Finanzen Musterklauseln

Finanzen. 8.1 Der Verein «Paritätische Landeskommission in der Schweizeri- schen Gebäudetechnikbranche» (PLK) finanziert sich über:
Finanzen. (1)a) Der Verband hat einen Haushaltsplan.
Finanzen. Eine nachhaltige Haushaltspolitik ist zu einem Markenzeichen des Landes Mecklenburg-Vorpommern geworden. Seit 2006 hat das Land keine neuen Schulden mehr aufgenommen und nicht mehr Geld ausgegeben als einge- nommen. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Mit der Schuldenbremse ist der Grundsatz, keine neuen Schulden aufzuneh- men, in die Landesverfassung aufgenommen worden. Um diesem Grundsatz auch in konjunkturell schwierigen Zeiten entsprechen zu können, ist das Son- dervermögen „Konjunkturrücklage des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ eingerichtet worden. Der Bestand dieses Sondervermögens soll bis 2020 schrittweise auf den gesetzlich vorgesehenen Regelbestand von 500 Millionen Euro aufgebaut werden. Zudem werden die in dieser Vereinbarung vorgese- henen Maßnahmen unter den Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel gestellt. Das Land hat gute Aussichten, auch nach dem Auslaufen des Solidarpakts II und einer Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen seine Zukunft aus eigener Kraft zu gestalten. Voraussetzung dafür ist die noch ausstehende Zustimmung des Bundes zu dem Vorschlag der Länder zur künftigen Ausge- staltung der Finanzbeziehungen. Die Vertragsparteien sehen das Land weiter- hin an den zwischen den Ministerpräsidenten dazu ausgehandelten Kompro- miss gebunden und werden beim Bund für eine Umsetzung werben. Wer Zukunft für das Land gestalten will, muss finanziell handlungsfähig sein, um die notwendigen Impulse für eine nachhaltige Entwicklung des Landes set- zen zu können. Die Koalitionspartner halten daher an dem Ziel fest, die Schul- den des Landes zu reduzieren. Hierzu sollen jährlich drei Viertel der jährlichen Haushaltsüberschüsse für die Schuldentilgung eingesetzt werden. Die dadurch eintretenden Zinsersparnisse werden die Koalitionspartner überwie- gend für eine weitere Entlastung der Elternbeiträge in Krippe und Kita einset- zen. Die Koalitionspartner werden sich im Rahmen von besonderen Projekten den Zukunftsfragen im Land zuwenden, Lösungen aufzeigen und Impulse für die Landesentwicklung geben. Dafür soll ein „Strategiefonds Mecklenburg-Vor- pommern“ geschaffen werden. In den Strategiefonds soll, beginnend mit den Überschüssen des Haushalts- jahres 2016, jährlich ein Viertel der Haushaltsüberschüsse eingebracht wer- den. Prioritär zu finanzierende Maßnahmen sind die Fortführung des Kofinan- zierungsfonds zur Unterstützung der kommunalen Ebene, die Einrichtung ei- nes Fonds zur Unterstützung der ländlichen Gestaltungsr...
Finanzen. 1Zur Durchführung der gemeinsamen Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit wird im Haushaltsplan der evangelischen Kirchengemeinde Jakobi zu Rheine der Einzelplan für den gemeinsamen Kinder- und Jugendausschuss aufgestellt. 2Die Gemeinden überweisen ihre jeweils vom Leitungsgremium beschlossene Zuweisung in diesen Einzelplan. 3Über die Verwendung der Mittel entscheidet der gemeinsame Kinder- und Jugendausschuss. 4Anordnungsbefugt im Rahmen des beschlossenen Haushaltsplans ist die bzw. der Vor- sitzende des gemeinsamen Kinder- und Jugendausschusses sowie die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter. 5Mit „sachlich richtig" werden beauftragt die Leiterin bzw. der Leiter des August-Xxxxxxx-Xxxxxxx-Hauses sowie ihre oder seine Vertreterin bzw. ihr oder sein Vertreter, für die Ausgaben der Kirchengemeinden die Jugendpresbyterinnen bzw. Ju- gendpresbyter. 6Die Kassen- und Rechnungsführung liegt beim Kreiskirchenamt in Len- gerich. 7Der gemeinsame Kinder- und Jugendausschuss kann nur solche Verbindlichkeiten ein- gehen, die im Rahmen des Haushaltsplanes gedeckt sind. Genehmigung, Inkrafttreten1 1Diese kirchenrechtliche Vereinbarung und deren Änderungen sowie die Aufhebung be- darf der Genehmigung des Landeskirchenamtes der Evangelischen Kirche von Westfalen. 2Die kirchenrechtliche Vereinbarung tritt mit der Veröffentlichung im kirchlichen Amts- blatt der Evangelischen Kirche von Westfalen in Kraft.
Finanzen. Über den Haushalt steuern wir Impulse zu Entwicklungen in Bielefeld. Die Infrastruktur wollen wir umfassend erneuern, ausbauen und modernisieren. Dafür werden wir bis 2025 mehr als 500 Millionen Euro investieren. Das ist auch ein Beitrag zur Wirtschaftsförderung nach der Corona- Pandemie. Wir werden zur Finanzierung Fördermittel und Kredite einsetzen. Die Aufnahme von Investitionskrediten ist in dem erforderlichen Umfang nur möglich, wenn wir den Ausgleich im Ergebnisplan weiter erreichen. Darum streben wir für jedes Haushaltsjahr einen ausgeglichenen Haushalt an. In den nächsten Jahren gibt es erhebliche Unsicherheiten, die aus den Auswirkungen der Corona- Pandemie folgen. Die Auswirkungen auf die Gewerbesteuerentwicklung oder das Volumen der Schlüsselzuweisungen sind genauso unsicher wie die Entwicklung der Transferleistungen im Jugend- und Sozialbereich. Wir werden die Corona-bedingten Einnahmeausfälle und Aufwandssteigerungen nicht mit unseren Gestaltungsmöglichkeiten ausgleichen können, sondern sind – wie alle anderen Städte auch – darauf angewiesen, dass dies über Hilfen seitens des Landes NRW und des Bundes geschieht. Bund und Land müssen die Systemrelevanz der Städte als Investitionsmotoren anerkennen. In Abhängigkeit von diesen Hilfen werden wir unsere Ziele, Projekte und Möglichkeiten von Jahr zu Jahr überprüfen und anpassen. Das gilt für den Ergebnishaushalt und die Investitionsstrategie. Wir wollen jährlich im ersten Quartal über Eckdatenbeschlüsse die verwaltungsseitige Haushaltsaufstellung steuern und im letzten Quartal den Haushalt beschließen. Die bestehenden
Finanzen. Die Referent*innen im Finanzreferat verwalten die Finanzen der Studierendenschaft im Allgemeinen und die Finanzen des AStA im Besonderen anhand der gesetzlich festgelegten Tätigkeiten. Die Finanzreferent*innen stehen in engem Kontakt mit den anderen Referent*innen und informieren diese über die bisherige Ausnutzung der für die Arbeit relevanten Haushaltstitel. Des Weiteren nimmt das Finanzreferat beratend an Sitzungen des Vergabeausschusses und an Sitzungen des Haushalts- ausschusses sowie an den Sitzungen des Studierendenparlaments teil und berich- tet dort aktiv über die Arbeit und den Haushalt. Abgesehen von den oben definierten verwaltenden Tätigkeiten können sich Fi- nanzreferent*innen auch aktiv in die Projektarbeit des AStA einbringen und ko- ordinieren beispielsweise den AK Services und nehmen am BAföG-AK teil. Das Fi- nanzreferat überprüft auch die Nutzung der Beiträge aus dem Semesterbeitrag der Studierenden sowie, in Zusammenarbeit mit dem Referat für Kultur und Queer_Fe- minismus, die Beiträge für das Kultursemesterticket und bereitet den Eintritt der Kunstakademie Münster und der Katholischen Hochschule Münster vor. Weiterhin erstellt das Finanzreferat gemäß den gesetzlichen Vorgaben den Haushalt der Stu- dierendenschaft. Dieser sollte möglichst in einfacher und verständlicher Sprache verfasst werden sowie übersichtlich dargestellt sein. Einzelne Haushaltstitel und deren Bestimmung sollen klar ersichtlich sein. • Auf die weitgehende Umstellung von Projektzuwendungen auf Aufwandsent- schädigungen soll hingewirkt werden. • Eine enge Vernetzung der Finanzreferent*innen mit den Fachschaften wird an- gestrebt. Dazu wird regelmäßig die Fachschaftenkonferenz besucht sowie in regelmäßigen Abständen ein Fachschaftsfinanzer*innen-Workshop abgehalten. • Es soll verstärkt auf die zinsfreie Darlehensvergabe der Studierendenschaft hin- gewiesen und diese aktiver beworben werden. • Die Anmeldung von GEMA-pflichtiger Musik und Veranstaltungen der Fachschaf- ten soll zukünftig zentral und vereinfacht über den AStA in Zusammenarbeit mit dem autonomen Fachschaftenreferat abgewickelt werden. • Zur Vereinfachung und Digitalisierung von Vorgängen im Finanzreferat wird eine Anbindung eines AStA-Systems an das Single-Sign-On der WWU IT angestrebt. • Das Finanzreferat unterstützt weiterhin das Sozialreferat bei der Bearbeitung von Anträgen des Corona-Notfonds und steht dazu in engem Kontakt mit der Stabsstelle der Universitätsförderung.‌
Finanzen. 24 Finanzwirtschaft § 25 Abwicklung von Liquiditätskrediten/Verbandsgemeindeumlage § 26 Anstehende oder laufende Maßnahmen § 27 Finanzielle Unterstützung des Landes
Finanzen. Artikel 58 Die Ausführungsordnung
Finanzen. Die wirtschaftlichen Folgen der anhaltenden Corona-Krise sind derzeit nicht abschätzbar. Wir sind bereit, für zentrale Aufgaben, die Regensburg für die Zukunft fit machen, zu investieren. Die Haushalts- und Investitionspolitik mit Schwerpunkten in Nachhaltigkeit, Infrastruktur und Bildung werden wir fortsetzen. Weil die Einnahmen der Stadt zurückgehen, werden wir dafür auch eine vorübergehende Neuverschuldung in Kauf nehmen müssen. Unser Ziel bleibt die Generationengerechtigkeit im städtischen Haushalt. Deshalb wollen wir mit Blick auf die schwieriger werdende Finanzlage durch die derzeitige Krisensituation die Gesamtverschuldung auf 300 Millionen Euro deckeln. Zusätzliche Stellen in der Verwaltung schaffen wir nur bei dringlichem, unabweisbarem Bedarf. Regensburg, 14.05.2020 Oberbürgermeisterin Xxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxxxxx Für die CSU Stadtratsfraktion Für die SPD-Stadtratsfraktion Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxxxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxx Für die Stadtratsfraktion FWR Für die FDP-Stadtratsfraktion Xxxxxx Xxxxxxxx Xxxxx Xxxxxxxxxx Für die CSB
Finanzen a) Die Gemeinschaft verpflichtet sich zu Beginn des Wirtschaftsjahres, den tätigen Landwirten die wirtschaftlichen Folgen ihrer Tätigkeit aus freiem Willen abzunehmen. b)Es werden von den Mitgliedern der Gemeinschaft die jährlichen Kosten eines Wirtschaftsjahres getragen.