Common use of Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen Clause in Contracts

Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen. Alle ausgegebenen Anteile haben gleiche Ausgestaltungsmerkmale. Anteilklassen werden nicht gebildet. Die Gesellschaft hat die Anleger des Fonds fair zu behandeln. Sie darf im Rahmen der Steuerung des Liquiditätsrisikos und der Rücknahme von Anteilen die Interessen eines Anlegers oder einer Gruppe von Anlegern nicht über die Interessen eines anderen Anlegers oder einer anderen Anlegergruppe stellen. Zu den Verfahren, mit denen die Gesellschaft die faire Behandlung der Anleger sicherstellt, siehe Abschnitt „Abrechnung bei Anteilausgabe und –rücknahme“ sowie „Liquiditätsmanagement“.

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Samples: www.bnymellon.com, www.bnymellon.com

Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen. Alle ausgegebenen Anteile haben gleiche Ausgestaltungsmerkmale. Anteilklassen werden nicht gebildetgebil- det. Die Gesellschaft hat die Anleger des Fonds fair zu behandeln. Sie darf im Rahmen der Steuerung des Liquiditätsrisikos und der Rücknahme von Anteilen die Interessen eines Anlegers oder einer Gruppe von Anlegern nicht über die Interessen eines anderen Anlegers oder einer anderen Anlegergruppe stellenstel- len. Zu den Verfahren, mit denen die Gesellschaft die faire Behandlung der Anleger sicherstellt, siehe Abschnitt Ab- schnitt „Abrechnung bei Anteilausgabe und –rücknahme-rücknahme“ sowie „Liquiditätsmanagement“.

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Samples: www.warburg-invest-ag.de

Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen. Alle ausgegebenen Anteile haben gleiche Ausgestaltungsmerkmale. Anteilklassen werden nicht gebildet. Die Gesellschaft hat die Anleger des Fonds fair zu behandeln. Sie darf im Rahmen der Steuerung des Liquiditätsrisikos und der Rücknahme von Anteilen die Interessen eines Anlegers oder einer Gruppe von Anlegern nicht über die Interessen eines anderen Anlegers oder einer anderen Anlegergruppe Anle- gergruppe stellen. Zu den Verfahren, mit denen die Gesellschaft die faire Behandlung der Anleger sicherstellt, siehe Abschnitt „Abrechnung bei Anteilausgabe und –rücknahme-rücknahme“ sowie „Liquiditätsmanagement“.

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