Common use of Festsetzung des Schadens Clause in Contracts

Festsetzung des Schadens. Art. 40f14 1 Hat der Kunde widerrufen, so müssen die Parteien bereits empfan- gene Leistungen zurückerstatten. 2 Hat der Kunde eine Sache bereits gebraucht, so schuldet er dem Anbieter einen angemessenen Xxxxxxxx. 3 Hat der Anbieter eine Dienstleistung erbracht, so muss ihm der Kunde Auslagen und Verwendungen nach den Bestimmungen über den Auftrag (Art. 402) ersetzen. 4 Der Kunde schuldet dem Anbieter keine weitere Entschädigung. Art. 40g15

Appears in 5 contracts

Samples: Obligation Law, Obligation Law, Obligation Law

Festsetzung des Schadens. Art. 40f1440f13 1 Hat der Kunde widerrufen, so müssen die Parteien bereits empfan- gene Leistungen zurückerstatten. 2 Hat der Kunde eine Sache bereits gebraucht, so schuldet er dem Anbieter einen angemessenen Xxxxxxxx. 3 Hat der Anbieter eine Dienstleistung erbracht, so muss ihm der Kunde Auslagen und Verwendungen nach den Bestimmungen über den Auftrag (Art. 402) ersetzen. 4 Der Kunde schuldet dem Anbieter keine weitere Entschädigung. Art. 40g15

Appears in 1 contract

Samples: Obligation Law

Festsetzung des Schadens. Art. 40f1440f13 1 Hat der Kunde widerrufen, so müssen die Parteien bereits empfan- gene Leistungen zurückerstatten. 2 Hat der Kunde eine Sache bereits gebraucht, so schuldet er dem Anbieter einen angemessenen Xxxxxxxx. 3 Hat der Anbieter eine Dienstleistung erbracht, so muss ihm der Kunde Auslagen und Verwendungen nach den Bestimmungen über den Auftrag (Art. 402) ersetzen. 4 Der Kunde schuldet dem Anbieter keine weitere Entschädigung. Art. 40g1540g14

Appears in 1 contract

Samples: Obligation Law

Festsetzung des Schadens. Art. 40f1440f10 1 Hat der Kunde widerrufen, so müssen die Parteien bereits empfan- gene Leistungen zurückerstatten. 2 Hat der Kunde eine Sache bereits gebraucht, so schuldet er dem Anbieter einen angemessenen Xxxxxxxx. 3 Hat der Anbieter eine Dienstleistung erbracht, so muss ihm der Kunde Auslagen und Verwendungen nach den Bestimmungen über den Auftrag (Art. 402) ersetzen. 4 Der Kunde schuldet dem Anbieter keine weitere Entschädigung. Art. 40g1540g11

Appears in 1 contract

Samples: Bundesgesetz