Fahrtberechtigung. Mit dem Check-in in der App wird dem Nutzer systemseitig eine Fahrtberechti- gung des bwtarifs in der verwendeten App bereitgestellt. Diese ist nicht übertrag- bar und gilt für die vor dem Check-in ausgewählte Wagenklasse. Für die Mitnahme von Personen, Kindern ab 6 Jahren, Sachen und Tieren gelten die allgemeinen Mitnahmeregelungen des VVS-Gemeinschaftstarifs. Demnach ist eine unentgeltliche Mitnahme von Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr möglich. Für Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr ist an den Verkaufsstel- len bzw. den Automaten ein separater Fahrschein oder über eine andere App eine separate Fahrtberechtigung zu erwerben. Dasselbe gilt für Hunde, mit Ausnahme kleiner Hunde in Behältnissen. Bei Fahrausweisprüfungen ist die erteilte Fahrtberechtigung in der App auf dem Display des Mobiltelefons dem Prüfpersonal vorzuzeigen. Kann keine gültige Fahrtberechtigung bei einer Fahrausweisprüfung vorgezeigt werden, wird ein er- höhtes Beförderungsentgelt erhoben. Der Nutzer ist verantwortlich für die Ka- pazität seines Mobiltelefons, die Garantie der technischen Parametrierung und die Funktionstauglichkeit des Mobiltelefons (einschließlich dem Zugang zum Netz und zur Stromversorgung). Weiter gelten die in Anhang 3 festgelegten Bedingun- gen zur Ausgabe von online ausgegebenen VVS-Tickets. Mit dem Check-out/Be-out (je nach technischer Unterstützung der App) wird die erteilte Fahrtberechtigung systemseitig entzogen. Außerdem erfolgt ein auto- matischer Check-out zu einem vom App-Anbieter definierten Abrechnungszeit- punkt. Dabei wird die Fahrtberechtigung automatisch durch das System entzo- gen. Sofern eine Weiterfahrt nach dem App-spezifischen Abrechnungszeitpunkt gewünscht ist und ein Check-in bereits am Vortag durchgeführt wurde, ist vor der Weiterfahrt zunächst ein Check-out und ein erneutes Check-in außerhalb des Fahrzeugs erforderlich. Es gilt die zuletzt durchfahrene Haltestelle, die systemsei- tig erfasst wurde, als preisbildend für die Fahrpreisberechnung. Sollte eine neue Fahrtberechtigung ausgestellt werden, beginnt eine neue Fahrt unter Berücksich- tigung der bisherigen berechneten Tickets.
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Fahrtberechtigung. Mit dem Check-in in der App wird dem Nutzer systemseitig eine Fahrtberechti- gung des bwtarifs in der verwendeten App bereitgestellt. Diese ist nicht übertrag- bar und gilt für die vor dem Check-in ausgewählte Wagenklasse. Sonderregelung für CICO-VVS: Die Ausgabe erfolgt als VVS-Fahrtberechtigung. Sofern über die genutzte App die Nutzung der 1. Klasse nicht abgebildet wird, ist über einen anderen Vertriebsweg ein entsprechender, fahrtspezifischer Einzelzu- schlag zu erwerben. Für die Mitnahme von Personen, Kindern ab 6 Jahren, Sachen und Tieren gelten die allgemeinen Mitnahmeregelungen des VVS-Gemeinschaftstarifs. Demnach ist eine unentgeltliche Mitnahme von Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr möglich. Für Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr ist an den Verkaufsstel- len bzw. den Automaten ein separater Fahrschein oder über eine andere App eine separate Fahrtberechtigung zu erwerben. Dasselbe gilt für Hunde, mit Ausnahme kleiner Hunde in Behältnissen. Bei Fahrausweisprüfungen ist die erteilte Fahrtberechtigung in der App auf dem Display des Mobiltelefons dem Prüfpersonal vorzuzeigen. Kann keine gültige Fahrtberechtigung bei einer Fahrausweisprüfung vorgezeigt werden, wird ein er- höhtes Beförderungsentgelt erhoben. Der Nutzer ist verantwortlich für die Ka- pazität seines Mobiltelefons, die Garantie der technischen Parametrierung und die Funktionstauglichkeit des Mobiltelefons (einschließlich dem Zugang zum Netz und zur Stromversorgung). Weiter gelten die in Anhang 3 festgelegten Bedingun- gen zur Ausgabe von online ausgegebenen VVS-Tickets. Mit dem Check-out/Be-out (je nach technischer Unterstützung der App) wird die erteilte Fahrtberechtigung systemseitig entzogen. Außerdem erfolgt ein auto- matischer Check-out zu einem vom App-Anbieter definierten Abrechnungszeit- punkt. Dabei wird die Fahrtberechtigung automatisch durch das System entzo- gen. Sofern eine Weiterfahrt nach dem App-spezifischen Abrechnungszeitpunkt gewünscht ist und ein Check-in bereits am Vortag durchgeführt wurde, ist vor der Weiterfahrt zunächst ein Check-out und ein erneutes Check-in außerhalb des Fahrzeugs erforderlich. Es gilt die zuletzt durchfahrene Haltestelle, die systemsei- tig erfasst wurde, als preisbildend für die Fahrpreisberechnung. Sollte eine neue Fahrtberechtigung ausgestellt werden, beginnt eine neue Fahrt unter Berücksich- tigung der bisherigen berechneten Tickets.
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Fahrtberechtigung. Mit dem Check-in in der App wird dem Nutzer systemseitig eine Fahrtberechti- gung des bwtarifs in der verwendeten App bereitgestellt. Diese ist nicht übertrag- bar übertragbar und gilt für die vor dem Check-in ausgewählte Wagenklasse. Sofern über die genutzte App die Nutzung der 1. Klasse nicht abgebildet wird, ist über einen anderen Ver- triebsweg ein entsprechender, fahrtspezifischer Einzelzuschlag zu erwerben. Für die Mitnahme von Personen, Kindern ab 6 Jahren, Sachen und Tieren gelten die allgemeinen Mitnahmeregelungen des VVS-Gemeinschaftstarifs. Demnach Danach ist eine unentgeltliche Mitnahme von Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr möglich. Für Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr ist an den Verkaufsstel- len Verkaufsstellen bzw. den Automaten ein separater Fahrschein oder über eine andere App eine separate Fahrtberechtigung zu erwerben. Dasselbe gilt für Hunde, mit Ausnahme kleiner Hunde in Behältnissen. Bei Fahrausweisprüfungen ist die erteilte Fahrtberechtigung in der App auf dem Display des Mobiltelefons dem Prüfpersonal vorzuzeigen. Kann keine gültige Fahrtberechtigung bei einer Fahrausweisprüfung vorgezeigt werden, wird ein er- Er- höhtes Beförderungsentgelt erhoben. Der Nutzer ist verantwortlich für die Ka- pazität seines Mobiltelefons, die Garantie der technischen Parametrierung und die Funktionstauglichkeit des Mobiltelefons (einschließlich dem Zugang zum Netz und zur Stromversorgung). Weiter gelten die in Anhang 3 festgelegten Bedingun- gen zur Ausgabe von online ausgegebenen VVS-Tickets. Mit dem Check-out/Be-out (je nach technischer Unterstützung der App) wird die erteilte Fahrtberechtigung systemseitig entzogen. Außerdem erfolgt ein auto- matischer Check-out zu einem vom App-Anbieter definierten Abrechnungszeit- punkt. Dabei wird die Fahrtberechtigung automatisch durch das System entzo- gen. Sofern eine Weiterfahrt nach dem App-spezifischen appspezifischen Abrechnungszeitpunkt gewünscht ist und ein Check-in bereits am Vortag durchgeführt wurde, ist vor der Weiterfahrt zunächst ein Check-out und ein erneutes Check-in außerhalb des Fahrzeugs erforderlich. Es gilt die zuletzt durchfahrene Haltestelle, die systemsei- tig erfasst wurde, als preisbildend für die Fahrpreisberechnung. Sollte eine neue Fahrtberechtigung ausgestellt werden, beginnt eine neue Fahrt unter Berücksich- tigung der bisherigen berechneten Tickets.
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Fahrtberechtigung. Mit dem Fahrtberechtigungen für das Pilotprojekt werden im Namen und auf Rechnung des Kundenvertragspartners verkauft. Der Kunde bestätigt durch Betätigung eines Buttons, Sliders o. ä. in der App, dass eine Fahrt angetreten wird (nachfolgend Check-in in der App in). Die Starthaltestelle wird dem Nutzer systemseitig eine Fahrtberechti- gung des bwtarifs in der verwendeten App bereitgestellt. Diese basierend auf den Standortdaten automatisch vorgeschlagen und ist nicht übertrag- bar und gilt für die vom Kunden aktiv vor dem Check-in ausgewählte Wagenklassezu prüfen. Für die Mitnahme von Personen, Kindern ab 6 Jahren, Sachen und Tieren gelten die allgemeinen Mitnahmeregelungen des VVSNach dem Check-Gemeinschaftstarifs. Demnach in ist eine unentgeltliche Mitnahme von Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr Korrektur der Starthaltestelle nicht mehr möglich. Für Personen ab Der Check-in muss vor dem vollendeten 6. Lebensjahr ist an den Verkaufsstel- len Betreten des Fahrzeugs (Bus, Tram, Regionalzug) bzw. den Automaten ein separater Fahrschein vor dem Betreten unter- oder über eine andere App eine separate überirdischer, besonders gekennzeichneter und abge- grenzter Sperranlagen von U-Bahnhöfen erfolgt sein. Die Funktions-, Empfangs- und Sendebereitschaft des Smartphones muss dabei vom Nutzer beachtet werden. Der Geltungszeitraum einer Fahrt beginnt mit dem Check-in. Die Fahrtberechtigung zu erwerben. Dasselbe gilt für Hunde, mit Ausnahme kleiner Hunde in Behältnissen. Bei Fahrausweisprüfungen ist die erteilte Fahrtberechtigung erhält der Kunde in der App nach erfolgreiche durchgeführtem Check-in. Die Fahrtberechtigung ist auf dem Display des Mobiltelefons dem Prüfpersonal vorzuzeigenden registrierten Nutzer/Kunden personalisiert und nicht übertragbar. Kann keine gültige Ferner gelten zum Nachweis der Person die Regelungen in Anlage 8 Absatz 2 Print- und HandyTickets analog der Einzelfahrkarten. Während der Fahrt müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die beim Check-in aktivierten Standortdienste müssen bis zum Erlöschen der Fahrtberechtigung bei einer Fahrausweisprüfung vorgezeigt werden, wird ein er- höhtes Beförderungsentgelt erhoben. Der Nutzer ist verantwortlich (Check- out/Be-out) kontinuierlich aktiviert bleiben und das Smartphone in einem eingeschal- teten und für die Ka- pazität seines MobiltelefonsNutzung der App in einem funktionierenden Zustand gehalten werden. Die Sendebereitschaft für die mobile Datennutzung darf nicht eingeschränkt sein. Werden die Standortdienste zwischen dem Check-in und dem Check-out/Be-out deak- tiviert, erlischt die Fahrtberechtigung, sofern diese nicht unmittelbar wieder aktiviert werden. Die wiederholte Deaktivierung kann zum Ausschluss von der Nutzung des eTarifs führen. Im Rahmen des Pilotprojekts werden Fahrtberechtigungen für eine Fahrt für den sofor- tigen Fahrtantritt ausgegeben. Umstiege sind beliebig oft gestattet und werden vom System automatisch erkannt. Die Bepreisung der Fahrt startet zum Zeitpunkt der Anfahrt des erstgenutzten Verbund- verkehrsmittels und endet mit dem Ausstieg aus dem letztgenutzten Verbundverkehrs- mittel einer Fahrt. Die Fahrt endet entweder • an der Zielhaltestelle, die Garantie nach dem Verlassen des letzten zur Fahrt genutzten Fahrzeuges (Bus, Tram, Regionalzug) oder dem Verlassen der technischen Parametrierung besonders gekenn- zeichneten Betriebsanlagen (U-Bahn) infolge eines Check-out/Be-out des Kunden auf Basis der Standortdaten des Smartphones automatisiert ermittelt wurde, oder • 240 Minuten (maximaler Geltungszeitraum für eine Fahrt einschließlich Umsteige- und Fahrtunterbrechungszeiten) nach Check-in an der zuletzt durchfahrenen Haltestelle, die Funktionstauglichkeit des Mobiltelefons systemseitig erfasst wurde (einschließlich dem Zugang zum Netz und zur StromversorgungCheck-out durch das System). Weiter gelten die in Anhang 3 festgelegten Bedingun- gen zur Ausgabe von online ausgegebenen VVS-Tickets. Mit dem Check-out/Be-out (je nach technischer Unterstützung der App) wird die erteilte Fahrtberechtigung systemseitig entzogen. Außerdem Der Kunde wird über den Entzug der Fahrtberechtigung durch die App informiert (z. B. per Push-Benachrichtigung). Bei längeren Fahrtunterbrechungen erfolgt ein auto- matischer Be-out. Mit erfolgtem Be-out erhält der Kunde in der App eine Benachrichtigung mit der Mög- lichkeit, innerhalb von 10 Minuten den Be-out rückgängig zu machen und die Fahrt fortzusetzen. Wird innerhalb von 30 Minuten nach dem Check-out zu einem vom Appin keine Aktivität erkannt, wird der Check-Anbieter definierten Abrechnungszeit- punkt. Dabei wird die Fahrtberechtigung automatisch in durch das System entzo- genstorniert. Sofern eine Weiterfahrt nach dem App-spezifischen Abrechnungszeitpunkt gewünscht ist und ein Check-in bereits am Vortag durchgeführt wurde, ist vor der Weiterfahrt zunächst ein Check-out und ein erneutes Check-in außerhalb des Fahrzeugs erforderlich. Es gilt die zuletzt durchfahrene Haltestelle, die systemsei- tig erfasst wurde, als preisbildend für die Fahrpreisberechnung. Sollte eine neue Fahrtberechtigung ausgestellt werden, beginnt eine neue Fahrt unter Berücksich- tigung der bisherigen berechneten TicketsDem Kunden entstehen dadurch keine Kosten.
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Samples: Gemeinschaftstarif