Common use of Fahrpreise und Preisstufen Clause in Contracts

Fahrpreise und Preisstufen. Der Fahrausweis wird preisstufenabhängig ausgegeben. Der Fahrpreis ergibt sich durch Ermittlung der Preisstufe aus der Preistabelle (Teil D Anlage 8.1). Es bestehen folgende Preisstufen: · Preisstufe 1: für 1 Tarifzone · Preisstufe 2: für 2 Tarifzonen · Preisstufe 3: für 3 Tarifzonen · Preisstufe Verbundraum: für den Verbundraum · Preisstufe kSv: für Kleine Stadtverkehre Die Ermittlung der Preisstufe erfolgt unter Zugrundelegung des tatsächlich benutzten Weges durch Auszählen der befahrenen Tarifzonen. Werden bei einer Fahrt Tarifzonen mehrmals berührt, zählen diese für die Ermittlung der Preisstufe nur einmal. Planmäßig ohne Halt durchfahrene Tarifzonen sind bei der Ermittlung der Preisstufe mitzuzählen. Werden mehr als drei Tarifzonen befahren, so ist der Fahrpreis der Preisstufe Verbund- raum zu entrichten. Beginnt und endet die Fahrt innerhalb ein und derselben Teilzone eines Kleinen Stadt- verkehrs (Teil D, Anlage 5.2), ohne diese zu verlassen, gilt die Preisstufe kSv. Fahrten von einer Grenzzone in eine dieser Grenzzone zugeordneten Tarifzone (und um- gekehrt) entsprechen Fahrten innerhalb einer Tarifzone. Fahrten von einer Grenzzone in eine benachbarte Tarifzone, die dieser Grenzzone nicht zugeordnet ist, (und umgekehrt) entsprechen Fahrten über zwei Tarifzonen.

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Fahrpreise und Preisstufen. Der Fahrausweis wird preisstufenabhängig ausgegeben. Der Fahrpreis ergibt sich durch Ermittlung der Preisstufe aus der Preistabelle (Teil D Anlage 8.1). Es bestehen folgende Preisstufen: · - Preisstufe 1: für 1 Tarifzone · - Preisstufe 2: für 2 Tarifzonen · - Preisstufe 3: für 3 Tarifzonen · - Preisstufe Verbundraum: für den Verbundraum · - Preisstufe kSv: für Kleine Stadtverkehre Die Ermittlung der Preisstufe erfolgt unter Zugrundelegung des tatsächlich benutzten Weges durch Auszählen der befahrenen Tarifzonen. Werden bei einer Fahrt Tarifzonen Xxxxxxxxxx mehrmals berührt, zählen diese für die Ermittlung der Preisstufe nur einmal. Planmäßig ohne Halt durchfahrene Tarifzonen sind bei der Ermittlung der Preisstufe mitzuzählen. Werden mehr als drei Tarifzonen befahren, so ist der Fahrpreis der Preisstufe Verbund- raum Verbundraum zu entrichten. Beginnt und endet die Fahrt innerhalb ein und derselben Teilzone eines Kleinen Stadt- verkehrs Stadtverkehrs (Teil D, Anlage 5.25.2.2), ohne diese zu verlassen, gilt die Preisstufe kSv. Fahrten von einer Grenzzone in eine dieser Grenzzone zugeordneten Tarifzone (und um- gekehrtumgekehrt) entsprechen Fahrten innerhalb einer Tarifzone. Fahrten von einer Grenzzone in eine benachbarte Tarifzone, die dieser Grenzzone nicht zugeordnet ist, (und umgekehrt) entsprechen Fahrten über zwei Tarifzonen.

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Fahrpreise und Preisstufen. Der Fahrausweis wird preisstufenabhängig ausgegeben. Der Fahrpreis ergibt sich durch Ermittlung der Preisstufe aus der Preistabelle (Teil D Anlage 8.1). Es bestehen folgende Preisstufen: · Preisstufe 1: für 1 Tarifzone · Preisstufe 2: für 2 Tarifzonen · Preisstufe 3: für 3 Tarifzonen · Preisstufe Verbundraum: für den Verbundraum · Preisstufe kSv: für Kleine Stadtverkehre Die Ermittlung der Preisstufe erfolgt unter Zugrundelegung des tatsächlich benutzten Weges durch Auszählen der befahrenen Tarifzonen. Werden bei einer Fahrt Tarifzonen mehrmals berührt, zählen diese für die Ermittlung der Preisstufe nur einmal. Planmäßig ohne Halt durchfahrene Tarifzonen sind bei der Ermittlung der Preisstufe mitzuzählen. Werden mehr als drei Tarifzonen befahren, so ist der Fahrpreis der Preisstufe Verbund- raum Verbundraum zu entrichten. Beginnt und endet die Fahrt innerhalb ein und derselben Teilzone eines Kleinen Stadt- verkehrs Stadtverkehrs (Teil D, Anlage 5.25.2.2), ohne diese zu verlassen, gilt die Preisstufe kSv. Fahrten von einer Grenzzone in eine dieser Grenzzone zugeordneten Tarifzone (und um- gekehrtumgekehrt) entsprechen Fahrten innerhalb einer Tarifzone. Fahrten von einer Grenzzone in eine benachbarte Tarifzone, die dieser Grenzzone nicht zugeordnet ist, (und umgekehrt) entsprechen Fahrten über zwei Tarifzonen.

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Fahrpreise und Preisstufen. Der Fahrausweis wird preisstufenabhängig ausgegeben. Der Fahrpreis ergibt sich durch Ermittlung der Preisstufe aus der Preistabelle (Teil D Anlage 8.1). Es bestehen folgende Preisstufen: · Preisstufe 1: für 1 Tarifzone · Preisstufe 2: für 2 Tarifzonen · Preisstufe 3: für 3 Tarifzonen · Preisstufe Verbundraum: für den Verbundraum · Preisstufe kSv: für Kleine Stadtverkehre Die Ermittlung der Preisstufe erfolgt unter Zugrundelegung des tatsächlich benutzten Weges durch Auszählen der befahrenen Tarifzonen. Werden bei einer Fahrt Tarifzonen mehrmals berührt, zählen diese für die Ermittlung der Preisstufe nur einmal. Planmäßig ohne Halt durchfahrene Tarifzonen sind bei der Ermittlung der Preisstufe mitzuzählen. Werden mehr als drei Tarifzonen befahren, so ist der Fahrpreis der Preisstufe Verbund- raum zu entrichten. Beginnt und endet die Fahrt innerhalb ein und derselben Teilzone eines Kleinen Stadt- verkehrs Stadtver- kehrs (Teil D, Anlage 5.2), ohne diese zu verlassen, gilt die Preisstufe kSv. Fahrten von einer Grenzzone in eine dieser Grenzzone zugeordneten Tarifzone (und um- gekehrt) entsprechen Fahrten innerhalb einer Tarifzone. Fahrten von einer Grenzzone in eine benachbarte Tarifzone, die dieser Grenzzone nicht zugeordnet ist, (und umgekehrt) entsprechen Fahrten über zwei Tarifzonen.

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