Finanzen. Abrechnungsmodalitäten und Rechnungsstellung Der Bildungsanbieter ist für die ordnungsgemässe Abrechnung der Pauschalbeiträge verantwortlich. Zu Unrecht geltend gemachte Pauschalbeiträge werden vom MBA beim Bildungsanbieter zurückgefordert oder verrechnet. Die Abrechnungsmodalitäten richten sich nach den Richtlinien der Geschäftsstelle HFSV zum Vollzug der HFSV. Der Bildungsanbieter reicht die Teilnehmerlisten der einzelnen Bildungsgänge unter Angabe des Studienbeginns und -endes der Teilnehmenden beim MBA ein. Grundsätzlich dürfen die Daten Studienbeginn und –ende nicht verändert werden. Falls ausnahmsweise Anpassungen notwendig sind, ist eine Begründung zwingend erforderlich. Der Bildungsanbieter stellt dem MBA vor Ausbildungsbeginn, spätestens jedoch 60 Kalendertage vor den Rechnungsstichtagen, die Liste der neu eintretenden Studierenden zu (Beilagen: Personalienblätter und Bestätigungen der Wohnsitzgemeinden, siehe Musterraster auf der Homepage der EDK). Der Bildungsanbieter prüft vorgängig zur Rechnungsstellung, dass die Voraussetzungen für die Geltendmachung gemäss HFSV und Richtlinien zum Vollzug der HFSV gegeben sind. Dies gilt insbesondere für den massgebenden Wohnsitz gemäss HFSV einschliesslich der effektiven wirtschaftlichen Selbständigkeit. Er holt hierzu vor Ausbildungsbeginn die erforderlichen Unterlagen bei den Studierenden ein. Das MBA kann konkretisierende zusätzliche Abklärungen verlangen. Der Bildungsanbieter stellt zu den Stichtagen der HFSV, 15. Mai und 15. November, Rechnung für Studierende mit Wohnsitz gemäss HFSV im Kanton Bern. Die Rechnungsstellung erfolgt innerhalb von 20 Tagen nach Stichtag. Jeder laufende HF-Bildungsgang ist auf der Rechnung getrennt auszuweisen.
Finanzen. 8.1 Der Verein «Paritätische Landeskommission in der Schweizeri- schen Gebäudetechnikbranche» (PLK) finanziert sich über:
a) Mitgliederbeiträge der unterstellten Arbeitgeber und Arbeit- nehmenden (Vollzugskostenbeiträge, Weiterbildungsbeiträge und dem Grundbeitrag gem. Art. 20 GAV);
b) Anschlussvertragsgebühren (Art. 8.4 GAV);
c) Zinserträge;
d) weitere Einnahmen. Die Rechtsgrundlagen für die Rechnungsstellung der Vollzugsko- stenbeiträge, der Weiterbildungsbeiträge, dem Grundbeitrag so- wie der Anschlussvertragsgebühren (Rechnungsstellung, Mah- nung und Betreibung) ergeben sich aus Art. 10.2 lit. b) GAV und Art. 11.4 lit. g) GAV.
8.2 Das Sekretariat des Vereins der Paritätischen Landeskommission für die Schweizerische Gebäudetechnikbranche (PLK) ist gestützt auf Art. 11.4 lit. g) GAV mit der Führung der Kasse der PLK betraut. Die Adresse lautet: Paritätische Landeskommission in der Schweizerischen Gebäudetechnikbranche Weltpoststrasse 20 Xxxxxxxx 000 0000 Xxxx 15 xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx
8.3 Das PLK-Sekretariat erstellt die Jahresrechnung und Bilanz nach allgemein anerkannten Grundsätzen.
Finanzen a) Der Verband hat einen Haushaltsplan.
b) Der Haushaltsplan des Verbands umfasst die eigenen Einnahmen und Aus- gaben des Verbands und dessen Beitrag zum Haushaltsplan der gemeinsa- men Ausgaben der Verbände, die von der Organisation verwaltet werden.
c) Als gemeinsame Ausgaben der Verbände gelten die Ausgaben, die nicht ausschliesslich dem Verband, sondern auch einem oder mehreren anderen von der Organisation verwalteten Verbänden zuzurechnen sind. Der Anteil des Verbands an diesen gemeinsamen Ausgaben entspricht dem Interesse, das der Verband an ihnen hat.
(2) Der Haushaltsplan des Verbands wird unter Berücksichtigung der Notwendig- keit seiner Abstimmung mit den Haushaltsplänen der anderen von der Organisation verwalteten Verbände aufgestellt.
(3) Vorbehaltlich des Absatzes 5 umfasst der Haushaltsplan des Verbands folgende Einnahmen:
i) Gebühren und Beiträge für Dienstleistungen des Internationalen Büros im Rahmen des Verbands;
ii) Verkaufserlöse und andere Einkünfte aus Veröffentlichungen des Internatio- nalen Büros, die den Verband betreffen;
iii) Schenkungen, Vermächtnisse und Zuwendungen;
iv) Mieten, Zinsen und andere verschiedene Einkünfte.
(4) Die Höhe der Gebühren und Beträge für Dienstleistungen des Internationalen Büros und die Preise für seine Veröffentlichungen werden so festgesetzt, dass sie unter normalen Umständen ausreichen, um alle Ausgaben des Internationalen Büros im Zusammenhang mit der Verwaltung des Vertrags zu decken.
a) Schliesst ein Rechnungsjahr mit einem Defizit ab, so haben die Mitgliedstaa- ten, vorbehaltlich der Buchstaben b und c, Zuschüsse zur Deckung dieses Defizits zu leisten.
b) Die Höhe dieser Zuschüsse jedes Vertragsstaats wird von der Versammlung unter gebührender Berücksichtigung der Anzahl der internationalen Anmel- dungen, die in dem betreffenden Jahr in jedem dieser Staaten eingereicht werden, festgesetzt.
c) Falls andere Möglichkeiten bestehen, ein Defizit oder einen Teil desselben vorläufig abzudecken, so kann die Versammlung beschliessen, das Defizit vorläufig vorzutragen und die Vertragsstaaten nicht aufzufordern, Zuschüsse zu leisten.
d) Falls die finanzielle Lage des Verbands es gestattet, kann die Versammlung beschliessen, dass nach Buchstabe a geleistete Zuschüsse den Vertragsstaa- ten, die sie geleistet haben, zurückgezahlt werden.
e) Ein Vertragsstaat, welcher innerhalb von zwei Jahren nach dem Fälligkeits- datum, das durch die Versammlung festgelegt wurde, keine Zahlungen nach Buchstabe b vorgenommen ...
Finanzen. Eine nachhaltige Haushaltspolitik ist zu einem Markenzeichen des Landes Mecklenburg-Vorpommern geworden. Seit 2006 hat das Land keine neuen Schulden mehr aufgenommen und nicht mehr Geld ausgegeben als einge- nommen. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Mit der Schuldenbremse ist der Grundsatz, keine neuen Schulden aufzuneh- men, in die Landesverfassung aufgenommen worden. Um diesem Grundsatz auch in konjunkturell schwierigen Zeiten entsprechen zu können, ist das Son- dervermögen „Konjunkturrücklage des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ eingerichtet worden. Der Bestand dieses Sondervermögens soll bis 2020 schrittweise auf den gesetzlich vorgesehenen Regelbestand von 500 Millionen Euro aufgebaut werden. Zudem werden die in dieser Vereinbarung vorgese- henen Maßnahmen unter den Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel gestellt. Das Land hat gute Aussichten, auch nach dem Auslaufen des Solidarpakts II und einer Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen seine Zukunft aus eigener Kraft zu gestalten. Voraussetzung dafür ist die noch ausstehende Zustimmung des Bundes zu dem Vorschlag der Länder zur künftigen Ausge- staltung der Finanzbeziehungen. Die Vertragsparteien sehen das Land weiter- hin an den zwischen den Ministerpräsidenten dazu ausgehandelten Kompro- miss gebunden und werden beim Bund für eine Umsetzung werben. Wer Zukunft für das Land gestalten will, muss finanziell handlungsfähig sein, um die notwendigen Impulse für eine nachhaltige Entwicklung des Landes set- zen zu können. Die Koalitionspartner halten daher an dem Ziel fest, die Schul- den des Landes zu reduzieren. Hierzu sollen jährlich drei Viertel der jährlichen Haushaltsüberschüsse für die Schuldentilgung eingesetzt werden. Die dadurch eintretenden Zinsersparnisse werden die Koalitionspartner überwie- gend für eine weitere Entlastung der Elternbeiträge in Krippe und Kita einset- zen. Die Koalitionspartner werden sich im Rahmen von besonderen Projekten den Zukunftsfragen im Land zuwenden, Lösungen aufzeigen und Impulse für die Landesentwicklung geben. Dafür soll ein „Strategiefonds Mecklenburg-Vor- pommern“ geschaffen werden. In den Strategiefonds soll, beginnend mit den Überschüssen des Haushalts- jahres 2016, jährlich ein Viertel der Haushaltsüberschüsse eingebracht wer- den. Prioritär zu finanzierende Maßnahmen sind die Fortführung des Kofinan- zierungsfonds zur Unterstützung der kommunalen Ebene, die Einrichtung ei- nes Fonds zur Unterstützung der ländlichen Gestaltungsr...
Finanzen. Über den Haushalt steuern wir Impulse zu Entwicklungen in Bielefeld. Die Infrastruktur wollen wir umfassend erneuern, ausbauen und modernisieren. Dafür werden wir bis 2025 mehr als 500 Millionen Euro investieren. Das ist auch ein Beitrag zur Wirtschaftsförderung nach der Corona- Pandemie. Wir werden zur Finanzierung Fördermittel und Kredite einsetzen.
Finanzen. Die Referent*innen im Finanzreferat verwalten die Finanzen der Studierendenschaft im Allgemeinen und die Finanzen des AStA im Besonderen anhand der gesetzlich festgelegten Tätigkeiten. Die Finanzreferent*innen stehen in engem Kontakt mit den anderen Referent*innen und informieren diese über die bisherige Ausnutzung der für die Arbeit relevanten Haushaltstitel. Des Weiteren nimmt das Finanzreferat beratend an Sitzungen des Vergabeausschusses und an Sitzungen des Haushalts- ausschusses sowie an den Sitzungen des Studierendenparlaments teil und berich- tet dort aktiv über die Arbeit und den Haushalt. Abgesehen von den oben definierten verwaltenden Tätigkeiten können sich Fi- nanzreferent*innen auch aktiv in die Projektarbeit des AStA einbringen und ko- ordinieren beispielsweise den AK Services und nehmen am BAföG-AK teil. Das Fi- nanzreferat überprüft auch die Nutzung der Beiträge aus dem Semesterbeitrag der Studierenden sowie, in Zusammenarbeit mit dem Referat für Kultur und Queer_Fe- minismus, die Beiträge für das Kultursemesterticket und bereitet den Eintritt der Kunstakademie Münster und der Katholischen Hochschule Münster vor. Weiterhin erstellt das Finanzreferat gemäß den gesetzlichen Vorgaben den Haushalt der Stu- dierendenschaft. Dieser sollte möglichst in einfacher und verständlicher Sprache verfasst werden sowie übersichtlich dargestellt sein. Einzelne Haushaltstitel und deren Bestimmung sollen klar ersichtlich sein. • Auf die weitgehende Umstellung von Projektzuwendungen auf Aufwandsent- schädigungen soll hingewirkt werden. • Eine enge Vernetzung der Finanzreferent*innen mit den Fachschaften wird an- gestrebt. Dazu wird regelmäßig die Fachschaftenkonferenz besucht sowie in regelmäßigen Abständen ein Fachschaftsfinanzer*innen-Workshop abgehalten. • Es soll verstärkt auf die zinsfreie Darlehensvergabe der Studierendenschaft hin- gewiesen und diese aktiver beworben werden. • Die Anmeldung von GEMA-pflichtiger Musik und Veranstaltungen der Fachschaf- ten soll zukünftig zentral und vereinfacht über den AStA in Zusammenarbeit mit dem autonomen Fachschaftenreferat abgewickelt werden. • Zur Vereinfachung und Digitalisierung von Vorgängen im Finanzreferat wird eine Anbindung eines AStA-Systems an das Single-Sign-On der WWU IT angestrebt. • Das Finanzreferat unterstützt weiterhin das Sozialreferat bei der Bearbeitung von Anträgen des Corona-Notfonds und steht dazu in engem Kontakt mit der Stabsstelle der Universitätsförderung.
Finanzen. Art. 10 Die Kosten der Tätigkeit des Interkantonalen Organs, seines Sekretariats und der Fachkommissionen werden von den an der Vereinbarung teilnehmenden Kantonen entsprechend ihrer Einwohnerzahl anteilsmässig getragen.
Finanzen. 24 Finanzwirtschaft § 25 Abwicklung von Liquiditätskrediten/Verbandsgemeindeumlage § 26 Anstehende oder laufende Maßnahmen § 27 Finanzielle Unterstützung des Landes
Finanzen. Die Ausführungsordnung
Finanzen. (1)a) Der Verband hat einen Haushaltsplan.