Ferienjobs, fachpraktischer Unterricht und Studien- /Berufs- praktika. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht bei der Ausübung von Ferien- jobs und der Teilnahme am fachpraktischen Unterricht, Studien- /Be- rufspraktika, auch wegen Schäden an (Ausbildungs)Gegenständen, Ein- richtungen und Lehrgeräten (auch Maschinen), die von der Schule, Fachhochschule, Hochschule oder Universität zur Verfügung bzw. be- reitgestellt werden. Der Versicherungsschutz gilt nachrangig (subsidiär).
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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Haftpflichtversicherung