Inhalt der Leistungen. 2.1 Schulungen durch QFS
Inhalt der Leistungen. 2 Inhalt der ambulanten Pflege- und Betreuungsleistungen
Inhalt der Leistungen. Die Leistungsbereiche richten sich nach der in Hamburg gültigen Systematik der Bedarfserhebung. Die Leistungserbringung und die Zielerreichung sind fortlaufend zu dokumentieren und zu überprüfen. Für das Wohnen mit Assistenz bestehen neben den in Punkt 1 benannten Assistenzleistungen u.a. die folgenden spezifischen Leistungsmerkmale: Belegungssteuerung für die gemeinschaftlichen Wohnformen, Organisation der Beteiligungsprozesse bei Ein- und Auszug von Leistungsberechtigten Akzeptanz und Information / Aufklärung im Wohnumfeld Unterstützung der Mieterrolle, Ein- und Auszugsbegleitung Sowie zusätzlich für das WMAS: Präsenzzeiten als niedrigschwellige Kontakthilfe Hochfrequente Begleitung / Beobachtung / Moderation der Wohngruppenprozesse Unterstützung bei latenter oder akuter Erkrankungssymptomatik innerhalb der Gruppe Auf der Grundlage der Leistungsbewilligung durch die Trägerin der Eingliederungshilfe vereinbart der Leistungserbringer mit der leistungsberechtigten Person, welche individuelle Unterstützung erbracht wird, um die Ziele aus dem Gesamt-/Teilhabeplan zu erreichen. Für jede leistungsberechtigte Person ist hierzu eine Hilfeplanung durchzuführen. Der Hilfeplan enthält Angaben über die Maßnahmen, mit denen die Ziele erreicht werden sollen und über die Ausgestaltung der Leistungen (individuell/gemeinschaftlich). Die Leistungsberechtigten werden zur Förderung und dem Erhalt ihrer größtmöglichen Selbständigkeit darin unterstützt, die Angebote des Sozialraumes zu nutzen. Der Auf- und Ausbau relevanter Netzwerke und die Kooperation mit Assistenzangeboten des Leistungserbringers und der Region sind integrale Bestandteile der Leistungserbringung. Bei Wohn- bzw. Hausgemeinschaften, in denen Leistungen des Wohnens mit Assistenz erbracht werden, handelt es sich nicht um Räumlichkeiten im Sinne des § 71 SGB XI, sodass eine Pauschalierung der Pflegeversicherungsleistungen nach § 43a SGB XI nicht stattfindet und den leistungsberechtigten Personen das volle Leistungsspektrum der Pflegeversicherung zur Verfügung steht. <<individuelle Vereinbarungen zur Hilfe zur Pflege nach SGB XII>> Ärztlich verordnete sowie von den Pflegekassen geschuldete Leistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Die Ansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber der Pflegekasse und der Krankenversicherung bleiben von dieser Vereinbarung unberührt und sind nicht anzurechnen. Beim WMAS bietet der Leistungserbringer für die leistungsberechtigten Menschen mit seelischen Behinderungen spezif...
Inhalt der Leistungen. 2 - Inhalt der ambulanten Pflege- und Betreuungsleistungen S. 7 § 3 - Formen der Hilfe S. 14 § 4 – Pflegehilfsmittel S. 14 § 5 - Pflegeeinsätze bei Pflegegeldleistung S. 14 Abschnitt III - Allgemeine Bedingungen der Pflege und Betreuung einschließlich der Kostenübernahme, der Abrechnung der Entgelte und der hierzu erforderlichen Bescheinigungen und Berichte § 6 - Xxxx des Pflegedienstes S. 15 § 7 - Organisatorische Voraussetzungen S. 15 § 8 – Qualitätsmaßstäbe S. 16 § 9 – Leistungsfähigkeit S. 16 § 10 – Mitteilungen S. 17 § 11 - Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit S. 17 § 12 - Dokumentation der Pflege S. 17 § 13 – Leistungsnachweis S. 19 § 14 – Abrechnungsverfahren S. 20 § 15 – Zahlungsweise S. 21 § 16 – Datenträgeraustausch S. 22 § 17 – Beanstandungen S. 23 § 18 – Datenschutz S. 23
Inhalt der Leistungen. 4.1 Leistungen von GLS
Inhalt der Leistungen. Die Leistungsbereiche richten sich nach der in Hamburg gültigen Systematik der Bedarfserhebung. Die Leistungserbringung und die Zielerreichung sind fortlaufend zu dokumentieren und zu überprüfen. Für die Besondere Wohnform für minderjährige Leistungsberechtigte bestehen neben den in Punkt 1 benannten Assistenzleistungen u.a. die folgenden spezifischen Leistungsmerkmale: Belegungssteuerung für die gemeinschaftlichen Wohnformen, Organisation der Beteiligungsprozesse bei Ein- und Auszug von Leistungsberechtigten Akzeptanz und Information/Aufklärung im Wohnumfeld Auf der Grundlage der Leistungsbewilligung durch die Trägerin der Eingliederungshilfe vereinbart der Leistungserbringer mit der gesetzlichen Vertretung der leistungsberechtigten Person, welche individuelle Unterstützung erbracht wird, um die Ziele aus dem Gesamt-/Teilhabeplan zu erreichen. Für jede leistungsberechtigte Person ist hierzu eine Hilfeplanung durchzuführen. Der Hilfeplan enthält Angaben über die Maßnahmen, mit denen die Ziele erreicht werden sollen und über die Ausgestaltung der Leistungen (individuell/gemeinschaftlich). Die Leistungsberechtigten werden zur Förderung und dem Erhalt ihrer größtmöglichen Selbständigkeit darin unterstützt, die Angebote des Sozialraumes zu nutzen. Der Auf- und Ausbau relevanter Netzwerke und die Kooperation mit Hilfeangeboten des Leistungserbringers und der Region sind integrale Bestandteile der Leistungserbringung. Ärztlich verordnete sowie von den Pflegekassen geschuldete Leistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Inhalt der Leistungen. Hardwarelieferungen
Inhalt der Leistungen. 3.1 Leistungen der ELCO GmbH Die Beschaffenheit des vertragsgegenständlichen Produktes richtet sich – sofern nichts anderes vereinbart ist – nach der Produkt- beschreibung, soweit sie dem Kunden mitgeliefert wurde oder be- kannt ist.
Inhalt der Leistungen. 3.1 Leistungen der ELCO GmbH
Inhalt der Leistungen. Der Inhalt der Leistungen richtet sich nach dem Vertrag, den dort in Bezug ge- nommenen Leistungs- und Produktbeschreibungen, der Vertragszusammen- fassung gemäß § 54 TKG, den jeweils geltenden Preisverzeichnissen von YplaY (im Folgenden kollektiv „Preisverzeichnis“ genannt), die im Internet un- ter xxxxx://xxxxx.xx/xxxxxxxxx eingesehen werden können, und diesen AGB.