Folgen Musterklauseln

Folgen. Vor Ausübung dieses Rücktrittsrechts wird sich AMTANGEE bemühen, im Einvernehmen mit dem Kunden die jeweilige Schulung auf einen anderen Termin zu verschieben. In diesem Falle bleibt der abgeschlossene Vertrag bestehen, dieser wird einvernehmlich von den Parteien abgeändert. Für den Fall, dass eine einvernehmliche Vertragsänderung scheitert, ist der geschlossene Vertrag insbesondere hinsichtlich einer möglicherweise vom Kunden bereits gezahlten Vergütung rückabzuwickeln.
Folgen b) Bei Mehrfachversicherung haften die Versicherer in folgender Weise als Gesamtschuldner: Jeder Versicherer hat den Betrag zu zahlen, den er nach seinem Ver- trag leisten muss. Im Ganzen können Sie aber nicht mehr als den Betrag des Ihnen entstandenen Schadens verlangen. Das gilt entspre- chend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen. Erlangen Sie (oder der Versicherte bei einer Versicherung für frem- de Rechnung, siehe C 2.) aus anderen Versicherungsverträgen Ent- schädigung für denselben Schaden, ermäßigt sich der Anspruch aus diesem Vertrag. Aus allen Verträgen muss insgesamt keine höhere Entschädigung geleistet werden, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Sind Entschädigungsgrenzen vereinbart, ermäßigt sich der Anspruch folgendermaßen: Aus allen Verträgen muss insgesamt keine höhere Entschädigung geleistet werden, als wenn der Gesamtbetrag der Ver- sicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Haben Sie eine Mehrfachversicherung abgeschlossen, um sich da- durch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den Umständen Kenntnis erlangen, welche die Nichtigkeit begründen.
Folgen. Art. 40d17
Folgen. Art. 40c7 Der Kunde hat kein Widerrufsrecht, wenn er:
Folgen a) bei gerecht- fertigter Auflösung
Folgen x Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren. x Kurbehandlung sowie Rehabilitationsmaßnahmen. eingetragenen Lebenspartnerschaft, Eltern oder Kinder. ! Die Deckung wird bestimmt durch Art und Umfang der Versicherungsleistungen in den einzelnen Leistungs- beschreibungen (vgl. AVB). ! Keine Leistung für Aufwendungen, die während der Wartezeit angefallen sind (gilt nicht in der Gruppenversicherung). ! Kein Krankenhaustagegeld bei teilstationärer Behandlung. ! Begrenzung der Gesamterstattung auf die Summe der Aufwendungen. ! Weitere Einschränkungen u. a. – bei Aufenthalten im Ausland. – bei Verletzung von Obliegenheiten. – bei einem Beitragsrückstand. Es handelt sich um eine private stationäre Ergänzungsversicherung für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). ✓ Ihr Versicherungsschutz besteht in Deutschland. ✓ Bei vorübergehenden Aufenthalten in anderen Staaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie in der Schweiz besteht Versicherungsschutz. Dies gilt entsprechend bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in einen anderen Staat der EU bzw. des EWR. ✓ Bei vorübergehenden Aufenthalten in Staaten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz besteht kein Versicherungsschutz.
Folgen. 1. Die Aufhebung des Geschäftes erfolgt bei rechtzeitiger und ordnungsgemäß erteilter Mitteilung mittels Stornierung des Geschäftes durch beide Vertragsparteien beziehungsweise, sofern eine Stornierung nicht mehr möglich ist, durch die Verbuchung eines entsprechenden Gegengeschäftes zwischen den Vertragsparteien.
Folgen. 1. Einbringender
Folgen. 21.3.1. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, kann die Auftraggeberin entweder auf vertragsgemäße Erfüllung des Vertrages bestehen oder unter schriftlicher Festsetzung einer einmaligen, angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag für den Fall erklären, dass die vertragsgemäße Leistung nicht innerhalb der Nachfrist erbracht wird.