Inhalt der Leistungen. 2 Inhalt der ambulanten Pflege- und Betreuungsleistungen
(1) Der ambulante Pflegedienst führt beim pflegebedürftigen Menschen einen Erstbesuch durch, um sich über die aktuelle Pflegesituation des pflegebedürftigen Menschen und das pflegerelevante Umfeld zu informieren. Dabei sind erkennbare Probleme, Risiken und Gefährdungen unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes des pflegebedürftigen Menschen zu erfassen. Die Möglichkeiten der aktivierenden Pflege, die Notwendigkeit von vorbeugenden Maßnahmen gegen Sekundärerkrankungen und die beim Pflegebedürftigen vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten zur Einbeziehung in den Pflegeprozess sind herauszuarbeiten. Der pflegebedürftige Mensch, seine Angehörigen und andere an der Pflege Beteiligte sind einzubeziehen. Sofern der pflegebedürftige Mensch bzw. seine Angehörigen für die pflegerische Versorgung relevante Unterlagen, wie bspw. den vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung empfohlenen Pflegeplan oder den Versorgungsplan der Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI vorlegen, sind diese beim Erstbesuch heranzuziehen. Der ambulante Pflegedienst erfragt, welche Leistungen innerhalb des Pflegeprozesses durch den pflegebedürftigen Menschen, den Angehörigen, den ambulanten Pflegedienst oder andere Pflegepersonen erbracht werden können. Hierbei ist die soziale und kulturelle Integration des pflegebedürftigen Menschen in das gesellschaftliche Umfeld zu beachten. Der ambulante Pflegedienst informiert über das Leistungs- und Vergütungssystem und berät bei der Auswahl geeigneter Leistungen nach dem SGB XI (Leistungskomplexe/ Einsätze) sowie über Prophylaxen unabhängig von deren rechtlicher Zuordnung. Den angemessenen Wünschen des pflege- bedürftigen Menschen ist dabei Rechnung zu tragen. Über Art, Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistungen wird ein Pflegevertrag gemäß § 120 SGB XI abgeschlossen, in dem auch die vereinbarten Vergütungen dargestellt werden. Dabei weist der ambulante Pflegedienst darauf hin, dass Kosten oberhalb der jeweiligen Sachleistung der Pflegekasse von dem pflegebedürftigen Menschen selbst zu tragen sind. Soweit sich die Notwendigkeit des Einsatzes von Pflegehilfsmitteln und der Anpassung des Wohnraumes ergibt, informiert der ambulante Pflegedienst hierüber die Pflegekasse, die das Weitere veranlasst.
(2) Inhalt der Leistungen sind im Rahmen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung die im Einzelfall erforderlichen Tätigkeiten zur Unterstützung, zur teilweisen oder zur vollständigen Ü...
Inhalt der Leistungen. 2.1 Schulungen durch QFS
Inhalt der Leistungen. 2 - Inhalt der ambulanten Pflege- und Betreuungsleistungen S. 7 § 3 - Formen der Hilfe S. 14 § 4 - Pflegehilfsmittel S. 14 § 5 - Pflegeeinsätze bei Pflegegeldleistung S. 14 § 6 - Xxxx des Pflegedienstes S. 15 § 7 - Organisatorische Voraussetzungen S. 15 § 8 - Qualitätsmaßstäbe S. 16 § 9 - Leistungsfähigkeit S. 16 § 10 - Mitteilungen S. 17 § 11 - Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit S. 17 § 12 - Dokumentation der Pflege S. 17 § 13 - Leistungsnachweis S. 19 § 14 - Abrechnungsverfahren S. 20 § 15 - Zahlungsweise S. 21 § 16 - Datenträgeraustausch S. 22 § 17 - Beanstandungen S. 23 § 18 - Datenschutz S. 23
Inhalt der Leistungen. Die Leistungen der Assistenz in der Sozialpsychiatrie umfassen niedrigschwellige und personenbezogene Leistungen. Niedrigschwellige Leistungen sind Einzel- und Gruppenangebote, die in einem zeitlich begrenzten Rahmen, auf Wunsch der Hilfesuchenden auch anonym, und ohne Vorbedingung primär in der Begegnungsstätte des Leistungserbringers stattfinden. Somit bedarf es für diesen Leistungsbereich keiner Antragstellung. Niedrigschwellige Leistungen beinhalten die frühzeitige Unterstützung von Hilfesuchenden zur Vermeidung langfristiger und intensiver Hilfen sowie zur Stabilisierung der eigenen Lebenssituation. Mit diesem Hilfsangebot soll der Intensivierung / Erweiterung der Symptomatik einer psychischen Belastung entgegengewirkt, die Chronifizierung einer psychischen Erkrankung verhindert, die Resilienz gefördert, Autonomiebestrebungen unterstützt, das Verständnis für psychische Erkrankungen gefördert und sozialer Isolation entgegengewirkt werden. In der Begegnungsstätte werden folgende Leistungen vorgehalten: Der Offene Treff als milieugestalteter, sozialer Schutz- und Begegnungsraum für alle der Zielgruppe zugehörigen Menschen, die in diesem Raum sein wollen, um Gemeinschaft zu erleben, soziale Kontakte zu knüpfen oder zu pflegen. Offene Gruppen, deren Inhalte unter anderem folgende sein können: Krankheitsbewältigung und Prävention Informationsvermittlung Tagesstrukturierung Förderung von Interessen Förderung sozialer Kompetenzen Wiederentdecken und Fördern eigener Ressourcen Einzelberatung: Die Einzelberatung im Rahmen des niedrigschwelligen Angebots dient der Information der Ratsuchenden und kann zur Lösung einer begrenzten Problemlage genutzt werden. Je nach Art der vorgetragenen Problemlage kann auch eine Verweisberatung auf andere, spezialisierte Unterstützungsangebote (insbesondere solche vorrangiger Kostenträger) im Sinne einer Weitervermittlung erforderlich sein. Auf Wunsch erfolgt die Beratung anonym. Nachsorge: Die Nachsorge ermöglicht es Menschen, die die Unterstützung des personenorientierten Bereichs nicht mehr benötigen, niedrigschwellige Leistungen im gewohnten Umfeld zu erhalten. Die Nachsorge dient somit der Gewissheit, auf Halt gebende Strukturen nach dem Ausscheiden aus der personenorientierten Leistung zurückgreifen zu können. Darüber hinaus kann über die Nachsorge bei Bedarf auch eine Unterstützung in Krisensituationen erfolgen.
Inhalt der Leistungen. Der Inhalt der Leistungen richtet sich nach dem Vertrag, den dort in Bezug ge- nommenen Leistungs- und Produktbeschreibungen, der Vertragszusammen- fassung gemäß § 54 TKG, den jeweils geltenden Preisverzeichnissen von YplaY (im Folgenden kollektiv „Preisverzeichnis“ genannt), die im Internet un- ter xxxxx://xxxxx.xx/xxxxxxxxx eingesehen werden können, und diesen AGB.
Inhalt der Leistungen. 4.1 Leistungen von GLS
Inhalt der Leistungen. Hardwarelieferungen
Inhalt der Leistungen. 3.1 Leistungen der ELCO GmbH Die Beschaffenheit des vertragsgegenständlichen Produktes richtet sich – sofern nichts anderes vereinbart ist – nach der Produkt- beschreibung, soweit sie dem Kunden mitgeliefert wurde oder be- kannt ist.
Inhalt der Leistungen. 3.1 Leistungen der ELCO GmbH
3.1.1 Bereitschaftsdienst mit gesondert zu vergütender Störungsbehebung Wenn der Kunde mit der ELCO GmbH den „Bereitschaftsdienst mit ge- sondert zu vergütender Störungsbehebung“ vereinbart hat, so ist die ELCO GmbH verpflichtet, die Störungsmeldung des Kunden an dem vertragsgegenständlichen Wärmeerzeuger oder an der ver- tragsgegenständlichen sonstigen Anlage telefonisch entgegen- zunehmen und diese Störung zu beheben, soweit dies nach dem je- weiligen Stand der Technik möglich ist. Für die telefonische Entgegennahme der Störungsmeldung des Kun- den durch die ELCO GmbH hat der Kunde keine gesonderte Ver- gütung – insbesondere auch nicht die Bereitschaftspauschale, die für außerhalb der Geschäftszeiten erfolgende Störungsbehebungs- einsätze der ELCO GmbH besteht – neben dem vereinbarten Jahres- pauschalpreis zu entrichten. Verlangt der Kunde von der ELCO GmbH die Behebung einer Störung, so hat er der ELCO GmbH – neben dem vereinbarten Jahres- pauschalpreis – die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrtzeit sowie die zur Störungsbehebung notwendigen Ersatz- und Austauschteile ge- mäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten der ELCO GmbH zu vergüten, sofern nicht eine hiervon abweichende Vereinbarung getroffen wird.
Inhalt der Leistungen. Die Leistungsbereiche richten sich nach der in Hamburg gültigen Systematik der Bedarfserhebung. Die Leistungserbringung und die Zielerreichung sind fortlaufend zu dokumentieren und zu überprüfen. Für die Besondere Wohnform für minderjährige Leistungsberechtigte bestehen neben den in Punkt 1 benannten Assistenzleistungen u.a. die folgenden spezifischen Leistungsmerkmale: Belegungssteuerung für die gemeinschaftlichen Wohnformen, Organisation der Beteiligungsprozesse bei Ein- und Auszug von Leistungsberechtigten Akzeptanz und Information/Aufklärung im Wohnumfeld Auf der Grundlage der Leistungsbewilligung durch die Trägerin der Eingliederungshilfe vereinbart der Leistungserbringer mit der gesetzlichen Vertretung der leistungsberechtigten Person, welche individuelle Unterstützung erbracht wird, um die Ziele aus dem Gesamt-/Teilhabeplan zu erreichen. Für jede leistungsberechtigte Person ist hierzu eine Hilfeplanung durchzuführen. Der Hilfeplan enthält Angaben über die Maßnahmen, mit denen die Ziele erreicht werden sollen und über die Ausgestaltung der Leistungen (individuell/gemeinschaftlich). Die Leistungsberechtigten werden zur Förderung und dem Erhalt ihrer größtmöglichen Selbständigkeit darin unterstützt, die Angebote des Sozialraumes zu nutzen. Der Auf- und Ausbau relevanter Netzwerke und die Kooperation mit Hilfeangeboten des Leistungserbringers und der Region sind integrale Bestandteile der Leistungserbringung. Ärztlich verordnete sowie von den Pflegekassen geschuldete Leistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.