Einkaufsbedingungen Musterklauseln

Einkaufsbedingungen. 1. Die vom Verkäufer an die ISW GmbH verkauften Tiere besitzen neben einer handelsüblichen Beschaffenheit durchschnittlicher Qualität einen voll gesunden Zustand. Bei Sauen und Zuchtläufern garantiert der Lieferant zudem, dass diese die von ihm angebotene Genetik sowie eine volle Zuchttauglichkeit besitzen. Die vorstehenden garantieren Beschaffenheitszusicherungen des Lieferanten sind somit wesentlicher Vertragsinhalt. Den Verkäufer trifft die alleinige volle Beweislast dafür, dass die Tiere frei von Mängeln sind.
Einkaufsbedingungen. Diese Einkaufsbedingungen gelten zusätzlich zu den übrigen Bedingungen, wenn der Kunde das/die Produkt(e) kauft.
Einkaufsbedingungen. 1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote unserer Lieferanten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Lieferanten über die von ihnen angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
Einkaufsbedingungen. B.1. Angebotsverkehr / Vertragsschluss B.2. Rahmenlieferverträge und Abrufverträge B.3. Bestellungsänderungen B.4. Leistungsqualität Verwendungsfreiheit
Einkaufsbedingungen. 1 Maßgebende Allgemeine Geschäftsbedingungen § 2 Preise § 3 Rechnungserteilung und Zahlung § 4 Lieferung § 5 Geheimhaltung § 6 Termine, Lieferverzug § 7 Höhere Gewalt § 8 Qualität und Dokumentation § 9 Gewährleistung § 10 Haftung § 11 Produkthaftung § 12 Kündigung § 13 Sonstiges
Einkaufsbedingungen. Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Lieferers die Lieferung vorbehaltlos annehmen. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Lieferer. Die folgenden Einkaufsbedingungen gelten jedoch nur subsidär im Verhältnis zu Rahmenverträgen, welche mit einem Lieferer abgeschlossen wurden oder noch abgschlossen werden. Dies gilt insbesondere auch für Qualitätsvereinbarungen.
Einkaufsbedingungen. (44) Unsere Bestellungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer Einkaufs- und Zahlungsbedingungen, andere Verkaufs- oder Lieferbedingungen erkennen wir nicht an.
Einkaufsbedingungen. (a) Alle Produkte oder Dienstleistungen, die vom Liefe- ranten auf elektronischem Weg, auf Papier oder in einer anderen Form der Übertragung gekauft werden, werden gemäß der folgenden Bedingungen erworben: (i) wenn Lieferant und BMI bereits einen vollständig unterzeich- neten Kauf-/Liefervertrag haben, der derzeit mit BMI in Kraft ist , dann haben die Bedingungen dieses Vertrages Vorrang vor den BMI AGB; und (ii) wenn nicht bereits ein vollständig unterzeichneter Vertrag zwischen Lieferant und Käufer in Kraft ist, bilden die BMI AGB zusammen mit der Bestellung den „Vertrag“. (b) Der Lieferant muss BMI rechtzeitig, spätestens binnen 5 Kalendertagen, nach der Bestellung schriftlich bestätigen, dass er die von BMI gesendete Bestellung entweder annimmt oder ablehnt. Jede Änderung der Bestellung durch den Lieferanten muss von BMI schriftlich akzeptiert werden. Jede vom Lieferanten angenommene Bestellung wird zusammen mit den BMI AGB ein rechtsverbindlicher Vertrag. (c) Das Personal des Lieferanten gilt zu keinem Zeitpunkt als von BMI angestellt oder anderweitig beschäftigt. (d) BMI kann jeden Vertrag ohne weitere Zustimmung oder vorherige Information des Lieferanten an juristische Personen abtreten, die Teil ihrer Unternehmensgruppe sind. (e) Der Lieferant darf seine Verpflichtungen aus dem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von BMI nicht abtreten oder untervergeben. Im Falle einer genehmigten Untervergabe haftet der Lieferant für alle Handlungen oder Unterlassungen seiner Unter- auftragnehmer.
Einkaufsbedingungen. (a) Alle Produkte oder Dienstleistungen, die vom Lieferanten auf elektronischem Weg, auf Papier oder in einer anderen Form der Übertragung gekauft werden, werden gemäß der folgenden Bedingungen erworben: (i) wenn Lieferant und SCHIEDEL bereits einen vollständig unterzeichneten Kauf-/Liefervertrag haben, der derzeit mit SCHIEDEL in Kraft ist , dann haben die Bedingungen dieses Vertrages Vorrang vor den SCHIEDEL AEB; und (ii) wenn nicht bereits ein vollständig unterzeichneter Vertrag zwischen Lieferant und Käufer in Kraft ist, bilden die SCHIEDEL AEB zusammen mit der Bestellung den „Vertrag“. (b) Der Lieferant muss SCHIEDEL unmittelbar, nach Erhalt der Bestellung schriftlich bestätigen, dass er die von SCHIEDEL gesendete Bestellung entweder annimmt oder ablehnt. Jede Änderung der Bestellung durch den Lieferanten muss von SCHIEDEL schriftlich akzeptiert werden. Jede vom Lieferanten angenommene Bestellung wird zusammen mit den SCHIEDEL AEB ein rechtsverbindlicher Vertrag. (c) Das Personal des Lieferanten gilt zu keinem Zeitpunkt als von SCHIEDEL angestellt oder anderweitig beschäftigt. (d) SCHIEDEL kann jeden Vertrag ohne weitere Zustimmung oder vorherige Information des Lieferanten an juristische Personen abtreten, die Teil ihrer Unternehmensgruppe sind. (e) Der Lieferant darf seine Verpflichtungen aus dem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SCHIEDEL nicht abtreten oder untervergeben. Im Falle einer genehmigten Untervergabe haftet der Lieferant für alle Handlungen oder Unterlassungen seiner Unterauftragnehmer.
Einkaufsbedingungen. 1 Allgemeines § 2 Vertragsschluss und Vertragsän- derungen