Schulungsleistungen. Die nachfolgenden Bedingungen gelten, sofern NCS Schulungsleistungen erbringt.
Schulungsleistungen. Canon ist bei der Auswahl des Referenten frei und kann ohne Angabe von Gründen jederzeit den angekündigten Referenten durch eine andere, fachkundige Person austauschen. Alle Rechte an den Schulungsunterlagen bleiben Canon vorbehalten. Die Übersetzung, der Nachdruck und die Vervielfältigung der Schulungsunterlagen oder Teilen daraus ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Canon zulässig.
Schulungsleistungen. [individuell zu ergänzen] [individuell zu ergänzen] [individuell zu ergänzen] Diese Erklärung ist durch alle Personen, die Arbeiten für … [Kunde] (nachfolgend "Leis- tungsbezüger") erbringen und dabei Zugang zu vertraulichen Informationen, Berufsgeheim- nissen oder Personendaten erhalten, zu unterzeichnen.
Schulungsleistungen. 2.1 Zusätzlich zu den in Absatz 13.2 (Haftungsausschlüsse) des Rahmenvertrags festgelegten Haftungsausschlüssen und ausser in dem Umfang, in dem dies gesetzlich verboten ist oder in dem gesetzliche Rechte gelten und nicht ausgeschlossen, eingeschränkt oder aufgehoben werden können, schliessen der Anbieter, Xxxxxx und ihre Lizenzgeber alle Gewährleistungen aus:
(a) dass die Dokumentation der Schulungsleistung korrekt und/oder aktuell ist;
(b) dass die Schulungsleistungen einige oder alle der spezifischen Punkte abdecken, auf die in ihren Werbe- oder Promotionsunterlagen Bezug genommen wird, oder dass diese Unterlagen immer korrekt und/oder aktuell sind; und
(c) in Bezug auf alle dem Kontoinhaber unterbreiteten Angebote.
2.2 Wenn der Anbieter für einen bestimmten Schulungskurs Referenten benennt, wird er sich in entsprechender Weise darum bemühen, dass diese Referenten bei diesem Schulungskurs erscheinen, der Anbieter behält sich jedoch das Recht vor, von Zeit zu Zeit Referenten durch andere Referenten vergleichbarer Qualität zu ersetzen.
2.3 Wenn der Anbieter mit dem Kontoinhaber vereinbart, die Verpflegung für einen Schulungskurs zu arrangieren, muss der Kontoinhaber den Anbieter schriftlich informieren, wenn ein oder mehrere Teilnehmer für den Schulungskurs spezielle Ernährungsbedürfnisse haben. Wenn der Kontoinhaber keine Einzelheiten zu diesen Ernährungsbedürfnissen angibt, ist der Anbieter möglicherweise nicht in der Lage, die Verpflegung für den/die betroffenen Teilnehmer zu organisieren.
Schulungsleistungen. Die Vereinbarung über die Durchführung der Schulungsleistungen erfolgt unter der Bedingung, dass die vom Lieferanten benannte Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Der Inhalt der Schulungsleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Schulungsprogramm. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Schulungspersonal. Schulungsort und -zeitraum können aus wichtigem Grund vom Lieferanten geändert werden, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Der Kunde kann bis spätestens zwei Wochen vor Schulungsbeginn durch schriftliche Erklärung vom Vertrag über die Schulungsleistungen zurücktreten. Nimmt der Kunde an der Schulung nicht teil und hat er den Rücktritt nicht rechtzeitig erklärt, so hat er die Hälfte der vereinbarten Vergütung zu entrichten. Nimmt der Kunde an der Schulung nicht teil und erklärt der Kunde den Rücktritt nicht bis einen Tag vor Schulungsbeginn, hat er die vereinbarte Vergütung zu entrichten. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden des Lieferanten überhaupt nicht entstanden oder dieser wesentlich niedriger als die vorbenannten Pauschalen ist.
Schulungsleistungen. Die folgenden Regelungen werden ausschließlich für Aufträge mit Standard- schulungen angewendet. Nicht von den Regelungen betroffen sind Individual- schulungen in Dienstleistungspaketen zur Hard- oder Softwareeinführung.
1. Die Vereinbarung über die Durchführung von Schulungsleistungen er- folgt unter der Bedingung, dass die vom Lieferanten benannte Min- destteilnehmerzahl erreicht wird.
2. Der Inhalt der Schulungsleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Schulungsprogramm. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein be- stimmtes Schulungspersonal. Schulungsort und –zeitraum können aus wichtigem Grund vom Lieferanten geändert werden, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
3. Der Kunde kann bis spätestens 2 Wochen vor Schulungsbeginn durch schriftliche Erklärung vom Vertrag über die Schulungsleistungen zu- rücktreten. Nimmt der Kunde an der Schulung nicht teil und hat er den Rücktritt nicht rechtzeitig erklärt, so hat er die Hälfte der verein- barten Vergütung zu entrichten, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden des Lieferanten nach. Nimmt der Kunde an der Schulung nicht teil und hat den Rücktritt nicht bis einen Tag vor Schulungsbeginn erklärt, so hat er die volle vereinbarte Vergütung zu entrichten, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden des Lieferanten nach.
Schulungsleistungen. Ziffer 9312 Einzelschulungen bei lebensverändernden Si- tuationen analog den medizinischen Indikatio- nen nach der Anlage 1 dieses Vertrages von je- weils 45 Min. Dauer, maximal 5 Schulungen, je Patient. Die Ziffer 9312 ist im selben Be- handlungsfall nicht neben der Ziffer 9313 berechnungsfähig. 25,56 € (DM 50,00) Schulung in Gruppen bei vorliegen der medizi- nischen Indikationen nach der Anlage 1 dieses Vertrages mit Doppel-Unterrichtseinheiten á 2 x 45 Min. Dauer, maximal 5 Schulungen, 25,56 € (DM 50,00) je Patient. Die Ziffer 9313 ist im selben Be- handlungsfall nicht neben der Ziffer 9312 berechnungsfähig. Die vg. Leistungen nach den Nrn. 9312 und 9313 sind nicht berechnungsfähig bei Typ I Diabetikern, die nach dieser Vereinbarung die diabetologische Schwerpunkt- praxis auf direktem Weg aufsuchen können. Des Weite- ren sind weitere Leistungen mit Ausnahme der Nr. 9316 nach dieser Vereinbarung nicht neben den Nrn. 9312 und 9313 berechnungsfähig. Die Dokumentationspflicht entfällt nur für diejenigen Fälle, die von einem nicht an diesem Vertrag teilneh- menden Arzt überwiesen werden.
Schulungsleistungen. 3.1. TDG ist bei der Auswahl des Referenten frei und kann ohne Angabe von Gründen jederzeit den angekündigten Referenten durch eine gleichermaßen fachkundige Person austauschen.
3.2. Alle Rechte an den Schulungsunterlagen bleiben TDG vorbehalten. Die Übersetzung, der Nachdruck und die Vervielfältigung der Schulungsunterlagen oder Teilen daraus ist nur mit schriftlicher Zustimmung von TDG zulässig.
Schulungsleistungen. Der Kunde kann Schulungsleistungen von Rocket im Hinblick auf Produkte oder Services bestellen. Abschnitt E „BEDINGUNGEN FÜR SCHULUNGSLEISTUNGEN“ gilt für alle Bestellungen des Kunden über Schulungsleistungen von Rocket.
Schulungsleistungen. Rocket kann Schulungsleistungen in verschiedenen Formen erbringen, wie x.X. Xxxxxxxxxx in Schulungsräumen, Buchung von Plätzen im Rahmen von trainergeführten Schulungsmaßnahmen am Standort von Rocket, angeleitetes Lernen mit Remoteunterstützung, spezielles Training für den Kunden bei Rocket, beim Kunden oder an einem anderen Ort sowie webbasiertes und selbstangeleitetes Training. Rocket oder die mit Rocket verbundenen Unternehmen überwachen und kontrollieren nicht den Lernerfolg der Personen, die Schulungsleistungen nutzen. Kunden sowie die besagten Personen sind weder berechtigt, noch wird ihnen die Möglichkeit zu einer Überwachung des Lernerfolges eingeräumt. Schulungsleistungen können von dem Kunden gemäß den gegenwärtigen Standardgebühren, -richtlinien und -verfahren von Rocket bezogen werden. Rocket erbringt Schulungsleistungen gemäß dem Lehrplan sowie den Anmelde- und Registrierungsbedingungen von Rocket und/oder der SOW und diesen Geschäftsbedingungen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sämtliche in der Beschreibung der Schulungsleistungen auf der Website von Rocket spezifizierten Voraussetzungen für einen Kurs vorliegen.