Firmeninterne Schulungskurse Musterklauseln

Firmeninterne Schulungskurse. (a) Der Kontoinhaber kann das Datum eines firmeninternen Schulungskurses ohne zusätzliche Kosten ändern, vorausgesetzt, dass der Antrag mehr als dreissig (30) Tage vor dem ursprünglich gebuchten firmeninternen Schulungskurs als auch der firmeninternen Ersatzschulung gestellt wird.
Firmeninterne Schulungskurse. (a) Als Teil der Schulungsleistungen kann der Anbieter dem Kontoinhaber Schulungsleistungen anbieten, die intern in den Räumlichkeiten des Kontoinhabers durchgeführt werden (jeweils ein «firmeninterner Schulungskurs»). (b) In Bezug auf firmeninterne Schulungskurse:
Firmeninterne Schulungskurse. (a) Als Teil der Schulungsleistungen kann der Anbieter dem Kontoinhaber Schulungsleistungen anbieten, die intern in den Räumlichkeiten des Kontoinhabers durchgeführt werden (jeweils ein «firmeninterner Schulungskurs»). (b) In Bezug auf firmeninterne Schulungskurse: (i) muss der Kontoinhaber einen Standort für einen firmeninterne Schulungskurs finden, der dem Anbieter mindestens vierzehn (14) Tage vor dem jeweiligen firmeninternen Schulungskurs mitgeteilt und von ihm genehmigt wird. Wenn der Kontoinhaber einen zuvor vereinbarten Ort ändern möchte, kann der Anbieter nach eigenem Ermessen: (A) den firmeninternen Schulungskurs ohne jegliche Haftung gegenüber dem Kontoinhaber absagen; oder (B) zusätzliche Kosten in Rechnung stellen, die aufgrund einer solchen Änderung entstehen. Wenn der Anbieter von seinem Recht Gebrauch macht, einen firmeninternen Schulungskurs gemäss Abschnitt 2.5.2.1(A) zu stornieren, und unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die dem Anbieter zustehen, ist der Kontoinhaber verpflichtet, alle Auslagen des Anbieters zu bezahlen, die er infolge einer solchen Stornierung nicht zurückerhalten kann; und (ii) sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, ist der Kontoinhaber dafür verantwortlich sicherzustellen, dass der Ort für den firmeninternen Schulungskurs geeignet ist (der, sofern vom Anbieter nicht anders angegeben, ein U-förmiger Raum oder ein Sitzungssaal ist), und wird arrangieren: (A) dass geeignete Verpflegung für die Teilnehmer und den/die Redner bereitgestellt ist; und (B) dass die gesamte für die Erbringung der Schulungsleistungen erforderliche Ausrüstung, einschliesslich (sofern vom Anbieter nicht anders angegeben) eines LCD-Bildschirms oder eines Projektors mit freistehender Leinwand, eines Flipcharts mit Ständer und Stiften, zur Verfügung steht. (c) Sofern zwischen den Parteien nicht anders vereinbart und unter Vorbehalt von Absatz 2.5.4 muss der Kontoinhaber dem Anbieter mindestens vierzehn (14) Tage vor einem firmeninternen Schulungskurs eine Teilnehmerliste zur Verfügung stellen, einschliesslich des vollständigen Namens, der Rolle innerhalb des Unternehmens, des Geschlechts und der E-Mail-Adresse. (d) Der Anbieter kann (nach eigenem Ermessen): (i) die Anzahl der Teilnehmer, die zur Teilnahme an einem firmeninternen Schulungskurs berechtigt sind, begrenzen; und/oder (ii) zusätzlichen Teilnehmern die Teilnahme an einem firmeninternen Schulungskurs am Tag des firmeninternen Schulungskurses gestatten; in diesem Fall ste...

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