Common use of Festsetzung/Gebührenanpassung Clause in Contracts

Festsetzung/Gebührenanpassung. Die Gebühren werden durch entsprechenden Beschluss des Stiftungsausschusses der Christian-von-Bomhard-Stiftung (= Schulträger) festgesetzt. Der allgemeinen Preis- und Kostenentwicklung folgend können die jeweils gültigen Gebüh- rensätze gem. 315 BGB zum Schuljahresbeginn neu festgesetzt werden, wobei die schriftliche Bekanntgabe der Anpassung (in der Regel durch Elternrundbrief der Schulleitung) spätestens zum 02.05. eines Jahres für das kommende Schuljahr erfolgen muss. Der Elternbeirat soll rechtzeitig vor einer Gebührenveränderung gehört werden

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Festsetzung/Gebührenanpassung. Die Gebühren werden durch entsprechenden Beschluss des Stiftungsausschusses der Christian-von-Bomhard-Bomhard Stiftung (= (Schulträger) festgesetzt. Der allgemeinen Preis- und Kostenentwicklung folgend können die jeweils gültigen Gebüh- rensätze Gebührensätze gem. 315 BGB zum Schuljahresbeginn neu festgesetzt werden, wobei die schriftliche Bekanntgabe der Anpassung (in der Regel durch Elternrundbrief der Schulleitung) spätestens zum 02.05. eines Jahres für das kommende Schuljahr erfolgen muss. Der Elternbeirat soll wird rechtzeitig vor einer Gebührenveränderung gehört werdengehört.

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Festsetzung/Gebührenanpassung. Die Gebühren werden durch entsprechenden Beschluss des Stiftungsausschusses der Christian-von-Bomhard-Bomhard Stiftung (= Schulträger) festgesetzt. Der allgemeinen Preis- und Kostenentwicklung folgend können die jeweils gültigen Gebüh- rensätze Gebührensätze gem. 315 BGB zum Schuljahresbeginn neu festgesetzt werden, wobei die schriftliche Bekanntgabe der Anpassung (in der Regel durch Elternrundbrief der Schulleitung) spätestens zum 02.05. eines Jahres für das kommende Schuljahr erfolgen muss. Der Elternbeirat soll rechtzeitig vor einer Gebührenveränderung gehört werden.

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Festsetzung/Gebührenanpassung. Die Gebühren werden durch entsprechenden Beschluss des Stiftungsausschusses der Christian-von-Bomhard-Bomhard Stiftung (= Schulträger) festgesetzt. Der allgemeinen Preis- und Kostenentwicklung folgend können die jeweils gültigen Gebüh- rensätze gem. 315 BGB zum Schuljahresbeginn neu festgesetzt werden, wobei die schriftliche Bekanntgabe der Anpassung (in der Regel durch Elternrundbrief der Schulleitung) spätestens zum 02.05. eines Jahres für das kommende Schuljahr erfolgen muss. Der Elternbeirat soll rechtzeitig vor einer Gebührenveränderung gehört werden

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Festsetzung/Gebührenanpassung. Die Gebühren werden durch entsprechenden Beschluss des Stiftungsausschusses der Christian-von-Bomhard-Bomhard Stiftung (= Schulträger) festgesetzt. Der allgemeinen Preis- und Kostenentwicklung folgend können die jeweils gültigen Gebüh- rensätze gem. 315 BGB zum Schuljahresbeginn neu festgesetzt werden, wobei die schriftliche schrift- liche Bekanntgabe der Anpassung (in der Regel durch Elternrundbrief der Schulleitung) spätestens zum 02.05. eines Jahres für das kommende Schuljahr erfolgen muss. Der Elternbeirat soll rechtzeitig vor einer Gebührenveränderung gehört werden

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