Ferienlohn. 1 Die Ferien dürfen während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geldleistungen oder andere Vergünstigungen abgegolten werden. Vorbehalten bleibt die Abgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. (Zur Berechnung siehe Anhang III).
Ferienlohn. 31.9 Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer für die Ferien den gesamten darauf entfallenden Lohn zu entrichten.
Ferienlohn. 30.1 Die Arbeitgeberin hat der Arbeitnehmerin für die Ferien den gesamten darauf entfallenden Lohn zu bezahlen. Der Lohn kann mit folgenden Prozentsätzen berechnet werden: 4 Wochen 8,33% 5 Wochen 10,64% Ist Festlohn vereinbart, so entspricht der Ferienlohn dem festgelegten Festlohn. Enthält der vereinbarte Lohn einen umsatzabhängigen Anteil (Grundlohn mit Um- satzbeteiligung oder Umsatzbeteiligung allein nach Art. 37), so entspricht der Feri- enlohn dem Durchschnitt der bezahlten Bruttolöhne der 6 letzten ganzen Monate vor Ferienbeginn. Prämien, Verkaufsprovisionen und Gratifikationen werden bei der Berechnung des Durchschnitts nicht berücksichtigt.
Ferienlohn. 30.7 Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmenden für die Ferien den gesamten darauf entfallenden Lohn zu entrichten.22)
Ferienlohn. 1 Für Arbeitnehmer im Monatslohn bemisst sich der Ferien- lohn nach dem letzten vollen Lohn entsprechend ihrer vol- len Arbeitszeit.
Ferienlohn. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer für die Ferien den gesamten darauf entfallenden Lohn zu entrichten.
Ferienlohn. 43.1 Der Arbeitgebende hat dem Arbeitnehmenden für die Ferien den gesamten darauf entfallenden Lohn zu entrichten.
Ferienlohn. Der Arbeitgebende hat dem Arbeitnehmenden für die Ferien den gesamten darauf entfallenden Lohn zu entrichten.
Ferienlohn. 1 Die Arbeitgeber hat den Arbeitnehmenden für ihre Ferien den gesamten darauf entfallenden Lohn zu entrichten. OR Art. 329d Abs. 1
Ferienlohn. 1 Für Arbeitnehmer im Monatslohn bemisst sich der Feri- enlohn nach dem letzten vollen Lohn entsprechend ihrer vollen Arbeitszeit.