Common use of Exportkontrolle und Zoll Clause in Contracts

Exportkontrolle und Zoll. 12.1 Der Lieferant ist verpflichtet, uns über etwaige Genehmigungspflichtigen bei (Re-) Exporten seiner Güter gemäß deutschen, europäischen, US-Ausfuhr- und Zollbestimmungen sowie den Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslandes seiner Güter in seinen Geschäftsdokumenten zu unterrichten. Hierzu gibt der Lieferant zumindest in seinen Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen bei betreffenden Warenpositionen folgenden Informationen an: • die Ausfuhrlistennummer gemäß Anlage AL zur deutschen Außenwirtschaftsverordnung oder vergleichbare Listenpositionen einschlägiger Ausfuhrlisten, • für US-Waren die ECCN (Export Control Classification Number) gemäß US Export Administration Regulations (EAR), • den Warenursprung seiner Güter und der Bestandteile seiner Güter. • die statistische Warennummer (HS-Code) seiner Güter, sowie • einen Ansprechpartner in seinem Unternehmen zu Klärung etwaiger Rückfragen von uns. 12.2 Auf unsere Anforderung ist der Lieferant verpflichtet, uns alle weiteren Außenhandelsdaten zu seinen Gütern und deren Bestandteilen schriftlich mitzuteilen sowie uns unverzüglich (vor Lieferung entsprechender hiervon betroffener Güter an uns) über alle Änderungen der vorstehenden Daten schriftlich zu informieren.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Exportkontrolle und Zoll. 12.1 15.1 Der Lieferant ist verpflichtet, uns über etwaige Genehmigungspflichtigen Genehmigungspflichten oder Beschränkungen bei (Re-) Exporten Re-)Exporten seiner Güter gemäß deutschen, europäischen, US-US Ausfuhr- und Zollbestimmungen sowie den Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslandes seiner Güter in seinen Geschäftsdokumenten zu unterrichten. Hierzu gibt unterrichten und für genehmigungspflichtige Güter folgende Informationen rechtzeitig vor der Lieferant zumindest in seinen Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen bei betreffenden Warenpositionen folgenden Informationen anersten Lieferung an die Adresse „xxxxxxx@xxxxxxxx.xx“ zu senden: • die Ausfuhrlistennummer gemäß Anlage AL zur deutschen Außenwirtschaftsverordnung oder vergleichbare Listenpositionen einschlägiger AusfuhrlistenArtikelnummer, • für US-Waren die ECCN (Warenbeschreibung, • Alle anwendbaren Ausfuhrlistennummern einschließlich der Export Control Classification Number) Number gemäß US Export Administration Regulations U.S. Commerce Control List (EARECCN), • den Warenursprung seiner Güter und der Bestandteile seiner Güter. Handelspolitischer Warenursprung, die statistische Statistische Warennummer (HS-Code) seiner Güter), sowie • einen Ansprechpartner in seinem Unternehmen zu zur Klärung etwaiger Rückfragen von unsRückfragen. 12.2 Auf unsere Anforderung 15.2 Der Lieferant ist der Lieferant verpflichtet, uns alle weiteren Außenhandelsdaten zu seinen Gütern und deren Bestandteilen schriftlich mitzuteilen sowie uns unverzüglich (vor Lieferung entsprechender hiervon betroffener Güter an uns) über alle etwaige Änderungen der vorstehenden Daten schriftlich Genehmigungspflichten seiner an uns gelieferten Güter aufgrund technischer, gesetzlicher Änderungen oder behördlicher Feststellungen zu informierenunterrichten.

Appears in 1 contract

Samples: Einkaufsbedingungen

Exportkontrolle und Zoll. 12.1 Der Lieferant ist verpflichtet, uns über etwaige Genehmigungspflichtigen Genehmigungspflichten oder Beschränkungen bei (Re-) Exporten seiner Güter gemäß deutschengemäss schweizerischen, europäischen, US-US Ausfuhr- und Zollbestimmungen sowie den Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslandes seiner Güter in seinen Geschäftsdokumenten zu unterrichten. Hierzu gibt unterrichten und für genehmigungspflichtige Güter folgende Informationen rechtzeitig vor der Lieferant zumindest in seinen Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen bei betreffenden Warenpositionen folgenden Informationen anersten Lieferung an die Adresse Xxxxxxxxx.XX@xx-xx.xx zu senden: • die Ausfuhrlistennummer gemäß Anlage AL zur deutschen Außenwirtschaftsverordnung oder vergleichbare Listenpositionen einschlägiger AusfuhrlistenKS-AG Materialnummer, • für US-Waren die ECCN (Warenbeschreibung, • Alle anwendbaren Ausfuhrlistennummern einschliesslich der Export Control Classification Number) gemäß US Export Administration Regulations Number gemäss U.S. Commerce Control List (EARECCN), • den Warenursprung seiner Güter und der Bestandteile seiner Güter. Handelspolitischer Warenursprung, die statistische Statistische Warennummer (HS-Code) seiner Güter), sowie • einen Ansprechpartner in seinem Unternehmen zu zur Klärung etwaiger Rückfragen von unsRückfragen. 12.2 Auf unsere Anforderung Der Lieferant ist der Lieferant verpflichtet, uns alle weiteren Außenhandelsdaten zu seinen Gütern und deren Bestandteilen schriftlich mitzuteilen sowie uns unverzüglich (vor Lieferung entsprechender hiervon betroffener Güter an uns) über alle etwaige Änderungen der vorstehenden Daten schriftlich Genehmigungspflichten seiner an uns gelieferten Güter aufgrund technischer, gesetzlicher Änderungen oder behördlicher Feststellungen zu informierenunterrichten.

Appears in 1 contract

Samples: Einkaufsbedingungen

Exportkontrolle und Zoll. 12.1 14.1 Der Lieferant ist verpflichtet, uns über etwaige Genehmigungspflichtigen Genehmi- gungspflichten oder Beschränkungen bei (Re-) Exporten Re-)Exporten seiner Güter gemäß deutschen, europäischen, US-US Ausfuhr- und Zollbestimmungen sowie den Ausfuhr- und Zollbestimmungen Zollbestimmun- gen des Ursprungslandes seiner Güter in seinen Geschäftsdokumenten Geschäftsdo- kumenten zu unterrichten. Hierzu gibt unterrichten und für genehmigungspflichtige Güter folgende Informationen rechtzeitig vor der Lieferant zumindest in seinen Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen bei betreffenden Warenpositionen folgenden Informationen anersten Lieferung an die Adresse xxxxxxxxx.xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx zu senden: • die Ausfuhrlistennummer gemäß Anlage AL zur deutschen Außenwirtschaftsverordnung oder vergleichbare Listenpositionen einschlägiger Ausfuhrlisten, TELENOT-Artikelnummer für US-Waren die ECCN (Export Control Classification Number) gemäß US Export Administration Regulations (EAR), Warenbeschreibung den alle anwendbaren Ausfuhrlistennummern • Handelspolitischer Warenursprung seiner Güter und der Bestandteile seiner Güter. die statistische Statistische Warennummer (HS-Code) seiner Güter, sowie • einen Ansprechpartner in seinem Unternehmen zu zur Klärung etwaiger Rückfragen von uns.Rückfragen 12.2 Auf unsere Anforderung 14.2 Der Lieferant ist der Lieferant verpflichtet, uns alle weiteren Außenhandelsdaten zu seinen Gütern und deren Bestandteilen schriftlich mitzuteilen sowie uns unverzüglich (vor Lieferung entsprechender hiervon betroffener Güter an uns) über alle etwaige Änderungen der vorstehenden Daten schriftlich Genehmigungspflichten seiner an uns gelie- ferten Güter aufgrund technischer, gesetzlicher Änderungen oder behördlicher Feststellungen zu informierenunterrichten.

Appears in 1 contract

Samples: Einkaufsbedingungen