Feuerwehr-Laufkarten Musterklauseln

Feuerwehr-Laufkarten. Die Feuerwehr-Laufkarten sind, soweit von der örtlich zuständigen Brandschutzdienststelle nicht anders festgelegt (inhaltlich z.B. wie Stadt Kempten (Allgäu)), nach DIN 14675 Anhang K in DIN A3 anzufertigen. Diese sind vor Aufschaltung der BMA mit der örtlich zuständigen Brandschutzdienststelle bzw. Feuerwehr unbedingt abzustimmen. Die Entwürfe sind dieser zur Freigabe vorzulegen. Sofern bei einer Brandmeldeanlage ein FIZ/FKT (FBF, etc.) eingerichtet wird, muss die abgesetzte Brandmeldezentrale (Technik) mittels einer eigenen Feuerwehr-Laufkarte aufgefunden werden können. Neben der Feuerwehr-Laufkartennummer (Karteikartenreiter) ist der Zusatz „BMZ“ mit aufzunehmen. Eine eigene Beschilderung zu dieser abgesetzten BMZ mittels Hinweisschilder darf nicht erfolgen. Ist zur Kontrolle von ausgelösten Meldern die Mitnahme von Leiter, Öffnungsstange, Saugheber, Kralle, Stechbeitel etc. notwendig, so ist dies auf der Laufkarte deutlich zu vermerken. Zur Unterscheidung der Feuerwehr-Laufkarten sind deren Kartenkartenreiter in der Farbe und in der Reihenfolge blau für Sprinklergruppen und/oder Löschanlagen rot für Handfeuermelder und Freischaltelement gelb für automatische Melder jeglicher Art anzulegen. Zwischen den jeweiligen Melderarten (blau, rot, gelb) sind genügend Freihaltungen (Platzhalter) zu berücksichtigen, um bei späteren Anlagenerweiterungen diese freien Linien entsprechend ihrer technischen Gruppe belegen zu können. Bei den Feuerwehr-Laufkarten ist eine Meldergruppenübersicht zu hinterlegen, auf der alle vergebenen Gruppen verzeichnet sind. Die noch nicht vergebenen Meldergruppen (Platzhalter) sind mit der Kennung „nicht vergeben“ zu versehen, um nicht irrtümlich auf das Fehlen von Feuerwehr-Laufkarten zu schließen.
Feuerwehr-Laufkarten. Je Meldergruppe ist mindestens eine Feuerwehr-Laufkarte nach Nr. 10.2, DIN 14675 vorzusehen. Befindet sich das Depot mit den Feuerwehr-Laufkarten in einem allgemein zugänglichen Bereich, ist das Depot unter Verschluss zu halten. Dies kann mit einem Halbzylinder der Feuerwehrschließung oder einem elektrischen Verschluss (entriegelt beim Auslösen eines Feueralarms) erfolgen. Als Alternative zu den Feuerwehr-Laufkarten wird eine nach gleichen Bedingungen aufgebaute farbig ausgedruckte Rechner- oder PC-gestützte Einsatzdatei anerkannt. Eine Kopie sämtlich möglicher Ausdrucke ist in sichtbarer Nähe vorzuhalten. Der Entwurf der Feuerwehr-Laufkarten ist der Brandschutzdienststelle des Landkreises Mittelsachsen vorzulegen.
Feuerwehr-Laufkarten. Feuerwehr-Laufkarten dienen den Einsatzkräften zum raschen und sicheren Auffinden der Auslösestelle. Sie geben in übersichtlicher Darstellung die im Objekt innerhalb ver- schiedener Meldergruppen angeordneten Melder sowie die Anmarschwege dorthin an. 9.1 Für jede Meldergruppe ist eine Feuerwehr-Laufkarte (Lage- und Grundrissplan) gut sichtbar und stets griffbereit an der Brandmelderzentrale zu hinterlegen. 9.2 Für Eintragungen in die Feuerwehr-Laufkarte, die grundsätzlich im Format DIN A 3 auszuführen sind, sind die von der Kreisbrandinspektion vorgegebenen Symbole zu verwenden (siehe Anhang Symbole). Die Feuerwehr-Laufkarten müssen so aufgebaut sein, dass die seitenrichtig angrenz- ende Verkehrsfläche für die Anfahrt (Alarmadresse) am unteren Rand des Planes eingetragen ist. 9.3 Die Feuerwehr-Laufkarte ist grundsätzlich zweiseitig auszuführen, wobei die Vorderseite die Gesamtübersicht mit den Standorten von Brandmelderzentrale, Übertragungseinrichtung, Feuerwehrschlüsseldepot und ggf. Sprinklerzentrale zeigt, die Rückseite die Detailansicht der betreffenden Meldergruppe, die als Grundrissplan auszubilden ist. Der Weg zur ausgelösten Meldergruppe ist vom Standort der Erstinformation (BMZ) aus eindeutig durch grüne Linien und bei Zugängen mit Richtungspfeilen zu kenn- zeichnen. Jede Feuerwehr-Laufkarte ist oben links grundsätzlich mindestens vierzeilig zu beschriften. z.B. Meldergruppe 1 Meldergruppe 5 Meldergruppe 10 Meldergruppe 20 Sprinklergruppe 1 4 HF-Melder 6 autom. Melder 3 autom. Melder Garage Treppe Süd Lager II Zwischendecke 1. UG EG bis 3.OG 2.OG Flur 3.OG Meldergruppe 22 Meldergrupppe 24 Meldergruppe 26 Meldergrupppe 28 1 autom. Melder 1 autom. Melder 1 autom. Melder 1 autom. Melder Doppelboden Sensorkabel Rauchansaugsystem Wärmefühlerrohr EDV-Raum Tiefgarage Stud io Tiefgarage 1.OG 0.XX EG 0.XX (Ebene 00) Hiervon abweichende objektübliche Bezeichnungen wie z.B. Flur, Etage oder Basement, sind in Klammer neben den üblichen Geschossangaben zu vermerken. Die bei rechner- bzw. prozessorgesteuerten Brandmeldeanlagen angebotenen Feuerwehr- Laufkartenausdrucke entsprechen noch nicht in allen Punkten den Vorgaben der Kreisbrand- inspektion. Die Ausführung und Gestaltung der Feuerwehr-Laufkarten ist deshalb stets vor dem Erstellen mit der Kreisbrandinspektion abzustimmen. 9.4 Feuerwehr-Laufkarten sind keine Feuerwehreinsatzpläne ! Zu den Feuerwehr-Laufkarten müssen auch Feuerwehreinsatzpläne nach dem Merkblatt „ Einsatzpläne Bayern „ in 3-facher Ausfert...
Feuerwehr-Laufkarten. 4 .1. Ausführung und Gestaltung von Feuerwehr- Laufkarten 4 .2. Kennzeichnung von Treppenräumen, Etagen und Gebäuden
Feuerwehr-Laufkarten. Siehe aktuelle DIN 14675-1 ⇨ Feuerwehr-Laufkarten Siehe aktuelle DIN 14675-1 ⇨ Anhang I wird nicht eingeführt! Informationsgrundlagen für die geforderten Feuerwehr-Laufkarten sind die aktuellen Ausführungsunterlagen der BMA (z.B. Installationsplan, Meldergruppenverzeichnis). Ein Meldergruppenverzeichnis (Anlage 6: Muster-Meldergruppenverzeichnis) ist im Format DIN-A4 (laminiert in matter Folie, mit Folienstärke mind. 2 x 80 Mic.) im Laufkartengehäuse zu hinterlegen. Die Meldergruppen sind in folgender Reihenfolge und Farbcodierung in Blockbildung zusammenzufassen. Im Verzeichnis müssen das Gebäude, der Raum, das Geschoss, die Melderanzahl sowie die Gesamtanzahl der Meldergruppen hervorgehen. Außerdem sind im Bemerkungsfeld die jeweiligen Besonderheiten aufzulisten (z. B. Doppelboden, Zwischendecke, Lichtstrahl-Melder, Sensorkabel, Rauchansaugsystem, Gefahren, …). Zwischen den Blöcken sind ausreichend Reserven freizuhalten. Alle Bezeichnungen im FAT, im Meldergruppenverzeichnis, den Feuerwehr-Laufkarten, im Feuerwehrplan sowie im Gebäude (Treppenräume, Geschoße, …) müssen identisch sein. Handfeuermelder 1. Sprinklergruppen bzw. Löschanlagen 2.
Feuerwehr-Laufkarten. Die Bildzeichen (graphische Symbole), die in den Feuerwehr-Laufkarten insgesamt verwendet werden, sind entsprechend der DIN 14675 form- und farbidentisch darzustellen. Die Laufkarten sind in zweifacher Ausfertigung (A3 laminiert) im FIZ (in einem Kartenhalter) zu deponieren sowie 1 x in einem Ordner (A4 in Folie) der Brandschutzdienststelle zur Verfügung zu stellen. Für den einsatztaktischen Zweck wird, neben der Druckversion, die Vorhaltung einer digitalen Version als pdf-Datei auf CD oder USB-Stick erforderlich. Der Informationsaufbau ist gleichstellend wie bei der Druckversion. Laufkarten sind der Feuerwehr der Stadt Wesseling zur Abnahme vorzulegen. Die Überprüfung der Laufkarten wird entsprechend der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und sonstige Leistungen des vorbeugenden Brandschutzes in der Stadt Wesseling in der jeweiligen Fassung abgerechnet.
Feuerwehr-Laufkarten. Die Feuerwehr-Laufkarten sind in der Größe DIN A3 zu erstellen. In Ausnahmefällen können diese in Abstimmung mit der Feuerwehr Asperg als Linienbuch (im Ordner) ausgeführt werden. Die Feuerwehr- Laufkarten sind mit unverlierbaren Reitern und der Kennung der Meldergruppe zu versehen. Der örtlichen Feuerwehr ist ein Muster-Exemplar zur Genehmigung vorzulegen. Die Feuerwehr-Laufkarten sind nach der DIN 14675 zu erstellen. Die Feuerwehr-Laufkarten sind griffbereit in der Feuerwehr- Informationszentrale (FIZ), gegen unberechtigten Zugriff gesichert, aufzubewahren. Das Feuerwehr- Laufkarten-Depot ist mit einem Hinweisschild nach DIN 4066 mit der Aufschrift “Feuerwehr-Laufkarten“ zu kennzeichnen.
Feuerwehr-Laufkarten. Feuerwehr-Laufkarten sind in der FIZ zu hinterlegen, ggf. muss ein separates Laufkar- tendepot eingerichtet werden. Laufkarten sind grundsätzlich in Farbe und zweiseitig auszuführen. Auf der Vorderseite der Laufkarte ist die Gebäudeübersicht als Grundriss EG mit Seitenriss der Geschosse und der Legende darzustellen (siehe Anhang DIN 14675). Auf der Rückseite ist der Melder-Gruppen Detailplan des jeweiligen Geschosses als Teilgrundriss mit Seitenriss der Geschosse und der jeweiligen Legende aufzuzeigen (siehe Anhang DIN 14675). • Bei automatischen Meldern muss die Melderart konkretisiert werden. • Besondere Gefahren (z. B. Gefahrstofflager, Traforäume, Bauteile von PV-An- lagen, Löschbereiche von automatischen Löschanlagen, …) sind deutlich dar- zustellen „Bemerkungen“ ein entsprechender Hinweis eingetragen werden. Der Standort dieser Hilfsmittel ist auf der Laufkarte zeichnerisch darzustellen (zusätzlich ist eine spezielle Laufkarte zu erstellen). • Damit die Einsatzkraft der Feuerwehr die Laufkarte nur mit einer Hand so dre- hen kann, dass sie immer eine passende Ansicht erhält, sollen die Laufkarten „über Kopf“ gedruckt und laminiert werden. • Die Pläne sind mit einer Legende und einem Nordpfeil zu versehen. • Zur besseren Orientierung ist auf der Laufkarte mindestens eine angrenzende Straße und auf der linken Seite ein Maßstab über die gesamte Gebäudelänge einzutragen. • Treppenräume, Zugänge und Räume sind vor Ort zu kennzeichnen und die Kennzeichnung ist in die Laufkarte zu übernehmen • Die Kennzeichnung des Überwachungsbereiches kann bei punktförmigen- und Handfeuermeldern ganz entfallen. Die Überwachungsbereiche von Sondermel- dern sind nur auf der Rückseite, also in der Detailansicht, darzustellen. • Für Löschanlagen oder Rauchansaugsysteme müssen die Laufwege sowohl zu dem überwachten Bereich als auch zur Zentrale dargestellt werden. Die Xxxxx- bereiche von Sprinkleranlagen sind blau-weiß schraffiert, die von Gaslöschan- lagen in gelb-weiß schraffiert darzustellen. • Wandhydranten und Entnahmestellen von trockenen Steigleitungen sind auf der Rückseite der Laufkarte einzuzeichnen. • SEVESO-Schutzräume sind vor Ort deutlich zu kennzeichnen, die Kennzeich- nung ist in die Laufkarte zu übernehmen (orange-weiß schraffiert).
Feuerwehr-Laufkarten. Melderlaufkarten dienen zum schnellen Auffinden der Ausgelösten Brandmelder innerhalb einer baulichen Anlage. Diese Grafik stellt den Weg von dem FKS zum ausgelösten Melder dar. Die Meldergruppenkarten sind in 2-facher Ausführung in dem FKS vorzuhalten. Die Unterbringung der Meldergruppenkarten ist so vorzunehmen, daß ein sofortiger Zugriff auf die Karte der alarmgebenden Meldergruppe möglich ist. Auf jeder Meldergruppenkarte ist vorderseitig das Ausgangsgeschoß und rückseitig der Detailausschnitt des Melderbereiches darzustellen. Dazu sind farbige Symbole zu verwenden. Die Numerierung der Meldergruppen muß eindeutig sein und mit dem FAT übereinstimmen. Die Meldergruppenkarten müssen Kaschiert ausgeführt werden.

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  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320

  • Baukostenzuschüsse 2.1. Der Kunde zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss (BKZ), wenn der Kunde seine Leistungsanforderung (maximale Wärmeleistung/Anschlusswert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn eine Leistungssteigerung von 25 % erzielt wird. 2.2. Als angemessener BKZ zu den auf den Kunden entfallenden Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen gilt ein Anteil von 70 % dieser Kosten.

  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Kostenvoranschlag Der Kostenvoranschlag ist innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der vertragsärztlichen Verordnung vom Leistungserbringer an die KKH zu übermitteln. Maßgebend für die Recht- zeitigkeit ist das Datum der Absendung durch den Leistungserbringer. Soll die Versorgung mit den vertragsgegenständlichen Hilfsmitteln über den vereinbarten/ge- nehmigten Versorgungszeitraum fortgesetzt werden, hat der Leistungserbringer frühestens 28 Tage, spätestens 5 Tage vor Ablauf des genehmigten Versorgungszeitraumes der KKH dieses schriftlich mitzuteilen. Hierzu übermittelt der Leistungserbringer (erneut) einen Kostenvoranschlag nach Maßgabe der Anlage 05: „Datenübermittlung“ mit den dort vorgesehenen (Mindest-) Angaben. Eine Übermittlung eines Kostenvoranschlages ist nicht erforderlich, wenn die Leistung nicht genehmigungspflichtig ist.

  • Hinweise zum Datenschutz Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung MDT travel underwriting GmbH Xxxxxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Telefon: +00 00 000000000 E-Mail: xxxx@xxx00.xx Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der o. g. Adresse oder unter: xxxxxxxxxxx@xxx00.xx Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Da- tenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versiche- rungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Wenn Sie sich bei uns versichern möchten, benötigen wir Ihre Daten für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmen- den Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten, um Ihnen die Police auszustellen oder eine Rechnung schicken zu können. Anga- ben in Schaden- und Leistungsfällen benötigen wir, um zu prüfen, wie Sie sich im Detail abgesichert haben und welche Leistungen Sie von uns erhal- ten. Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages ist ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht möglich. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versicherungs- spezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfül- lung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten, z. B. Ihre Gesund- heitsdaten, erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategori- en, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO). Dies kann z. B. erforderlich sein: – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmiss- brauch hindeuten können. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. Dazu gehören z. B. aufsichtsrechtliche Vorga- ben, handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten oder unsere Be- ratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.mdt-versi- xxxxxxx.xx/Xxxxxxxxxxx

  • Fehleingabe der Geheimzahl Die Karte kann an Geldautomaten nicht mehr eingesetzt werden, wenn die persönliche Geheimzahl dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte sich in diesem Fall mit seiner Bank, möglichst mit der kontoführenden Stelle, in Verbindung setzen.

  • Überstunden Überstunden werden vergütet und/oder in Freizeit ausgeglichen. Tägliche und wöchentliche Ausbildungszeit10 Name/Anschrift der Ausbildungsstätte und den mit dem Betriebssitz für die Ausbildung üblicherweise zusammen- hängenden Bau-, Montage- und sonstigen Arbeitsstellen statt. Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit beträgt Stunden.11 Die durchschnittliche wöchentliche Ausbildungszeit beträgt Der Ausbildungsnachweis wird wie folgt geführt: Es besteht ein Urlaubsanspruch Werktage Arbeitstage § 12 – Sonstige Vereinbarungen12 ; Hinweis auf anzuwendende Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen schriftlich elektronisch Anlage gemäß § 4 Nr. 1 des Berufsausbildungsvertrages13 Die beigefügten weiteren Bestimmungen (Blatt 2 / Ausfertigung für Ausbildende / S. 3 und S. 4) sind Gegenstand dieses Vertrages. Ort, Datum Unterschrift der/des Auszubildenden Stempel und Unterschrift des Ausbildenden Unterschrift(en) der/des gesetzlichen Vertreter/s

  • Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim GDV-Verband zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Haftpflichtversicherung Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Registrierung von auffälligen Schadenfällen, KFZ-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Aufnahme von Sonderrisiken, z.B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer - wegen verweigerter Nachuntersuchung. Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer Ablehnung des Vertrages durch den Versicherungsnehmer wegen geforderter Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung Vorzeitige Kündigungen durch den Versicherer nach mindestens zwei Versicherungsfällen innerhalb zwölf Monaten. Vorzeitige Kündigungen bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung. Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung. Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs. Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauchs) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalles oder von Unfallfolgen. Außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch

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