Fahrausweise für die 1. Klasse Musterklauseln

Fahrausweise für die 1. Klasse. Für die Nutzung der 1. Klasse der Nahverkehrszüge ist ein Fahrausweis „Übergang 1. Klas- se” zusätzlich zum Grundfahrausweis zu lösen. Dieser Zusatzfahrausweis wird für folgen- de Grundfahrausweise angeboten: · Einzelfahrausweise zum Normalfahrpreis und zum Fahrpreis für Kinder · Tageskarten zum Normalfahrpreis (1 bis 5 Personen) · Wochenkarten (zum Normalfahrpreis) · Monatskarten (zum Normalfahrpreis) Die zeitliche Gültigkeit des Zusatzfahrausweises „Übergang 1. Klasse“ für Einzelfahr- ausweise bzw. für Zeitkarten entspricht der zeitlichen Gültigkeit des jeweiligen Grund- fahrausweises. Der Zusatzfahrausweis „Übergang 1. Klasse“ für Einzelfahrausweise kann auch genutzt werden, wenn der Grundfahrausweis eine 4-Fahrten-Karte, Tageskarte oder Zeitkarte ist. Die zeitliche Gültigkeit für den Übergang 1. Klasse beträgt in diesem Fall für die Preisstu- fen 1, 2 und kSV zwei Stunden und für die Preisstufen 3 und Verbundraum vier Stunden ab Entwertung. Der Verkauf erfolgt nur durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen DB, EGB und MRB.
Fahrausweise für die 1. Klasse. Für die Nutzung der 1. Klasse der Nahverkehrszüge ist ein Fahrausweis „Übergang
Fahrausweise für die 1. Klasse. Für die Nutzung der 1. Klasse der Nahverkehrszüge ist ein Fahrausweis „Übergang 1. Klasse” zusätzlich zum Grundfahrausweis zu lösen. Dieser Zusatzfahrausweis wird für folgende Grundfahrausweise angeboten: - Einzelfahrausweise zum Normalfahrpreis und zum Fahrpreis für Kinder - Tageskarten zum Normalfahrpreis (1 bis 5 Personen) - Wochenkarten (zum Normalfahrpreis) - Monatskarten (zum Normalfahrpreis) Die zeitliche Gültigkeit des Zusatzfahrausweises „Übergang 1. Klasse“ für Einzelfahrausweise bzw. für Zeitkarten entspricht der zeitlichen Gültigkeit des jeweiligen Grundfahrausweises. Der Zusatzfahrausweis „Übergang 1. Klasse“ für Einzelfahrausweise kann auch genutzt werden, wenn der Grundfahrausweis eine 4-Fahrten-Karte, Tageskarte oder Zeitkarte ist. Die zeitliche Gültigkeit für den Übergang 1. Klasse beträgt in diesem Fall für die Preisstufen 1, 2 und kSV zwei Stunden und für die Preisstufen 3 und Verbundraum vier Stunden ab Entwertung. Der Verkauf erfolgt nur durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen DB, EGB und MRB. Anruf-Linien-Taxis (ALiTa) werden auf ausgewählten Linien der CVAG und RBM in verkehrsschwachen Zeiten angeboten und sind in den Fahrplänen besonders kenntlich gemacht. Im Anruf-Linien-Taxi gilt grundsätzlich der VMS-Tarif (bei RBM SchülerVerbundKarten an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ausgenommen). Der Fahrausweisverkauf in den Fahrzeugen ist nur eingeschränkt möglich (i. d. R. Einzelfahrausweise). Der Fahrtwunsch ist grundsätzlich durch den Kunden rechtzeitig unter Beachtung der örtlich geltenden besonderen Festlegungen bei dem jeweiligen Verkehrsunternehmen oder beauftragtem Taxiunternehmen anzumelden. Die regionalen örtlichen Bedingungen und die Kontaktdaten sind den Linienfahrplänen sowie Aushängen der Verkehrsunternehmen zu entnehmen. Für das Anruf-Linien-Taxi gilt: - Mit der Anmeldung müssen die gewünschte Einstiegshaltestelle, die Abfahrtszeit, das Fahrtziel, die Personenzahl – getrennt nach Erwachsenen und Kindern – und die mögliche Nutzung einer Zeitkarte/Schwerbehindertenausweis bzw. eines Sondertickets genannt werden. Kinderwagen, Rollstühle, Hunde und größeres Handgepäck sind ebenfalls anzumelden. - Für die Fahrt ist pro Person ein gesonderter Fahrausweis (Mobilitätszuschlag) erforderlich, der keinen Umstieg in ein anderes Linienverkehrsmittel erlaubt. - Der Preis für eine Fahrt setzt sich pro Person aus einem Grundfahrpreis gemäß VMS-Tarif und einem Mobilitätszuschlag entsprechend der Anzahl der befahrenen Tarifzonen zusammen. D...

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  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.