Exclusion of Participants Musterklauseln

Exclusion of Participants. 5.1 FCB reserves the right to exclude Participants from participating in the Competition. This applies, in particular, in the event of culpable violation of the Terms and Conditions of Participation, e.g. the Participant makes false statements or manipulates or seeks to manipulate the participation procedure or the game or uses other dishonest means. 5.2 FCB can exclude Participants, if there are substantial suspicions for believing that they would make statements constituting a criminal offence, in particular, by using defamation or hate speech, in the offers or events organized by FCB.

Related to Exclusion of Participants

  • GENERAL PROVISIONS 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet Jumia Technologies AG. (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin. (1) The name of the Company is Jumia Technologies AG. (2) The Company has its registered seat in Berlin. (1) Gegenstand des Unternehmens ist die di- rekte oder indirekte Verwaltung eigener Vermögenswerte, insbesondere die Grün- dung neuer Unternehmen oder der Erwerb existierender Unternehmen, die Entwick- lung und Umsetzung neuer Geschäftskon- zepte, der Erwerb, die Verwaltung und die Verfügung über Anteile an anderen Unter- nehmen und juristischen Personen in Deutschland oder im Ausland sowie die Er- bringung von Dienst- und Beratungsleistun- gen, insbesondere mit Fokussierung auf so unterschiedliche Bereiche wie Internet, On- line-Dienste, E-Commerce, Telekommuni- kation, Medien, Neue Medien, Technologien, Software, IT- Dienstleistungen, Marketing, Vertrieb, Per- sonalbeschaffung, Finanzierung, Program- mierung, Projektmanagement sowie Start- Up- und Wachstumsunternehmen. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen und Maßnahmen berechtigt und kann alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegen- stand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu die- nen geeignet sind. Sie kann auch andere Un- ternehmen im In- und Ausland gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen sowie solche Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb, auch soweit es um die von ihr gehaltenen Beteiligungen geht, ganz oder teilweise durch verbundene Un- ternehmen führen lassen oder auf solche (1) The Company’s purpose is the direct or in- direct management of its own assets, in particular the incorporation of new compa- nies or the acquisition of existing compa- nies, the development and implementation of new business concepts, the acquisition, management and disposition of shares in other companies and legal entities in Ger- many or abroad as well as the provision of consulting and other services, in particular with a focus on areas as diverse as Internet, online services, e-commerce, telecommu- nications, media, new media, technologies, software, IT services, marketing, sales, re- cruitment, financing, programming, pro- ject management and start-up and growth companies. (2) The Company is entitled to perform all acts and take all steps and conduct all transactions relating to its purpose or which are appropriate to directly or indi- rectly effect the accomplishment of the Company’s purpose. The Company may also establish or acquire enterprises in Ger- many or abroad and participate in and manage such enterprises or confine itself to the management of its participation. The Company can completely or partially del- egate management of its operations, in- cluding its participation in other companies, to affiliated companies or übertragen oder auslagern und sich auf die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding be- schränken. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen und Betriebsstätten im In- und Ausland errichten. Sie kann ihre Tätigkeit auf einen Teil der in Absatz 1 be- zeichneten Tätigkeitsfelder beschränken. transfer or outsource its operations to such affiliated companies as well as confine it- self to operation as a management holding company. The Company may also estab- lish branch offices and permanent estab- lishments in Germany and abroad. The Company may limit its activity to any part of the areas designated in paragraph 1. (1) Die Bekanntmachungen der Gesellschaft er- folgen im Bundesanzeiger. Sofern gesetz- lich zwingend eine andere Bekanntmachungsform erforderlich ist, tritt an die Stelle des Bundesanzeigers diese Be- kanntmachungsform. (2) Informationen an die Aktionäre der Gesell- schaft können, soweit gesetzlich zulässig, auch im Wege der Datenfernübertragung übermittelt werden. Die Übermittlung von Mitteilungen nach § 125 Abs. 1 i.V.m. § 128 Abs. 1 AktG sowie nach § 125 Abs. 2 AktG ist auf den Weg elektronischer Kom- munikation beschränkt. Der Vorstand ist - ohne dass hierauf ein Anspruch besteht - be- rechtigt, diese Mitteilungen auch auf ande- rem Weg zu versenden.

  • FINAL PROVISIONS 11.1 Alterations and supplements to the contract, to acceptance of the application and to these General Business Terms and Conditions shall be made in text form. Unilateral changes or supplements are ineffective. 11.2 If the customer is a merchant or public law legal entity, the courts of Bad Hersfeld have exclusive jurisdiction and venue. The hotel can, however, at its election, also bring legal action against the customer at the place of the customer’s registered of- fice. This also applies to customers not covered by sentence 1 above if they do not have their registered office or place of residence in an EU member state. 11.3 German law shall apply. The application of the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods is excluded. 11.4 In compliance with its statutory obligation the hotel points out that the European Union has set up an online platform for the extrajudicial resolution of consumer dis- putes (“ODR platform”): xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/

  • Service Level Agreement Das folgende Verfügbarkeits-Service-Level-Agreement („SLA“) wird von IBM, so wie im Berechtigungsnachweis angegeben, für den Cloud-Service bereitgestellt. Das SLA stellt keine Gewährleistung dar. Es wird nur Kunden zur Verfügung gestellt und gilt ausschließlich für Produktionsumgebungen.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate) Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA- Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist in Textform oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthal- ten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Last- schrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein: – Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehen, und – Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Basis-Lastschriften einzulösen. Das SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Autorisierungsdaten ent- halten: – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, – eine Gläubiger-Identifikationsnummer, – Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlung, – Name des Kunden (sofern verfügbar), – Bezeichnung der Bank des Kunden und – seine Kundenkennung (siehe Nummer A. 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zu- sätzliche Angaben enthalten.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um einen hohen Schutz personen- bezogener Daten im Einklang mit den in Anhang I genannten Rechtsinstrumenten und -normen der EU, des Europarats und des Völkerrechts zu gewährleisten.

  • Änderung der AGB 15.1 PT ist zu Änderungen der AGB ohne Zustimmung des Kunden berechtigt, wenn durch un- vorhersehbare Änderungen, die PT nicht veranlasst hat und auf die PT keinen Einfluss hat, das bei Vertragsschluss bestehende Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wird oder wenn eine vertragliche Regelungslücke dadurch entsteht, dass die Recht- sprechung eine Klausel für unwirksam erklärt und hierdurch Schwierigkeiten bei der Durch- führung des Vertrages entstehen, die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung der AGB zu beseitigen sind. Änderungen können auch durch geänderte Anforderungen hinsichtlich der Zertifizierungsgrundlagen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und/oder Zulassungsbestimmungen der gematik GmbH erforderlich werden. 15.2 PT kann eine Änderung der AGB auch dann vornehmen, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu Ungunsten des Kunden verschoben wird, so dass die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn zu Vertragsschluss eine technische Neuerung nicht absehbar war und später einen divergierenden Regelungsinhalt erfordert. Dabei ist maßgeblich, dass die Neuerung die Leistungserbringung unter den geänderten Bedingungen nicht mehr oder nur noch unter großem oder unwirtschaftlichem Aufwand erbracht werden kann. 15.3 Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Hat der Kunde mit PT im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg ver- einbart, können Änderungen auch auf diesem Weg übermittelt werden, wenn die Art der Übermittlung es dem Kunden erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. 15.4 Änderungen der AGB, die der Zustimmung des Kunden bedürfen, gelten als genehmigt, wenn der Kunde nach Bekanntgabe nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektro- nischen Weg Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird PT den Kunden bei der Bekanntgabe hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an PT absenden.

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Änderungen der AGB 18.1. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB von Zeit zu Zeit anzupassen, insbesondere um die gesetzlichen Bestimmungen oder Anforderungen einzuhalten, Benutzerinteressen entgegenzukommen oder aus wirtschaftlichen Gründen. Der Auftragnehmer wird im Falle einer Änderung dieser AGB entweder (i) die ausdrückliche Zustimmung des Kunden bzw. Nutzer einholen oder (ii) den Kunden bzw. Nutzer über Änderungen zumindest 4 Wochen vor In-Kraft-Treten dieser Änderungen per E-Mail informieren (die Information kann auch an einen allfälligen bekannt gegebenen Administrator ergehen). Im Fall (ii) hat der Kunde bzw. Nutzer und/oder Administrator nach Erhalt der Information 4 Wochen Zeit, um Einspruch zu erheben. Geschieht dies nicht, gelten die Änderungen als vereinbart. Sofern den Änderungen widersprochen wird und binnen angemessener Frist keine Einigung erzielt wird, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Nutzungsvertrag zu beenden, wenn eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses im Rahmen der aktuellen AGB nicht möglich oder für den Auftragnehmer unzumutbar ist. 18.2. Änderungen, Nebenabreden, Vorbehalte und Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung des Abgehens von der Schriftform. Es wird festgehalten, dass mündliche Nebenabreden nicht bestehen.

  • Dauer der Speicherung Die personenbezogenen Daten des Kunden werden zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertrages und zur Wahrung der ge- setzlichen Archivierungs- und Aufbewahrungspflichten (z. B. § 257 HGB, § 147 AO) solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung dieser Zwecke erforderlich ist, in der Regel 10 Jahre. Zum Zwecke der Direktwerbung und der Marktforschung werden die personenbezogenen Daten des Kunden solange gespeichert, wie ein überwiegendes rechtliches Interesse des Lie- feranten an der Verarbeitung nach Maßgabe der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen besteht, längstens jedoch für eine Dauer von drei Jahren über das Vertragsende hinaus.