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Folgen Musterklauseln

Folgen. Vor Ausübung dieses Rücktrittsrechts wird sich AMTANGEE bemühen, im Einvernehmen mit dem Kunden die jeweilige Schulung auf einen anderen Termin zu verschieben. In diesem Falle bleibt der abgeschlossene Vertrag bestehen, dieser wird einvernehmlich von den Parteien abgeändert. Für den Fall, dass eine einvernehmliche Vertragsänderung scheitert, ist der geschlossene Vertrag insbesondere hinsichtlich einer möglicherweise vom Kunden bereits gezahlten Vergütung rückabzuwickeln.
Folgen. Bei Mehrfachversicherung haften die Versicherer in folgender Weise als Gesamtschuldner: Jeder Versicherer hat den Betrag zu zahlen, den er nach seinem Ver- trag leisten muss. Im Ganzen können Sie aber nicht mehr als den Betrag des Ihnen entstandenen Schadens verlangen. Das gilt entspre- chend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen. Erlangen Sie (oder der Versicherte bei Versicherung für fremde Rech- nung, siehe unter C 2.1) aus anderen Versicherungsverträgen Ent- schädigung für denselben Schaden, ermäßigt sich der Anspruch aus diesem Vertrag. Sie erhalten insgesamt nicht mehr als den Betrag des Ihnen entstandenen Schadens. Das Gleiche gilt, wenn Entschädigungsgrenzen vereinbart sind. Sie er- halten insgesamt nicht mehr als den Betrag des Ihnen entstandenen Schadens, begrenzt durch die Höhe der Entschädigungsgrenze. Haben Sie eine Mehrfachversicherung abgeschlossen, um sich da- durch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den Umständen Kenntnis erlangen, welche die Nichtigkeit begründen.
Folgen. 1 Der Widerruf ist an keine Form gebunden. Der Nachweis des frist- gemässen Widerrufs obliegt dem Kunden.19 2 Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt, sobald der Kunde:20 a. den Vertrag beantragt oder angenommen hat; und b. von den Angaben nach Artikel 40d Kenntnis erhalten hat. 3 Der Beweis des Zeitpunkts, in dem der Kunde von den Angaben nach Artikel 40d Kenntnis erhalten hat, obliegt dem Anbieter. 4 Die Frist ist eingehalten, wenn der Kunde am letzten Tag der Wider- rufsfrist dem Anbieter seinen Widerruf mitteilt oder seine Widerrufs- erklärung der Post übergibt.21 Art. 40f22 1 Hat der Kunde widerrufen, so müssen die Parteien bereits empfan- gene Leistungen zurückerstatten. 2 Hat der Kunde eine Sache bereits gebraucht, so schuldet er dem Anbieter einen angemessenen Xxxxxxxx. 3 Hat der Anbieter eine Dienstleistung erbracht, so muss ihm der Kunde Auslagen und Verwendungen nach den Bestimmungen über den Auftrag (Art. 402) ersetzen.
Folgen. Art. 40e20 1 Der Widerruf ist an keine Form gebunden. Der Nachweis des fristge- mässen Widerrufs obliegt dem Kunden.21 2 Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt, sobald der Kunde:22 a. den Vertrag beantragt oder angenommen hat; und b. von den Angaben nach Artikel 40d Kenntnis erhalten hat. 3 Der Beweis des Zeitpunkts, in dem der Kunde von den Angaben nach Artikel 40d Kenntnis erhalten hat, obliegt dem Anbieter.
Folgen. Art. 40d17 1 Der Anbieter muss den Kunden schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, über das Widerrufs- recht sowie über Form und Frist des Widerrufs unterrichten und ihm seine Adresse bekannt geben.18 2 Diese Angaben müssen datiert sein und die Identifizierung des Ver- trags ermöglichen.
Folgen bei gerecht- fertigter Auflösung
Folgen. Der Kunde hat kein Widerrufsrecht, wenn er:
Folgen bei gerechtfertigter Auflösung
Folgen. Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren. x Kurbehandlung sowie Rehabilitationsmaßnahmen. eingetragenen Lebenspartnerschaft, Eltern oder Kinder. ! Die Deckung wird bestimmt durch Art und Umfang der Versicherungsleistungen in den einzelnen Leistungsbe- schreibungen (vgl. AVB). ! Keine Leistung für Aufwendungen, die während der Wartezeit angefallen sind (gilt nicht in der Gruppenversicherung). ! Kein Krankenhaustagegeld bei teilstationärer Behandlung. ! Begrenzung der Gesamterstattung auf die Summe der Aufwendungen. ! Weitere Einschränkungen u. a. – bei Aufenthalten im Ausland. – bei Verletzung von Obliegenheiten. – bei einem Beitragsrückstand. Es handelt sich um eine private stationäre Ergänzungsversicherung für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). ✓ Ihr Versicherungsschutz besteht in Deutschland. ✓ Bei vorübergehenden Aufenthalten im europäischen Ausland besteht Versicherungsschutz. Dies gilt entsprechend bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in einen anderen Staat der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). ✓ Bei vorübergehenden Aufenthalten im außereuropäischen Ausland bleibt der Versicherungsschutz für einen Monat ab Beginn des Auslandsaufenthaltes bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt für 6 Monate bestehen, wenn die Versicherung nach diesem Tarif bei Beginn des Aufenthaltes bereits 12 Monate besteht.
Folgen. Untergang Erklärung Fernabsatz AußerGR-Vertrag Voraussetzungen Widerruf Widerruf Voraussetzungen AußerGR-Vertrag Verbrauchsgüterkauf (§ 356 Abs. 2 Nr. 1) Übergabe letzte Ware an Verbraucher / vom Verbraucher benannter Dritter (nicht: Frachtführer) 🡪 Nicht: Zugangsfiktion Digitale Inhalte, Wasser, Gas, Strom, Fernwärme (§ 356 Abs. 2 Nr. 2) Vertragsschluss Untergang Widerruf Grundsatz Vertragsschluss (§ 355 Abs. 2 S. 2)