Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen. 12.4.1 Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - der Gebrauch von folgenden nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeu- gen: 12.4.2 Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - der Gebrauch von Luftfahrzeugen, welche nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Trotz Versicherungspflicht sind Flugmodelle mit Elektro- antrieb bis 100 Gramm Abfluggewicht mitversichert. Flugmodelle mit Elektroantrieb bis 2 kg Abfluggewicht sind mitversi- chert, sofern keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Von dem Geltungs- bereich gem. Ziffer 13 sind die Gebiete der USA und Kanada ausge- schlossen. Versicherungsschutz besteht auch, wenn eine fremde dritte Person die Steuerung übernimmt, solange Sie oder eine mitversicherte Person anwesend sind und eingreifen können. Kein Versicherungs- schutz besteht, sofern Sie oder eine mitversicherte Person vorsätzlich von behördlichen oder gesetzlichen Vorschriften (z. B. hinsichtlich Flugverbotszonen, Kennzeichnungspflichten oder Kenntnisnachweise) abweichen. Die Höchstersatzleistung beträgt 5 Mio. EUR je Versiche- rungsfall. Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - der Gebrauch von Wasserfahrzeugen ohne Motoren sowie mit Motor bis 15 kW (Boote, Windsurfbretter, Schleppschirme zum Kite-Surfen, -Boarden, -Sailen u.ä.) und Treibsätzen sowie eigenen Segelbooten (auch mit Hilfsmotoren) bis 20 qm Segelfläche. Ausgeschlossen bleiben Motorboote mit Hilfssegel. Mitversichert ist jedoch der gelegentliche Gebrauch von fremden Wassersportfahrzeugen mit Motoren, soweit für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Ausgeschlos- sen bleibt die Teilnahme an Motorbootrennen oder vorbereitenden Übungseinheiten dazu. 12.4.3 Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - der Gebrauch von ferngesteuerten Land- und Wassermodellfahrzeugen. 12.4.4 Führen im Ausland gemieteter Kraft- und Wasserfahrzeuge ("Mallorca- Deckung")
Appears in 2 contracts
Samples: Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung
Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen. 12.4.1 Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - der -der Gebrauch von folgenden nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeu- gen:
12.4.2 Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - der Gebrauch von Luftfahrzeugen, welche nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Trotz Versicherungspflicht sind Flugmodelle mit Elektro- antrieb bis 100 Gramm Abfluggewicht mitversichert. Flugmodelle mit Elektroantrieb bis 2 5 kg Abfluggewicht sind mitversi- chert, sofern keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Von dem Geltungs- bereich gem. Ziffer 13 sind die Gebiete der USA und Kanada ausge- schlossen. Versicherungsschutz besteht auch, wenn eine fremde dritte Person die Steuerung übernimmt, solange Sie oder eine mitversicherte Person anwesend sind und eingreifen können. Kein Versicherungs- schutz besteht, sofern Sie oder eine mitversicherte Person vorsätzlich von behördlichen oder gesetzlichen Vorschriften (z. B. hinsichtlich Flugverbotszonen, Kennzeichnungspflichten oder Kenntnisnachweise) abweichen. Die Höchstersatzleistung beträgt 5 10 Mio. EUR je Versiche- rungsfall. Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - der Gebrauch Ge- brauch von Wasserfahrzeugen ohne Motoren sowie mit Motor Motoren bis 15 kW (Boote, Windsurfbretter, Schleppschirme zum Kite-Surfen, -Boarden-Boar- den, -Sailen u.ä.) und Treibsätzen (sowie eigenen Segelbooten (auch mit Hilfsmotoren) bis 20 qm Segelfläche. Ausgeschlossen bleiben Motorboote Mo- torboote mit Hilfssegel. Mitversichert ist jedoch der gelegentliche Gebrauch Ge- brauch von fremden Wassersportfahrzeugen mit Motoren, soweit für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Ausgeschlos- sen bleibt die Teilnahme an Motorbootrennen oder vorbereitenden Übungseinheiten dazu.
12.4.3 Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - der Gebrauch von ferngesteuerten Land- und Wassermodellfahrzeugen.
12.4.4 Führen im Ausland gemieteter Kraft- und Wasserfahrzeuge ("Mallorca- Deckung")
12.4.5 Sachschäden durch Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen Mitversichert sind - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - Sachschä- den Dritter, die durch das Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen ent- stehen, die auf Sie zugelassen sind.
12.4.6 Sachschäden durch falsches Betanken und Reinigen von Kfz Mitversichert sind - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - Sachschä- den Dritter, die durch das Betanken von fremden Kraftfahrzeugen mit einem falschen Kraftstoff in Europa entstehen. Mitversichert sind - ab- weichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - Sachschäden durch das Öffnen
12.4.7 Ausgleich der Höherstufung in der KFZ-Versicherung nach Un- fall mit einem fremden geliehenen Fahrzeug
Appears in 1 contract
Samples: Privathaftpflichtversicherung
Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen. 12.4.1 Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - der -der Gebrauch von folgenden nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeu- gen:
12.4.2 Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - der Gebrauch von Luftfahrzeugen, welche nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Trotz Versicherungspflicht sind Flugmodelle mit Elektro- antrieb bis 100 Gramm Abfluggewicht mitversichert. Flugmodelle mit Elektroantrieb bis 2 5 kg Abfluggewicht sind mitversi- chert, sofern keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Von dem Geltungs- bereich gem. Ziffer 13 sind die Gebiete der USA und Kanada ausge- schlossen. Versicherungsschutz besteht auch, wenn eine fremde dritte Person die Steuerung übernimmt, solange Sie oder eine mitversicherte Person anwesend sind und eingreifen können. Kein Versicherungs- schutz besteht, sofern Sie oder eine mitversicherte Person vorsätzlich von behördlichen oder gesetzlichen Vorschriften (z. B. hinsichtlich Flugverbotszonen, Kennzeichnungspflichten oder Kenntnisnachweise) abweichen. Die Höchstersatzleistung beträgt 5 10 Mio. EUR je Versiche- rungsfall. Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - der Gebrauch Ge- brauch von Wasserfahrzeugen ohne Motoren sowie mit Motor Motoren bis 15 kW (Boote, Windsurfbretter, Schleppschirme zum Kite-Surfen, -Boarden-Boar- den, -Sailen u.ä.) und Treibsätzen (sowie eigenen Segelbooten (auch mit Hilfsmotoren) bis 20 qm Segelfläche. Ausgeschlossen bleiben Motorboote Mo- torboote mit Hilfssegel. Mitversichert ist jedoch der gelegentliche Gebrauch Ge- brauch von fremden Wassersportfahrzeugen mit Motoren, soweit für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Ausgeschlos- sen bleibt die Teilnahme an Motorbootrennen oder vorbereitenden Übungseinheiten dazu.
12.4.3 Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - der Gebrauch von ferngesteuerten Land- und Wassermodellfahrzeugen.
12.4.4 Führen im Ausland gemieteter Kraft- und Wasserfahrzeuge ("Mallorca- Deckung")
12.4.5 Sachschäden durch Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen Mitversichert sind - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - Sachschä- den Dritter, die durch das Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen ent- stehen, die auf Sie zugelassen sind.
12.4.6 Sachschäden durch falsches Betanken und Reinigen von Kfz Mitversichert sind - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - Sachschä- den Dritter, die durch das Betanken von fremden Kraftfahrzeugen mit einem falschen Kraftstoff in Europa entstehen. Mitversichert sind -
12.4.7 Ausgleich der Höherstufung in der KFZ-Versicherung nach Un- fall mit einem fremden geliehenen Fahrzeug
Appears in 1 contract
Samples: Privathaftpflichtversicherung