Finanzbeitrag. Die Schweiz beteiligt sich entsprechend dem in Art. 11 Abs. 3 des Abkommens genannten Prozentsatz am Haushalt der Agentur. Liechtenstein beteiligt sich im Einklang mit Art. 3 des Protokolls, der auf das Verfahren gemäss Art. 11 Abs. 3 des Abkommens verweist, am Haus- halt der Agentur.
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Finanzbeitrag. Die Schweiz beteiligt sich entsprechend dem in Art. Artikel 11 Abs. Ab satz 3 des Abkommens genannten Prozentsatz am Haushalt der Agentur. Liechtenstein beteiligt sich im Einklang mit Art. Artikel 3 des ProtokollsPro tokolls, der auf das Verfahren gemäss Art. gemäß Artikel 11 Abs. Absatz 3 des Abkommens verweist, am Haus- halt Haushalt der Agentur.
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Finanzbeitrag. Die Schweiz beteiligt sich entsprechend dem in Art. Artikel 11 Abs. Absatz 3 des Abkommens Abkom- mens genannten Prozentsatz am Haushalt der Agentur. Liechtenstein beteiligt sich im Einklang mit Art. Artikel 3 des Protokolls, der auf das Verfahren gemäss Art. Artikel 11 Abs. Absatz 3 des Abkommens verweist, am Haus- halt Haushalt der Agentur.
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Finanzbeitrag. Die Schweiz beteiligt sich entsprechend dem in Art. Artikel 11 Abs. Absatz 3 des Abkommens genannten Prozentsatz am Haushalt der Agentur. Liechtenstein beteiligt sich im Einklang mit Art. Artikel 3 des Protokolls, der auf das Verfahren gemäss Art. gemäß Artikel 11 Abs. Absatz 3 des Abkommens verweist, am Haus- halt Haushalt der Agentur.
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