Common use of Folgen bei ungerechtfertigter fristloser Entlassung Clause in Contracts

Folgen bei ungerechtfertigter fristloser Entlassung. 1. Entlässt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer fristlos ohne wichtigen Grund, so hat dieser Anspruch auf Ersatz dessen, was er verdient hätte, wenn das Ar- beitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist oder durch Ablauf der be- stimmten Vertragszeit beendigt worden wäre. 2. Der Arbeitnehmer muss sich (an den Anspruch auf Ersatz) anrechnen lassen, was er infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erspart hat und was er durch anderweitige Arbeit verdient oder zu verdienen absichtlich unterlassen hat. 3. Der Richter kann den Arbeitgeber verpflichten, dem Arbeitnehmer eine Ent- schädigung zu bezahlen, die er nach freiem Ermessen unter Würdigung aller Umstände festlegt; diese Entschädigung darf jedoch den Lohn des Arbeitneh- mers für sechs Monate nicht übersteigen.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag

Folgen bei ungerechtfertigter fristloser Entlassung. 1. Entlässt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer fristlos ohne wichtigen Grund, so hat dieser Anspruch auf Ersatz dessen, was er verdient hätte, wenn das Ar- beitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist oder durch Ablauf der be- stimmten Vertragszeit beendigt worden wäre. 2. Der Arbeitnehmer muss sich (an den Anspruch auf Ersatz) daran anrechnen lassen, was er infolge der Beendigung Been- digung des Arbeitsverhältnisses erspart hat und was er durch anderweitige Arbeit Ar- beit verdient oder zu verdienen absichtlich unterlassen hat. 3. Der Richter kann den Arbeitgeber verpflichten, dem Arbeitnehmer eine Ent- schädigung zu bezahlen, die er nach freiem Ermessen unter Würdigung aller Umstände festlegt; diese Entschädigung darf jedoch den Lohn des Arbeitneh- mers für sechs Monate nicht übersteigen.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag

Folgen bei ungerechtfertigter fristloser Entlassung. 1. Entlässt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer fristlos ohne wichtigen Grund, so hat dieser Anspruch auf Ersatz dessen, was er verdient hätte, wenn das Ar- beitsverhältnis Arbeitsver- hältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist oder durch Ablauf der be- stimmten bestimmten Vertragszeit beendigt worden wäre. 2. Der Arbeitnehmer muss sich (an den Anspruch auf Ersatz) daran anrechnen lassen, was er infolge der Beendigung Beendi- gung des Arbeitsverhältnisses erspart hat und was er durch anderweitige Arbeit verdient oder zu verdienen absichtlich unterlassen hat. 3. Der Richter kann den Arbeitgeber verpflichten, dem Arbeitnehmer eine Ent- schädigung Entschä- digung zu bezahlen, die er nach freiem Ermessen unter Würdigung aller Umstände festlegt; diese Entschädigung darf jedoch den Lohn des Arbeitneh- mers Arbeitnehmers für sechs Monate nicht übersteigen.

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Folgen bei ungerechtfertigter fristloser Entlassung. 1. Entlässt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer fristlos ohne wichtigen Grund, so hat dieser Anspruch auf Ersatz dessen, was er verdient hätte, wenn das Ar- beitsverhältnis Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist oder durch Ablauf der be- stimmten bestimmten Vertragszeit beendigt worden wäre. 2. Der Arbeitnehmer muss sich (an den Anspruch auf Ersatz) daran anrechnen lassen, was er infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erspart hat und was er durch anderweitige ander- weitige Arbeit verdient oder zu verdienen Verdienen absichtlich unterlassen hat. 3. Der Richter kann den Arbeitgeber verpflichten, dem Arbeitnehmer eine Ent- schädigung zu bezahlen, die er nach freiem Ermessen unter Würdigung aller Umstände festlegt; diese Entschädigung darf jedoch den Lohn des Arbeitneh- mers Arbeit- nehmers für sechs Monate nicht übersteigen.

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Folgen bei ungerechtfertigter fristloser Entlassung. 1. Entlässt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer fristlos ohne wichtigen Grund, so hat dieser Anspruch auf Ersatz dessen, was er verdient hätte, wenn das Ar- beitsverhältnis Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist oder durch Ablauf der be- stimmten bestimmten Vertragszeit beendigt worden wäre. 2. Der Arbeitnehmer muss sich (an den Anspruch auf Ersatz) daran anrechnen lassen, was er infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erspart hat und was er durch anderweitige ander- weitige Arbeit verdient oder zu verdienen zum Verdienen absichtlich unterlassen hat. 3. Der Richter kann den Arbeitgeber verpflichten, dem Arbeitnehmer eine Ent- schädigung Entschädigung zu bezahlen, die er nach freiem Ermessen unter Würdigung aller Umstände festlegt; diese Entschädigung darf jedoch den Lohn des Arbeitneh- mers Arbeitnehmers für sechs Monate nicht übersteigen.

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Folgen bei ungerechtfertigter fristloser Entlassung. 1. Entlässt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer fristlos ohne wichtigen Grund, so hat dieser Anspruch auf Ersatz dessen, was er verdient hätte, wenn das Ar- beitsverhältnis Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist oder durch Ablauf der be- stimmten bestimmten Vertragszeit beendigt worden wäre. 2. Der Arbeitnehmer muss sich (an den Anspruch auf Ersatz) daran anrechnen lassen, was er infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erspart hat und was er durch anderweitige Arbeit verdient oder zu verdienen absichtlich unterlassen hat. 3. Der Richter kann den Arbeitgeber verpflichten, dem Arbeitnehmer eine Ent- schädigung Entschädigung zu bezahlen, die er nach freiem Ermessen unter Würdigung aller Umstände festlegt; diese Entschädigung darf jedoch den Lohn des Arbeitneh- mers Arbeitnehmers für sechs Monate nicht übersteigen.

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Folgen bei ungerechtfertigter fristloser Entlassung. 1. Entlässt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer fristlos ohne wichtigen Grund, so hat dieser Anspruch auf Ersatz dessen, was er verdient hätte, wenn das Ar- beitsverhältnis Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist oder durch Ablauf der be- stimmten bestimmten Vertragszeit beendigt worden wäre. 2. Der Arbeitnehmer muss sich (an den Anspruch auf Ersatz) daran anrechnen lassen, was er infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erspart hat und was er durch anderweitige Arbeit verdient oder zu verdienen absichtlich unterlassen hat. 3. Der Richter kann den Arbeitgeber verpflichten, dem Arbeitnehmer eine Ent- schädigung Entschädi- gung zu bezahlen, die er nach freiem Ermessen unter Würdigung aller Umstände festlegt; diese Entschädigung darf jedoch den Lohn des Arbeitneh- mers Arbeitnehmers für sechs Monate nicht übersteigen.

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