Vergabeverfahren. Art. 16 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auf- trag einen Schwellenwert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internationalen Verpflichtungen an.
Vergabeverfahren. 1. Die Beschaffungsstellen vergeben ihre öffentlichen Aufträge durch offene oder selektive Vergabeverfahren entsprechend ihren nationalen Verfahren, im Einklang mit diesem Kapitel und auf nichtdiskriminierende Art und Weise.
2. Für die Zwecke dieses Kapitels:
(a) sind offene Vergabeverfahren solche Verfahren, bei denen jeder interessierte Lieferant ein Angebot abgeben kann;
(b) sind selektive Vergabeverfahren solche Verfahren, bei denen in Überein- stimmung mit Artikel 55 und anderen relevanten Bestimmungen dieses Kapi- tels nur Lieferanten, welche die von den Beschaffungsstellen aufgestellten Qualifikationsanforderungen erfüllen, aufgefordert werden, ein Angebot zu unterbreiten.
3. In besonderen Fällen und nur unter den in Artikel 56 festgelegten Bedingungen können die Beschaffungsstellen ein anderes Verfahren als das in Absatz 1 erwähnte offene oder selektive Verfahren wählen; in diesem Falle können die Beschaffungs- stellen sich dafür entscheiden, keine Bekanntgabe des beabsichtigten Auftrags zu veröffentlichen, sondern sich an Lieferanten ihrer Xxxx zu wenden und mit einem oder mehreren dieser Lieferanten über die Auftragsbedingungen zu verhandeln.
4. Die Beschaffungsstellen behandeln die Angebote vertraulich. Sie geben insbe- sondere keine Informationen in der Absicht weiter, bestimmten Teilnehmern dazu zu verhelfen, ihre Angebote an das Niveau anderer Teilnehmer anzupassen.
Vergabeverfahren. Die Stadt führt für die Vergabe der Erbbaurechte jeweils ein Vergabeverfahren durch, in dem die finanziellen Vorgaben durch dieses Programm festgelegt sind. Das Vergabeverfahren erfolgt in Form eines Konzeptauswahlverfahrens. Vom Antragsteller ist für das jeweilige Wohnbaugrundstück ein Bebauungskonzept vorzulegen in dem folgende Merkmale beschrieben sind: • Freiflächenplan mit der Darstellung der Überbauung des Grundstückes und der Ausnutzung des Grundstückes, unter Beachtung der Grenzen des Landesentwicklungsplans 2017 (Entwurf, Grundsatz 3.2-3), • Kubatur des Gebäudes mit Ansichten, bis in der Regel maximal 4 Vollgeschosse und 13m Traufhöhe, • Beispielhafte Wohnungsgrundrisse und eine Auflistung der insgesamt geplanten Wohnungen mit Wohnungsgrößen, die sich vorzugsweise in ihrer Größe an den Normen des Wohnraumfördergesetzes und des Wohnungsbindungsgesetzes orientieren, • Aussagen zum energetischen Standard und darüber wie dieser erreicht werden soll, • Aussagen zur geplanten Energie- und Wärmeversorgung des Gebäudes, • Aussagen zur Behindertenfreundlichkeit der Wohnungen, • besondere Leistungen, • Sicherung der Tarifbindung der bauausführenden Unternehmen (General- und Subunternehmen) durch den Erwerber im Kaufvertrag. Über die Vergabe der Grundstücke bzw. der Erbbaurechte entscheidet der Hauptausschuss für Finanzen und Stadtentwicklung der Stadt Maintal. Ein Anspruch auf Bestellung eines Erbbaurechtes besteht nicht. Dem Hauptausschuss für Finanzen und Stadtentwicklung steht es frei, auch nach Durchführung des Vergabeverfahrens von einer Grundstücksvergabe abzusehen. Das Vergabeverfahren ist insofern unverbindlich. Etwaige Kosten der Bewerber werden nicht erstattet.
Vergabeverfahren. (siehe Artikel 1.9.1. der allgemeinen Vertragsbedingungen)
Vergabeverfahren. 1. Beschaffungsstellen vergeben ihre öffentlichen Aufträge durch offene, selektive oder freihändige Verfahren nach ihrem innerstaatlichen Recht, in Übereinstimmung mit diesem Kapitel und auf nichtdiskriminierende Art und Weise.
2. Für die Zwecke dieses Kapitels:
(a) bedeutet «offene Vergabe» eine Beschaffungsmethode, bei der alle interes- sierten Anbieter ein Angebot abgeben können. Die Vertragsparteien kommen überein, dass offene Vergabeverfahren Modalitäten wie Rahmenverträge und Rückwärtsversteigerungen nach ihrer jeweiligen Gesetzgebung einschliessen;
(b) bedeutet «selektive Vergabe» eine Beschaffungsmethode, bei der die Be- schaffungsstelle nur qualifizierte Anbieter einlädt, ein Angebot abzugeben; und
(c) bedeutet «freihändige Vergabe» eine Beschaffungsmethode, bei der sich die Beschaffungsstelle mit einem oder mehreren Anbietern ihrer Xxxx in Verbin- dung setzt.
Vergabeverfahren. 14.1 Die vergaberechtlichen Vorschriften (insbesondere Vorschriften des Haushaltsrechts, Vergabeverord- nung, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und Vergabe- und Vertragsordnungen) enthalten Bestimmungen, die Manipulation und Korruption verhindern beziehungsweise erschweren. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sind sie strikt einzuhalten. Unabhängig von der Art des Vergabeverfah- rens ist durch die Dokumentation der einzelnen Stufen des Vergabeverfahrens und die Begründung der getroffenen Entscheidungen für ein transparentes Verfahren Sorge zu tragen.
14.2 Planung, Vergabe und Abrechnung sind - soweit fachlich und wirtschaftlich vertretbar - getrennten Or- ganisationseinheiten zu übertragen.
Vergabeverfahren. 6.1. Die Personalabteilung teilt bis spätestens 1. Juli den Fakultäten, Zentralen Einrich- tungen und Abteilungen die Zahl der Vergabemöglichkeiten zum Stichtag 1. Juni des Vergabejahres mit. Teamprämien belasten das Vergabekontingent mit der den Team- mitgliedern entsprechenden Kopfzahl. Sie fordert die Professuren, Einrichtungen und Abteilungen auf, die Anträge für Leistungsprämien und Sonderzahlungen bis spätes- tens 15. September der Leitung der Fakultät (bei Professuren) beziehungsweise der Personalabteilung zuzuleiten. Der Zeitraum für die Leistungsbewertung beginnt zum 1. September des Vorjahres und endet zum 31. August des aktuellen Jahres.
6.2. Die verantwortlichen Vorgesetzten bewerten die Leistungen. Welche Kriterien sie her- anziehen, liegt in ihrem Ermessen. Die Anlage listet beispielhaft Kriterien zur Beurtei- lung einer besonderen Leistung auf. Die schlüssige Begründung soll maximal eine Seite umfassen.
6.3. Die Leitungen der Fakultäten, Zentralen Einrichtungen und Abteilungen übermitteln die
Vergabeverfahren. Bei der Vergabe für die Verpflegungsleistung handelt es sich um einen dienststellenspezifi- schen Fachbedarf, dessen Beschaffung grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Be- darfsstelle – hier das Referat für Bildung und Sport (RBS) – fällt. Die Vergabestelle 1 wird je- doch als Dienstleisterin vom RBS beauftragt, das Ausschreibungsverfahren und die Auftrags- vergabe durchzuführen. Die Erstellung der Vergabeunterlagen erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem RBS und der Vergabestelle 1. Der Vertrag mit den Verpflegungslieferanten soll vorerst ab 01.10.2022 auf 12 Monate ge- schlossen werden (Ende zum 30.09.2023) mit einem Jahr Verlängerungsoption (Ende 30.09.2024). Er hat eine Mindestlaufzeit von 12 und Höchstlaufzeit von 24 Monaten. Die Kom- bination aus einem Jahr Festlaufzeit und einer Verlängerungsoption um ein Jahr stellt die Ver- zahnung von Effizienzüberlegungen (durch potentiell längere Vertragslaufzeit ist ggf. seltener ein stadt- wie bieterseitig aufwändiges Vergabeverfahren erforderlich) und etwaigen Flexibili- tätserfordernissen dar. Da der geschätzte Auftragswert den Schwellenwert von 215.000 Euro netto übersteigt, wird die Leistung EU-weit ausgeschrieben. Die Leistung wird in einem offenen Verfahren gemäß § 15 Vergabeverordnung ausgeschrieben. Die Bekanntmachung der Aus- schreibung erfolgt im Anschluss an die Beschlussfassung durch den Stadtrat im E-Vergabe- System.
Vergabeverfahren. Buch I Buch II Buch III
Vergabeverfahren. Das Komitee prüft den Antrag nach dem Kriterium der wirtschaftlichen Bedürftigkeit. Zur Feststellung der persönlichen Motivation muss das Komitee den/die Antragsteller/in zu einem Gespräch einladen. Über Art und Höhe der Förderung fällt das Komitee einen Beschluss. In der Regel werden maximal 200,-€ monatlich bewilligt.