Festsetzung/Gebührenanpassung. Die Gebühren werden durch entsprechenden Beschluss des Stiftungsausschusses der Christian-von-Bomhard Stiftung (Schulträger) festgesetzt. Der allgemeinen Preis- und Kostenentwicklung folgend können die jeweils gültigen Gebührensätze gem. 315 BGB zum Schuljahresbeginn neu festgesetzt werden, wobei die schriftliche Bekanntgabe der Anpassung (in der Regel durch Elternrundbrief der Schulleitung) spätestens zum 02.05. eines Jahres für das kommende Schuljahr erfolgen muss. Der Elternbeirat wird rechtzeitig vor einer Gebührenveränderung gehört.
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Samples: Schulvertrag, Schulvertrag
Festsetzung/Gebührenanpassung. Die Gebühren werden durch entsprechenden Beschluss des Stiftungsausschusses der Christian-von-Bomhard Stiftung ((= Schulträger) festgesetzt. Der allgemeinen Preis- und Kostenentwicklung folgend können die jeweils gültigen Gebührensätze gem. 315 BGB zum Schuljahresbeginn neu festgesetzt werden, wobei die schriftliche Bekanntgabe der Anpassung (in der Regel durch Elternrundbrief der Schulleitung) spätestens zum 02.05. eines Jahres für das kommende Schuljahr erfolgen muss. Der Elternbeirat wird soll rechtzeitig vor einer Gebührenveränderung gehörtgehört werden.
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Samples: Schulvertrag, Schulvertrag
Festsetzung/Gebührenanpassung. Die Gebühren werden durch entsprechenden Beschluss des Stiftungsausschusses der Christian-von-Bomhard Bomhard-Stiftung ((= Schulträger) festgesetzt. Der allgemeinen Preis- und Kostenentwicklung folgend können die jeweils gültigen Gebührensätze Gebüh- rensätze gem. 315 BGB zum Schuljahresbeginn neu festgesetzt werden, wobei die schriftliche Bekanntgabe der Anpassung (in der Regel durch Elternrundbrief der Schulleitung) spätestens zum 02.05. eines Jahres für das kommende Schuljahr erfolgen muss. Der Elternbeirat wird soll rechtzeitig vor einer Gebührenveränderung gehört.gehört werden
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Samples: Schulvertrag, Schulvertrag
Festsetzung/Gebührenanpassung. Die Gebühren werden durch entsprechenden Beschluss des Stiftungsausschusses der Christian-von-Bomhard Stiftung ((= Schulträger) festgesetzt. Der allgemeinen Preis- und Kostenentwicklung folgend können die jeweils gültigen Gebührensätze Gebüh- rensätze gem. 315 BGB zum Schuljahresbeginn neu festgesetzt werden, wobei die schriftliche Bekanntgabe der Anpassung (in der Regel durch Elternrundbrief der Schulleitung) spätestens zum 02.05. eines Jahres für das kommende Schuljahr erfolgen muss. Der Elternbeirat wird soll rechtzeitig vor einer Gebührenveränderung gehört.gehört werden
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Samples: Schulvertrag
Festsetzung/Gebührenanpassung. Die Gebühren werden durch entsprechenden Beschluss des Stiftungsausschusses der Christian-von-Bomhard Stiftung ((= Schulträger) festgesetzt. Der allgemeinen Preis- und Kostenentwicklung folgend können die jeweils gültigen Gebührensätze Gebüh- rensätze gem. 315 BGB zum Schuljahresbeginn neu festgesetzt werden, wobei die schriftliche schrift- liche Bekanntgabe der Anpassung (in der Regel durch Elternrundbrief der Schulleitung) spätestens zum 02.05. eines Jahres für das kommende Schuljahr erfolgen muss. Der Elternbeirat wird soll rechtzeitig vor einer Gebührenveränderung gehört.gehört werden
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