Essensentschädigung nach Überstunden. Wenn Mitarbeitende im Anschluss an das festgelegte Arbeitsende angeordnete Überstunden von mindestens 1½ Stunden leisten müssen und damit seit dem Ende der letzten Arbeitspause 5½ Stunden oder mehr gearbeitet haben, wird CHF 11.- für eine Mahlzeit vergütet. Eine Kaffeepause von mindestens 15 Minuten unterbricht die 5.5 Arbeitsstunden ebenfalls. Die Essenspause (30 Min.), gilt auch als Überstunde.