Ferienkürzung, Ferienzeitpunkt, Ferienlohn. 30.1 Unverschuldete Absenzen wegen Unfall, Krankheit, Erfüllung öffent- licher Pflichten, Militärdienst und Ausübung eines öffentlichen Am- tes werden nicht mit den Ferien verrechnet, wenn die Gesamtdauer aller dieser Abwesenheitsgründe im Kalenderjahr weniger als drei Monate beträgt. Bei länger dauernder Arbeitsverhinderung können die Ferien für jeden vollen Absenzmonat um je einen Zwölftel ge- kürzt werden. Die zwei ersten Monate fallen dabei ausser Betracht.
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Ferienkürzung, Ferienzeitpunkt, Ferienlohn. 30.1 Unverschuldete Absenzen wegen Unfall, Krankheit, Erfüllung öffent- licher Pflichtenöffentlicher Pflic h- ten, Militärdienst und Ausübung eines öffentlichen Am- tes Amtes werden nicht mit den Ferien verrechnet, wenn die Gesamtdauer aller dieser Abwesenheitsgründe im Kalenderjahr weniger als drei Monate beträgt. Bei länger dauernder Arbeitsverhinderung Arbeitsver- hinderung können die Ferien für jeden vollen Absenzmonat um je einen Zwölftel ge- kürzt gekürzt werden. Die zwei ersten Monate fallen dabei ausser Betracht.
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