Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall. Kann das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall an einem aus- ländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraus- sichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der für ein gleichwer- tiges gebrauchtes Fahrzeug aufgewandt werden muss, sorgt der Ver- sicherer für den Transport des Fahrzeuges zu einer Werkstatt und trägt die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rück- transportkosten an den ständigen Wohnsitz des Versicherungsneh- mers.
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Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall. Kann das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall an einem aus- ländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraus- sichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der für ein gleichwer- tiges gleichwerti- ges gebrauchtes Fahrzeug aufgewandt werden muss, sorgt der Ver- sicherer die KS Versicherungs-AG für den Transport des Fahrzeuges zu einer Werkstatt und trägt die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rück- transportkosten Rücktransportkosten an den ständigen Wohnsitz des Versicherungsneh- mersVersiche- rungsnehmers.
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Samples: Schutzbriefversicherung
Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall. Kann das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall an einem aus- ländischen ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraus- sichtlichen voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der für ein gleichwer- tiges gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug aufgewandt werden muss, sorgt der Ver- sicherer Versicherer für den Transport des Fahrzeuges zu einer Werkstatt und trägt die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rück- transportkosten Rücktransportkosten an den ständigen Wohnsitz des Versicherungsneh- mersVersicherungsnehmers.
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall. Kann das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall an einem aus- ländischen Unfall, ohne dass Total- schaden vorliegt, am ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraus- sichtlichen Reparaturkosten nicht den Betragwerden, ver- mittelt der für ein gleichwer- tiges gebrauchtes Fahrzeug aufgewandt werden muss, sorgt der Ver- sicherer für Versicherer den Transport des Fahrzeuges Fahrzeugs vom Schadenort zu einer Werkstatt und trägt die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rück- transportkosten Rücktransportkosten an den ständigen im Versicherungsschein genann- ten Wohnsitz des Versicherungsneh- mersVersicherungsnehmers.
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