Form und Verbriefung; Zahlstelle Musterklauseln

Form und Verbriefung; Zahlstelle. Sämtliche Aktien der Gesellschaft sind als auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) ausgegeben. Form und Inhalt der Aktienurkunden bestimmt der Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat. Die Gesellschaft kann einzelne Aktien in Aktienurkunden zusammenfassen, die eine Mehrzahl von Aktien verbriefen (Globalurkunden, Globalaktien). Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung von Aktien ist gemäß der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Sämtliche Aktien der Gesellschaft sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Xxxx Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx hinterlegt ist. Zahl- und Hinterlegungsstelle ist die Bankhaus Gebr. Martin AG, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx.
Form und Verbriefung; Zahlstelle. Die Neuen Aktien lauten auf den Inhaber und haben keinen Nennbetrag (Stückaktien). Die Form der Aktienurkunden bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Über einzelne oder mehrere Aktien eines Aktionärs kann eine Urkunde ausgestellt werden. Das Recht der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Sämtliche Aktien der Gesellschaft werden in einer oder mehreren Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, hinterlegt werden. Die Erwerber erhalten über ihre Aktien eine Gutschrift auf ihrem Girosammeldepotkonto. Zahlstelle ist die Baader Bank AG, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx.

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  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

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