Common use of Fahrtberechtigung Clause in Contracts

Fahrtberechtigung. Mit dem Check-in in der App wird dem Nutzer systemseitig eine Fahrtberechti- gung des bwtarifs in der verwendeten App bereitgestellt. Diese ist nicht übertrag- bar und gilt für die vor dem Check-in ausgewählte Wagenklasse. Sonderregelung für CICO-VVS: Die Ausgabe erfolgt als VVS-Fahrtberechtigung. Sofern über die genutzte App die Nutzung der 1. Klasse nicht abgebildet wird, ist über einen anderen Vertriebsweg ein entsprechender, fahrtspezifischer Einzelzu- schlag zu erwerben. Für die Mitnahme von Personen, Kindern ab 6 Jahren, Sachen und Tieren gelten die allgemeinen Mitnahmeregelungen des VVS-Gemeinschaftstarifs. Demnach ist eine unentgeltliche Mitnahme von Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr möglich. Für Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr ist an den Verkaufsstel- len bzw. den Automaten ein separater Fahrschein oder über eine andere App eine separate Fahrtberechtigung zu erwerben. Dasselbe gilt für Hunde, mit Ausnahme kleiner Hunde in Behältnissen. Bei Fahrausweisprüfungen ist die erteilte Fahrtberechtigung in der App auf dem Display des Mobiltelefons dem Prüfpersonal vorzuzeigen. Kann keine gültige Fahrtberechtigung bei einer Fahrausweisprüfung vorgezeigt werden, wird ein er- höhtes Beförderungsentgelt erhoben. Der Nutzer ist verantwortlich für die Ka- pazität seines Mobiltelefons, die Garantie der technischen Parametrierung und die Funktionstauglichkeit des Mobiltelefons (einschließlich dem Zugang zum Netz und zur Stromversorgung). Weiter gelten die in Anhang 3 festgelegten Bedingun- gen zur Ausgabe von online ausgegebenen VVS-Tickets. Mit dem Check-out/Be-out (je nach technischer Unterstützung der App) wird die erteilte Fahrtberechtigung systemseitig entzogen. Außerdem erfolgt ein auto- matischer Check-out zu einem vom App-Anbieter definierten Abrechnungszeit- punkt. Dabei wird die Fahrtberechtigung automatisch durch das System entzo- gen. Sofern eine Weiterfahrt nach dem App-spezifischen Abrechnungszeitpunkt gewünscht ist und ein Check-in bereits am Vortag durchgeführt wurde, ist vor der Weiterfahrt zunächst ein Check-out und ein erneutes Check-in außerhalb des Fahrzeugs erforderlich. Es gilt die zuletzt durchfahrene Haltestelle, die systemsei- tig erfasst wurde, als preisbildend für die Fahrpreisberechnung. Sollte eine neue Fahrtberechtigung ausgestellt werden, beginnt eine neue Fahrt unter Berücksich- tigung der bisherigen berechneten Tickets.

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Samples: download.vvs.de, download.vvs.de

Fahrtberechtigung. Mit dem Check-in in der App wird dem Nutzer systemseitig eine Fahrtberechti- gung des bwtarifs in der verwendeten App bereitgestellt. Diese ist nicht übertrag- bar übertragbar und gilt für die vor dem Check-in ausgewählte Wagenklasse. Sonderregelung für CICO-VVS: Die Ausgabe erfolgt als VVS-Fahrtberechtigung. Sofern über die genutzte App die Nutzung der 1. Klasse nicht abgebildet wird, ist über einen anderen Vertriebsweg Ver- triebsweg ein entsprechender, fahrtspezifischer Einzelzu- schlag Einzelzuschlag zu erwerben. Für die Mitnahme von Personen, Kindern ab 6 Jahren, Sachen und Tieren gelten die allgemeinen Mitnahmeregelungen des VVS-Gemeinschaftstarifs. Demnach Danach ist eine unentgeltliche Mitnahme von Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr möglich. Für Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr ist an den Verkaufsstel- len Verkaufsstellen bzw. den Automaten ein separater Fahrschein oder über eine andere App eine separate Fahrtberechtigung zu erwerben. Dasselbe gilt für Hunde, mit Ausnahme kleiner Hunde in Behältnissen. Bei Fahrausweisprüfungen ist die erteilte Fahrtberechtigung in der App auf dem Display des Mobiltelefons dem Prüfpersonal vorzuzeigen. Kann keine gültige Fahrtberechtigung bei einer Fahrausweisprüfung vorgezeigt werden, wird ein er- Er- höhtes Beförderungsentgelt erhoben. Der Nutzer ist verantwortlich für die Ka- pazität seines Mobiltelefons, die Garantie der technischen Parametrierung und die Funktionstauglichkeit des Mobiltelefons (einschließlich dem Zugang zum Netz und zur Stromversorgung). Weiter gelten die in Anhang 3 festgelegten Bedingun- gen zur Ausgabe von online ausgegebenen VVS-Tickets. Mit dem Check-out/Be-out (je nach technischer Unterstützung der App) wird die erteilte Fahrtberechtigung systemseitig entzogen. Außerdem erfolgt ein auto- matischer Check-out zu einem vom App-Anbieter definierten Abrechnungszeit- punkt. Dabei wird die Fahrtberechtigung automatisch durch das System entzo- gen. Sofern eine Weiterfahrt nach dem App-spezifischen appspezifischen Abrechnungszeitpunkt gewünscht ist und ein Check-in bereits am Vortag durchgeführt wurde, ist vor der Weiterfahrt zunächst ein Check-out und ein erneutes Check-in außerhalb des Fahrzeugs erforderlich. Es gilt die zuletzt durchfahrene Haltestelle, die systemsei- tig erfasst wurde, als preisbildend für die Fahrpreisberechnung. Sollte eine neue Fahrtberechtigung ausgestellt werden, beginnt eine neue Fahrt unter Berücksich- tigung der bisherigen berechneten Tickets.

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Samples: www.s-bahn-stuttgart.de, www.ssb-ag.de