Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) Musterklauseln

Feuerwehr-Bedienfeld (FBF). 7.1 Das Feuerwehr-Bedienfeld muss in Absprache mit dem Kreis/Stadtbrandrats bzw. dessen Beauftragten
Feuerwehr-Bedienfeld (FBF). Siehe aktuelle DIN 14675-1 ⇨ Montage, Abnahme, Betrieb und Instandhaltung des Feuerwehr- Bedienfeldes Beim Betätigen des Druckknopftasters „Akustische Signale ab“ muss eine Sprachalarmierungsanlage (SAA) der BMA abgeschaltet werden. Dies gilt grundsätzlich auch für Sonderbauten und Straßentunnel. Die Belegung der Taste ist mit dem Ansprechpartner der zuständigen Brandschutzdienststelle (Anlage 1.1: Ansprechpartner der Brandschutzdienststellen) abzustimmen und festzulegen. Siehe aktuelle DIN 14675-1 ⇨ Montage, Abnahme, Betrieb und Instandhaltung des Feuerwehr- Anzeigetableaus Die ausgelöste Meldergruppe muss mittels eines angeschlossenen Feuerwehr-Anzeigetableaus (FAT) angezeigt werden. Dabei muss der Text im FAT immer so lauten, dass die Meldergruppennummer, die Meldernummer, die Art der Brandmelder sowie der jeweilige Gebäudeteil (mindestens zweizeilig, a´20 Zeichen) enthalten sind. z. B. Erste Zeile Meldergruppennummer: Melder-Nr.: Melderart: 1 1 2 / 0 1 H F - M e l d e r Zweite Zeile O G 1 N o t a u s g a n g S ü d Erstellt Ersteller Freigegeben Version Seite 10.02.2022 Richter/Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx 2.01 15 Sprinklergruppen Sprinkler Löschanlagen Löschanlagen Handfeuermelder HF-Melder Automatische Melder aut. Melder Automatische Gasmelder Gas-Melder Freischaltelement Freischaltelement Alle Bezeichnungen im FAT, im Meldergruppenverzeichnis, den Feuerwehr-Laufkarten, im Feuerwehrplan sowie im Gebäude (Treppenräume, Geschoße, …) müssen identisch sein. Es muss grundsätzlich ein FAT mit History-Funktion beschafft bzw. verbaut werden. Sofern die Brandmeldezentrale über die Schnittstelle Datum und Uhrzeit zur Verfügung stellt, sind Diese in jeder Meldung (Datum und Uhrzeit des Ereignisses) mit anzuzeigen.
Feuerwehr-Bedienfeld (FBF). 7.1 Das Feuerwehr-Bedienfeld muss in Abstimmung mit den zuständigen Landratsäm- tern/Stadtverwaltungen
Feuerwehr-Bedienfeld (FBF). 3.5.1 Standort des FBF
Feuerwehr-Bedienfeld (FBF). In dem FKS ist ein Feuerwehr-Bedienfeld nach DIN 14 661 zu installieren.
Feuerwehr-Bedienfeld (FBF). 7.1 Das Feuerwehr-Bedienfeld muss in Absprache mit der Kreisbrandinspektion

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.