Finanzen Musterklauseln

Finanzen. 8.1 Der Verein «Paritätische Landeskommission in der Schweizeri- schen Gebäudetechnikbranche» (PLK) finanziert sich über:
Finanzen. (1)a) Der Verband hat einen Haushaltsplan.
Finanzen. Eine nachhaltige Haushaltspolitik ist zu einem Markenzeichen des Landes Mecklenburg-Vorpommern geworden. Seit 2006 hat das Land keine neuen Schulden mehr aufgenommen und nicht mehr Geld ausgegeben als einge- nommen. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Mit der Schuldenbremse ist der Grundsatz, keine neuen Schulden aufzuneh- men, in die Landesverfassung aufgenommen worden. Um diesem Grundsatz auch in konjunkturell schwierigen Zeiten entsprechen zu können, ist das Son- dervermögen „Konjunkturrücklage des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ eingerichtet worden. Der Bestand dieses Sondervermögens soll bis 2020 schrittweise auf den gesetzlich vorgesehenen Regelbestand von 500 Millionen Euro aufgebaut werden. Zudem werden die in dieser Vereinbarung vorgese- henen Maßnahmen unter den Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel gestellt. Das Land hat gute Aussichten, auch nach dem Auslaufen des Solidarpakts II und einer Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen seine Zukunft aus eigener Kraft zu gestalten. Voraussetzung dafür ist die noch ausstehende Zustimmung des Bundes zu dem Vorschlag der Länder zur künftigen Ausge- staltung der Finanzbeziehungen. Die Vertragsparteien sehen das Land weiter- hin an den zwischen den Ministerpräsidenten dazu ausgehandelten Kompro- miss gebunden und werden beim Bund für eine Umsetzung werben. Wer Zukunft für das Land gestalten will, muss finanziell handlungsfähig sein, um die notwendigen Impulse für eine nachhaltige Entwicklung des Landes set- zen zu können. Die Koalitionspartner halten daher an dem Ziel fest, die Schul- den des Landes zu reduzieren. Hierzu sollen jährlich drei Viertel der jährlichen Haushaltsüberschüsse für die Schuldentilgung eingesetzt werden. Die dadurch eintretenden Zinsersparnisse werden die Koalitionspartner überwie- gend für eine weitere Entlastung der Elternbeiträge in Krippe und Kita einset- zen. Die Koalitionspartner werden sich im Rahmen von besonderen Projekten den Zukunftsfragen im Land zuwenden, Lösungen aufzeigen und Impulse für die Landesentwicklung geben. Dafür soll ein „Strategiefonds Mecklenburg-Vor- pommern“ geschaffen werden. In den Strategiefonds soll, beginnend mit den Überschüssen des Haushalts- jahres 2016, jährlich ein Viertel der Haushaltsüberschüsse eingebracht wer- den. Prioritär zu finanzierende Maßnahmen sind die Fortführung des Kofinan- zierungsfonds zur Unterstützung der kommunalen Ebene, die Einrichtung ei- nes Fonds zur Unterstützung der ländlichen Gestaltungsr...
Finanzen. Der Kooperationspartner erhält von der Kommune für die Erbringung der nach § 1 geschuldeten Leistung eine Zuwendung entsprechend den kommunalen Regelungen. Im Einvernehmen von Schule, Kooperationspartner und Kommune können die Mittel flexibel genutzt werden, um situationsorientiert Schwerpunkte hinsichtlich der Strukturqualität der Ganztagsgrundschule zu setzen. Die kommunalen Leistungen ergänzen die Leistungen des Landes zur Verbesserung der Qualität der Leistungen der Ganztagsgrundschule. Das Land beteiligt sich an der Finanzierung des außerunterrichtlichen Angebots gem. o.a. RdErl. vom 1.8.2014 und dem RdErl. vom 7.7.2011 i. d. Fassung vom 5.5.2014 – SVBl. S. 270 (Klassenbildungserlass). Die Höhe des aus dem Schulbudget zu leistenden Betrages darf unter Berücksichtigung aller eingegangenen Kooperationen im Rahmen des Ganztags 40 % des der Schule gemäß Nr. 4.3 des o.a. RdErl. vom 1.8.2014 zur Verfügung stehenden Zusatzbedarfs an Lehrerstunden (kapitalisierbare Lehrerstunden) nicht übersteigen. Die Höhe des aufgrund dieses Vertrages seitens des Landes an die Kommune zu zahlenden Betrages ergibt sich aus der diesem Vertrag beigefügten Anlage 1. Die Kommune und der Kooperationspartner verständigen sich vor Beginn des Schuljahres über die Höhe der voraussichtlichen Zuwendung gemäß § 8 dieses Kooperationsvertrages im Rahmen der Durchführung des Ganztagsbetriebes. Die Grundsätze der jeweils gültigen Fassung der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung sind zu beachten. Die Zahlung und Abrechnung zur Erstattung der Kosten wird gemäß der Anlage 2 „Abrechnung“ örtlich individuell geregelt. Die Anlage 2 wird Bestandteil dieses Kooperationsvertrages. Die Anlage 2 muss zumindest die Ermittlungsgrundlage des Zuschusses, die Gesamtsumme, die Fälligkeiten und die nach einem individuell zu regelnden Zeitpunkt abschließende Bescheiderteilung beinhalten. Xx xxx Xxxxxx 0 sind weiterhin die einzureichenden Verwendungsnachweise und deren Bestandteile und Zeitpunkte zu regeln. Darüber hinaus kann je nach örtlicher individueller Ausgestaltung ein Rückzahlungsvorbehalt in dieser Anlage aufgenommen werden. Maßgebliche budgetrelevante Änderungen sind vom Kooperationspartner in einer von den Vertragspartnern festzulegenden Frist schriftlich mitzuteilen. Davon unbenommen hat die Kommune jederzeit das Recht, alle relevanten Unterlagen beim Kooperationspartner einzusehen, um die ordnungsgemäße Verwendung der bereitgestellten städtischen Mittel zu überprüfen. Auf Verlangen der Kommune...
Finanzen. Über den Haushalt steuern wir Impulse zu Entwicklungen in Bielefeld. Die Infrastruktur wollen wir umfassend erneuern, ausbauen und modernisieren. Dafür werden wir bis 2025 mehr als 500 Millionen Euro investieren. Das ist auch ein Beitrag zur Wirtschaftsförderung nach der Corona- Pandemie. Wir werden zur Finanzierung Fördermittel und Kredite einsetzen. Die Aufnahme von Investitionskrediten ist in dem erforderlichen Umfang nur möglich, wenn wir den Ausgleich im Ergebnisplan weiter erreichen. Darum streben wir für jedes Haushaltsjahr einen ausgeglichenen Haushalt an. In den nächsten Jahren gibt es erhebliche Unsicherheiten, die aus den Auswirkungen der Corona- Pandemie folgen. Die Auswirkungen auf die Gewerbesteuerentwicklung oder das Volumen der Schlüsselzuweisungen sind genauso unsicher wie die Entwicklung der Transferleistungen im Jugend- und Sozialbereich. Wir werden die Corona-bedingten Einnahmeausfälle und Aufwandssteigerungen nicht mit unseren Gestaltungsmöglichkeiten ausgleichen können, sondern sind – wie alle anderen Städte auch – darauf angewiesen, dass dies über Hilfen seitens des Landes NRW und des Bundes geschieht. Bund und Land müssen die Systemrelevanz der Städte als Investitionsmotoren anerkennen. In Abhängigkeit von diesen Hilfen werden wir unsere Ziele, Projekte und Möglichkeiten von Jahr zu Jahr überprüfen und anpassen. Das gilt für den Ergebnishaushalt und die Investitionsstrategie. Wir wollen jährlich im ersten Quartal über Eckdatenbeschlüsse die verwaltungsseitige Haushaltsaufstellung steuern und im letzten Quartal den Haushalt beschließen. Die bestehenden
Finanzen. Die Referent*innen im Finanzreferat verwalten die Finanzen der Studierenden- schaft im Allgemeinen und die Finanzen des AStA im Besonderen anhand der ge- setzlich festgelegten Tätigkeiten. Die Finanzreferent*innen stehen in engem Kon- takt mit den anderen Referent*innen und informieren diese über die bisherige Ausnutzung der für die Arbeit relevanten Haushaltstitel. Des Weiteren nimmt das Finanzreferat beratend an Sitzungen des Vergabeausschusses und an Sitzungen des Haushaltsausschusses sowie an den Sitzungen des Studierendenparlaments teil und berichtet dort aktiv über die Arbeit und den Haushalt. Abgesehen von den oben definierten verwaltenden Tätigkeiten können sich Finanzreferent*innen auch aktiv in die Projektarbeit des AStA einbringen und werden am AK Services mitwirken. Das Finanzreferat überprüft auch die Nutzung der Beiträge aus dem Semesterbeitrag der Studierenden sowie, in Zusammenarbeit mit dem Referat für Kultur und Queer_Feminismus, die Beiträge für das Kultursemesterticket. Weiter- hin erstellt das Finanzreferat gemäß den gesetzlichen Vorgaben den Haushalt der Studierendenschaft. Dieser soll möglichst in einfacher und verständlicher Sprache verfasst und übersichtlich dargestellt werden. Einzelne Haushaltstitel und deren Bestimmung sollen klar ersichtlich sein.‌ • Das Referat fördert die Digitalisierung von Angeboten und Services. Diese sollen den aktuellen Standards der Barrierefreiheit entsprechen; bestehende Angebo- te sollen, falls erforderlich, schnellstmöglich angepasst werden. • Eine enge Vernetzung der Finanzreferent*innen mit den Fachschaften wird an- gestrebt. Dazu wird regelmäßig die Fachschaftenkonferenz besucht und der Fachschaftsfinanzer*innen-Workshop abgehalten. • Der Leitfaden für Fachschaftserstattungen wird in Kooperation mit dem Fach- schaftenreferat überarbeitet. • Es wird verstärkt auf Darlehen und Beitragserstattungen für Studierende in Not hingewiesen. Vor dem Hintergrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten sol- len die bereitgestellten Mittel dafür deutlich erhöht werden. • Anlagen und Verwaltungsausgaben werden auf Sparsamkeit und Wirtschaftlich- keit geprüft und kritisch hinterfragt. • Zur Vereinfachung und Digitalisierung der Kommunikation mit dem Finanzrefe- rat wird eine Anbindung eines AStA-Systems an das Single-Sign-On der Uni IT angestrebt. • Das Finanzreferat bearbeitet gemeinsam mit dem Sozialreferat Anträge des Nachfolgemodells des Corona-Notfonds und steht dazu im Austausch mit der Stabsstelle Universitä...
Finanzen. Artikel 58 Die Ausführungsordnung
Finanzen. 24 Finanzwirtschaft § 25 Abwicklung von Liquiditätskrediten/Verbandsgemeindeumlage § 26 Anstehende oder laufende Maßnahmen § 27 Finanzielle Unterstützung des Landes
Finanzen. Die wirtschaftlichen Folgen der anhaltenden Corona-Krise sind derzeit nicht abschätzbar. Wir sind bereit, für zentrale Aufgaben, die Regensburg für die Zukunft fit machen, zu investieren. Die Haushalts- und Investitionspolitik mit Schwerpunkten in Nachhaltigkeit, Infrastruktur und Bildung werden wir fortsetzen. Weil die Einnahmen der Stadt zurückgehen, werden wir dafür auch eine vorübergehende Neuverschuldung in Kauf nehmen müssen. Unser Ziel bleibt die Generationengerechtigkeit im städtischen Haushalt. Deshalb wollen wir mit Blick auf die schwieriger werdende Finanzlage durch die derzeitige Krisensituation die Gesamtverschuldung auf 300 Millionen Euro deckeln. Zusätzliche Stellen in der Verwaltung schaffen wir nur bei dringlichem, unabweisbarem Bedarf. Regensburg, 14.05.2020 Oberbürgermeisterin Xxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxxxxx Für die CSU Stadtratsfraktion Für die SPD-Stadtratsfraktion Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxxxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxx Für die Stadtratsfraktion FWR Für die FDP-Stadtratsfraktion Xxxxxx Xxxxxxxx Xxxxx Xxxxxxxxxx Für die CSB
Finanzen a) Die Gemeinschaft verpflichtet sich zu Beginn des Wirtschaftsjahres, den tätigen Landwirten die wirtschaftlichen Folgen ihrer Tätigkeit aus freiem Willen abzunehmen. b)Es werden von den Mitgliedern der Gemeinschaft die jährlichen Kosten eines Wirtschaftsjahres getragen.