Form der Anmeldung Musterklauseln

Form der Anmeldung. Die Konstruktion von Trassen erfolgt auf Basis von Trassenanmeldungen. Um eine Trasse zu konstruieren, bedarf es konkreter Angaben (Fahrzeugeinsatz, Verkehrszeitraum, Fahrtverlauf etc.) seitens des Zugangsberechtigten. Die Trassenanmeldungen haben, für den Netzfahrplan und für Gelegenheitsverkehre gleichermaßen, in schriftlicher Form auf dem als Anlage 2 Trassenzuweisung beigefügten Formular zu erfolgen.
Form der Anmeldung. Die Zuweisung von Serviceeinrichtungen erfolgt auf Basis von Trassenanmeldungen. Der Antrag für die Nutzung von Serviceeinrichtungen hat für Regelverkehrsleistungen und für Gelegenheitsverkehre gleichermaßen, in schriftlicher Form zu erfolgen.
Form der Anmeldung. Die Zuweisung von Serviceeinrichtungen erfolgt nach Anmeldung: • für Einrichtungen zur Brennstoffaufnahme auf formlosen Antrag an die jeweilige örtliche Betriebsleitung, • für Personenbahnhöfe und Haltepunkte auf Basis der Trassenanmeldungen, hierzu gilt das Formular gemäß SNB, • für örtliche Gleisanlagen mit dem als Anhang 1 beigefügten Formular.
Form der Anmeldung. Die Zuweisung von Serviceeinrichtungen erfolgt auf Basis von Anmeldungen; es gilt Punkt 1.8 NBS-BT Die vertraglich zugewiesene Kapazität muss vom Zugangsberechtigten auch genutzt und in Anspruch genommen werden; es gelten die Regelungen gem. §§ 40, 60 ERegG entsprechend. ZRB erhebt von einem Zugangsberechtigten ein angemesse- nes Entgelt für die Kapazität, die vertraglich zugewiesen, aber nicht in Anspruch ge- nommen wurde, um eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs zu verhindern und Anrei- ze für die effiziente Nutzung der Kapazität zu schaffen. Als Kriterien für die Feststel- lung der Nichtnutzung durch den Zugangsberechtigten gelten: vollumfängliche oder teilweise Nichtnutzung – d.h. die vollumfängliche oder teilweise unterlassene, Inan- spruchnahme der zugewiesenen Kapazität bzw. die Nichterbringung der Verkehrsleis- tung – mit oder ohne Stornierungen, Abbestellungen oder Kündigungen. Die Bemes- sung des Entgelts erfolgt im Einzelfall nach den Entgeltgrundsätzen der ZRB. Bei der ZRB bestellte Kapazität kann vom Zugangsberechtigten storniert werden. Mit der Stornierung erlöschen alle Ansprüche, die ggf. mit der vertraglichen Bindung in Bezug auf die Kapazitätszuweisung verbunden waren. Für Stornierungen werden von der ZRB Stornierungsentgelte nach Maßgabe der Entgeltgrundsätze gem. Punkt 8 NBS-BT erhoben.

Related to Form der Anmeldung

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.