Vergabeverfahren. 1. Die Beschaffungsstellen vergeben ihre öffentlichen Aufträge durch offene oder selektive Vergabeverfahren entsprechend ihren nationalen Verfahren, im Einklang mit diesem Kapitel und auf nichtdiskriminierende Art und Weise.
Vergabeverfahren. Art. 16 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auf- trag einen Schwellenwert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internationalen Verpflichtungen an.
Vergabeverfahren. Artikel 12
Vergabeverfahren. Die Stadt führt für die Vergabe der Grundstücke bzw. der Erbbaurechte jeweils ein Vergabeverfahren durch, in dem die finanziellen Vorgaben durch dieses Programm festgelegt sind. Das Vergabeverfahren erfolgt in Form eines Konzeptauswahlverfahrens auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien: • Wohnungskaufpreis pro m² Wohnfläche (inklusive aller Nebenleistungen) • Architekturkonzept • ökologische Nachhaltigkeit • Behindertenfreundlichkeit • Besonderheiten (altengerechtes Wohnen, Mehrgenerationenwohnen, genossenschaftlicher Wohnungsbau usw.) Vom Antragsteller ist daher für das jeweilige Wohnbaugrundstück ein Bebauungskonzept vorzulegen, in dem folgende Merkmale beschrieben sind: • Freiflächenplan mit der Darstellung der Überbauung des Grundstückes und der Ausnutzung des Grundstückes, unter Beachtung der Grenzen des Landesentwicklungsplans 2017 (Entwurf, Grundsatz 3.2-3), • Kubatur des Gebäudes mit Ansichten, bis in der Regel maximal 4 Vollgeschosse und 13 m Traufhöhe, • Beispielhafte Wohnungsgrundrisse und eine Auflistung der insgesamt geplanten Wohnungen mit Wohnungsgrößen, • Aussagen zum energetischen Standard und darüber wie dieser erreicht werden soll, • Aussagen zur geplanten Energie- und Wärmeversorgung des Gebäudes, • Aussagen zur Behindertenfreundlichkeit der Wohnungen, • besondere Leistungen, • Sicherung der Tarifbindung der bauausführenden Unternehmen (General- und Subunternehmen) durch den Erwerber im Kaufvertrag. Über die Vergabe der Grundstücke bzw. der Erbbaurechte entscheidet der Hauptausschuss für Finanzen und Stadtentwicklung der Stadt Maintal.
Vergabeverfahren. Bei der Vergabe für die Verpflegungsleistung handelt es sich um einen dienststellenspezifi- schen Fachbedarf, dessen Beschaffung grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Be- darfsstelle – hier das Referat für Bildung und Sport (RBS) – fällt. Die Vergabestelle 1 wird je- doch als Dienstleisterin vom RBS beauftragt, das Ausschreibungsverfahren und die Auftrags- vergabe durchzuführen. Die Erstellung der Vergabeunterlagen erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem RBS und der Vergabestelle 1. Der Vertrag mit den Verpflegungslieferanten soll vorerst ab 01.10.2022 auf 12 Monate ge- schlossen werden (Ende zum 30.09.2023) mit einem Jahr Verlängerungsoption (Ende 30.09.2024). Er hat eine Mindestlaufzeit von 12 und Höchstlaufzeit von 24 Monaten. Die Kom- bination aus einem Jahr Festlaufzeit und einer Verlängerungsoption um ein Jahr stellt die Ver- zahnung von Effizienzüberlegungen (durch potentiell längere Vertragslaufzeit ist ggf. seltener ein stadt- wie bieterseitig aufwändiges Vergabeverfahren erforderlich) und etwaigen Flexibili- tätserfordernissen dar. Da der geschätzte Auftragswert den Schwellenwert von 215.000 Euro netto übersteigt, wird die Leistung EU-weit ausgeschrieben. Die Leistung wird in einem offenen Verfahren gemäß § 15 Vergabeverordnung ausgeschrieben. Die Bekanntmachung der Aus- schreibung erfolgt im Anschluss an die Beschlussfassung durch den Stadtrat im E-Vergabe- System.
Vergabeverfahren. Die Ausschreibungen sind so zu fassen, dass Bewerber - im Falle von Nr. 5.1.1 sich in der Geheimschutzbetreuung des BMWi befinden müssen oder bereit sind, sich in diese auf Antrag des Auftraggebers aufnehmen zu lassen, - im Falle von Nr. 5.1.2 zu erklären haben, dass sie überprüftes Personal zur Verfügung stellen können oder das erforderliche Personal bereit ist, sich einer Sicherheitsüberprüfung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz zu unterziehen.
Vergabeverfahren. Das Vergabeverfahren für die Entwicklung der Software gab keinen Anlass zu Beanstandungen, jedoch wurden Aufträge zur Weiterentwicklung bzw. Ergänzung des Programms sowie zur Beschaffung von Hardware stets freihändig vergeben.
Vergabeverfahren ist die Bezeichnung für alle Vorgänge, die zum Abschluss eines Vertrages zwischen einer Auftraggeberin und einem Auftragnehmer führen sollen.
Vergabeverfahren. (1) Die Schulen des Landkreises haben im Rahmen ihres Bildungsauftrages Vorrang vor allen anderen Nutzern. Sie teilen dazu ihren Bedarf an Hallenzeiten der Schulverwaltung des Landratsamtes schriftlich mit.
Vergabeverfahren. 1. Die Gestattung der Benutzung der Sportstätten ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen. Die Vergabe der Sportstätten an den Benutzer erfolgt durch schriftlichen Be-scheid der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, in dem der Nutzungszweck, die zu nutzende Einrichtung und die Nutzungszeit festgelegt sind.