Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen. 12.4.1 Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 -der Gebrauch von folgenden nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeu- gen: 12.4.2 Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - der Gebrauch von Luftfahrzeugen, welche nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Trotz Versicherungspflicht sind Flugmodelle mit Elektro- antrieb bis 100 Gramm Abfluggewicht mitversichert. 12.4.3 Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - der Gebrauch von ferngesteuerten Land- und Wassermodellfahrzeugen. 12.4.4 Führen im Ausland gemieteter Kraft- und Wasserfahrzeuge ("Mallorca- Deckung") 12.4.5 Sachschäden durch Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen Mitversichert sind - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - Sachschä- den Dritter, die durch das Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen ent- stehen, die auf Sie zugelassen sind. 12.4.6 Sachschäden durch falsches Betanken und Reinigen von Kfz Mitversichert sind - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - Sachschä- den Dritter, die durch das Betanken von fremden Kraftfahrzeugen mit einem falschen Kraftstoff in Europa entstehen. Mitversichert sind - 12.4.7 Ausgleich der Höherstufung in der KFZ-Versicherung nach Un- fall mit einem fremden geliehenen Fahrzeug
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Samples: Versicherungsbedingungen, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung Für KFZ Dienstleistungen