Common use of Exportkontrolle und Zoll Clause in Contracts

Exportkontrolle und Zoll. (1) Der Lieferant ist verpflichtet, die WIS über etwaige Genehmigungspflichten seiner Waren nach jeweils geltendem deutschen, europäischen (EU), US- amerikanischen Ausfuhr-, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht sowie nach Ausfuhr-, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht des Ursprungslandes seiner Waren so früh wie möglich vor dem Liefertermin in schriftlicher Form zu unterrichten. Hierzu hat der Lieferant folgende Informationen und Daten mitzuteilen: • die Ausfuhrlistennummer gemäß Anlage AL zur deutschen Außenwirtschaftsverordnung oder vergleichbare Listenpositionen einschlägiger Ausfuhrlisten; • die „Export Control Classification Number (ECCN)“ gemäß der „U.S. Commerce Control List“ (CCL), sofern die Ware den „U.S. Export Administration Regulations“ (EAR) unterliegt; • die statistische Warennummer (HS-/KN-Code); • das Ursprungsland (handelspolitischer/nichtpräferenzieller Ursprung), Schlüssel für Ursprungskennzeichen: D = Drittland / E = EU / F = EFTA; • (Langzeit-)lieferantenerklärungen zum präferenziellen Ursprung (bei EU-Lieferanten) oder Zertifikate zu Präferenzen (bei Nicht-EU- Lieferanten); • alle sonstigen Informationen und Daten, die die WIS bei Aus- und Einfuhr sowie im Falle des Weitervertriebs bei Wiederausfuhr der Ware benötigt. • die Kennzeichnung nach dem europäischen Außenwirtschaftsrecht bzw. der EG-Dual-Use-Verordnung (gemäß Anhang I der VO (EG) Nr. 428/2009). Der Lieferant ist verpflichtet, die WIS unverzüglich über alle Änderungen der vorstehenden Informationen und Daten in schriftlicher Form zu informieren.

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Samples: www.wuerth-industrie.com, www.wurthindustry.uk

Exportkontrolle und Zoll. (1) Der Lieferant ist verpflichtet, die WIS Xxxxxxx XxXxxX über etwaige Genehmigungspflichten seiner Waren nach jeweils geltendem deutschen, europäischen (EU), US- US-amerikanischen Ausfuhr-, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht sowie nach Ausfuhr-, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht des Ursprungslandes seiner Waren so früh wie möglich vor dem Liefertermin in schriftlicher Form zu unterrichten. Hierzu hat der Lieferant folgende Informationen und Daten mitzuteilen: die Ausfuhrlistennummer gemäß Anlage AL zur deutschen Außenwirtschaftsverordnung Außenwirtschafts-verordnung oder vergleichbare Listenpositionen einschlägiger Ausfuhrlisten; die „Export Control Classification Number (ECCN)Number“ gemäß der „U.S. Commerce Control List“ (CCLECCN), sofern die Ware den „U.S. Export Administration Regulations“ (EAR) unterliegt; die statistische Warennummer (HS-/KN-Code); das Ursprungsland (handelspolitischer/nichtpräferenzieller Ursprung), Schlüssel für Ursprungskennzeichen: D = Drittland / E = EU / F = EFTA; (Langzeit-)lieferantenerklärungen zum präferenziellen Ursprung (bei EU-Lieferanten) oder Zertifikate zu Präferenzen (bei Nicht-EU- EU-Lieferanten); alle sonstigen Informationen und Daten, die die WIS Sidroga GfGmbH bei Aus- und Einfuhr sowie im Falle des Weitervertriebs bei Wiederausfuhr der Ware benötigt. • die Kennzeichnung nach dem europäischen Außenwirtschaftsrecht bzw. der EG-Dual-Use-Verordnung (gemäß Anhang I der VO (EG) Nr. 428/2009). Der Lieferant ist verpflichtet, die WIS Xxxxxxx XxXxxX unverzüglich über alle Änderungen der vorstehenden Informationen und Daten in schriftlicher Form zu informieren.

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Samples: www.sidroga-pharma.com

Exportkontrolle und Zoll. (1) Der Lieferant ist verpflichtet, die WIS Hommel Xxxxxxxx über etwaige Genehmigungspflichten seiner Waren nach jeweils geltendem deutschen, europäischen (EU), US- US-amerikanischen Ausfuhr-, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht sowie nach Ausfuhr-, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht des Ursprungslandes seiner Waren so früh wie möglich vor dem Liefertermin in schriftlicher Form zu unterrichten. Hierzu hat der Lieferant folgende Informationen und Daten mitzuteilen: • die Ausfuhrlistennummer gemäß Anlage AL zur deutschen Außenwirtschaftsverordnung oder vergleichbare Listenpositionen einschlägiger Ausfuhrlisten; • die „Export Control Classification Number (ECCN)Number“ gemäß der „U.S. Commerce Control List“ (CCLECCN), sofern die Ware den „U.S. Export Administration Regulations“ (EAR) unterliegt; • die statistische Warennummer (HS-/KN-Code); • das Ursprungsland (handelspolitischer/nichtpräferenzieller Ursprung), Schlüssel für Ursprungskennzeichen: D = Drittland / E = EU / F = EFTA; • (Langzeit-)lieferantenerklärungen zum präferenziellen Ursprung (bei EU-EU- Lieferanten) oder Zertifikate zu Präferenzen (bei Nicht-EU- EU-Lieferanten); • alle sonstigen Informationen und Daten, die die WIS Hommel Hercules bei Aus- und Einfuhr sowie im Falle des Weitervertriebs bei Wiederausfuhr der Ware benötigt. • die Kennzeichnung nach dem europäischen Außenwirtschaftsrecht bzw. der EG-Dual-Use-Verordnung (gemäß Anhang I der VO (EG) Nr. 428/2009). Der Lieferant ist verpflichtet, die WIS unverzüglich über alle Änderungen der vorstehenden Informationen und Daten in schriftlicher Form zu informieren.

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Samples: www.hommel-hercules.com

Exportkontrolle und Zoll. (1) Der Lieferant ist verpflichtet, die WIS WAS über etwaige Genehmigungspflichten seiner Waren nach jeweils geltendem deutschen, europäischen (EU), US- amerikanischen Ausfuhr-, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht sowie nach Ausfuhr-, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht des Ursprungslandes seiner Waren so früh wie möglich vor dem Liefertermin in schriftlicher Form zu unterrichten. Hierzu hat der Lieferant folgende Informationen und Daten mitzuteilen: • die Ausfuhrlistennummer gemäß Anlage AL zur deutschen Außenwirtschaftsverordnung oder vergleichbare Listenpositionen einschlägiger Ausfuhrlisten; • die „Export Control Classification Number (ECCN)“ gemäß der „U.S. Commerce Control List“ (CCL), sofern die Ware den „U.S. Export Administration Regulations“ (EAR) unterliegt; • die statistische Warennummer (HS-/KN-Code); • das Ursprungsland (handelspolitischer/nichtpräferenzieller Ursprung), Schlüssel für Ursprungskennzeichen: D = Drittland / E = EU / F = EFTA; • (Langzeit-)lieferantenerklärungen zum präferenziellen Ursprung (bei EU-Lieferanten) oder Zertifikate zu Präferenzen (bei Nicht-EU- Lieferanten); alle sonstigen Informationen und Daten, die die WIS WAS bei Aus- und Einfuhr sowie im Falle des Weitervertriebs bei Wiederausfuhr der Ware benötigt. • die Kennzeichnung nach dem europäischen Außenwirtschaftsrecht bzw. der EG-Dual-Use-Verordnung (gemäß Anhang I der VO (EG) Nr. 428/2009). ) Der Lieferant ist verpflichtet, die WIS WAS unverzüglich über alle Änderungen der vorstehenden Informationen und Daten in schriftlicher Form zu informieren.

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Samples: www.wuerth-aerospace.com

Exportkontrolle und Zoll. (1) Der Lieferant ist verpflichtet, die WIS HERING über etwaige Genehmigungspflichten seiner Waren nach jeweils geltendem deutschen, europäischen (EU), US- US-amerikanischen Ausfuhr-, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht sowie nach Ausfuhr-, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht des Ursprungslandes seiner Waren so früh wie möglich vor dem Liefertermin in schriftlicher Form zu unterrichten. Hierzu hat der Lieferant folgende Informationen und Daten mitzuteilen: • die Ausfuhrlistennummer gemäß Anlage AL zur deutschen Außenwirtschaftsverordnung oder vergleichbare Listenpositionen einschlägiger Ausfuhrlisten; • die „Export Control Classification Number (ECCN)Number“ gemäß der „U.S. Commerce Control List“ (CCLECCN), sofern die Ware den „U.S. Export Administration Regulations“ (EAR) unterliegt; • die statistische Warennummer (HS-/KN-Code); • das Ursprungsland (handelspolitischer/nichtpräferenzieller Ursprung), Schlüssel für Ursprungskennzeichen: D = Drittland / E = EU / F = EFTA; • (Langzeit-)lieferantenerklärungen zum präferenziellen Ursprung (bei EU-LieferantenEULieferanten) oder Zertifikate zu Präferenzen (bei Nicht-EU- EU-Lieferanten); • alle sonstigen Informationen und Daten, die die WIS HERING bei Aus- und Einfuhr sowie im Falle des Weitervertriebs bei Wiederausfuhr der Ware benötigt. • die Kennzeichnung nach dem europäischen Außenwirtschaftsrecht bzw. der EG-Dual-Use-Verordnung (gemäß Anhang I der VO (EG) Nr. 428/2009). Der Lieferant ist verpflichtet, die WIS HERING unverzüglich über alle Änderungen der vorstehenden Informationen und Daten in schriftlicher Form zu informieren.

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Samples: www.hering-ag.de

Exportkontrolle und Zoll. (1) 13.1 Der Lieferant ist verpflichtet, die WIS W&K über etwaige Genehmigungspflichten seiner Waren nach jeweils geltendem deutschen, europäischen (EU), US- US-amerikanischen Ausfuhr-, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht sowie nach Ausfuhr-, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht des Ursprungslandes seiner Waren so früh wie möglich vor dem Liefertermin in schriftlicher Form zu unterrichten. Hierzu hat der Lieferant folgende Informationen und Daten mitzuteilen: • die Ausfuhrlistennummer gemäß Anlage AL zur deutschen Außenwirtschaftsverordnung oder vergleichbare Listenpositionen einschlägiger Ausfuhrlisten; • die „Export Control Classification Number (ECCN)Number“ gemäß der „U.S. Commerce Control List“ (CCLECCN), sofern die Ware den „U.S. Export Administration RegulationsRegula- tions“ (EAR) unterliegt; • die statistische Warennummer (HS-/KN-Code); • das Ursprungsland (handelspolitischer/nichtpräferenzieller Ursprung), Schlüssel für Ursprungskennzeichen: D = Drittland / E = EU / F = EFTA; • (Langzeit-)lieferantenerklärungen Langzeit-) Lieferantenerklärungen zum präferenziellen Ursprung (bei EU-EU- Lieferanten) oder Zertifikate zu Präferenzen (bei Nicht-EU- EU-Lieferanten); • alle sonstigen Informationen und Daten, die die WIS W&K bei Aus- und Einfuhr sowie im Falle des Weitervertriebs bei Wiederausfuhr der Ware benötigt. • die Kennzeichnung nach dem europäischen Außenwirtschaftsrecht bzw. der EG-Dual-Use-Verordnung (gemäß Anhang I der VO (EG) Nr. 428/2009). Der Lieferant ist verpflichtet, die WIS unverzüglich über alle Änderungen der vorstehenden Informationen und Daten in schriftlicher Form zu informieren.

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Samples: www.wengeler-kalthoff.com

Exportkontrolle und Zoll. (1) Der Lieferant ist verpflichtet, die WIS DINOL über etwaige Genehmigungspflichten seiner Waren nach jeweils geltendem deutschen, europäischen (EU), US- US-amerikanischen Ausfuhr-, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht sowie nach Ausfuhr-, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht des Ursprungslandes seiner Waren so früh wie möglich vor dem Liefertermin in schriftlicher Form zu unterrichten. Hierzu hat der Lieferant folgende Informationen und Daten mitzuteilen: die Ausfuhrlistennummer gemäß Anlage AL zur deutschen Außenwirtschaftsverordnung oder vergleichbare Listenpositionen einschlägiger Ausfuhrlisten; die „Export Control Classification Number (ECCN)Number“ gemäß der „U.S. Commerce Control List“ (CCLECCN), sofern die Ware den „U.S. Export Administration Regulations“ (EAR) unterliegt; die statistische Warennummer (HS-/KN-Code); das Ursprungsland (handelspolitischer/nichtpräferenzieller Ursprung), Schlüssel für Ursprungskennzeichen: D = Drittland / E = EU / F = EFTA; ⮚ ist das Ursprungsland Deutschland muss das entsprechende Bundesland mit angegeben werden; ⮚ (Langzeit-)lieferantenerklärungen zum präferenziellen Ursprung (bei EU-Lieferanten) oder Zertifikate zu Präferenzen (bei Nicht-EU- EU-Lieferanten); alle sonstigen Informationen und Daten, die die WIS DINOL bei Aus- und Einfuhr sowie im Falle des Weitervertriebs bei Wiederausfuhr der Ware benötigt. • die Kennzeichnung nach dem europäischen Außenwirtschaftsrecht bzw. der EG-Dual-Use-Verordnung (gemäß Anhang I der VO (EG) Nr. 428/2009). Der Lieferant ist verpflichtet, die WIS DINOL unverzüglich über alle Änderungen der vorstehenden Informationen und Daten in schriftlicher Form zu informieren.

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Samples: www.dinitrol.com

Exportkontrolle und Zoll. (1) Der Lieferant ist verpflichtet, die WIS HANSA-FLEX über etwaige Genehmigungspflichten Genehmigungs- pflichten seiner Waren nach jeweils geltendem deutschen, europäischen (EU), US- US-amerikanischen Ausfuhr-, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht sowie nach Ausfuhr-, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht des Ursprungslandes seiner Waren so früh wie möglich vor dem Liefertermin in schriftlicher Form zu unterrichten. Hierzu hat ist der Lieferant verpflichtet insbesondere folgende Informationen und Daten rechtzeitig, zutreffend und vollständig an xx@xxxxx-xxxx.xxx mitzuteilen: • die HANSA-FLEX Materialnummer • Warenbeschreibung • Die Ausfuhrlistennummer gemäß Anlage AL zur deutschen Außenwirtschaftsverordnung Außenwirt- schaftsverordnung oder vergleichbare Listenpositionen einschlägiger Ausfuhrlisten; • die Die „Export Control Classification Number (ECCN)“ Number” gemäß der U.S. Commerce Control List(CCLECCN), sofern die Ware den U.S. Export Administration Regulations“ Regulation” (EAR) unterliegt; • die Die statistische Warennummer (HS-/KN-Code); ) das Das Ursprungsland (handelspolitischer/nichtpräferenzieller Ursprung), Schlüssel für Ursprungskennzeichen: D = Drittland / E = EU / F = EFTA; • (Langzeit-)lieferantenerklärungen Langzeit-)Lieferantenerklärungen zum präferenziellen Ursprung (bei EU-EU- Lieferanten) oder Zertifikate zu Präferenzen (bei Nicht-EU- EU Lieferanten); ) • alle sonstigen Informationen und Daten, die die WIS HANSA-FLEX bei Aus- und Einfuhr sowie im Falle des Weitervertriebs bei Wiederausfuhr der Ware benötigt. • die Kennzeichnung nach dem europäischen Außenwirtschaftsrecht bzw. der EG-Dual-Use-Verordnung (gemäß Anhang I der VO (EG) Nr. 428/2009). Der Lieferant ist verpflichtet, die WIS verpflichtet unverzüglich über alle Änderungen der vorstehenden vorstehen- den Informationen und Daten in schriftlicher Form zu informieren.

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Samples: www.hansa-flex.de

Exportkontrolle und Zoll. (1) Der Lieferant ist verpflichtet, die WIS RECA NORM über etwaige Genehmigungspflichten seiner Waren nach jeweils geltendem deutschen, europäischen (EU), US- US-amerikanischen Ausfuhr-, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht sowie nach Ausfuhr-, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht des Ursprungslandes seiner Waren so früh wie möglich vor dem Liefertermin in schriftlicher Form zu unterrichten. Hierzu hat der Lieferant folgende Informationen und Daten mitzuteilen: • die Ausfuhrlistennummer gemäß Anlage AL zur deutschen Außenwirtschaftsverordnung oder vergleichbare Listenpositionen einschlägiger Ausfuhrlisten; • die „Export Control Classification Number (ECCN)Number“ gemäß der „U.S. Commerce Control List“ (CCLECCN), sofern die Ware den „U.S. Export Administration Regulations“ (EAR) unterliegt; • die statistische Warennummer (HS-/KN-Code); • das Ursprungsland (handelspolitischer/nichtpräferenzieller Ursprung), Schlüssel für Ursprungskennzeichen: D = Drittland / E = EU / F = EFTA; • (Langzeit-)lieferantenerklärungen zum präferenziellen Ursprung (bei EU-Lieferanten) oder Zertifikate zu Präferenzen (bei Nicht-EU- EU-Lieferanten); • alle sonstigen Informationen und Daten, die die WIS RECA NORM bei Aus- und Einfuhr sowie im Falle des Weitervertriebs bei Wiederausfuhr der Ware benötigt. • die Kennzeichnung nach dem europäischen Außenwirtschaftsrecht bzw. der EG-Dual-Use-Verordnung (gemäß Anhang I der VO (EG) Nr. 428/2009). Der Lieferant ist verpflichtet, die WIS RECA NORM unverzüglich über alle Änderungen der vorstehenden Informationen und Daten in schriftlicher Form zu informieren.. 00000 Xxxxxxxxxx Xx Xxxxxxxxxx 0 Telefon 00000 00-0 xxxx@xxxxxxxx.xx Sitz Kupferzell Amtsgericht Stuttgart HRB 738108 Geschäftsführer Xxxxxx Xxxxxxx

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Samples: www.recanorm.de

Exportkontrolle und Zoll. (1) Der Lieferant ist verpflichtet, die WIS uns über etwaige Genehmigungspflichten bei (Re-)Exporten seiner Waren nach jeweils geltendem deutschenGüter gemäß gültigen Rechtsvorschriften zur Ausfuhr- und Zollbedingungen in der CZ, europäischen (EU), US- amerikanischen Ausfuhr-, Zoll- den EG-Ländern und Außenwirtschaftsrecht USA sowie nach Ausfuhr-, Zoll- gemäß den Ausfuhr- und Außenwirtschaftsrecht Zollbestimmungen des Ursprungslandes seiner Waren so früh wie möglich vor dem Liefertermin Güter in schriftlicher Form seinen Geschäftsdokumenten zu unterrichten. Hierzu hat gibt der Lieferant zumindest in seinen Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen bei den betreffenden Warenpositionen folgende Informationen und Daten mitzuteilenan: • die Ausfuhrlistennummer gemäß Anlage AL zur deutschen Außenwirtschaftsverordnung oder vergleichbare Listenpositionen einschlägiger Ausfuhrlisten; • die „Export Control Classification Number ■ Nummer der ausfuhrgenehmigungspflichtigen Güter mit doppeltem Verwendungszweck nach entsprechenden Listen der Güter mit doppeltem Verwendungszweck (ECCN)“ gemäß der „U.S. Commerce Control List“ (CCL), sofern die Ware den „U.S. Export Administration Regulations“ (EAR) unterliegt; • die statistische Warennummer (HS-/KN-Code); • das Ursprungsland (handelspolitischer/nichtpräferenzieller Ursprung), Schlüssel für Ursprungskennzeichen: D = Drittland / E = EU / F = EFTA; • (Langzeit-)lieferantenerklärungen zum präferenziellen Ursprung (bei EU-Lieferanten) oder Zertifikate zu Präferenzen (bei Nicht-EU- Lieferanten); • alle sonstigen Informationen und Daten, die die WIS bei Aus- und Einfuhr sowie im Falle des Weitervertriebs bei Wiederausfuhr der Ware benötigt. • die Kennzeichnung nach dem europäischen Außenwirtschaftsrecht bzw. der EG-Dual-Use-Verordnung (gemäß Anhang I der VO (EG) Nr. 428/20091334/2000 des Rates, in der Fassung der daran anknüpfenden Vorschriften, insbesondere der Verordnung (EG) des Rates Nr. 394/2006), ■ für US-Waren die ECCN (Export Control Classification Number) gemäß US Export Administration Regulations (EAR - xxxx://xxx.xxxxxx.xxx.xxx/xxx/xxx/xxx data.html), ■ den handelsrechtlichen Warenursprung seiner Güter und der Bestandteile seiner Güter, einschließlich Technologie und Software (Verordnung (EG) des Rates Nr. Der 1207/2001 in der Fassung der daran anknüpfenden Vorschriften, insbesondere der Verordnung (EG) des Rates Nr. 1617/2006), ■ ob die Güter durch die USA transportiert, in den USA hergestellt oder gelagert, oder mit Hilfe US-amerikanischer Technologie gefertigt wurden, ■ die statistische Warennummer (HS-Code, also Bezeichnung gemäß Codes der kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs) seiner Güter, sowie ■ einen Ansprechpartner in seinem Unternehmen zur Klärung etwaiger Rückfragen von uns. Auf unsere Aufforderung ist der Lieferant ist verpflichtet, die WIS uns alle weiteren Außenhandelsdaten zu seinen Gütern und deren Bestandteilen schriftlich mitzuteilen sowie uns unverzüglich (vor Lieferung entsprechender hiervon betroffener Güter) über alle Änderungen der vorstehenden Informationen und Daten in schriftlicher Form schriftlich zu informieren.

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Samples: dc-cz.resource.bosch.com

Exportkontrolle und Zoll. (1) Der Lieferant ist verpflichtet, die WIS Würth über etwaige Genehmigungspflichten seiner Waren nach jeweils geltendem deutschen, europäischen (EU), US- amerikanischen Ausfuhr-, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht sowie nach Ausfuhr-, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht des Ursprungslandes seiner Waren so früh wie möglich vor dem Liefertermin in schriftlicher Form zu unterrichten. Hierzu hat der Lieferant folgende Informationen und Daten mitzuteilen: • die Ausfuhrlistennummer gemäß Anlage AL zur deutschen Außenwirtschaftsverordnung oder vergleichbare Listenpositionen einschlägiger Ausfuhrlisten; • die „Export Control Classification Number (ECCN)Number“ gemäß der „U.S. Commerce Control List“ (CCLECCN), sofern die Ware den „U.S. Export Administration Regulations“ (EAR) unterliegt; • die statistische Warennummer (HS-/KN-Code); • das Ursprungsland (handelspolitischer/nichtpräferenzieller Ursprung), Schlüssel für Ursprungskennzeichen: D = Drittland / E = EU / F = EFTA; • (Langzeit-)lieferantenerklärungen zum präferenziellen Ursprung (bei EU-EU- Lieferanten) oder Zertifikate zu Präferenzen (bei Nicht-EU- EU-Lieferanten); • alle sonstigen Informationen und Daten, die die WIS Würth bei Aus- und Einfuhr sowie im Falle des Weitervertriebs bei Wiederausfuhr der Ware benötigt. • die Kennzeichnung nach dem europäischen Außenwirtschaftsrecht bzw. der EG-Dual-Use-Verordnung (gemäß Anhang I der VO (EG) Nr. 428/2009). Der Lieferant ist verpflichtet, die WIS unverzüglich über alle Änderungen der vorstehenden Informationen und Daten in schriftlicher Form zu informieren.

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Samples: www.wuerth.de

Exportkontrolle und Zoll. (1) Der Lieferant ist verpflichtet, die WIS Würth über etwaige Genehmigungspflichten seiner Waren nach jeweils geltendem deutschen, europäischen (EU), US- US-amerikanischen Ausfuhr-, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht sowie nach Ausfuhr-, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht des Ursprungslandes seiner Waren so früh wie möglich vor dem Liefertermin in schriftlicher Form zu unterrichten. Hierzu hat der Lieferant folgende Informationen und Daten mitzuteilen: die Ausfuhrlistennummer gemäß Anlage AL zur deutschen Außenwirtschaftsverordnung Außenwirtschafts- verordnung oder vergleichbare Listenpositionen einschlägiger Ausfuhrlisten; die „Export Control Classification Number (ECCN)Number“ gemäß der „U.S. Commerce Control Con- trol List“ (CCLECCN), sofern die Ware den „U.S. Export Administration RegulationsRegula- tions“ (EAR) unterliegt; die statistische Warennummer (HS-/KN-Code); das Ursprungsland (handelspolitischer/nichtpräferenzieller Ursprung), Schlüssel Schlüs- sel für Ursprungskennzeichen: D = Drittland / E = EU / F = EFTA; (Langzeit-)lieferantenerklärungen zum präferenziellen Ursprung (bei EU-EU- Lieferanten) oder Zertifikate zu Präferenzen (bei Nicht-EU- EU-Lieferanten); alle sonstigen Informationen und Daten, die die WIS Würth bei Aus- und Einfuhr sowie im Falle des Weitervertriebs bei Wiederausfuhr der Ware benötigt. • die Kennzeichnung nach dem europäischen Außenwirtschaftsrecht bzw. der EG-Dual-Use-Verordnung (gemäß Anhang I der VO (EG) Nr. 428/2009). Der Lieferant ist verpflichtet, die WIS Würth unverzüglich über alle Änderungen der vorstehenden Informationen und Daten in schriftlicher Form zu informieren.

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Samples: www.wuerth.de