindestanlagesumme1 Anteilklasse A keine Anteilklasse I 500.000,- EUR (in % des Anteilwertes, zahlbar zu Gunsten der Vertriebsstellen) Anteilklasse A bis zu 5% Anteilklasse I keiner (in % des Anteilwertes) keine (in % des Anteilwertes) keine (in % des Netto-Teilfondsvermögens) bis zu 0,15% p.a. mindestens 7.500 EUR pro angefangenem Kalenderquartal (in % des Netto-Teilfondsvermögens) bis zu 0,04% p.a., mindestens 12.000 EUR pro angefangenem Kalenderjahr, zzgl. einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer (in % des Netto-Teilfondsvermögens) Anteilklasse A fix bis zu 0,70 % p.a. Anteilklasse I fix bis zu 0,70 % p.a. (in % des Netto-Teilfondsvermögens) Anteilklasse A fix bis zu 0,65 % p.a. Anteilklasse I fix keine
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken. Der Investmentmanager trifft alle Entscheidungen für den Teilfonds unter Berücksichtigung der Risiken, die sich aus Nachhaltigkeits- und insbesondere ESG-Aspekten ergeben. ESG bezieht sich auf umwelt- (Environmental) und soziale Aspekte (Social) sowie die Unternehmensführung (Corporate Governance). Im Rahmen der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken wird für den Teilfonds ein Minimalstandard an Risikoindikatoren berücksichtigt. Bei der Definition von entsprechenden Risiko- Limits je Teilfonds orientiert sich die Verwaltungsgesellschaft grundsätzlich an dem allgemeinen Risiko-Profil des Teilfonds, d.h. für eine Strategie, die per se größere Risiken (bspw. aufgrund der verfolgten Anlagestrategie oder der verwendeten Instrumente zur Umsetzung der Strategie) eingeht, werden auch höhere Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit toleriert. Die entsprechenden Risiko-Limite werden mit dem Investmentmanager vereinbart und gemäß den Vorgaben und Prozessen des Risikomessungsverfahrens bearbeitet. Fondsgründung 26. Oktober 2007 Zeichnungsperiode 2. - 16. November 2007 Anteilklasse V 19. November 2007 Anteilklasse R 19. November 2007 Anteilklasse V 21. November 2007 Anteilklasse R 21. November 2007 Teilfondswährung EUR Anteilklasse V EUR 100,00 Anteilklasse R EUR 100,00 Ende des Geschäftsjahres 31. Dezember Stückelung Globalzertifikate Verwendung der Erträge Thesaurierung (in % des Anteilwertes, zahlbar zu Gunsten des Vertriebs) bis zu 3,00% Umtauschprovision keine Mindesterstanlage EUR 5.000,00 Mindestfolgeanlage EUR 100,00 (in % des Netto-Teilfondsvermögens) bis zu 0,084% p.a. (in % des Netto-Teilfondsvermögens) bis zu 0,036% p.a. (in % des Netto-Teilfondsvermögens) Neben diesem fixen Entgelt erhält der Investmentmanager eine leistungs- abhängige Vergütung ("Performance- Fee") in Höhe von bis zu 5% der über 1,25% pro Abrechnungsperiode hinausgehenden positiven Performance, die zum Ende der Abrechnungsperiode auszuzahlen ist. Die genaue Regelung der Performance Fee ist dem Artikel 8 des Sonderreglements zu entnehmen. Verwahrstellenvergütung bis zu 0,03% p.a., zzgl. Umsatzsteuer (in % des Netto-Teilfondsvermögens) Register- und Transferstellenvergütung Die Register- und Transferstelle erhält aus dem jeweiligen Netto-Teilfonds- vermögen eine monatliche Vergütung, die in ihrer Grundlage und Höhe als banküblich zu betrachten ist. Anteilklasse V A0M117 Anteilklasse R A0M116 Anteilklasse V LU0322915462 Anteilklasse R LU0322916437 Veröffentlichungsdatum des Hinterlegu...

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.