Common use of Fahrzeuge / KFZ / Motorräder / Stellplätze Clause in Contracts

Fahrzeuge / KFZ / Motorräder / Stellplätze. G.1 Ausschließlich ein abgeschlossener Mietvertrag berechtigt den Mie- ter zur Nutzung des ihm zugewiesenen Stellplatzes. Zur Erstellung des Mietvertrages und aus sicherheitstechnischen Gründen ist der Mieter verpflichtet dem Vermieter das amtliche Zulassungs-Kennzeichen zu nennen. G.2 Motorräder, Motorroller, Mopeds und PKWs sind auf gemieteten Ein- stellplätzen oder in der Garage abzustellen. G.3 Parkplatz- und Feuerwehrzufahrten sind aus Gründen der Verkehrs- und Brandsicherheit freizuhalten. G.4 Das Freihalten der Einstellplätze, Zugang zum Gebäude und Bürger- steige von Schnee und Glatteis ist Aufgabe des Vermieters. G.5 Auf dem gesamten Wohnheimgelände gilt die StVO. Beschilderungen sind zu beachten. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich auf dem Ge- lände so zu verhalten, dass eine Gefährdung oder Behinderung ande- rer ausgeschlossen ist. G.6 Soweit zur Feststellung der Parkbefugnis Berechtigungsscheine oder Plaketten ausgegeben werden, sind diese im Fahrzeug gut sichtbar auszulegen. G.7 Die Einstellplätze dürfen nur für betriebsbereite und polizeilich ange- meldete Kraftfahrzeuge in Anspruch genommen werden. G.8 Das Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb der markierten Einstell- plätze und unberechtigte Parken auf den Abstellplätzen sind nicht ge- stattet. Dennoch abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten des Hal- ters entfernt. G.9 Für die Fahrzeugsicherheit übernimmt der Vermieter keine Garantie. G.10 Kraftfahrzeuge mit gültigem Mietvertrag für einen KFZ-Stellplatz sind ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abzustellen. Zuwiderhandlungen – insbesondere, wenn dadurch Anfahrten für Ver- und Entsorgungs- oder Rettungsfahrzeuge versperrt werden – berechtigen den Vermieter zu gebührenpflichtigem Abschleppen der Fahrzeuge. Die entsprechenden Kosten sind durch den Fahrzeughal- ter/Mieter zu tragen.

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Samples: Mietvertrag Über Ein Apartment, Mietvertrag Über Ein Apartment, Mietvertrag Über Ein Apartment

Fahrzeuge / KFZ / Motorräder / Stellplätze. G.1 7.1 Ausschließlich ein abgeschlossener Mietvertrag berechtigt den Mie- Mie ter zur Nutzung des ihm zugewiesenen Stellplatzes. Zur Erstellung des Mietvertrages und aus sicherheitstechnischen Gründen ist der Mieter verpflichtet dem Vermieter das amtliche Zulassungs-Kennzeichen zu nennen. G.2 7.2 Motorräder, Motorroller, Mopeds und PKWs sind nur auf gemieteten Ein- stellplätzen Einstellplätzen oder in der Garage abzustellen. G.3 Parkplatz- 7.3 Parkplatz und Feuerwehrzufahrten sind aus Gründen der Verkehrs- Verkehrs - und Brandsicherheit freizuhalten. G.4 Das Freihalten der Einstellplätze, Zugang zum Gebäude und Bürger- steige von Schnee und Glatteis ist Aufgabe des Vermieters. G.5 7.4 Auf dem gesamten Wohnheimgelände gilt die StVO. Beschilderungen sind zu beachten. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich auf dem Ge- lände Gelände so zu verhalten, dass eine Gefährdung oder Behinderung ande- rer anderer ausgeschlossen ist. G.6 7.5 Soweit zur Feststellung der Parkbefugnis Berechtigungsscheine oder Plaketten ausgegeben werden, sind diese im am Fahrzeug gut sichtbar auszulegenzu befestigen. G.7 7.6 Die Einstellplätze dürfen nur für betriebsbereite und polizeilich ange- meldete angemeldete Kraftfahrzeuge in Anspruch genommen werden. G.8 7.7 Das Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb der markierten Einstell- plätze Einstellplätze und unberechtigte unberechtigtes Parken auf den Abstellplätzen sind nicht ge- stattetgestattet. Dennoch abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten des Hal- ters Halters entfernt. G.9 7.8 Für die Fahrzeugsicherheit übernimmt der Vermieter keine Garantie. G.10 Kraftfahrzeuge mit gültigem Mietvertrag für einen KFZ-Stellplatz sind ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abzustellen. Zuwiderhandlungen – insbesondere, wenn dadurch Anfahrten für Ver- und Entsorgungs- 7.9 Eine Untervermietung und/oder Rettungsfahrzeuge versperrt werden – berechtigen den Vermieter zu gebührenpflichtigem Abschleppen der Fahrzeuge. Die entsprechenden Kosten sind Überlassung des Stellplatzes durch den Fahrzeughal- ter/d en Mieter zu tragenan Dritte ist nicht gestattet.

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Samples: Rental Agreement

Fahrzeuge / KFZ / Motorräder / Stellplätze. G.1 7.1 Ausschließlich ein abgeschlossener Mietvertrag berechtigt den Mie- ter Mieter zur Nutzung des ihm zugewiesenen Stellplatzes. Zur Erstellung des Mietvertrages und aus sicherheitstechnischen Gründen ist der Mieter verpflichtet dem Vermieter das amtliche Zulassungs-Kennzeichen zu nennen. G.2 7.2 Innerhalb der Wohnflächen, Flure, Treppenhäuser dürfen Fahrräder nicht abgestellt werden. Zum Abstellen der Fahrräder ist der hierfür vorgesehene Raum/Stellplatz zu verwenden. 7.3 Motorräder, Motorroller, Mopeds und PKWs sind auf gemieteten Ein- stellplätzen Einstellplätzen oder in der Garage abzustellen. G.3 Parkplatz- 7.4 Parkplatz und Feuerwehrzufahrten sind aus Gründen der Verkehrs- Verkehrs und Brandsicherheit freizuhalten. G.4 7.5 Das Freihalten der Einstellplätze, Zugang zum Gebäude und Bürger- steige Bürgersteige von Schnee und Glatteis ist Aufgabe des Vermieters. G.5 7.6 Auf dem gesamten Wohnheimgelände gilt die StVO. Beschilderungen sind zu beachten. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich auf dem Ge- lände Gelände so zu verhalten, dass eine Gefährdung oder Behinderung ande- rer anderer ausgeschlossen ist. G.6 7.7 Soweit zur Feststellung der Parkbefugnis Berechtigungsscheine oder Plaketten ausgegeben werden, sind diese im Fahrzeug gut sichtbar auszulegenam PKW zu befestigen. G.7 7.8 Die Einstellplätze dürfen nur für betriebsbereite und polizeilich ange- meldete angemeldete Kraftfahrzeuge in Anspruch genommen werden. G.8 7.9 Das Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb der markierten Einstell- plätze Einstellplätze und unberechtigte unberechtigtes Parken auf den Abstellplätzen sind nicht ge- stattetgestattet. Dennoch abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten des Hal- ters Besitzers entfernt. G.9 7.10 Der Mieter des KFZ-Stellplatzes verpflichtet sich ein deutsches Bankkonto zu eröffnen und dem Vermieter eine SEPA- Einzugsermächtigung zum Einzug des fälligen Mietzinses auszustellen. 7.11 Für die Fahrzeugsicherheit übernimmt der Vermieter keine Garantie. G.10 7.12 Eine Untervermietung und/oder Überlassung des Stellplatzes durch den Mieter an Dritte ist nicht gestattet. 7.13 Kraftfahrzeuge mit gültigem Mietvertrag für einen KFZ-Stellplatz sind ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abzustellen. Zuwiderhandlungen – insbesondere, wenn dadurch Anfahrten für Ver- Ver und Entsorgungs- Entsorgungs oder Rettungsfahrzeuge versperrt werden – berechtigen den Vermieter zu gebührenpflichtigem Abschleppen der Fahrzeuge. Die entsprechenden Kosten sind durch den Fahrzeughal- terFahrzeughalter/Mieter zu tragen.

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Samples: Mietvertrag

Fahrzeuge / KFZ / Motorräder / Stellplätze. G.1 7.1 Ausschließlich ein abgeschlossener Mietvertrag berechtigt den Mie- ter Mieter zur Nutzung des ihm zugewiesenen Stellplatzes. Zur Erstellung des Mietvertrages und aus sicherheitstechnischen Gründen ist der Mieter verpflichtet dem Vermieter das amtliche Zulassungs-Kennzeichen zu nennen. G.2 7.2 Innerhalb der Wohnflächen, Flure, Treppenhäuser dürfen Fahrräder nicht abgestellt werden. Zum Abstellen der Fahrräder ist der hierfür vorgesehene Raum/Stellplatz zu verwenden. 7.3 Motorräder, Motorroller, Mopeds und PKWs sind auf gemieteten Ein- stellplätzen Einstellplätzen oder in der Garage abzustellen. G.3 Parkplatz- 7.4 Parkplatz und Feuerwehrzufahrten sind aus Gründen der Verkehrs- Verkehrs und Brandsicherheit freizuhalten. G.4 7.5 Das Freihalten der Einstellplätze, Zugang zum Gebäude und Bürger- steige Bürgersteige von Schnee und Glatteis ist Aufgabe des Vermieters. G.5 7.6 Auf dem gesamten Wohnheimgelände gilt die StVO. Beschilderungen sind zu beachten. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich auf dem Ge- lände Gelände so zu verhalten, dass eine Gefährdung oder Behinderung ande- rer anderer ausgeschlossen ist. G.6 7.7 Soweit zur Feststellung der Parkbefugnis Berechtigungsscheine oder Plaketten ausgegeben werden, sind diese im Fahrzeug gut sichtbar auszulegenam PKW zu befestigen. G.7 7.8 Die Einstellplätze dürfen nur für betriebsbereite und polizeilich ange- meldete angemeldete Kraftfahrzeuge in Anspruch genommen werden. G.8 7.9 Das Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb der markierten Einstell- plätze Einstellplätze und unberechtigte unberechtigtes Parken auf den Abstellplätzen sind nicht ge- stattetgestattet. Dennoch abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten des Hal- ters Besitzers entfernt. G.9 7.10 Der Mieter des KFZ-Stellplatzes verpflichtet sich ein deutsches Bankkonto zu eröffnen und dem Vermieter eine SEPA- Einzugsermächtigung zum Einzug des fälligen Mietzinses auszustellen. 7.11 Für die Fahrzeugsicherheit übernimmt der Vermieter keine Garantie. G.10 7.12 Eine Untervermietung und/oder Überlassung des Stellplatzes durch den Mieter an Dritte ist nicht gestattet. 7.13 Kraftfahrzeuge mit gültigem Mietvertrag für einen KFZ-Stellplatz sind ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abzustellen. Zuwiderhandlungen – insbesondere, wenn dadurch Anfahrten für Ver- und Entsorgungs- Entsorgungs oder Rettungsfahrzeuge versperrt werden – berechtigen den Vermieter zu gebührenpflichtigem Abschleppen der Fahrzeuge. Die entsprechenden Kosten sind durch den Fahrzeughal- terFahrzeughalter/Mieter zu tragen.

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Samples: Mietvertrag Mit Staffelmiete

Fahrzeuge / KFZ / Motorräder / Stellplätze. G.1 Ausschließlich ein abgeschlossener Mietvertrag berechtigt den Mie- ter Mieter zur Nutzung des ihm zugewiesenen Stellplatzes. Zur Erstellung Erstel- lung des Mietvertrages und aus sicherheitstechnischen Gründen ist der Mieter verpflichtet dem Vermieter das amtliche ZulassungsZulas- sungs-Kennzeichen zu nennen. G.2 Motorräder, Motorroller, Mopeds und PKWs sind auf gemieteten Ein- stellplätzen Einstellplätzen oder in der Garage abzustellen. G.3 Parkplatz- und Feuerwehrzufahrten sind aus Gründen der Verkehrs- Ver- kehrs- und Brandsicherheit freizuhalten. G.4 Das Freihalten der Einstellplätze, Zugang zum Gebäude und Bürger- steige Bür- gersteige von Schnee und Glatteis ist Aufgabe des Vermieters. G.5 Auf dem gesamten Wohnheimgelände gilt die StVO. Beschilderungen Beschilde- rungen sind zu beachten. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich auf dem Ge- lände Gelände so zu verhalten, dass eine Gefährdung oder Behinderung ande- rer Behin- derung anderer ausgeschlossen ist. G.6 Soweit zur Feststellung der Parkbefugnis Berechtigungsscheine oder Plaketten ausgegeben werden, sind diese im Fahrzeug gut sichtbar auszulegen. G.7 Die Einstellplätze dürfen nur für betriebsbereite und polizeilich ange- meldete angemeldete Kraftfahrzeuge in Anspruch genommen werden. G.8 Das Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb der markierten Einstell- plätze Ein- stellplätze und unberechtigte Parken auf den Abstellplätzen sind nicht ge- stattetgestattet. Dennoch abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten Kos- ten des Hal- ters Halters entfernt. G.9 Für die Fahrzeugsicherheit übernimmt der Vermieter keine GarantieGa- rantie. G.10 Kraftfahrzeuge mit gültigem Mietvertrag für einen KFZ-Stellplatz sind ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abzustellenabzu- stellen. Zuwiderhandlungen – insbesondere, wenn dadurch Anfahrten An- fahrten für Ver- und Entsorgungs- oder Rettungsfahrzeuge versperrt ver- sperrt werden – berechtigen den Vermieter zu gebührenpflichtigem gebührenpflichti- gem Abschleppen der Fahrzeuge. Die entsprechenden Kosten sind durch den Fahrzeughal- terFahrzeughalter/Mieter zu tragen.

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Samples: Mietvertrag Über Ein Apartment