Common use of Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) Clause in Contracts

Feuerwehrschlüsseldepot (FSD). 4.1 Ein FSD muss an der Außenfassade unter Putz oder entsprechend mechanisch gesichert in einer Höhe von mindestens 100 cm (Unterkante) und höchstens 160 cm (Oberkante), gemessen über der befestigten Standfläche, angebracht sein. Im Einzelfall ist die Montage auch in einer speziellen freistehenden Säule zulässig. Der Aufbau der Säule muss aber den Vorschriften des VdS 2105 voll entsprechen und zugelassen sein. 4.2 Um den Zugang der Feuerwehr zu allen Gebäudeteilen sicherstellen zu können, wird ein Generalhauptschlüssel für das jeweilige Gesamtobjekt benötigt. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen wird zugestimmt, mehr als einen Schlüssel (Generalhauptschlüssel) im FSD zu deponieren. Das FSD ist dann mit einer Doppel-Objektschlüsselüberwachung auszurüsten. 4.3 Zur Überwachung der Generalhauptschlüssel im FSD sind Profilhalbzylinder bereitzustellen, welche folgende Anforderungen erfüllen: - DIN 18252 - Schließbartstellung 90°Grad rechts - Schließbart verstellbar - gleiche Schließung wie die Schließanlage des Gesamtobjektes 4.4 Bei Änderungen der Schließanlage in überwachten Objekten sind auch die im Feuerwehrschlüsseldepot deponierten Schlüssel und ggf. der Halbzylinder des FSD unter Hinzuziehung der örtlichen Feuerwehr auszutauschen. Werden elektronische Schließsysteme verwendet, so haftet der Betreiber des Gebäudes für die sichere Funktion. Eine Überwachung des elektronischen Schlüssel im SD ist nicht möglich! 4.5 Das FSD ist vor dem ersten verschließbaren Gebäude- oder Grundstückszugang von der öffentlichen Verkehrsfläche her gesehen im Bereich der Hauptzufahrt bzw. des Hauptzuganges der Feuerwehr einzubauen. Der genaue Montageort ist rechtzeitig vor der Abnahme mit der Feuerwehr abzustimmen. 4.6 Es sind „Leicher SD III“ bzw. „Kruse SD 2002/1“ (oder gleichwertig!) mit VdS-Zulassung und Generalsicherheitsschloss mit Schließung der örtlichen Feuerwehr zu verwenden. Der Zylinder der Feuerwehrschließung ist durch den Errichter der BMA über den Hersteller des FSD kostenfrei für die Feuerwehr zu beschaffen. Die Lieferung des Zylinders erfolgt direkt zur Feuerwehr und geht automatisch in das Eigentum der Feuerwehr über. 4.7 Ist in dem zu überwachenden Gebäude eine automatische Einbruchmeldeanlage vorhanden, so ist das FSD mit in diese Anlage einzubeziehen. Bei Sabotagealarm darf nicht der Hauptmelder der BMZ auslösen, sondern nur als Störung angezeigt und weiter gemeldet werden! 4.8 Es ist eine gelbe Blitzleuchte in der Nähe des FSD zu montieren. 4.9 Das FSD ist gegebenenfalls über einen Adapter an eine eigene Meldergruppe der Brandmeldeanlage anzuschließen und durch die Brandmeldeanlage zu überwachen und elektrisch zu steuern.

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Samples: Technische Anschaltbedingungen Für Brandmeldeanlagen

Feuerwehrschlüsseldepot (FSD). 4.1 Ein FSD muss an der Außenfassade unter Putz oder entsprechend mechanisch gesichert in einer Höhe von mindestens 100 cm (Unterkante) und höchstens 160 cm (Oberkante), gemessen über der befestigten Standfläche, angebracht sein. Im Einzelfall ist die Montage auch in einer speziellen freistehenden Säule zulässig. Der Aufbau der Säule muss aber den Vorschriften des VdS 2105 voll entsprechen und zugelassen sein. 4.2 Um den Zugang der Feuerwehr zu allen Gebäudeteilen sicherstellen zu können, wird ein Generalhauptschlüssel für das jeweilige Gesamtobjekt benötigt. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen wird zugestimmt, mehr als einen Schlüssel (Generalhauptschlüssel) im FSD zu deponieren. Das FSD ist dann mit einer Doppel-Objektschlüsselüberwachung auszurüsten. 4.3 Zur Überwachung der Generalhauptschlüssel im FSD sind Profilhalbzylinder bereitzustellen, welche folgende Anforderungen erfüllen: - DIN 18252 - Schließbartstellung 90°Grad rechts - Schließbart verstellbar - gleiche Schließung wie die Schließanlage des Gesamtobjektes 4.4 Bei Änderungen der Schließanlage in überwachten Objekten sind auch die im Feuerwehrschlüsseldepot deponierten Schlüssel und ggf. der Halbzylinder des FSD unter Hinzuziehung der örtlichen Feuerwehr auszutauschen. Werden elektronische Schließsysteme verwendet, so haftet der Betreiber des Gebäudes für die sichere Funktion. Eine Überwachung des elektronischen Schlüssel im SD ist nicht möglich! 4.5 Das FSD ist vor dem ersten verschließbaren Gebäude- oder Grundstückszugang von der öffentlichen Verkehrsfläche her gesehen im Bereich der Hauptzufahrt bzw. des Hauptzuganges der Feuerwehr einzubauen. Der genaue Montageort ist rechtzeitig vor der Abnahme mit der Feuerwehr abzustimmen. 4.6 Es sind „Leicher SD III“ bzw. „Kruse SD 2002/1“ (oder gleichwertig!) mit VdS-Zulassung und Generalsicherheitsschloss mit Schließung der örtlichen Feuerwehr zu verwenden. Der Zylinder der Feuerwehrschließung ist durch den Errichter der BMA über den Hersteller des FSD kostenfrei für die Feuerwehr zu beschaffen. Die Lieferung des Zylinders erfolgt direkt zur Feuerwehr und geht automatisch in das Eigentum der Feuerwehr über. 4.7 Ist in dem zu überwachenden Gebäude eine automatische Einbruchmeldeanlage vorhanden, so ist das FSD mit in diese Anlage einzubeziehen. Bei Sabotagealarm darf nicht der Hauptmelder der BMZ auslösen, sondern nur als Störung angezeigt und weiter gemeldet werden! 4.8 Es ist eine gelbe Blitzleuchte in der Nähe des FSD zu montieren. 4.9 Das FSD ist gegebenenfalls über einen Adapter an eine eigene Meldergruppe der Brandmeldeanlage anzuschließen und durch die Brandmeldeanlage zu überwachen und elektrisch zu steuern. 4.10 Dem Einbruchversicherer ist die Hinterlegung des Objektschlüssels anzuzeigen.

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Feuerwehrschlüsseldepot (FSD). 4.1 Ein FSD muss an der Außenfassade unter Putz oder entsprechend mechanisch gesichert in einer Höhe von mindestens 100 cm (Unterkante) und höchstens 160 cm (Oberkante), gemessen über der befestigten Standfläche, angebracht sein. Im Einzelfall ist die Montage auch in einer speziellen freistehenden Säule zulässig. Der Aufbau der Säule muss aber den Vorschriften des VdS 2105 voll entsprechen und zugelassen sein. 4.2 Um den Zugang der Feuerwehr zu allen Gebäudeteilen sicherstellen zu können, wird ein Generalhauptschlüssel für das jeweilige Gesamtobjekt benötigt. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen wird zugestimmt, mehr als einen Schlüssel (Generalhauptschlüssel) im FSD zu deponieren. Das FSD ist dann mit einer Doppel-Objektschlüsselüberwachung auszurüsten. 4.3 Zur Überwachung der Generalhauptschlüssel im FSD sind Profilhalbzylinder bereitzustellen, welche folgende Anforderungen erfüllen: - DIN 18252 - Schließbartstellung 90°° Grad rechts - Schließbart verstellbar - gleiche Schließung wie die Schließanlage des Gesamtobjektes 4.4 Bei Änderungen der Schließanlage in überwachten Objekten sind auch die im Feuerwehrschlüsseldepot deponierten Schlüssel und ggf. der Halbzylinder des FSD unter Hinzuziehung der örtlichen Feuerwehr auszutauschen. Werden elektronische Schließsysteme verwendet, so haftet der Betreiber des Gebäudes für die sichere Funktion. Eine Überwachung des elektronischen Schlüssel Schlüssels im SD ist nicht möglich! 4.5 Das FSD ist vor dem ersten verschließbaren Gebäude- oder Grundstückszugang von der öffentlichen Verkehrsfläche her gesehen im Bereich der Hauptzufahrt bzw. des Hauptzuganges der Feuerwehr einzubauen. Der genaue Montageort ist rechtzeitig vor der Abnahme mit der Feuerwehr abzustimmen. 4.6 Es sind Depots Kategorie Leicher SD III“ bzw. „Kruse SD 2002/1“ (oder gleichwertig!) bei ILS-Aufschaltung mit VdS-Zulassung und Generalsicherheitsschloss mit Schließung der örtlichen Feuerwehr zu verwenden. Der Zylinder der Feuerwehrschließung ist durch den Errichter der BMA über den Hersteller des FSD kostenfrei für die Feuerwehr zu beschaffen. Die Lieferung des Zylinders erfolgt direkt zur Feuerwehr und geht automatisch in das Eigentum der Feuerwehr über.. Depots der „Klasse I“ sind nur zulässig, wenn keine Schlüsselüberwachung gefordert ist sowie keine Generalschlüssel hinterlegt sind, wie z. B. Toreinfahrten! 4.7 Ist in dem zu überwachenden Gebäude eine automatische Einbruchmeldeanlage vorhanden, so ist das FSD mit in diese Anlage einzubeziehen. Bei Sabotagealarm darf nicht der Hauptmelder der BMZ auslösen, sondern nur als Störung angezeigt und weiter gemeldet werden! 4.8 Es ist eine gelbe (Haubenfarbe RAL 1023 verkehrsgelb) Blitzleuchte (Bauform pyramidenförmig – Blitzenergie 10J) in der Nähe des FSD zu montieren. 4.9 Das FSD ist gegebenenfalls über einen Adapter an eine eigene Meldergruppe der Brandmeldeanlage anzuschließen und durch die Brandmeldeanlage zu überwachen und elektrisch zu steuern. 4.10 Dem Einbruchversicherer ist die Hinterlegung des Objektschlüssels anzuzeigen.

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Samples: Technische Anschaltbedingungen Für Brandmeldeanlagen

Feuerwehrschlüsseldepot (FSD). 4.1 Ein FSD Bei Gebäuden, die mit einer Brandmeldeanlage versehen sind, muss an der Außenfassade unter Putz oder entsprechend mechanisch gesichert in einer Höhe von mindestens 100 cm (Unterkante) im Alarmierungsfall für die Feuerwehr ein jederzeitiger, schneller und höchstens 160 cm (Oberkante), gemessen über der befestigten Standfläche, angebracht ungehinderter Zugang zu dem Objekt und aller überwachten Räume bzw. Gebäudeteile gewährleistet sein. Im Einzelfall Sollte diese Zugänglichkeit nicht jederzeit durch z.B. personelle Maßnahmen gewährleistet werden können, so ist ein vom VdS zugelassenes Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) zu installieren. Es ist ein FSD einzusetzen, der für den Einbau eines Umstellschlosses der Firma Kruse (Anschrift siehe Ziffer 18) mit der Schließung Feuerwehr Lüdenscheid geeignet ist. Der Objektschlüssel und ein Profilhalbzylinder der Schließung sind vom Betreiber der BMA bereitzustellen. Der Objektschlüssel muss für die Montage auch in Schließungen zu allen überwachten Bereichen geeignet sein. Vorzugsweise ist ein GHS einer speziellen freistehenden Säule Schließanlage vorzusehen. Mehr als drei Schlüssel sind aus einsatztaktischen und versicherungsrechtlichen Gründen nicht zulässig. Der Aufbau der Säule muss aber den Vorschriften des VdS 2105 voll entsprechen und zugelassen sein. 4.2 Um den Zugang der Feuerwehr zu allen Gebäudeteilen sicherstellen zu können, wird ein Generalhauptschlüssel für das jeweilige Gesamtobjekt benötigt. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen wird zugestimmt, Sollten mehr als einen drei Schlüssel (Generalhauptschlüssel) im FSD zu deponieren. Das FSD ist dann mit einer Doppel-Objektschlüsselüberwachung auszurüsten. 4.3 Zur Überwachung der Generalhauptschlüssel im FSD sind Profilhalbzylinder bereitzustellen, welche folgende Anforderungen erfüllen: - DIN 18252 - Schließbartstellung 90°Grad rechts - Schließbart verstellbar - gleiche Schließung wie die Schließanlage des Gesamtobjektes 4.4 Bei Änderungen der Schließanlage in überwachten Objekten sind auch die im Feuerwehrschlüsseldepot deponierten Schlüssel und ggf. der Halbzylinder des FSD unter Hinzuziehung der örtlichen Feuerwehr auszutauschen. Werden elektronische Schließsysteme verwendetnotwendig werden, so haftet der Betreiber des Gebäudes für die sichere Funktion. Eine Überwachung des elektronischen Schlüssel im SD ist nicht möglich! 4.5 Das FSD ist vor dem ersten verschließbaren Gebäude- oder Grundstückszugang von der öffentlichen Verkehrsfläche her gesehen im Bereich der Hauptzufahrt bzw. des Hauptzuganges der Feuerwehr einzubauen. Der genaue Montageort ist rechtzeitig vor der Abnahme sind in Absprache mit der Feuerwehr abzustimmen. 4.6 und dem Schadenversicherer andere technische Lösungen zu erarbeiten. Die Herstellerangaben zum Einbau des FSD sind einzuhalten. Die Anforderung des Umstellschlosses für den FSD kann durch den Betreiber der BMA, der Errichterfirma oder einer sonstigen, vom Betreiber der BMA ermächtigten Person bei der Fa. Kruse (Anschrift siehe Ziffer 18) erfolgen. In jedem Fall ist die Anforderung der Feuerwehr Lüdenscheid mitzuteilen, damit diese einen entsprechenden Freigabeprozess einleiten kann. Die Anforderung der Freigabe ist mindestens drei Wochen vor Inbetriebnahme der BMA schriftlich bei der Feuerwehr Lüdenscheid formlos zu beantragen. Es sind „Leicher SD III“ bzwdie besonderen Vereinbarungen mit der Feuerwehr Lüdenscheid über die Einrichtung und den Betrieb eines FSD zu beachten. „Kruse SD 2002/1“ (oder gleichwertig!) mit VdS-Zulassung und Generalsicherheitsschloss mit Schließung Die Vereinbarungen können bei der örtlichen Feuerwehr zu verwendenLüdenscheid angefordert werden. Der Zylinder Bei Änderungen an der Feuerwehrschließung ist durch den Errichter Schließanlage des Objektes hat der BMA über den Hersteller des FSD kostenfrei für Betreiber die Feuerwehr Lüdenscheid unaufgefordert zu beschaffen. Die Lieferung des Zylinders erfolgt direkt informieren und einen neuen Schlüssel für den FSD zur Feuerwehr und geht automatisch in das Eigentum der Feuerwehr überVerfügung zu stellen. 4.7 Ist in dem zu überwachenden Gebäude eine automatische Einbruchmeldeanlage vorhanden, so ist das FSD mit in diese Anlage einzubeziehen. Bei Sabotagealarm darf nicht der Hauptmelder der BMZ auslösen, sondern nur als Störung angezeigt und weiter gemeldet werden! 4.8 Es ist eine gelbe Blitzleuchte in der Nähe des FSD zu montieren. 4.9 Das FSD ist gegebenenfalls über einen Adapter an eine eigene Meldergruppe der Brandmeldeanlage anzuschließen und durch die Brandmeldeanlage zu überwachen und elektrisch zu steuern.

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