Fahrplanformat und Fahrplanabwicklung Musterklauseln

Fahrplanformat und Fahrplanabwicklung. 2.1. Für Fahrplanmeldungen gemäß den Regelungen des Bilanzkreisvertrages ist ausschließlich das ENTSO–E Scheduling System (ESS) anzuwenden. Die darauf basierende Umsetzung für den deutschen Markt findet sich in der jeweils geltenden, von der BNetzA freigegebenen und durch den ÜNB auf dessen Homepage veröffentlichten Prozessbeschreibung „Fahrplananmeldung in Deutschland“. 2.2. Im Fall von Widersprüchen zwischen dem Bilanzkreisvertrag und den Prozessbeschreibungen „Fahrplananmeldung in Deutschland“ und „Regelungen zum sicheren Austausch im Fahrplanprozess“ gilt der Bilanzkreisvertrag. 2.3. Änderungen an den Prozessbeschreibungen „Fahrplananmeldung in Deutschland“ und „Regelungen zum sicheren Austausch im Fahrplanprozess“ werden wirksam, soweit diese zuvor Gegenstand einer durch die Bundesnetzagentur begleiteten Konsultation waren und im Anschluss durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht worden sind. Die Änderungen werden von allen ÜNB in Deutschland ausschließlich einheitlich durchgeführt. Sie können jeweils zum 01.04. oder 01.10. eines Jahres in Kraft treten und sind dem BKV mindestens 6 Monate vor ihrem in Kraft treten bekannt zu geben.
Fahrplanformat und Fahrplanabwicklung. Für Fahrplanmeldungen gemäß den Regelungen des Bilanzkreisvertrages ist ausschließlich das ENTSO–E Scheduling System (ESS) anzuwenden. Die zur Umsetzung des einheitlichen ESS-Fahrplanformates der deutschen Übertragungsnetzbetreiber notwendigen Informationen sind auf der Homepage des BDEW „xxx.xxxx.xx“ und auf der ENTSO-E Homepage „xxx.xxxxxx.xx.“ veröffentlicht. Ergänzend findet die von den ÜNB erstellte Prozessbeschreibung „Fahrplananmeldung in Deutschland“, Version 2 vom 01.12.2010, Anwendung (auf der Homepage des ÜNB veröffentlicht).
Fahrplanformat und Fahrplanabwicklung. Für Fahrplanmeldungen gemäß den Regelungen dieses Vertrags ist folgendes Format anzuwenden: Regelzonenübergreifende Fahrplanmeldungen (Ziffer 1.1 dieser Anlage) sind im ESS-Format zu übermitteln. Bahnstromnetzinterne Fahrplanmeldungen (Ziffer 1.2 dieser Anlage) sind im ESS-Format zu übermitteln. Die Übermittlung einer solchen Fahrplanmeldung erfolgt an die e-Mail-Adresse: xxxxxxxxxxxxx-xxx@xxxxxxxxxxxx.xxx. Eine Korrektur bahnstromnetzinterner Fahrplanmeldungen gemäß Ziffer 1.2 dieser Anlage ist nur bis spätestens 14 Uhr desselben Tages und nur im Fehlerfall in Abstimmung mit dem BNB möglich.

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  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.