Finanzierung/ Auszahlungsverfahren. 5.1 Für jede Stelle, die gemäß Nr. 4.1 und 4.2 ordnungsgemäß nachgewiesen wird, erhält das Krankenhaus die in § 5 Absatz 1 Fördervereinbarung festgelegten Beträge. Die Beträge bei Teilzeitstellen richten sich nach dem Umfang der Teil- zeitstelle.
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Finanzierung/ Auszahlungsverfahren. 5.1 Für jede Stelle, die gemäß Nr. 4.1 und 4.2 ordnungsgemäß nachgewiesen wird, erhält das Krankenhaus die in § 5 Absatz 1 Fördervereinbarung festgelegten Beträge. Die Beträge bei Teilzeitstellen richten sich nach dem Umfang der Teil- zeitstelleTeilzeitstelle.
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