Folgen Musterklauseln

Folgen b) Bei Mehrfachversicherung haften die Versicherer in folgender Weise als Gesamtschuldner: Jeder Versicherer hat den Betrag zu zahlen, den er nach seinem Vertrag leisten muss. Im Ganzen können Sie aber nicht mehr als den Betrag des Ihnen entstandenen Schadens verlangen. Das gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen. Erlangen Sie (oder der Versicherte bei Versicherung für fremde Rechnung, siehe unter C 2.) aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, ermäßigt sich der Anspruch aus diesem Vertrag. Aus allen Verträgen muss insgesamt keine höhere Entschädigung geleistet werden, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Sind Entschädigungsgrenzen vereinbart, ermäßigt sich der Anspruch folgendermaßen: Aus allen Verträgen muss insgesamt keine höhere Entschädigung geleistet werden, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Haben Sie eine Mehrfachversicherung abgeschlossen, um sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den Umständen Kenntnis erlangen, welche die Nichtigkeit begründen.
Folgen. Vor Ausübung dieses Rücktrittsrechts wird sich AMTANGEE bemühen, im Einvernehmen mit dem Kunden die jeweilige Schulung auf einen anderen Termin zu verschieben. In diesem Falle bleibt der abgeschlossene Vertrag bestehen, dieser wird einvernehmlich von den Parteien abgeändert. Für den Fall, dass eine einvernehmliche Vertragsänderung scheitert, ist der geschlossene Vertrag insbesondere hinsichtlich einer möglicherweise vom Kunden bereits gezahlten Vergütung rückabzuwickeln.
Folgen. Art. 40d17
Folgen. Art. 40c7 Der Kunde hat kein Widerrufsrecht, wenn er:
Folgen a) bei gerecht- fertigter Auflösung
Folgen x Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren. x Kurbehandlung sowie Rehabilitationsmaßnahmen. eingetragenen Lebenspartnerschaft, Eltern oder Kinder. ! Die Deckung wird bestimmt durch Art und Umfang der Versicherungsleistungen in den einzelnen Leistungsbe- schreibungen (vgl. AVB). ! Keine Leistung für Aufwendungen, die während der Wartezeit angefallen sind (gilt nicht in der Gruppenversicherung). ! Kein Krankenhaustagegeld bei teilstationärer Behandlung. ! Begrenzung der Gesamterstattung auf die Summe der Aufwendungen. ! Weitere Einschränkungen u. a. – bei Aufenthalten im Ausland. – bei Verletzung von Obliegenheiten. – bei einem Beitragsrückstand. Es handelt sich um eine private stationäre Ergänzungsversicherung für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). ✓ Ihr Versicherungsschutz besteht in Deutschland. ✓ Bei vorübergehenden Aufenthalten im europäischen Ausland besteht Versicherungsschutz. Dies gilt entsprechend bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in einen anderen Staat der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). ✓ Bei vorübergehenden Aufenthalten im außereuropäischen Ausland bleibt der Versicherungsschutz für einen Monat ab Beginn des Auslandsaufenthaltes bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt für 6 Monate bestehen, wenn die Versicherung nach diesem Tarif bei Beginn des Aufenthaltes bereits 12 Monate besteht.
Folgen. 21.3.1. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, kann die Auftraggeberin entweder auf vertragsgemäße Erfüllung des Vertrages bestehen oder unter schriftlicher Festsetzung einer einmaligen, angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag für den Fall erklären, dass die vertragsgemäße Leistung nicht innerhalb der Nachfrist erbracht wird.
Folgen a) bei gerechtfer- tigter Auflösung
Folgen. 1. Die Aufhebung des Geschäftes erfolgt bei rechtzeitiger und ordnungsgemäß erteilter Mitteilung mittels Stornierung des Geschäftes durch beide Vertragsparteien beziehungsweise, sofern eine Stornierung nicht mehr möglich ist, durch die Verbuchung eines entsprechenden Gegengeschäftes zwischen den Vertragsparteien.