Form und Inhalt der Angebote Musterklauseln

Form und Inhalt der Angebote. Das Angebot ist gem. Leistungsverzeichnis einzureichen. Im Angebot ist auf alle in den Vergabe- und Vertragsunterlagen aufgeführten Punkte einzugehen. Änderungen, wie z.B. Streichungen, Umformulierungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Werden dem Angebot allgemeine Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Bieters oder eines möglichen Unterauftragnehmers beigefügt, führt dies ebenfalls zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Unaufgefordert eingesendete Anlagen zum Angebot werden von der Vergabestelle nicht als Angebotsbestandteil gewertet. Insbesondere Literaturauszüge, vorgefertigte Broschüren und Prospekte werden in die Bewertung nicht einbezogen soweit diese nicht in den Vergabe- und Vertragsunterlagen gefordert waren. Verweise auf Literaturauszüge, Broschüren und Prospekte sind nicht zulässig und werden nicht gewertet. Es müssen sämtliche Erklärungen und Nachweise (z.B. Bescheinigungen, Zertifikate, Erklärungen, Muster) des Angebotes – soweit dies gefordert wird – ausgefüllt, an den dafür vorgesehenen Stellen mit Datum, Ort sowie Firmenstempel versehen und eigenhändig unterzeichnet werden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise (z.B. Bescheinigungen, Zertifikate, Erklärungen, Muster) müssen bei Angebotsabgabe vorgelegt werden. Die in dem Leistungsverzeichnis als zwingend aufgeführten Erklärungen und Nachweise führen bei Nichtvorliegen zum Ausschluss.
Form und Inhalt der Angebote. Die Angebote sind schriftlich in deutscher Sprache sowie in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Umschlag ist zu kennzeichnen mit der Aufschrift "Angebot „Breitbandausbau“ Breitbandzweckverband Südangeln“. Das Angebot ist in zweifacher Ausfertigung schriftlich sowie einmal auf einer digitalen Datenträger-CD-ROM/DVD-ROM inklusive aller Nachweise und Unterlagen einzureichen.
Form und Inhalt der Angebote. Im Angebot sind Namen, Adresse sowie Telefonnummer, Telefaxnummer und Email vollständig anzugeben und ein Ansprechpartner zu benennen. Das Angebot muss vollständig sein. Unvollständige Angebote können ausgeschlos- sen werden. Mit dem Angebot sind die in Ziff. 8 der Bewerbungsbedingungen genannten Unterla- gen und Angaben einzureichen. Dem Angebot sind die Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen zugrunde zu legen. Diese sind nicht verhandelbar. Die Eckpunkte des Wartungs- und Reparaturvertrages (Kap. V) sind dem Angebot zugrunde zu legen und nicht verhandelbar. Mit dem Angebot ist ein vollständig ausformulierter Vorschlag des Bieters für den Wartungs- und Reparaturvertrag vorzulegen. Diesem Vorschlag sind die nicht ver- handelbaren Eckpunkte (Kap. V) zugrunde zu legen. Das Angebot muss die Preise (in Euro) und sämtliche in den Vergabeunterlagen ge- forderten Angaben, Unterlagen und Erklärungen enthalten. Alle Preise sind jeweils Netto, exklusive des im Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Umsatzsteuersatzes anzugeben. Die für die Eintragung der Preise für die Lieferung und die Wartungs- und Reparatur- leistungen und sonstigen Angaben vorgesehenen Xxxxxx im Angebotsschreiben sind vollständig auszufüllen. Fehlende Preisangaben führen zum Ausschluss des Angebotes. Für das Angebot ist das von der Vergabestelle versandte Angebotsschreiben (Kap. VI.) zu verwenden und mit Unterschrift zu versehen. Die Namen der Unterzeichner sowie ggf. der vollständige Name der von ihnen vertretenen Personen (bei Unterneh- men vollständige Firma) sind zusätzlich in Druckschrift oder per Stempel anzugeben. Die Vertretungsbefugnis der unterzeichnenden Personen ist nach Aufforderung in ge- eigneter Form nachzuweisen. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Soweit Erklärungen zur besseren Beurteilung des Angebotes erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot auf besonderer Anlage beigefügt werden. Das Angebot ist per Bote oder per Post in Papierform in einfacher Ausfertigung ein- zureichen. Die elektronische Übermittlung von Angeboten (wie z. B. Telefax oder Email) sowie telefonische Angebote sind unzulässig.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.