Verantwortungsbewusstes Anlegen Musterklauseln

Verantwortungsbewusstes Anlegen. Die Anhänge der Teilvermögen enthalten relevante Informationen zu den Überlegungen im Zusam- menhang mit der Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien („ESG“).3 Weitere Informationen finden Sie unter: www.as- xxxxxxxxxxxxx.xxxxxx.
Verantwortungsbewusstes Anlegen. Die Anhänge der Teilvermögen enthalten relevante Informationen zu den Überlegungen im Zusam- menhang mit der Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien („ESG“).3 Menschenrechte, Arbeitsstandards und öffentliche Gesund- heit. Governance-Kriterien betreffen insbesondere die Zu- sammensetzung der Verwaltungsräte, die Vergütung der Weitere Informationen finden Sie unter: www.as- xxxxxxxxxxxxx.xxxxxx.
Verantwortungsbewusstes Anlegen. Die Anhänge der Teilvermögen enthalten relevante Informationen zu den Überlegungen im Zusam- menhang mit der Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien („ESG“).3 Weitere Informationen finden Sie unter: www.as- xxxxxxxxxxxxx.xxxxxx. Verwaltungsräte, die Vergütung der Manager, die Aktionärs- rechte und die Geschäftsethik. Bei staatlichen Emittenten be- treffen die Governance-Kriterien insbesondere die Stabilität der Regierung, Korruption, das Recht auf Privatleben und die Unabhängigkeit der Rechtsprechung.
Verantwortungsbewusstes Anlegen. Dieser Fonds fördert Umwelt- und/oder Sozial- merkmale unter Berücksichtigung der Grundsätze für gute Unternehmensführung. In dieser Hinsicht ist die Anlagepolitik des Fonds jener eines Finanz- produkts nach „Artikel 8“ mit einem Ansatz in Ein- klang mit den besten Praktiken (Best in Class) im Sinne der europäischen Verordnung über nachhal- tigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanz- dienstleistungssektor („SFDR“)7 ähnlich. In einer ersten Phase verfolgt die Fondsleitung eine interne Ausschlusspolitik in Bezug auf Direktanla- gen in Unternehmen und Ländern, die mit dem Ansatz von Pictet Asset Management für verant- wortungsbewusstes Anlegen als unvereinbar gelten; so wendet die Fondsleitung die Ausschlüsse des dritten Niveaus für Unternehmen der Ausschluss- politik von Pictet AM an, wonach (i) Unternehmen
Verantwortungsbewusstes Anlegen. Dieser Fonds fördert Umwelt- und/oder Sozial- merkmale unter Berücksichtigung der Grundsätze für gute Unternehmensführung. In dieser Hinsicht
Verantwortungsbewusstes Anlegen. Sektion 11 dieses Merkblatts enthält für jedes Teil- vermögen relevante Informationen über Überle- gungen zur Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien („ESG“). Sollten entspre- chende Informationen in Sektion 11 fehlen, bedeu- tet dies, dass das jeweilige Teilvermögen keine nachhaltige Anlagepolitik betreibt. Umweltkriterien haben insbesondere Umweltver- schmutzung, Klimawandel sowie natürliche Res- sourcen zum Gegenstand. Sozialkriterien umfas- sen insbesondere die Menschenrechte, Arbeits- standards und öffentliche Gesundheit. Gover- nance-Kriterien betreffen insbesondere die Zusam- mensetzung der Verwaltungsräte, die Vergütung der Manager, die Aktionärsrechte und die Ge- schäftsethik. Bei staatlichen Emittenten betreffen die Governance-Kriterien insbesondere die Stabilität der Regierung, Korruption, das Recht auf Privatle- ben und die Unabhängigkeit der Rechtsprechung. Weitere Informationen finden Sie unter: www.as- xxxxxxxxxxxxx.xxxxxx

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Classic Global Equity Fund besteht darin, durch Anlagen in unterbewertete Beteiligungspapiere und –wertrechte, welche aufgrund einer gründlichen, disziplinierten und langfristig orientierten Fundamentalanalyse ausge- wählt werden, einen möglichst hohen Gesamtertrag zu erzielen. Das Vermögen des Fonds wird nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapiere und andere Anlagen, wie nach- folgend beschrieben, investiert. Der Fonds investiert hauptsächlich in Aktien weltweit. Diese haben anspruchsvollen Auswahlkriterien zu genügen. Der Fonds verfolgt einen Value-Ansatz, weshalb die gekauften Aktien fundamental unterbewertet sein sollten. Der Fonds kann auch in Wandel- und Optionsanleihen investieren. Der Fonds kann zudem in Obligationen investieren, wenn diese aus Sicht der Verwaltungsgesellschaft unterbewertet sind. Der Fonds kann auch Arbitrage-Strategien auf Wertpapieren einsetzen. Solche Arbitrage-Möglichkeiten ergeben sich vor allem bei Fusionen, Übernahmen, Spin-Offs und ähnlichen Geschäftsfällen, wenn Wertpapiere der involvierten Gesell- schaften Preisunterschiede aufweisen, die nach Einschätzung der Verwaltungsgesellschaft nicht gerechtfertigt sind. In solchen Fällen werden die Titel der zu hoch bewerteten Unternehmung verkauft und die Titel der zu tief bewerteten Un- ternehmen gekauft. Der Fonds kann zudem Arbitrage-Strategien auf Edelmetallen oder auf Waren (Commodities) eingehen, wobei physi- sche Engagements in und Lieferungen von Edelmetallen und Waren ausgeschlossen sind. Solche Arbitrage-Möglichkei- ten können sich ergeben, wenn die Aktie eines Unternehmens im Verhältnis zum Edelmetall- oder Warenpreis nach Ein- schätzung der Verwaltungsgesellschaft zu tief oder zu hoch notiert. In solchen Fällen wird die zu tief (zu hoch) bewertete Aktie gekauft (verkauft) und das entsprechende Edelmetall bzw. die Ware verkauft (gekauft). Die Verwaltungsgesellschaft kann im Rahmen der Arbitrage-Strategien gedeckte Leerverkäufe einsetzen. Daneben kann der Fonds sein Vermögen auch in andere gemäss diesem Prospekt zulässige Beteiligungs- und Forde- rungspapiere anlegen. Aus taktischen Gründen kann der Fonds bis zu 49% seines Vermögens in liquiden Mitteln halten. Dazu gehören Bank- guthaben auf Sicht und auf Zeit mit einer Laufzeit von maximal 397 Tagen, Geldmarktinstrumente oder andere Schuld- verschreibungen mit einer Restlaufzeit von maximal 397 Tagen. Der OGAW darf höchstens 10% seines Vermögens in Anteilen an anderen OGAWs oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen anlegen. Diese Anlagen sind in Bezug auf die Obergrenzen des Art. 54 UCITSG nicht zu berücksichtigen. Der OGAW darf Derivate gem. Ziffer 7.7 im Prospekt einsetzen. Die Kreditaufnahme ist gem. den Bestimmungen von Art. 7.10 gestattet.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.