Einkaufsbedingungen Musterklauseln

Einkaufsbedingungen. 1. Die vom Verkäufer an die ISW GmbH verkauften Tiere besitzen neben einer handelsüblichen Beschaffenheit durchschnittlicher Qualität einen voll gesunden Zustand. Bei Sauen und Zuchtläufern garantiert der Lieferant zudem, dass diese die von ihm angebotene Genetik sowie eine volle Zuchttauglichkeit besitzen. Die vorstehenden garantieren Beschaffenheitszusicherungen des Lieferanten sind somit wesentlicher Vertragsinhalt. Den Verkäufer trifft die alleinige volle Beweislast dafür, dass die Tiere frei von Mängeln sind.
Einkaufsbedingungen. Diese Einkaufsbedingungen gelten zusätzlich zu den übrigen Bedingungen, wenn der Kunde das/die Produkt(e) kauft.
Einkaufsbedingungen. B.1. Angebotsverkehr / Vertragsschluss B.2. Rahmenlieferverträge und Abrufverträge B.3. Bestellungsänderungen B.4. Leistungsqualität Verwendungsfreiheit
Einkaufsbedingungen. 1 Maßgebende Allgemeine Geschäftsbedingungen § 2 Preise § 3 Rechnungserteilung und Zahlung § 4 Lieferung § 5 Geheimhaltung § 6 Termine, Lieferverzug § 7 Höhere Gewalt § 8 Qualität und Dokumentation § 9 Gewährleistung § 10 Haftung § 11 Produkthaftung § 12 Kündigung § 13 Sonstiges
Einkaufsbedingungen. Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Lieferers die Lieferung vorbehaltlos annehmen. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Lieferer. Die folgenden Einkaufsbedingungen gelten jedoch nur subsidär im Verhältnis zu Rahmenverträgen, welche mit einem Lieferer abgeschlossen wurden oder noch abgschlossen werden. Dies gilt insbesondere auch für Qualitätsvereinbarungen.
Einkaufsbedingungen. 1 Geltungsbereich § 2 Angebot § 3 Preise § 4 Lieferung § 5 Versand § 6 Abnahme § 7 Rechnungserstellung und Zahlung § 8 Fertigungsmittel § 9 Eigentumsvorbehalt § 10 Patentverletzung § 11 Mängeluntersuchung § 12 Gewährleistung § 13 REACH Konformität und Informationspflichten/RoHS EU-Richtlinie 2011/65/EC
Einkaufsbedingungen für alle Unternehmen des MVV Konzerns
Einkaufsbedingungen. (44) Unsere Bestellungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer Einkaufs- und Zahlungsbedingungen, andere Verkaufs- oder Lieferbedingungen erkennen wir nicht an.
Einkaufsbedingungen. Paragraph 1
Einkaufsbedingungen. 1.1 Besteht zwischen dem Verkäufer und dem Verwender eine Rahmenvereinbarung, gelten diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für den einzelnen Auftrag.