Finanzbeitrag. Die Schweiz beteiligt sich entsprechend dem in Artikel 11 Ab satz 3 des Abkommens genannten Prozentsatz am Haushalt der Agentur. Liechtenstein beteiligt sich im Einklang mit Artikel 3 des Pro tokolls, der auf das Verfahren gemäß Artikel 11 Absatz 3 des Abkommens verweist, am Haushalt der Agentur.
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Finanzbeitrag. Die Schweiz beteiligt sich entsprechend dem in Artikel Art. 11 Ab satz Abs. 3 des Abkommens genannten Prozentsatz am Haushalt der Agentur. Liechtenstein beteiligt sich im Einklang mit Artikel Art. 3 des Pro tokollsProtokolls, der auf das Verfahren gemäß Artikel gemäss Art. 11 Absatz Abs. 3 des Abkommens verweist, am Haushalt Haus- halt der Agentur.
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Finanzbeitrag. Die Schweiz beteiligt sich entsprechend dem in Artikel 11 Ab satz Absatz 3 des Abkommens genannten Prozentsatz am Haushalt der Agentur. Liechtenstein beteiligt sich im Einklang mit Artikel 3 des Pro tokollsProtokolls, der auf das Verfahren gemäß Artikel 11 Absatz 3 des Abkommens verweist, am Haushalt der Agentur.
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Finanzbeitrag. Die Schweiz beteiligt sich entsprechend dem in Artikel 11 Ab satz Absatz 3 des Abkommens Abkom- mens genannten Prozentsatz am Haushalt der Agentur. Liechtenstein beteiligt sich im Einklang mit Artikel 3 des Pro tokollsProtokolls, der auf das Verfahren gemäß gemäss Artikel 11 Absatz 3 des Abkommens verweist, am Haushalt der Agentur.
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