Fälligkeiten der Entgelte Musterklauseln

Fälligkeiten der Entgelte. Das einmalige Entgelt für das Startpakt, sowie das erste monatliche Nutzungsentgelt werden am Monatsersten des auf den Vertragsabschluss folgenden Monats fällig, es sei denn, der Vertragsabschluss erfolgt an einem Monatsersten. Erfolgt der Vertragsabschluss an einem Monatsersten, so ist das Entgelt für das Startpaket und das erste monatliche Nutzungsentgelt mit Abschluss des Vertrages fällig. Die nachfolgenden monatlichen Entgelte werden jeweils nach Ablauf von einem Monat jeweils zum nächsten Monatsersten fällig. Die Trainerpauschale ist erstmals nach Ablauf von 6 Monaten gerechnet ab der ersten Zahlung des Nutzers, sowie in der Folgezeit jeweils nach Ablauf von 6 weiteren Monaten jeweils zum Monatsersten zur Zahlung fällig.
Fälligkeiten der Entgelte. Das erste monatliche Nutzungsentgelt wird am Monatsersten des auf den Vertragsabschluss folgenden Monats fällig, es sei denn, der Vertragsabschluss erfolgt an einem Monatsersten. Erfolgt der Vertragsabschluss an einem Monatsersten, so ist das Entgelt für das erste monatliche Nutzungsentgelt mit Abschluss des Vertrages fällig. Die nachfolgenden monatlichen Entgelte werden jeweils nach Ablauf von einem Monat jeweils zum nächsten Monatsersten fällig.
Fälligkeiten der Entgelte. Das einmalige Entgelt für das Startpakt, sowie das erste wöchentliche Nutzungsentgelt werden am ersten Montag nach stattfinden des 1. Trainingstermin fällig. Die nachfolgenden wöchentlichen Entgelte werden jeweils in einem 14-tägigen Buchungsintervall fällig. Die Trainerpauschale ist erstmals nach Ablauf von 3 Monaten gerechnet ab der ersten Zahlung des Nutzers, sowie in der Folgezeit jeweils nach Ablauf von 3 weiteren Monaten zur Zahlung fällig.
Fälligkeiten der Entgelte. Der anteilige Wochenbeitrag sowie das einmalige Startpaket sind mit Abschluss der Vereinbarung zur Zahlung fällig. Der wöchentliche Beitrag ist jeweils montags im Voraus zur Zahlung fällig.
Fälligkeiten der Entgelte. Das einmalige Entgelt für die Zusatzleistung „Personal Training 1:1 einmalig“ sowie Personal Training 1:1 10-er Karte wird mit Abschluss des Vertrages fällig Sämtliche Entgelte, die für die unterschiedlichen Vertragsangebote anfallen, werden während des Bestellprozesses angezeigt. Sämtliche Beträge beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent.
Fälligkeiten der Entgelte. Das einmalige Entgelt für das Startpaket wird am Monatsersten des auf den Vertragsabschluss folgen- den Monats fällig. Die wöchentlichen Entgelte werden jeweils 2 wöchentlich montags im Voraus fällig. Beginnend mit dem nächsten Montag nach Vertragsabschluss, es sei denn der Vertragsab- schluss wird an einem Montag abgeschlossen, dann zählt dieser Montag.
Fälligkeiten der Entgelte. Die vereinbarten 14–tägigen Nutzungsentgelte werden jeweils alle zwei Wochen montags im Voraus zur Zahlung fällig. Das einmalige Entgelt für das Startpaket ist, mit dem ersten 14-tägigen Grundbetrag zu zahlen. Die Betreuungspauschale ist erstmals nach Ablauf von 6 Monaten gerechnet ab der ersten Zahlung des Nutzers, sowie in der Folgezeit jeweils nach Ablauf von 6 weiteren Monaten jeweils zum Monatsersten zur Zahlung fällig.
Fälligkeiten der Entgelte. Das einmalige Entgelt für das Startpakt, sowie das erste monatliche Nutzungsentgelt werden am 01. oder 15. des auf den Vertragsabschluss folgenden Monats fällig, je nachdem, welches Datum näher liegt. Die nachfolgenden monatlichen Entgelte werden jeweils nach Ablauf von einem Monat eben- falls jeweils zum nächsten Monatsersten/Monatsfünfzehnten fällig. Die Trainerpauschale ist erstmals nach Ablauf von 3 Monaten gerechnet ab der ersten Zahlung des Nutzers, sowie in der Folgezeit jeweils nach Ablauf von 3 weiteren Monaten jeweils zum Monatsersten zur Zahlung fällig.
Fälligkeiten der Entgelte. Das einmalige Entgelt für den Präventionskurs wird mit Abschluss des Vertrages fällig.
Fälligkeiten der Entgelte. Das einmalige Entgelt für die Kampagne wird mit Abschluss des Vertrages fällig.