Common use of Festlegung der Haltepunkte Clause in Contracts

Festlegung der Haltepunkte. a. Die Haltepunkte (Unterbrechungen der Schnittlinien nach den Anforderungen des herzustellenden Endprodukts und der weiteren Bearbeitungsschritte nach dem Stanzvorgang) sind vom AG zu definieren (Position, Form, Größe) und verbindlich festzulegen.

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Samples: www.wolf-stanzformen.de, niehaus-rueckert.de, www.esuinfo.org