Common use of Finanzausstattung und Aufteilung der Budgets Clause in Contracts

Finanzausstattung und Aufteilung der Budgets. (1) Das Land und die Hochschulen Sachsen-Anhalts verfolgen das Ziel der Planungssicherheit. Das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet sich daher auf Grundlage der in der Zielvereinbarung vereinbart en Regelungen, der Hochschule für die vereinbarte Laufzeit der Zielvereinbarung mindestens folgenden Zuschuss zu gewähren: Haushaltsjahr 2020: insgesamt 30.202.600 Euro Haushaltsjahr 2021: insgesamt 30.539.100 Euro Haushaltsjahr 2022: insgesamt 30.539.100 Euro Haushaltsjahr 2023: insgesamt 30.539.100 Euro Haushaltsjahr 2024: insgesamt 30.539.100 Euro

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Finanzausstattung und Aufteilung der Budgets. (1) Das Land und die Hochschulen Sachsen-Anhalts verfolgen das Ziel der Planungssicherheit. Das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet sich daher auf Grundlage der in der Zielvereinbarung vereinbart en vereinbarten Regelungen, der Hochschule für die vereinbarte Laufzeit der Zielvereinbarung mindestens folgenden Zuschuss zu gewähren: Haushaltsjahr 2020: insgesamt 30.202.600 159.444.200 Euro Haushaltsjahr 2021: insgesamt 30.539.100 162.695.100 Euro Haushaltsjahr 2022: insgesamt 30.539.100 163.695.000 Euro Haushaltsjahr 2023: insgesamt 30.539.100 163.124.800 Euro Haushaltsjahr 2024: insgesamt 30.539.100 161.280.600 Euro

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Finanzausstattung und Aufteilung der Budgets. (1) Das Land und die Hochschulen Sachsen-Anhalts verfolgen das Ziel der Planungssicherheit. Das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet sich daher auf Grundlage der in der Zielvereinbarung vereinbart en Regelungen, der Hochschule für die vereinbarte Laufzeit der Zielvereinbarung mindestens folgenden Zuschuss zu gewähren: Haushaltsjahr 2020: insgesamt 30.202.600 15.844.200 Euro Haushaltsjahr 2021: insgesamt 30.539.100 16.024.100 Euro Haushaltsjahr 2022: insgesamt 30.539.100 16.024.100 Euro Haushaltsjahr 2023: insgesamt 30.539.100 16.024.100 Euro Haushaltsjahr 2024: insgesamt 30.539.100 16.024.100 Euro

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Finanzausstattung und Aufteilung der Budgets. (1) Das Land und die Hochschulen Sachsen-Anhalts verfolgen das Ziel der Planungssicherheit. Das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet sich daher auf Grundlage der in der Zielvereinbarung vereinbart en Regelungen, der Hochschule für die vereinbarte Laufzeit der Zielvereinbarung mindestens folgenden Zuschuss zu gewähren: Haushaltsjahr 2020: insgesamt 30.202.600 21.367.600 Euro Haushaltsjahr 2021: insgesamt 30.539.100 21.601.700 Euro Haushaltsjahr 2022: insgesamt 30.539.100 21.601.700 Euro Haushaltsjahr 2023: insgesamt 30.539.100 21.601.700 Euro Haushaltsjahr 2024: insgesamt 30.539.100 21.601.700 Euro

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Finanzausstattung und Aufteilung der Budgets. (1) Das Land und die Hochschulen Sachsen-Anhalts verfolgen das Ziel der Planungssicherheit. Das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet sich daher auf Grundlage der in der Zielvereinbarung vereinbart en Regelungen, der Hochschule für die vereinbarte Laufzeit der Zielvereinbarung mindestens folgenden Zuschuss zu gewähren: . Haushaltsjahr 2020: insgesamt 30.202.600 39.239.900 Euro Haushaltsjahr 2021: insgesamt 30.539.100 39.653.300 Euro Haushaltsjahr 2022: insgesamt 30.539.100 39.653.300 Euro Haushaltsjahr 2023: insgesamt 30.539.100 39.653.300 Euro Haushaltsjahr 2024: insgesamt 30.539.100 39.653.300 Euro

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Finanzausstattung und Aufteilung der Budgets. (1) Das Land und die Hochschulen Sachsen-Anhalts verfolgen das Ziel der Planungssicherheit. Das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet sich daher auf Grundlage der in der Zielvereinbarung vereinbart en Regelungen, der Hochschule für die vereinbarte Laufzeit der Zielvereinbarung mindestens mindes tens folgenden Zuschuss zu gewähren: Haushaltsjahr 2020: insgesamt 30.202.600 99.626.500 Euro Haushaltsjahr 2021: insgesamt 30.539.100 101.157.000 Euro Haushaltsjahr 2022: insgesamt 30.539.100 101.612.000 Euro Haushaltsjahr 2023: insgesamt 30.539.100 101.839.500 Euro Haushaltsjahr 2024: insgesamt 30.539.100 101.384.500 Euro

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Finanzausstattung und Aufteilung der Budgets. (1) Das Land und die Hochschulen Sachsen-Anhalts verfolgen das Ziel der Planungssicherheit. Das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet sich daher auf Grundlage der in der Zielvereinbarung vereinbart en vereinbarten Regelungen, der Hochschule für die vereinbarte Laufzeit der Zielvereinbarung mindestens folgenden Zuschuss zu gewähren: Haushaltsjahr 2020: insgesamt 30.202.600 Euro Haushaltsjahr 2021: insgesamt 30.539.100 Euro Haushaltsjahr 2022: insgesamt 30.539.100 Euro Haushaltsjahr 2023: insgesamt 30.539.100 Euro Haushaltsjahr 2024: insgesamt 30.539.100 Euro

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