Common use of Formen (Werkzeuge) Clause in Contracts

Formen (Werkzeuge). 1. Der Preis für Formen enthält auch die Kosten für einmalige Bemusterung, nicht jedoch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie für vom Besteller veranlaßte Änderungen. Kosten für weitere Bemusterungen, die der Lieferer zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten. 2. Sofern nicht anders vereinbart, ist und bleibt der Lieferer Eigentümer der für den Besteller durch den Lieferer selbst oder einen von ihm beauftrag- ten Dritten hergestellten Formen. Formen werden nur für Aufträge des Be- stellers verwendet, solange der Besteller seinen Zahlungs- und Abnahme- verpflichtungen nachkommt. Der Lieferer ist nur dann zum kostenlosen Er- satz dieser Formen verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung einer dem Be- steller zugesicherten Ausbringungsmenge erforderlich sind. Die Verpflich- tung des Lieferers zur Aufbewahrung erlischt zwei Jahre nach der letzten Teile-Lieferung aus der Form und vorheriger Benachrichtigung des Bestel- lers. 3. Soll vereinbarungsgemäß der Besteller Eigentümer der Formen werden, geht das Eigentum nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises für sie auf ihn über. Die Übergabe der Formen an den Besteller wird durch die Aufbe- wahrung zugunsten des Bestellers ersetzt. Unabhängig von dem gesetz- lichen Herausgabeanspruch des Bestellers und von der Lebensdauer der Formen ist der Lieferer bis zur Beendigung des Vertrages zu ihrem aus- schließlichen Besitz berechtigt. Der Lieferer hat die Formen als Fremdei- gentum zu kennzeichnen und auf Verlangen des Bestellers auf dessen Ko- sten zu versichern. 4. Bei bestellereigenen Formen gemäß Absatz 3 und/oder vom Besteller leih- weise zur Verfügung gestellten Formen beschränkt sich die Haftung des Lieferers bezüglich Aufbewahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eige- nen Angelegenheiten. Kosten für die Wartung und Versicherung trägt der Besteller. Die Verpflichtungen des Lieferers erlöschen, wenn nach Erledi- gung des Auftrages und entsprechender Aufforderung der Besteller die Formen nicht binnen angemessener Frist abholt. Solange der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachgekom- men ist, steht dem Lieferer in jedem Fall ein Zurückbehaltungsrecht an den Formen zu.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Sales Contracts

Formen (Werkzeuge). 1. Der Preis für Formen enthält auch die Kosten für einmalige Bemusterung, nicht jedoch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie für vom Besteller veranlaßte Kunden veranlasste Änderungen. Kosten für weitere Bemusterungen, die der Lieferer Lieferant zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten. 2. Sofern nicht anders vereinbart, ist und bleibt der Lieferer Lieferant Eigentümer der für den Besteller Kunde durch den Lieferer Lieferant selbst oder einen von ihm beauftrag- ten beauftragten Dritten hergestellten Formen. Formen werden bei ausdrücklicher Vereinbarung nur für Aufträge des Be- stellers Kunden verwendet, solange der Besteller Kunde seinen Zahlungs- und Abnahme- verpflichtungen Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Der Lieferer Lieferant ist nur dann zum kostenlosen Er- satz Ersatz dieser Formen verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung einer dem Be- steller Kunde zugesicherten Ausbringungsmenge erforderlich sind. Die Verpflich- tung Verpflichtung des Lieferers Lieferanten zur Aufbewahrung erlischt zwei Jahre nach der letzten Teile-Lieferung aus der Form und vorheriger Benachrichtigung des Bestel- lersForm. Der Kunde ist vor einer Beseitigung zu informieren. 3. Sofern ein Vertrag beendet wird, die Formen jedoch noch nicht amortisiert sind, ist der Lieferant berechtigt, den restlichen Amortisationsbetrag unverzüglich im Ganzen in Rechnung zu stellen. 4. Soll vereinbarungsgemäß der Besteller Kunde Eigentümer der Formen werden, geht das Eigentum nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises für sie die Formen auf ihn über. Die Übergabe der Formen an den Besteller Kunden wird durch die Aufbe- wahrung Aufbewahrung zugunsten des Bestellers Kunden ersetzt. Unabhängig von dem gesetz- lichen gesetzlichen Herausgabeanspruch des Bestellers Kunden und von der Lebensdauer der Formen ist der Lieferer Lieferant bis zur Beendigung des Vertrages zu ihrem aus- schließlichen ausschließlichen Besitz berechtigt. Der Lieferer Lieferant hat die Formen als Fremdei- gentum Fremdeigentum zu kennzeichnen und auf Verlangen des Bestellers Kunden auf dessen Ko- sten Kosten zu versichern. 45. Bei bestellereigenen kundeneigenen Formen gemäß Absatz 3 Nr. 4 und/oder vom Besteller leih- weise Kunden leihweise zur Verfügung gestellten Formen beschränkt sich die Haftung des Lieferers Lieferanten bezüglich Aufbewahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eige- nen eigenen Angelegenheiten. Kosten für die Wartung und Versicherung trägt der BestellerKunde. Die Verpflichtungen des Lieferers Lieferanten erlöschen, wenn nach Erledi- gung Erledigung des Auftrages und entsprechender Aufforderung der Besteller Kunde die Formen nicht binnen angemessener Frist abholt. Solange der Besteller Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachgekom- men nachgekommen ist, steht dem Lieferer Lieferant in jedem Fall ein Zurückbehaltungsrecht an den Formen zu.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Formen (Werkzeuge). 1. Der Preis für Formen enthält – falls nicht ausdrücklich abweichend angeboten - auch die Kosten für eine einmalige Bemusterung, nicht jedoch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie für vom Besteller veranlaßte veranlasste Änderungen. Kosten für weitere Bemusterungen, die der Lieferer zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten. 2. Sofern nicht anders vereinbart, ist und bleibt der Lieferer Eigentümer der für den Besteller durch den Lieferer selbst oder einen von ihm beauftrag- ten beauftragten Dritten hergestellten Formen. Formen werden nur für Aufträge des Be- stellers Bestellers verwendet, solange der Besteller seinen Zahlungs- und Abnahme- verpflichtungen Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Der Lieferer ist nur dann zum kostenlosen Er- satz Ersatz dieser Formen verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung einer dem Be- steller Besteller zugesicherten Ausbringungsmenge erforderlich sind. Die Verpflich- tung Verpflichtung des Lieferers zur Aufbewahrung erlischt zwei Jahre nach der letzten Teile-Lieferung aus der Form und vorheriger Benachrichtigung des Bestel- lersBestellers. 3. Soll vereinbarungsgemäß der Besteller Eigentümer der Formen werden, geht das Eigentum nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises für sie auf ihn über. Die Übergabe der Formen an den Besteller wird durch die Aufbe- wahrung sachgerechte Aufbewahrung zugunsten des Bestellers ersetzt. Unabhängig von dem gesetz- lichen gesetzlichen Herausgabeanspruch des Bestellers und von der Lebensdauer der Formen ist der Lieferer bis zur Beendigung des Vertrages zu ihrem aus- schließlichen ausschließlichen Besitz berechtigt. Der Lieferer hat die Formen als Fremdei- gentum Fremdeigentum zu kennzeichnen und auf Verlangen des Bestellers auf dessen Ko- sten Kosten zu versichern. 4. Bei bestellereigenen Besteller-eigenen Formen gemäß Absatz 3 und/oder vom Besteller leih- weise leihweise zur Verfügung gestellten Formen beschränkt sich die Haftung des Lieferers bezüglich Aufbewahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eige- nen eigenen Angelegenheiten. Kosten für die Wartung und Versicherung trägt der Besteller. Die Verpflichtungen des Lieferers erlöschen, wenn nach Erledi- gung Erledigung des Auftrages und entsprechender Aufforderung der Besteller die Formen nicht binnen angemessener Frist abholt. Solange Xxxxxxx der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachgekom- men Umfang nachgekommen ist, steht dem Lieferer in jedem Fall ein Zurückbehaltungsrecht an den Formen zu.

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Samples: General Terms and Conditions

Formen (Werkzeuge). (1. ) Der Preis für Formen enthält auch die Kosten für einmalige Bemusterung, nicht jedoch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen Bearbei- tungsvorrichtungen, sowie für vom Besteller veranlaßte Änderungen. Kosten für weitere Bemusterungen, die der Lieferer zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten. (2. ) Sofern nicht anders vereinbart, ist und bleibt der Lieferer Eigentümer der für den Besteller durch den Lieferer Xxxxxxxx selbst oder einen einem von ihm beauftrag- ten beauftragten Dritten hergestellten Formen. Formen werden nur für Aufträge des Be- stellers Bestellers verwendet, solange der Besteller seinen Zahlungs- und Abnahme- verpflichtungen Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Der Lieferer ist nur dann zum kostenlosen Er- satz Ersatz dieser Formen verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung einer dem Be- steller vom Besteller zugesicherten Ausbringungsmenge erforderlich sind. Die Verpflich- tung Verpflichtung des Lieferers zur Aufbewahrung erlischt zwei Jahre nach der letzten Teile-Lieferung Teilelieferung aus der Form und vorheriger Benachrichtigung des Bestel- lersBestellers. (3. ) Soll vereinbarungsgemäß der Besteller Eigentümer der Formen werden, geht das Eigentum nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises für sie auf ihn über. Die Übergabe der Formen an den Besteller wird durch die Aufbe- wahrung zugunsten Aufbewahrungspflicht des Bestellers Lieferers ersetzt. Unabhängig von dem gesetz- lichen gesetzlichen Herausgabeanspruch des Bestellers und von der Lebensdauer der Formen ist der Lieferer Liefe- rer bis zur Beendigung des Vertrages Abnahme einer zu vereinbarenden Mindeststückzahl und/der bis zum Ablauf eines bestimmten Zeitraumes zu ihrem aus- schließlichen ausschließlichen Besitz berechtigt. Der Lieferer hat die Formen als Fremdei- gentum Fremdeigentum zu kennzeichnen und auf Verlangen Verlan- gen des Bestellers auf dessen Ko- sten Kosten zu versichern. (4. ) Bei bestellereigenen Formen gemäß Absatz 3 und/oder vom Besteller leih- weise leihweise zur Verfügung gestellten Formen For- men beschränkt sich die Haftung des Lieferers bezüglich Aufbewahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eige- nen eigenen Angelegenheiten. Kosten für die Wartung und Versicherung trägt der Besteller. Die Verpflichtungen des Lieferers erlöschen, wenn nach Erledi- gung Erledigung des Auftrages und entsprechender Aufforderung der Besteller die Formen nicht binnen angemessener Frist abholt. Solange der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachgekom- men nachge- kommen ist, steht dem Lieferer in jedem Fall ein Zurückbehaltungsrecht Zurückhaltungsrecht an den Formen zu.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Qualitätssicherungsbedingungen

Formen (Werkzeuge). 1. Der Preis für Formen enthält auch die Kosten für einmalige Bemusterung, nicht jedoch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie für vom Besteller veranlaßte Änderungen. Kosten für weitere Bemusterungen, die der Lieferer zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten. 2. Sofern nicht anders vereinbart, ist und bleibt der Lieferer Eigentümer der für den Besteller durch den Lieferer selbst oder einen von ihm beauftrag- ten beauftragten Dritten hergestellten Formen. Formen werden nur für Aufträge des Be- stellers Bestellers verwendet, solange der Besteller seinen Zahlungs- und Abnahme- verpflichtungen Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Der Lieferer ist nur dann zum kostenlosen Er- satz Ersatz dieser Formen verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung einer dem Be- steller Besteller zugesicherten Ausbringungsmenge erforderlich sind. Die Verpflich- tung Verpflichtung des Lieferers zur Aufbewahrung erlischt zwei Jahre nach der letzten Teile-Lieferung aus der Form und vorheriger Benachrichtigung des Bestel- lersBestellers. 3. Soll vereinbarungsgemäß der Besteller Eigentümer der Formen werden, geht das Eigentum nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises für sie auf ihn über. Die Übergabe der Formen an den Besteller wird durch die Aufbe- wahrung Aufbewahrung zugunsten des Bestellers ersetzt. Unabhängig von dem gesetz- lichen gesetzlichen Herausgabeanspruch des Bestellers und von der Lebensdauer der Formen ist der Lieferer bis zur Beendigung des Vertrages zu ihrem aus- schließlichen ausschließlichen Besitz berechtigt. Der Lieferer hat die Formen als Fremdei- gentum Fremdeigentum zu kennzeichnen und auf Verlangen des Bestellers auf dessen Ko- sten Kosten zu versichern. 4. Bei bestellereigenen Formen gemäß Absatz 3 und/und/ oder vom Besteller leih- weise leihweise zur Verfügung gestellten Formen beschränkt sich die Haftung des Lieferers bezüglich Aufbewahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eige- nen eigenen Angelegenheiten. Kosten für die Wartung und Versicherung trägt der Besteller. Die Verpflichtungen des Lieferers erlöschen, wenn nach Erledi- gung Erledigung des Auftrages und entsprechender Aufforderung der Besteller die Formen nicht binnen angemessener Frist abholt. Solange Xxxxxxx der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachgekom- men nachgekommen ist, steht dem Lieferer in jedem Fall ein Zurückbehaltungsrecht an den Formen zu.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Formen (Werkzeuge). 1. Der Preis für Formen enthält auch die Kosten für einmalige Bemusterung, nicht jedoch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie für vom Besteller veranlaßte Kunden veranlasste Änderungen. Kosten für weitere Bemusterungen, die der Lieferer wir zu vertreten hathaben, gehen zu seinen unseren Lasten. 2. Sofern nicht anders vereinbart, ist sind und bleibt der Lieferer bleiben wir Eigentümer der für den Besteller Kunden durch den Lieferer selbst uns oder einen von ihm beauftrag- ten uns beauftragten Dritten hergestellten Formen. Formen werden nur für Aufträge des Be- stellers Kunden verwendet, solange der Besteller Kunde seinen Zahlungs- und Abnahme- verpflichtungen Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Der Lieferer ist Wir sind nur dann zum kostenlosen Er- satz Ersatz dieser Formen verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung einer dem Be- steller Kunden zugesicherten Ausbringungsmenge erforderlich sind. Die Verpflich- tung des Lieferers Unsere Verpflichtung zur Aufbewahrung erlischt zwei Jahre nach der letzten Teile-Lieferung Teilelieferung aus der Form und vorheriger Benachrichtigung des Bestel- lersKunden. 3. Soll vereinbarungsgemäß der Besteller Kunde Eigentümer der Formen werden, geht das Eigentum nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises für sie auf ihn über. Die Übergabe der Formen an den Besteller Kunde wird durch die Aufbe- wahrung Aufbewahrung zugunsten des Bestellers Kunden ersetzt. Unabhängig von dem gesetz- lichen gesetzlichen Herausgabeanspruch des Bestellers Kunden und von der Lebensdauer der Formen ist der Lieferer sind wir bis zur Beendigung des Vertrages zu ihrem aus- schließlichen ausschließlichen Besitz berechtigt. Der Lieferer hat Wir kennzeichnen die Formen als Fremdei- gentum zu kennzeichnen Fremdeigentum und versichern diese auf Verlangen und Kosten des Bestellers auf dessen Ko- sten zu versichernKunden. 4. Bei bestellereigenen kundeneigenen Formen gemäß Absatz 3 und/oder vom Besteller leih- weise Kunden leihweise zur Verfügung gestellten Formen beschränkt sich die unsere Haftung des Lieferers bezüglich Aufbewahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eige- nen eigenen Angelegenheiten. Kosten für die Wartung und Versicherung trägt der BestellerKunde. Die Diese Verpflichtungen des Lieferers erlöschen, wenn nach Erledi- gung Erledigung des Auftrages und entsprechender Aufforderung der Besteller Kunde die Formen nicht binnen angemessener Frist abholt. Solange der Besteller Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachgekom- men nachgekommen ist, steht dem Lieferer uns in jedem Fall ein Zurückbehaltungsrecht an den Formen zu.

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Samples: General Terms and Conditions

Formen (Werkzeuge). 1. Der Preis für Formen enthält auch die Kosten für einmalige Bemusterung, nicht jedoch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie für vom Besteller veranlaßte Kunden veranlasste Änderungen. Kosten für weitere Bemusterungen, die der Lieferer Lieferant zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten. 2. Sofern nicht anders vereinbart, ist und bleibt der Lieferer Lieferant Eigentümer der für den Besteller Kunde durch den Lieferer Lieferant selbst oder einen von ihm beauftrag- ten beauftragten Dritten hergestellten Formen. Formen werden bei ausdrücklicher Vereinbarung nur für Aufträge des Be- stellers Kunden verwendet, solange der Besteller Kunde seinen Zahlungs- und Abnahme- verpflichtungen Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Der Lieferer Lieferant ist nur dann zum kostenlosen Er- satz Ersatz dieser Formen verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung einer dem Be- steller Kunde zugesicherten Ausbringungsmenge erforderlich sind. Die Verpflich- tung Verpflichtung des Lieferers Lieferanten zur Aufbewahrung erlischt zwei Jahre nach der letzten Teile-Teile Lieferung aus der Form und vorheriger Benachrichtigung des Bestel- lersForm. Der Kunde ist vor einer Beseitigung zu informieren. 3. Sofern ein Vertrag beendet wird, die Formen jedoch noch nicht amortisiert sind, ist der Lieferant berechtigt, den restlichen Amortisationsbetrag unverzüglich im Ganzen in Rechnung zu stellen. 4. Soll vereinbarungsgemäß der Besteller Kunde Eigentümer der Formen werden, geht das Eigentum nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises für sie die Formen auf ihn über. Die Übergabe der Formen an den Besteller Kunden wird durch die Aufbe- wahrung Aufbewahrung zugunsten des Bestellers Kunden ersetzt. Unabhängig von dem gesetz- lichen gesetzlichen Herausgabeanspruch des Bestellers Kunden und von der Lebensdauer der Formen ist der Lieferer Lieferant bis zur Beendigung des Vertrages zu ihrem aus- schließlichen ausschließlichen Besitz berechtigt. Der Lieferer Lieferant hat die Formen als Fremdei- gentum Fremdeigentum zu kennzeichnen und auf Verlangen des Bestellers Kunden auf dessen Ko- sten Kosten zu versichern. 45. Bei bestellereigenen kundeneigenen Formen gemäß Absatz 3 Nr. 4 und/oder vom Besteller leih- weise Kunden leihweise zur Verfügung gestellten Formen beschränkt sich die Haftung des Lieferers Lieferanten bezüglich Aufbewahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eige- nen eigenen Angelegenheiten. Kosten für die Wartung und Versicherung trägt der BestellerKunde. Die Verpflichtungen des Lieferers Lieferanten erlöschen, wenn nach Erledi- gung Erledigung des Auftrages und entsprechender Aufforderung der Besteller Kunde die Formen nicht binnen angemessener Frist abholt. Solange der Besteller Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachgekom- men nachgekommen ist, steht dem Lieferer Lieferant in jedem Fall ein Zurückbehaltungsrecht an den Formen zu.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Formen (Werkzeuge). 1. Der Preis für Formen enthält auch die Kosten für einmalige Bemusterung, nicht jedoch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie für vom Besteller veranlaßte Kunden veranlasste Änderungen. Kosten für weitere Bemusterungen, die der Lieferer Kunde zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten. 2. Sofern nicht anders vereinbart, ist und bleibt der Lieferer bleiben wir Eigentümer der für den Besteller Kunden durch den Lieferer uns selbst oder einen von ihm beauftrag- ten uns beauftragten Dritten hergestellten Formen. Formen werden nur ausschließlich für Aufträge des Be- stellers Kunden verwendet, soweit dies vertraglich vereinbart wird und solange der Besteller Kunde seinen Zahlungs- und Abnahme- verpflichtungen Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Der Lieferer ist Wir sind nur dann zum kostenlosen Er- satz Ersatz dieser Formen verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung einer dem Be- steller Kunden zugesicherten Ausbringungsmenge erforderlich sind. Die Verpflich- tung des Lieferers Unsere Verpflichtung zur Aufbewahrung erlischt zwei Jahre nach der letzten Teile-Teile- Lieferung aus der Form und Form, jedoch erst nach rechtzeitiger vorheriger Benachrichtigung des Bestel- lersKunden. 3. Soll vereinbarungsgemäß der Besteller Kunde Eigentümer der Formen werden, geht das Eigentum nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises für sie auf ihn über. Die Übergabe der Formen an den Besteller Kunden wird durch die Aufbe- wahrung Aufbewahrung zugunsten des Bestellers Kunden ersetzt. Unabhängig von dem gesetz- lichen gesetzlichen Herausgabeanspruch des Bestellers Kunden und von der Lebensdauer der Formen ist sind wir während der Lieferer bis zur Beendigung des Vertrages vereinbarten Vertragsdauer zu ihrem aus- schließlichen ausschließlichen Besitz berechtigt. Der Lieferer hat Wir haben die Formen als Fremdei- gentum Fremdeigentum zu kennzeichnen und auf Verlangen des Bestellers Kunden auf dessen Ko- sten Kosten zu versichern. 4. Bei bestellereigenen kundeneigenen Formen gemäß Absatz 3 und/oder vom Besteller leih- weise Kunden leihweise zur Verfügung gestellten Formen beschränkt sich die unsere Haftung des Lieferers bezüglich Aufbewahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eige- nen eigenen Angelegenheiten. Kosten für die Wartung und Versicherung trägt der BestellerKunde. Die Verpflichtungen des Lieferers von uns erlöschen, wenn nach Erledi- gung Erledigung des Auftrages und entsprechender Aufforderung der Besteller Kunde die Formen nicht binnen angemessener Frist abholt. Solange der Besteller Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachgekom- men nachgekommen ist, steht dem Lieferer uns in jedem Fall ein Zurückbehaltungsrecht an den Formen zu.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Formen (Werkzeuge). 1. Der Preis für Formen enthält auch die Kosten für einmalige Bemusterung, nicht jedoch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie für vom Besteller veranlaßte veranlasste Änderungen. Kosten für weitere Bemusterungen, die der Lieferer zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten. 2. Sofern nicht anders vereinbart, ist und bleibt der Lieferer Eigentümer der für den Besteller durch den Lieferer selbst oder einen von ihm beauftrag- ten beauftragten Dritten hergestellten Formen. Formen werden nur für Aufträge des Be- stellers Bestellers verwendet, solange der Besteller seinen Zahlungs- und Abnahme- verpflichtungen Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Der Lieferer ist nur dann zum kostenlosen Er- satz Ersatz dieser Formen verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung einer dem Be- steller Besteller zugesicherten Ausbringungsmenge erforderlich sind. Die Verpflich- tung Verpflichtung des Lieferers zur Aufbewahrung erlischt zwei Jahre nach der letzten Teile-Lieferung aus der Form und vorheriger Benachrichtigung des Bestel- lersBestellers. 3. Soll vereinbarungsgemäß der Besteller Eigentümer der Formen werden, geht das Eigentum nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises für sie auf ihn über. Die Übergabe der Formen an den Besteller wird durch die Aufbe- wahrung Aufbewahrung zugunsten des Bestellers ersetzt. Unabhängig von dem gesetz- lichen gesetzlichen Herausgabeanspruch des Bestellers und von der Lebensdauer der Formen ist der Lieferer bis zur Beendigung des Vertrages zu ihrem aus- schließlichen ausschließlichen Besitz berechtigt. Der Lieferer hat die Formen als Fremdei- gentum Fremdeigentum zu kennzeichnen und auf Verlangen des Bestellers auf dessen Ko- sten Kosten zu versichern. 4. Bei bestellereigenen Formen gemäß Absatz 3 und/oder vom Besteller leih- weise leihweise zur Verfügung gestellten Formen beschränkt sich die Haftung des Lieferers bezüglich Aufbewahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eige- nen eigenen Angelegenheiten. Kosten für die Wartung und Versicherung trägt der Besteller. Die Verpflichtungen des Lieferers erlöschen, wenn nach Erledi- gung Erledigung des Auftrages und entsprechender Aufforderung der Besteller die Formen nicht binnen angemessener Frist abholt. Solange Xxxxxxx der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachgekom- men nachgekommen ist, steht dem Lieferer in jedem Fall ein Zurückbehaltungsrecht an den Formen zu.

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Formen (Werkzeuge). 1. Der Preis für Formen enthält auch die Kosten für einmalige Bemusterung, nicht jedoch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie für vom Besteller veranlaßte Kunden veranlasste Änderungen. Kosten für weitere Bemusterungen, die der Lieferer Lieferant zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten. 2. Sofern nicht anders vereinbart, ist und bleibt der Lieferer Lieferant Eigentümer der für den Besteller Kunden durch den Lieferer Lieferanten selbst oder einen von ihm beauftrag- ten beauftragten Dritten hergestellten Formen. Formen werden bei ausdrücklicher Vereinbarung nur für Aufträge des Be- stellers Kunden verwendet, solange der Besteller Kunde seinen Zahlungs- und Abnahme- verpflichtungen Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Der Lieferer Lieferant ist nur dann zum kostenlosen Er- satz Ersatz dieser Formen verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung einer dem Be- steller Kunden zugesicherten Ausbringungsmenge erforderlich sind. Die Verpflich- tung Verpflichtung des Lieferers Lieferanten zur Aufbewahrung erlischt zwei Jahre nach der letzten Teile-Lieferung aus der Form und vorheriger Benachrichtigung des Bestel- lersForm. Der Kunde ist vor einer Beseitigung zu informieren. 3. Sofern ein Vertrag beendet wird, die Formen jedoch noch nicht amortisiert sind, ist der Lieferant berechtigt, den restlichen Amortisationsbetrag unverzüglich im Ganzen in Rechnung zu stellen. 4. Soll vereinbarungsgemäß der Besteller Kunde Eigentümer der Formen werden, geht das Eigentum nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises für sie die Formen auf ihn über. Die Übergabe der Formen an den Besteller Kunden wird durch die Aufbe- wahrung Aufbewahrung zugunsten des Bestellers Kunden ersetzt. Unabhängig von dem gesetz- lichen gesetzlichen Herausgabeanspruch des Bestellers Kunden und von der Lebensdauer der Formen ist der Lieferer Lieferant bis zur Beendigung des Vertrages zu ihrem aus- schließlichen ausschließlichen Besitz berechtigt. Der Lieferer Lieferant hat die Formen als Fremdei- gentum Fremdeigentum zu kennzeichnen und auf Verlangen des Bestellers Kunden auf dessen Ko- sten Kosten zu versichern. 45. Bei bestellereigenen kundeneigenen Formen gemäß Absatz 3 Nr. 4 und/oder vom Besteller leih- weise Kunden leihweise zur Verfügung gestellten Formen beschränkt sich die Haftung des Lieferers Lieferanten bezüglich Aufbewahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eige- nen eigenen Angelegenheiten. Kosten für die Wartung und Versicherung trägt der BestellerKunde. Die Verpflichtungen des Lieferers Lieferanten erlöschen, wenn nach Erledi- gung Erledigung des Auftrages und entsprechender Aufforderung der Besteller Kunde die Formen nicht binnen angemessener Frist abholt. Solange der Besteller Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachgekom- men nachgekommen ist, steht dem Lieferer Lieferant in jedem Fall ein Zurückbehaltungsrecht an den Formen zu.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferungsbedingungen

Formen (Werkzeuge). (1. ) Der Preis für Formen enthält auch die Kosten für einmalige Bemusterung, nicht jedoch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie für vom Besteller veranlaßte veranlasste Änderungen. Kosten für weitere Bemusterungen, die der Lieferer zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten. (2. ) Sofern nicht anders vereinbart, ist und bleibt der Lieferer Eigentümer der für den Besteller durch den Lieferer selbst oder einen einem von ihm beauftrag- ten beauftragten Dritten hergestellten Formen. Formen werden nur für Aufträge des Be- stellers Bestellers verwendet, solange der Besteller seinen Zahlungs- und Abnahme- verpflichtungen Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Der Lieferer ist nur dann zum kostenlosen Er- satz Kostenersatz dieser Formen verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung einer dem Be- steller Besteller zugesicherten Ausbringungsmenge erforderlich sind. Die Verpflich- tung Verpflichtung des Lieferers zur Aufbewahrung erlischt zwei 2 Jahre nach der letzten Teile-Lieferung Teilelieferung aus der Form und vorheriger Benachrichtigung des Bestel- lersBestellers. (3. ) Soll vereinbarungsgemäß der Besteller Eigentümer der Formen werden, geht das Eigentum nach vollständiger Zahlung Bezahlung des Kaufpreises für sie auf ihn über. Die Übergabe der Formen an den Besteller wird durch die Aufbe- wahrung zugunsten Aufbewahrung zu Gunsten des Bestellers ersetzt. Unabhängig von dem gesetz- lichen gesetzlichen Herausgabeanspruch des Bestellers und von der Lebensdauer der Formen ist der Lieferer bis zur Beendigung des Vertrages zu ihrem aus- schließlichen ausschließlichen Besitz berechtigt. Der Lieferer hat die Formen als Fremdei- gentum Fremdeigentum zu kennzeichnen und auf Verlangen des Bestellers auf dessen Ko- sten Kosten zu versichern. (4. ) Bei bestellereigenen Formen gemäß Absatz Abs. 3 und/und / oder vom Besteller leih- weise leihweise zur Verfügung gestellten Formen beschränkt sich die Haftung des Lieferers bezüglich der Aufbewahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eige- nen eigenen Angelegenheiten. Kosten für die Wartung und Versicherung trägt der Besteller. Die Verpflichtungen des Lieferers erlöschen, wenn nach Erledi- gung Erledigung des Auftrages und entsprechender Aufforderung der Besteller die Formen nicht binnen angemessener Frist abholt. Solange So lange der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachgekom- men Umfang nachgekommen ist, steht dem Lieferer in jedem Fall ein Zurückbehaltungsrecht an den Formen zu.

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Formen (Werkzeuge). 1. Der Preis für Formen enthält auch die Kosten für einmalige Bemusterung, nicht jedoch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie für vom Besteller veranlaßte Kunden veranlasste Änderungen. Kosten für weitere Bemusterungen, die der Lieferer Lieferant zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten. 2. Sofern nicht anders vereinbart, ist und bleibt der Lieferer Lieferant Eigentümer der für den Besteller Kunden durch den Lieferer Lieferant selbst oder einen von ihm beauftrag- ten beauftragten Dritten hergestellten Formen. Formen werden bei ausdrücklicher Vereinbarung nur für Aufträge des Be- stellers Kunden verwendet, solange der Besteller Kunde seinen Zahlungs- Zah- lungs- und Abnahme- verpflichtungen Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Der Lieferer Lieferant ist nur dann zum kostenlosen Er- satz Ersatz dieser Formen verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung einer dem Be- steller Kunde zugesicherten Ausbringungsmenge erforderlich sind. Die Verpflich- tung Verpflichtung des Lieferers Lieferanten zur Aufbewahrung erlischt zwei Jahre nach der letzten letz- ten Teile-Lieferung aus der Form und vorheriger Benachrichtigung des Bestel- lersForm. Der Kunde ist vor einer Beseitigung zu informieren. 3. Soll vereinbarungsgemäß der Besteller Kunde Eigentümer der Formen werden, geht das Eigentum nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises für sie die Formen auf ihn über. Die Übergabe der Formen an den Besteller Kunden wird durch die Aufbe- wahrung Aufbewahrung zugunsten des Bestellers Kunden ersetzt. Unabhängig von dem gesetz- lichen Herausgabeanspruch gesetzlichen Herausga- beanspruch des Bestellers Kunden und von der Lebensdauer der Formen ist der Lieferer Lieferant bis zur Beendigung des Vertrages zu ihrem aus- schließlichen ausschließlichen Besitz berechtigtberech- tigt. Der Lieferer hat Auf Verlangen des Kunden kennzeichnet der Lieferant die Formen als Fremdei- gentum zu kennzeichnen Fremdeigentum und auf Verlangen des Bestellers versichert sie auf dessen Ko- sten zu versichernKosten. 4. Bei bestellereigenen kundeneigenen Formen gemäß Absatz 3 Nr. 4 und/oder vom Besteller leih- weise Kunden leihweise zur Verfügung gestellten Formen beschränkt sich die Haftung des Lieferers Lieferanten bezüglich Aufbewahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eige- nen eigenen Angelegenheiten. Kosten für die Wartung und Versicherung trägt der BestellerKunde. Die Verpflichtungen Ver- pflichtungen des Lieferers Lieferanten erlöschen, wenn nach Erledi- gung Erledigung des Auftrages und entsprechender Aufforderung der Besteller Kunde die Formen nicht binnen angemessener ange- messener Frist abholt. Solange der Besteller Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachgekom- men nachgekommen ist, steht dem Lieferer Lieferant in jedem Fall ein Zurückbehaltungsrecht an den Formen zu.

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Formen (Werkzeuge). 1. Der Preis für Formen enthält auch die Kosten für einmalige Bemusterung, nicht jedoch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie für vom Besteller veranlaßte ÄnderungenKunden veranlasste Ände- rungen. Kosten für weitere Bemusterungen, die der Lieferer Lieferant zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten. 2. Sofern nicht anders vereinbart, ist und bleibt der Lieferer Lieferant Eigentümer der für den Besteller Kunde durch den Lieferer Lieferant selbst oder einen von ihm beauftrag- ten beauftragten Dritten hergestellten Formen. Formen werden bei ausdrücklicher Vereinbarung nur für Aufträge des Be- stellers Kunden verwendet, solange der Besteller Kunde seinen Zahlungs- und Abnahme- verpflichtungen Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Der Lieferer Liefe- rant ist nur dann zum kostenlosen Er- satz Ersatz dieser Formen verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung Erfül- lung einer dem Be- steller Kunde zugesicherten Ausbringungsmenge erforderlich sind. Die Verpflich- tung des Lieferers Lieferanten zur Aufbewahrung erlischt zwei Jahre nach der letzten Teile-Lieferung aus der Form und vorheriger Benachrichtigung des Bestel- lersForm. Der Kunde ist vor einer Beseitigung zu informieren. 3. Sofern ein Vertrag beendet wird, die Formen jedoch noch nicht amortisiert sind, ist der Lie- ferant berechtigt, den restlichen Amortisationsbetrag unverzüglich im Ganzen in Rechnung zu stellen. 4. Soll vereinbarungsgemäß der Besteller Kunde Eigentümer der Formen werden, geht das Eigentum nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises für sie die Formen auf ihn über. Die Übergabe der Formen an den Besteller Kunden wird durch die Aufbe- wahrung Aufbewahrung zugunsten des Bestellers Kunden ersetzt. Unabhängig Un- abhängig von dem gesetz- lichen gesetzlichen Herausgabeanspruch des Bestellers Kunden und von der Lebensdauer der Formen ist der Lieferer Lieferant bis zur Beendigung des Vertrages zu ihrem aus- schließlichen ausschließlichen Besitz berechtigt. Der Lieferer Lieferant hat die Formen als Fremdei- gentum Fremdeigentum zu kennzeichnen und auf Verlangen des Bestellers Kunden auf dessen Ko- sten Kosten zu versichern. 45. Bei bestellereigenen kundeneigenen Formen gemäß Absatz 3 Nr. 4 und/oder vom Besteller leih- weise Kunden leihweise zur Verfügung gestellten ge- stellten Formen beschränkt sich die Haftung des Lieferers Lieferanten bezüglich Aufbewahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eige- nen eigenen Angelegenheiten. Kosten für die Wartung und Versicherung Versi- cherung trägt der BestellerKunde. Die Verpflichtungen des Lieferers Lieferanten erlöschen, wenn nach Erledi- gung des Auftrages und entsprechender Aufforderung der Besteller Kunde die Formen nicht binnen angemessener Frist abholt. Solange der Besteller Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachgekom- men nachgekommen ist, steht dem Lieferer Lieferant in jedem Fall ein Zurückbehaltungsrecht Zurückbehal- tungsrecht an den Formen zu.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Formen (Werkzeuge). 1. Der Preis für Formen enthält auch die Kosten für die einmalige Bemusterung, nicht jedoch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie für die vom Besteller veranlaßte Auftraggeber veranlassten Änderungen. Kosten für weitere Bemusterungen, die welche der Lieferer Auftragnehmer zu vertreten hat, gehen sind von diesem zu seinen Lastentragen. 2. Sofern nicht anders vereinbart, ist und bleibt der Lieferer Auftragnehmer Eigentümer der für den Besteller Auftraggeber durch den Lieferer Auftragnehmer selbst oder einen von ihm beauftrag- ten diesem beauftragten Dritten hergestellten Formen. Formen werden nur für Aufträge des Be- stellers Auftraggebers verwendet, solange der Besteller Auftraggeber seinen Zahlungs- Abnahme- und Abnahme- verpflichtungen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Lieferer Auftragnehmer ist nur dann zum kostenlosen Er- satz Ersatz dieser Formen verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung einer dem Be- steller Auftraggeber zugesicherten Ausbringungsmenge erforderlich sind. Die Verpflich- tung Verpflichtung des Lieferers Auftragnehmers zur Aufbewahrung erlischt zwei Jahre nach der letzten Teile-Lieferung aus der Form und vorheriger Benachrichtigung des Bestel- lersAuftraggebers. 3. Soll vereinbarungsgemäß der Besteller Auftraggeber Eigentümer der Formen werden, geht das Eigentum nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises für sie auf ihn über. Die Übergabe der Formen an den Besteller Auftraggeber wird durch die Aufbe- wahrung Aufbewahrung zugunsten des Bestellers Auftraggebers ersetzt. Unabhängig von dem gesetz- lichen gesetzlichen Herausgabeanspruch des Bestellers Auftraggebers und von der Lebensdauer der Formen ist der Lieferer Auftragnehmer bis zur Beendigung des Vertrages zu ihrem aus- schließlichen ausschließlichen Besitz berechtigt. Der Lieferer Auftragnehmer hat die Formen als Fremdei- gentum Fremdeigentum zu kennzeichnen und auf Verlangen des Bestellers Auftraggebers auf dessen Ko- sten Kosten zu versichern. 4. Bei bestellereigenen eigenen Formen des Auftraggebers gemäß Absatz 3 und/oder vom Besteller leih- weise Auftraggeber leihweise zur Verfügung gestellten Formen beschränkt sich die Haftung des Lieferers bezüglich Auftragnehmers im Hinblick auf die Aufbewahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eige- nen eigenen Angelegenheiten. Kosten für die Wartung und Versicherung trägt hingegen der BestellerAuftraggeber. Die Verpflichtungen des Lieferers Auftraggebers erlöschen, wenn nach Erledi- gung Erledigung des Auftrages und entsprechender Aufforderung der Besteller Auftraggeber die Formen nicht binnen angemessener einer angemessenen Frist abholt. Solange Xxxxxxx der Besteller Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachgekom- men istvollumfänglich nachkommt, steht dem Lieferer in jedem Fall Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht an den Formen zu.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Formen (Werkzeuge). 1. Der Preis für Formen enthält auch die Kosten für einmalige Bemusterung, nicht jedoch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie für vom Besteller veranlaßte Kunden veranlasste Änderungen. Kosten für weitere Bemusterungen, die der Lieferer Lieferant zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten. 2. Sofern nicht anders vereinbart, ist und bleibt der Lieferer Lieferant Eigentümer der für den Besteller Kunden durch den Lieferer Lieferanten selbst oder einen von ihm beauftrag- ten beauftragten Dritten hergestellten Formen. Formen werden bei ausdrücklicher Vereinbarung nur für Aufträge des Be- stellers Kunden verwendet, solange der Besteller Kunde seinen Zahlungs- und Abnahme- verpflichtungen Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Der Lieferer Lieferant ist nur dann zum kostenlosen Er- satz Ersatz dieser Formen verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung einer dem Be- steller Kunde zugesicherten Ausbringungsmenge erforderlich sind. Die Verpflich- tung Verpflichtung des Lieferers Lieferanten zur Aufbewahrung erlischt zwei Jahre nach der letzten Teile-Lieferung aus der Form und vorheriger Benachrichtigung des Bestel- lersForm. Der Kunde ist vor einer Beseitigung zu informieren. 3. Sofern ein Vertrag beendet wird, die Formen jedoch noch nicht amortisiert sind, ist der Lieferant berechtigt, den restlichen Amortisationsbetrag unverzüglich im Ganzen in Rechnung zu stellen. 4. Soll vereinbarungsgemäß der Besteller Kunde Eigentümer der Formen werden, geht das Eigentum nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises für sie die Formen auf ihn über. Die Übergabe der Formen an den Besteller Kunden wird durch die Aufbe- wahrung Aufbewahrung zugunsten des Bestellers Kunden ersetzt. Unabhängig von dem gesetz- lichen gesetzlichen Herausgabeanspruch des Bestellers Kunden und von der Lebensdauer der Formen ist der Lieferer Lieferant bis zur Beendigung des Vertrages zu ihrem aus- schließlichen ausschließlichen Besitz berechtigt. Der Lieferer Lieferant hat die Formen als Fremdei- gentum Fremdeigentum zu kennzeichnen und auf Verlangen des Bestellers Kunden auf dessen Ko- sten Kosten zu versichern. 45. Bei bestellereigenen kundeneigenen Formen gemäß Absatz 3 Nr. 4 und/oder vom Besteller leih- weise Kunden leihweise zur Verfügung gestellten Formen beschränkt sich die Haftung des Lieferers Lieferanten bezüglich Aufbewahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eige- nen eigenen Angelegenheiten. Kosten für die Wartung und Versicherung trägt der BestellerKunde. Die Verpflichtungen des Lieferers Lieferanten erlöschen, wenn nach Erledi- gung Erledigung des Auftrages und entsprechender Aufforderung der Besteller Kunde die Formen nicht binnen angemessener Frist abholt. Solange der Besteller Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachgekom- men nachgekommen ist, steht dem Lieferer Lieferant in jedem Fall ein Zurückbehaltungsrecht an den Formen zu.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Formen (Werkzeuge). 19.1. Der Preis für Formen enthält auch die Kosten für einmalige Bemusterung, nicht jedoch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie für vom Besteller veranlaßte Kunden veranlasste Änderungen. Kosten für weitere Bemusterungen, die der Lieferer Lieferant zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten. 29.2. Sofern nicht anders vereinbart, ist und bleibt der Lieferer Lieferant Eigentümer der für den Besteller Kunden durch den Lieferer Lieferant selbst oder einen von ihm beauftrag- ten beauftragten Dritten hergestellten Formen. Formen werden bei ausdrücklicher Vereinbarung nur für Aufträge des Be- stellers Kunden verwendet, solange der Besteller Kunde seinen Zahlungs- und Abnahme- verpflichtungen Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Der Lieferer Lieferant ist nur dann zum kostenlosen Er- satz Ersatz dieser Formen verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung einer dem Be- steller Kunden zugesicherten Ausbringungsmenge erforderlich sind. Die Verpflich- tung Verpflichtung des Lieferers Lieferanten zur Aufbewahrung erlischt zwei Jahre nach der letzten Teile-Lieferung aus der Form und vorheriger Benachrichtigung des Bestel- lersForm. Der Kunde ist vor einer Beseitigung zu informieren. 39.3. Sofern ein Vertrag beendet wird, die Formen jedoch noch nicht amortisiert sind, ist der Lieferant berechtigt,den restlichen Amortisationsbetrag unverzüglich im Ganzen in Rechnung zu stellen. 9.4. Soll vereinbarungsgemäß der Besteller Kunde Eigentümer der Formen werden, geht das Eigentum nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises für sie die Formen auf ihn über. Die Übergabe der Formen an den Besteller Kunden wird durch die Aufbe- wahrung Aufbewahrung zugunsten des Bestellers Kunden ersetzt. Unabhängig von dem gesetz- lichen gesetzlichen Herausgabeanspruch des Bestellers Kunden und von der Lebensdauer der Formen ist der Lieferer Lieferant bis zur Beendigung des Vertrages zu ihrem aus- schließlichen ausschließlichen Besitz berechtigt. Der Lieferer Lieferant hat die Formen als Fremdei- gentum Fremdeigentum zu kennzeichnen und auf Verlangen des Bestellers Kunden auf dessen Ko- sten Kosten zu versichern. 49.5. Bei bestellereigenen kundeneigenen Formen gemäß Absatz 3 Punkt 9.4 und/oder vom Besteller leih- weise Kunden leihweise zur Verfügung gestellten Formen beschränkt sich die Haftung des Lieferers Lieferanten bezüglich Aufbewahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eige- nen eigenen Angelegenheiten. Kosten für die Wartung und Versicherung trägt der BestellerKunde. Die Verpflichtungen des Lieferers Lieferanten erlöschen, wenn nach Erledi- gung Erledigung des Auftrages und entsprechender Aufforderung der Besteller Kunde die Formen nicht binnen angemessener Frist abholt. Solange der Besteller Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachgekom- men nachgekommen ist, steht dem Lieferer Lieferant in jedem Fall ein Zurückbehaltungsrecht an den Formen zu.

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Formen (Werkzeuge). 140. Der Preis für Formen enthält auch die Kosten für einmalige Bemusterung, nicht jedoch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie für vom Besteller veranlaßte veranlasste Änderungen. Kosten für weitere Bemusterungen, die der Lieferer zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten. 241. Sofern nicht anders vereinbart, ist und bleibt der Lieferer Eigentümer der für den Besteller durch den Lieferer selbst oder einen von ihm beauftrag- ten beauftragten Dritten hergestellten Formen. Formen werden nur für Aufträge des Be- stellers Bestellers verwendet, solange der Besteller seinen Zahlungs- und Abnahme- verpflichtungen Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Der Lieferer ist nur dann zum kostenlosen Er- satz Ersatz dieser Formen verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung einer dem Be- steller Besteller zugesicherten Ausbringungsmenge erforderlich sind. Die Verpflich- tung Verpflichtung des Lieferers zur Aufbewahrung erlischt zwei Jahre nach der letzten Teile-Lieferung aus der Form und vorheriger Benachrichtigung des Bestel- lersBestellers. 342. Soll vereinbarungsgemäß der Besteller Eigentümer der Formen werden, geht das Eigentum nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises für sie auf ihn über. Die Übergabe der Formen an den Besteller wird durch die Aufbe- wahrung Aufbewahrung zugunsten des Bestellers ersetzt. Unabhängig von dem gesetz- lichen gesetzlichen Herausgabeanspruch des Bestellers und von der Lebensdauer der Formen ist der Lieferer bis zur Beendigung des Vertrages zu ihrem aus- schließlichen ausschließlichen Besitz berechtigt. Der Lieferer hat die Formen als Fremdei- gentum Fremdeigentum zu kennzeichnen und auf Verlangen des Bestellers auf dessen Ko- sten Kosten zu versichern. 443. Bei bestellereigenen bestelleigenen Formen gemäß Absatz 3 und/oder vom Besteller leih- weise leihweise zur Verfügung gestellten Formen beschränkt sich die Haftung des Lieferers bezüglich Aufbewahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eige- nen Angelegenheiten. n eigenen Angelegenheiten Kosten für die Wartung und Versicherung trägt der Besteller. Die Verpflichtungen Verpflichtung des Lieferers erlöschen, wenn nach Erledi- gung Erledigung des Auftrages und entsprechender Aufforderung der Besteller die Formen nicht binnen angemessener Frist abholt. Solange Xxxxxxx der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachgekom- men nachgekommen ist, steht dem Lieferer in jedem Fall ein Zurückbehaltungsrecht an den Formen zu.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Formen (Werkzeuge). 1. Der Preis für Formen enthält auch die Kosten für einmalige Bemusterung, nicht jedoch je- doch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie für vom Besteller veranlaßte Kunden veranlasste Änderungen. Kosten für weitere Bemusterungen, die der Lieferer Lieferant zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten. 2. Sofern Xxxxxx nicht anders vereinbart, ist und bleibt der Lieferer Lieferant Eigentümer der für den Besteller Kunde durch den Lieferer Lieferant selbst oder einen von ihm beauftrag- ten beauftragten Dritten hergestellten herge- stellten Formen. Formen werden bei ausdrücklicher Vereinbarung nur für Aufträge des Be- stellers Kunden verwendet, solange der Besteller Kunde seinen Zahlungs- und Abnahme- verpflichtungen Abnahmever- pflichtungen nachkommt. Der Lieferer Lieferant ist nur dann zum kostenlosen Er- satz Ersatz dieser Formen verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung einer dem Be- steller Kunde zugesicherten Ausbringungsmenge Aus- bringungsmenge erforderlich sind. Die Verpflich- tung Verpflichtung des Lieferers Lieferanten zur Aufbewahrung Aufbewah- rung erlischt zwei Jahre nach der letzten Teile-Lieferung aus der Form und vorheriger Benachrichtigung des Bestel- lersForm. Der Kunde ist vor einer Beseitigung zu informieren. 3. Sofern ein Vertrag beendet wird, die Formen jedoch noch nicht amortisiert sind, ist der Lieferant berechtigt, den restlichen Amortisationsbetrag unverzüglich im Ganzen in Rechnung zu stellen. 4. Soll vereinbarungsgemäß der Besteller Kunde Eigentümer der Formen werden, geht das Eigentum Ei- gentum nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises für sie die Formen auf ihn über. Die Übergabe der Formen an den Besteller Kunden wird durch die Aufbe- wahrung Aufbewahrung zugunsten des Bestellers Kunden ersetzt. Unabhängig von dem gesetz- lichen gesetzlichen Herausgabeanspruch des Bestellers Kun- den und von der Lebensdauer der Formen ist der Lieferer Lieferant bis zur Beendigung des Vertrages zu ihrem aus- schließlichen ausschließlichen Besitz berechtigt. Der Lieferer Lieferant hat die Formen als Fremdei- gentum Fremdeigentum zu kennzeichnen und auf Verlangen des Bestellers Kunden auf dessen Ko- sten Kosten zu versichern. 45. Bei bestellereigenen kundeneigenen Formen gemäß Absatz 3 Nr. 4 und/oder vom Besteller leih- weise Kunden leihweise zur Verfügung Ver- fügung gestellten Formen beschränkt sich die Haftung des Lieferers Lieferanten bezüglich Aufbewahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eige- nen eigenen Angelegenheiten. Kosten für die Wartung und Versicherung trägt der BestellerKunde. Die Verpflichtungen des Lieferers Liefe- ranten erlöschen, wenn nach Erledi- gung Erledigung des Auftrages und entsprechender Aufforderung Auffor- derung der Besteller Kunde die Formen nicht binnen angemessener Frist abholt. Solange der Besteller Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachgekom- men ist, steht dem Lieferer Lieferant in jedem Fall ein Zurückbehaltungsrecht an den Formen zu.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Formen (Werkzeuge). 1. Der Preis für Formen enthält auch die Kosten für einmalige Bemusterung, nicht jedoch je- doch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie für vom Besteller veranlaßte Änderungen. Kosten für weitere Bemusterungen, die der Lieferer wir zu vertreten hatha- ben, gehen zu seinen unseren Lasten. 2. Sofern nicht anders vereinbart, ist sind und bleibt der Lieferer bleiben wir Eigentümer der für den Besteller durch den Lieferer uns selbst oder einen von ihm beauftrag- ten uns beauftragten Dritten hergestellten Formen. Formen werden nur für Aufträge des Be- stellers Bestellers verwendet, solange der Besteller seinen Zahlungs- ZahIungs- und Abnahme- verpflichtungen Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Der Lieferer ist Wir sind nur dann zum kostenlosen Er- satz Ersatz dieser Formen verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung einer dem Be- steller Besteller zugesicherten Ausbringungsmenge erforderlich sind. Die Verpflich- tung des Lieferers Verpflichtung der Firma H&K Xxxxxx zur Aufbewahrung erlischt zwei Jahre nach der letzten Teile-Ietzten Teile- Lieferung aus der Form und vorheriger Benachrichtigung des Bestel- lersBestellers. 3. Soll vereinbarungsgemäß der Besteller Eigentümer der Formen werden, geht das Eigentum nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises für sie auf ihn über. Die Übergabe der Formen an den Besteller wird durch die Aufbe- wahrung Aufbewahrung zugunsten des Bestellers ersetzt. Unabhängig von dem gesetz- lichen Herausgabeanspruch gesetzlichen Her- ausgabeanspruch des Bestellers und von der Lebensdauer der Formen ist der Lieferer H&K Xxxxxx bis zur Beendigung des Vertrages zu ihrem aus- schließlichen ausschließlichen Besitz berechtigt. Der Lieferer H&K Xxxxxx hat die Formen als Fremdei- gentum Fremdeigentum zu kennzeichnen kenn- zeichnen und auf Verlangen des Bestellers auf dessen Ko- sten Kosten zu versichernversi- chern. 4. Bei bestellereigenen Formen gemäß Absatz 3 und/und / oder vom Besteller leih- weise leihweise zur Verfügung gestellten Formen beschränkt sich die unsere Haftung des Lieferers bezüglich Aufbewahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eige- nen Angelegenheiteneigenen Ange- legenheiten. Kosten für die Wartung und Versicherung trägt der Besteller. Die Verpflichtungen des Lieferers der Firma H&K Müller erlöschen, wenn nach Erledi- gung des Auftrages und entsprechender Aufforderung der Besteller die Formen nicht binnen angemessener Frist abholt. Solange der Besteller seinen sei- nen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachgekom- men nachgekommen ist, steht dem Lieferer uns in jedem Fall ein Zurückbehaltungsrecht an den Formen zu.

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Samples: General Terms and Conditions

Formen (Werkzeuge). 1. Der Preis für Formen enthält auch die Kosten für einmalige Bemusterung, nicht jedoch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie für vom Besteller veranlaßte veranlasste Änderungen. Kosten für weitere Bemusterungen, die der Lieferer zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten. 2. Sofern nicht anders vereinbart, ist und bleibt der Lieferer Eigentümer der für den Besteller durch den Lieferer selbst oder einen von ihm beauftrag- ten beauftragten Dritten hergestellten Formen. Formen werden nur für Aufträge des Be- stellers Bestellers verwendet, solange der Besteller seinen Zahlungs- und Abnahme- verpflichtungen Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Der Lieferer ist nur dann zum kostenlosen Er- satz Ersatz dieser Formen verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung einer dem Be- steller Besteller zugesicherten Ausbringungsmenge erforderlich sind. Die Verpflich- tung Verpflichtung des Lieferers zur Aufbewahrung erlischt zwei Jahre nach der letzten Teile-Lieferung aus der Form und vorheriger Benachrichtigung des Bestel- lersBestellers. 3. Soll vereinbarungsgemäß der Besteller Eigentümer der Formen werden, geht das Eigentum nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises für sie auf ihn über. Die Übergabe der Formen an den Besteller wird durch die Aufbe- wahrung Aufbewahrung zugunsten des Bestellers ersetzt. Unabhängig von dem gesetz- lichen gesetzlichen Herausgabeanspruch des Bestellers und von der Lebensdauer der Formen ist der Lieferer bis zur Beendigung des Vertrages zu ihrem aus- schließlichen ausschließlichen Besitz berechtigt. Der Lieferer hat die Formen als Fremdei- gentum Fremdeigentum zu kennzeichnen und auf Verlangen des Bestellers auf dessen Ko- sten Kosten zu versichern. 4. Bei bestellereigenen Formen gemäß Absatz 3 und/oder vom Besteller leih- weise leihweise zur Verfügung gestellten Formen beschränkt sich die Haftung des Lieferers bezüglich Aufbewahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eige- nen eigenen Angelegenheiten. Kosten für die Wartung und Versicherung trägt der Besteller. Die Verpflichtungen des Lieferers erlöschen, wenn nach Erledi- gung Erledigung des Auftrages und entsprechender Aufforderung der Besteller die Formen nicht binnen angemessener Frist abholt. Solange Xxxxxxx der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachgekom- men nachgekommen ist, steht dem Lieferer in jedem Fall ein Zurückbehaltungsrecht an den Formen zu.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Formen (Werkzeuge). 1. Der Preis für Formen enthält auch die Kosten für einmalige Bemusterung, nicht jedoch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie für vom Besteller veranlaßte Kunden veranlasste Änderungen. Kosten für weitere Bemusterungen, die der Lieferer Lieferant zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten. 2. Sofern nicht anders vereinbart, ist und bleibt der Lieferer Lieferant Eigentümer der für den Besteller Kunde durch den Lieferer Lieferant selbst oder einen von ihm beauftrag- ten beauftragten Dritten hergestellten Formen. Formen werden bei ausdrücklicher Vereinbarung nur für Aufträge des Be- stellers Kunden verwendet, solange der Besteller Kunde seinen Zahlungs- und Abnahme- verpflichtungen Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Der Lieferer Lieferant ist nur dann zum kostenlosen Er- satz Ersatz dieser Formen verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung einer dem Be- steller Kunde zugesicherten Ausbringungsmenge erforderlich sind, die Haftung gem. Ziff. VIII bleibt hiervon unberührt. Die Verpflich- tung Verpflichtung des Lieferers Lieferanten zur Aufbewahrung erlischt zwei Jahre nach der letzten Teile-Lieferung Teilelieferung aus der Form und vorheriger Benachrichtigung des Bestel- lersForm. Der Kunde ist vor einer Beseitigung zu informieren. 3. Sofern ein Liefervertrag beendet wird, die Formen jedoch nicht oder nicht vollständig bezahlt wurden und auf Seiten des Lieferanten noch nicht amortisiert sind, ist der Lieferant berechtigt, den restlichen Amortisationsbetrag unverzüglich im Ganzen in Rechnung zu stellen. 4. Soll vereinbarungsgemäß der Besteller Kunde Eigentümer der Formen werden, geht das Eigentum nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises für sie die Formen auf ihn über. Die Übergabe der Formen an den Besteller Kunden wird durch die Aufbe- wahrung Aufbewahrung zugunsten des Bestellers Kunden ersetzt. Unabhängig von dem gesetz- lichen gesetzlichen Herausgabeanspruch des Bestellers Kunden und von der Lebensdauer der Formen ist der Lieferer Lieferant bis zur Beendigung des Vertrages zu ihrem aus- schließlichen ausschließlichen Besitz berechtigt. Der Lieferer Lieferant hat die Formen als Fremdei- gentum Fremdeigentum zu kennzeichnen und auf Verlangen des Bestellers Kunden auf dessen Ko- sten Kosten zu versichern. 45. Bei bestellereigenen kundeneigenen Formen gemäß Absatz 3 Nr. 4 und/oder vom Besteller leih- weise Kunden leihweise zur Verfügung gestellten Formen beschränkt sich die Haftung des Lieferers Lieferanten bezüglich Aufbewahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eige- nen eigenen Angelegenheiten. Kosten für die Wartung und Versicherung trägt der BestellerKunde. Die Verpflichtungen des Lieferers Lieferanten erlöschen, wenn nach Erledi- gung Erledigung des Auftrages und entsprechender Aufforderung der Besteller Kunde die Formen nicht binnen angemessener Frist abholt. Solange der Besteller Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachgekom- men nachgekommen ist, steht dem Lieferer Lieferant in jedem Fall ein Zurückbehaltungsrecht an den Formen zu.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Formen (Werkzeuge). 1. Der Preis für Formen enthält auch die Kosten für einmalige Bemusterung, nicht jedoch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie für vom Besteller veranlaßte ÄnderungenKunden veranlasste Änderun- gen. Kosten für weitere Bemusterungen, die der Lieferer Lieferant zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten. 2. Sofern nicht anders vereinbart, ist und bleibt der Lieferer Lieferant Eigentümer der für den Besteller Kunden durch den Lieferer Lieferanten selbst oder einen von ihm beauftrag- ten beauftragten Dritten hergestellten Formen. Formen werden bei ausdrücklicher Vereinbarung nur für Aufträge des Be- stellers Kunden verwendet, solange der Besteller Kunde seinen Zahlungs- und Abnahme- verpflichtungen Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Der Lieferer Lieferant ist nur dann zum kostenlosen Er- satz Ersatz dieser Formen verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung einer dem Be- steller Kunde zugesicherten Ausbringungsmenge erforderlich sind. Die Verpflich- tung Verpflichtung des Lieferers Lieferanten zur Aufbewahrung erlischt zwei Jahre nach der letzten Teile-Lieferung aus der Form und vorheriger Benachrichtigung des Bestel- lersForm. Der Kunde ist vor einer Beseitigung zu informieren. 3. Sofern ein Vertrag beendet wird, die Formen jedoch noch nicht amortisiert sind, ist der Liefe- rant berechtigt, den restlichen Amortisationsbetrag unverzüglich im Ganzen in Rechnung zu stellen. 4. Soll vereinbarungsgemäß der Besteller Kunde Eigentümer der Formen werden, geht das Eigentum nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises für sie die Formen auf ihn über. Die Übergabe der Formen an den Besteller Kunden wird durch die Aufbe- wahrung Aufbewahrung zugunsten des Bestellers Kunden ersetzt. Unabhängig Unab- hängig von dem gesetz- lichen gesetzlichen Herausgabeanspruch des Bestellers Kunden und von der Lebensdauer der Formen ist der Lieferer Lieferant bis zur Beendigung des Vertrages zu ihrem aus- schließlichen ausschließlichen Besitz berechtigt. Der Lieferer Lieferant hat die Formen als Fremdei- gentum Fremdeigentum zu kennzeichnen und auf Verlangen des Bestellers Kunden auf dessen Ko- sten Kosten zu versichern. 45. Bei bestellereigenen kundeneigenen Formen gemäß Absatz 3 Nr. 4 und/oder vom Besteller leih- weise Kunden leihweise zur Verfügung gestellten ge- stellten Formen beschränkt sich die Haftung des Lieferers Lieferanten bezüglich Aufbewahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eige- nen eigenen Angelegenheiten. Kosten für die Wartung und Versicherung Versi- cherung trägt der BestellerKunde. Die Verpflichtungen des Lieferers Lieferanten erlöschen, wenn nach Erledi- gung des Auftrages und entsprechender Aufforderung der Besteller Kunde die Formen nicht binnen angemessener Frist abholt. Solange der Besteller Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachgekom- men nachgekommen ist, steht dem Lieferer Lieferant in jedem Fall ein Zurückbehaltungsrecht Zurückbehaltungs- recht an den Formen zu.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Formen (Werkzeuge). 1. Der Preis für Formen enthält enthält, falls nicht ausdrücklich erwähnt, auch die Kosten für einmalige Bemusterung, nicht jedoch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie für vom Besteller veranlaßte Kunden veranlasste Änderungen. Kosten für weitere Bemusterungen, die der Lieferer Lieferant zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten. 2. Sofern nicht anders vereinbart, ist und bleibt der Lieferer Lieferant Eigentümer der für den Besteller Kunde durch den Lieferer Lieferanten selbst oder einen von ihm beauftrag- ten beauftragten Dritten hergestellten Formen. Formen werden bei ausdrücklicher Vereinbarung nur für Aufträge des Be- stellers Kunden verwendet, solange der Besteller Kunde seinen Zahlungs- und Abnahme- verpflichtungen Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Der Lieferer Lieferant ist nur dann zum kostenlosen Er- satz Ersatz dieser Formen verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung einer dem Be- steller Kunden zugesicherten Ausbringungsmenge erforderlich sind. Die Verpflich- tung Verpflichtung des Lieferers Lieferanten zur Aufbewahrung erlischt zwei Jahre nach der letzten Teile-Lieferung aus der Form und vorheriger Benachrichtigung des Bestel- lersForm. Der Kunde ist vor einer Beseitigung zu informieren. 3. Sofern ein Vertrag beendet wird, die Formen jedoch noch nicht amortisiert sind, ist der Lieferant berechtigt, den restlichen Amortisationsbetrag unverzüglich im Ganzen in Rechnung zu stellen. 4. Soll vereinbarungsgemäß der Besteller Kunde Eigentümer der Formen werden, geht das Eigentum nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises für sie die Formen auf ihn über. Die Übergabe der Formen an den Besteller Kunden wird durch die Aufbe- wahrung Aufbewahrung zugunsten des Bestellers Kunden ersetzt. Unabhängig von dem gesetz- lichen gesetzlichen Herausgabeanspruch des Bestellers Kunden und von der Lebensdauer der Formen ist der Lieferer Lieferant bis zur Beendigung des Vertrages zu ihrem aus- schließlichen ausschließlichen Besitz berechtigt. Der Lieferer Lieferant hat die Formen als Fremdei- gentum Fremdeigentum zu kennzeichnen und auf Verlangen des Bestellers Kunden auf dessen Ko- sten Kosten zu versichern. 45. Bei bestellereigenen kundeneigenen Formen gemäß Absatz 3 Nr. 4 und/oder vom Besteller leih- weise Kunden leihweise zur Verfügung gestellten Formen beschränkt sich die Haftung des Lieferers Lieferanten bezüglich Aufbewahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eige- nen eigenen Angelegenheiten. Kosten für die Wartung und Versicherung trägt der BestellerKunde. Die Verpflichtungen des Lieferers Lieferanten erlöschen, wenn nach Erledi- gung Erledigung des Auftrages und entsprechender Aufforderung der Besteller Kunde die Formen nicht binnen angemessener Frist abholt. Solange der Besteller Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachgekom- men nachgekommen ist, steht dem Lieferer Lieferanten in jedem Fall ein Zurückbehaltungsrecht an den Formen zu.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Formen (Werkzeuge). 110.1. In Ergänzung zu den allgemeinen Zahlungsbedingungen sind für Formen, Werkzeuge und Vorrichtungen, soweit in der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart, 50% des Rechnungsbetrages mit der Auftragsbestätigung und 50% des Rechnungsbetrages 30 Tage nach Vorlage der Ausfallmuster jeweils netto zur Zahlung fällig. Änderungen von Formen und Werkzeugen, die darauf beruhen, dass der Besteller nach Auftragser- teilung neue Informationen oder Änderungswünsche mitteilt, sind vom Besteller gesondert zu vergüten. Der Umfang der Vergütung bestimmt sich nach der schriftlich zu treffenden Vereinbarung über die Durchführung der Änderung. Mit Bestätigung von Änderungsaufträgen des Bestellers vor Formenfertigstellung sind alle bis dahin angefallenen Kosten zu erstatten, soweit sie die Anzahlung übersteigen. Der Preis für Formen enthält auch die Kosten für einmalige Bemusterung, nicht jedoch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie für vom Besteller veranlaßte Änderungen. Kosten für weitere Bemusterungen, die der Lieferer zu vertreten hat, gehen zu seinen Lastenoder einen Erstmusterprüfbericht. 210.2. Sofern nicht anders vereinbart, ist und bleibt der Lieferer LEWIN Eigentümer der für den Besteller durch den Lieferer XXXXX selbst oder einen von ihm beauftrag- ten beauftragten Dritten hergestellten Formen. Formen werden nur für Aufträge des Be- stellers Bestellers verwendet, solange der Besteller seinen Zahlungs- und Abnahme- verpflichtungen nachkommt. Der Lieferer XXXXX ist nur dann zum kostenlosen Er- satz Ersatz dieser Formen verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung einer dem Be- steller Besteller zugesicherten Ausbringungsmenge erforderlich sind. Die Verpflich- tung des Lieferers Verpflichtung von LEWIN zur Aufbewahrung erlischt zwei Jahre nach der letzten Teile-Lieferung Teilelie- ferung aus der Form und vorheriger Benachrichtigung des Bestel- lersBestellers. Im Angebot und in der Auftragsbestätigung ist anzugeben, ob gezahlte Formkostenanteile dem Besteller mit 5 % der Netto-Teilelieferungen rückvergütet werden. 310.3. Soll vereinbarungsgemäß der Besteller Eigentümer der Formen werden, geht das Eigentum nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises für sie auf ihn über. Die Übergabe der Formen an den Besteller wird durch die Aufbe- wahrung zugunsten des Bestellers Aufbewahrungspflicht von LEWIN ersetzt. Unabhängig von dem gesetz- lichen Herausgabeanspruch vom gesetzlichen Herausgabean- spruch des Bestellers und von der Lebensdauer der Formen ist der Lieferer LEWIN bis zur Beendigung des Vertrages Abnahme einer zu vereinbarenden Mindeststückzahl und/oder bis zum Ablauf eines bestimmten Zeitraumes zu ihrem aus- schließlichen Besitz berechtigt. Der Lieferer XXXXX hat die Formen als Fremdei- gentum Fremdeigentum zu kennzeichnen und auf Verlangen des Bestellers diese auf dessen Ko- sten Kosten zu versichern. 410.4. Bei bestellereigenen Formen gemäß Absatz 3 10.3. und/oder vom Besteller leih- weise leihweise zur Verfügung gestellten Formen beschränkt sich die Haftung des Lieferers von LEWIN bezüglich Aufbewahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eige- nen eigenen Angelegenheiten. Kosten für die Wartung und Versicherung die Versi- cherung trägt der Besteller. Die Verpflichtungen des Lieferers von LEWIN erlöschen, wenn nach Erledi- gung Erledigung des Auftrages und entsprechender Aufforderung der Besteller die Formen nicht binnen angemessener Frist abholt. Solange der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachgekom- men nachgekommen ist, steht dem Lieferer LEWIN in jedem Fall ein Zurückbehaltungsrecht an den Formen zu.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Formen (Werkzeuge). 1. 12.1 Der Preis für Formen enthält auch die Kosten für einmalige Bemusterungeinma- lige Bemusterung aus der Form, nicht jedoch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie für vom Besteller veranlaßte Kunden veranlasste Änderungen. . 12.2 Kosten für weitere Bemusterungen, die der Lieferer BAKO zu vertreten vertre- ten hat, gehen zu seinen BAKO Lasten. Zubehörteile, wie z. X. Xxxxxx und Auswerfer, sind ebenfalls nicht im Preis für Formen enthalten. Diese werden von BAKO zur Verfü- gung gestellt und bleiben Eigentum von BAKO. 2. 12.3 Sofern nicht anders vereinbart, ist und bleibt der Lieferer BAKO Eigentümer der für den Besteller Kunden durch den Lieferer XXXX selbst oder einen von ihm beauftrag- ten beauftragten Dritten hergestellten FormenFor- men. Formen werden bei ausdrücklicher Vereinbarung nur für Aufträge des Be- stellers Kunden verwendet, solange der Besteller Kunde seinen Zahlungs- und Abnahme- verpflichtungen Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Der Lieferer BAKO ist nur dann zur Instandsetzung oder zum kostenlosen Er- satz Ersatz dieser Formen verpflichtet, wenn diese dies zur Erfüllung einer dem Be- steller zugesicherten Kunden zugesicher- ten Ausbringungsmenge erforderlich sindist. Ist dem Kunden keine Ausbringungsmenge zugesichert oder ist diese er- bracht, gehen Instandsetzungsarbeiten oder Ersatz die- ser Formen zu Lasten des Kunden. Die Verpflich- tung des Lieferers Verpflichtung von BAKO zur Aufbewahrung erlischt zwei Jahre ein Jahr nach der letzten Teile-Lieferung aus der Form und vorheriger Benachrichtigung des Bestel- lersForm. Der Kunde ist vor einer Beseitigung zu informieren. 3. 12.4 Sofern ein Vertrag beendet wird, die Formen jedoch noch nicht amortisiert sind, ist BAKO berechtigt, den restlichen Amortisationsbetrag unverzüglich im Ganzen in Rechnung zu stellen. 12.5 Soll vereinbarungsgemäß der Besteller Kunde Eigentümer der Formen werden, geht das Eigentum nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises für sie die Formen auf ihn über. Die Übergabe der Formen an den Besteller Kunden wird durch die Aufbe- wahrung Aufbewahrung zugunsten des Bestellers Kunden ersetzt. Unabhängig Un- abhängig von dem gesetz- lichen gesetzlichen Herausgabeanspruch des Bestellers Kunden und von der Lebensdauer der Formen ist der Lieferer BAKO bis zur Beendigung des Vertrages zu ihrem aus- schließlichen Besitz berechtigt. Der Lieferer XXXX hat die Formen als Fremdei- gentum Fremdeigentum zu kennzeichnen und auf Verlangen des Bestellers Kunden auf dessen Ko- sten Kosten zu versichern. 4. 12.6 Bei bestellereigenen kundeneigenen Formen gemäß Absatz 3 Nr. 4 und/oder vom Besteller leih- weise Kunden leihweise zur Verfügung gestellten Formen beschränkt be- schränkt sich die Haftung des Lieferers von BAKO bezüglich Aufbewahrung Aufbe- wahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eige- nen Angelegenheiteneigenen An- gelegenheiten. Kosten für die Wartung und Versicherung Versiche- rung trägt der BestellerKunde. Die Verpflichtungen des Lieferers erlöschenvon BAKO er- löschen, wenn nach Erledi- gung Erledigung des Auftrages und entsprechender ent- sprechender Aufforderung der Besteller Kunde die Formen nicht binnen angemessener Frist abholt. Solange der Besteller Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachgekom- men Um- fange nachgekommen ist, steht dem Lieferer BAKO in jedem Fall ein Zurückbehaltungsrecht an den Formen zu.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Formen (Werkzeuge). 1. 9.1 Der Preis für Formen enthält auch die Kosten für einmalige Bemusterung, nicht jedoch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie für vom Besteller veranlaßte Kunden veranlasste Änderungen. Kosten für weitere Bemusterungen, die der Lieferer Lieferant zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten. 2. 9.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist und bleibt der Lieferer Lieferant Eigentümer der für den Besteller Kunden durch den Lieferer Lieferant selbst oder einen von ihm beauftrag- ten beauftragten Dritten hergestellten Formen. Formen werden bei ausdrücklicher Vereinbarung nur für Aufträge des Be- stellers Kunden verwendet, solange der Besteller Kunde seinen Zahlungs- und Abnahme- verpflichtungen Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Der Lieferer Lieferant ist nur dann zum kostenlosen Er- satz dieser Formen verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung einer dem Be- steller Kunden zugesicherten Ausbringungsmenge Ausbrin- gungsmenge erforderlich sind. Die Verpflich- tung Verpflichtung des Lieferers Lieferanten zur Aufbewahrung erlischt zwei Jahre nach der letzten Teile-Lieferung aus der Form und vorheriger Benachrichtigung des Bestel- lersForm. Der Kunde ist vor einer Beseitigung zu infor- mieren. 3. 9.3 Sofern ein Vertrag beendet wird, die Formen jedoch noch nicht amortisiert sind, ist der Lieferant be- rechtigt, den restlichen Amortisationsbetrag unverzüglich im Ganzen in Rechnung zu stellen. 9.4 Soll vereinbarungsgemäß der Besteller Kunde Eigentümer der Formen werden, geht das Eigentum nach vollständiger voll- ständiger Zahlung des Kaufpreises für sie die Formen auf ihn über. Die Übergabe der Formen an den Besteller Kunden wird durch die Aufbe- wahrung Aufbewahrung zugunsten des Bestellers Kunden ersetzt. Unabhängig von dem gesetz- lichen Herausgabeanspruch des Bestellers Kunden und von der Lebensdauer der Formen ist der Lieferer Lieferant bis zur Beendigung des Vertrages zu ihrem aus- schließlichen ausschließlichen Besitz berechtigt. Der Lieferer Lieferant hat die Formen als Fremdei- gentum Fremdeigentum zu kennzeichnen und auf Verlangen des Bestellers Kunden auf dessen Ko- sten Kosten zu versichern. 4. 9.5 Bei bestellereigenen kundeneigenen Formen gemäß Absatz 3 Punkt 9.4 und/oder vom Besteller leih- weise Kunden leihweise zur Verfügung gestellten ge- stellten Formen beschränkt sich die Haftung des Lieferers Lieferanten bezüglich Aufbewahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eige- nen eigenen Angelegenheiten. Kosten für die Wartung und Versicherung trägt der BestellerKunde. Die Verpflichtungen des Lieferers Lieferanten erlöschen, wenn nach Erledi- gung Erledigung des Auftrages und entsprechender Aufforderung der Besteller Kunde die Formen nicht binnen angemessener Frist abholt. Solange So- lange der Besteller Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachgekom- men nachgekommen ist, steht dem Lieferer Lieferant in jedem Fall ein Zurückbehaltungsrecht an den Formen zu.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Formen (Werkzeuge). 1. Der Preis für Formen enthält auch die Kosten für einmalige Bemusterung, nicht jedoch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie für vom Besteller veranlaßte Änderungen. Kosten für weitere Bemusterungen, die der Lieferer zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten. 2. Sofern nicht anders vereinbart, ist und bleibt der Lieferer Eigentümer der für den Besteller durch den Lieferer selbst oder einen von ihm beauftrag- beauftragten Drit- ten Dritten hergestellten Formen. Formen werden nur für Aufträge des Be- stellers Bestellers verwendet, solange der Besteller seinen Zahlungs- und Abnahme- verpflichtungen Abnahmeverpflich- tungen nachkommt. Der Lieferer ist nur dann zum kostenlosen Er- satz Ersatz dieser Formen verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung einer dem Be- steller zugesicherten Besteller zugesi- cherten Ausbringungsmenge erforderlich sind. Die Verpflich- tung Verpflichtung des Lieferers Liefe- rers zur Aufbewahrung erlischt zwei Jahre nach der letzten Teile-Lieferung Teilelieferung aus der Form und vorheriger Benachrichtigung des Bestel- lersBestellers. 3. Soll vereinbarungsgemäß der Besteller Eigentümer der Formen werden, geht das Eigentum nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises für sie auf ihn überü- ber. Die Übergabe der Formen an den Besteller wird durch die Aufbe- wahrung Aufbewah- rung zugunsten des Bestellers ersetzt. Unabhängig von dem gesetz- lichen gesetzlichen Herausgabeanspruch des Bestellers und von der Lebensdauer der Formen ist der Lieferer bis zur Beendigung des Vertrages zu ihrem aus- schließlichen ausschließlichen Besitz berechtigt. Der Lieferer hat die Formen als Fremdei- gentum Fremdeigentum zu kennzeichnen kenn- zeichnen und auf Verlangen des Bestellers auf dessen Ko- sten Kosten zu versichern. 4. Bei bestellereigenen Formen gemäß Absatz 3 und/oder vom Besteller leih- weise leihweise zur Verfügung gestellten Formen beschränkt sich die Haftung des Lieferers bezüglich Aufbewahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eige- nen eigenen Angelegenheiten. Kosten für die Wartung und Versicherung trägt der BestellerBestel- ler. Die Verpflichtungen des Lieferers erlöschen, wenn nach Erledi- gung Erledigung des Auftrages und entsprechender Aufforderung der Besteller die Formen nicht binnen angemessener Frist abholt. Solange der Besteller seinen vertraglichen vertragli- chen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachgekom- men Umfang nachgekommen ist, steht dem Lieferer in jedem Fall ein Zurückbehaltungsrecht an den Formen zu.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Formen (Werkzeuge). 1. Der Preis für Formen enthält auch die Kosten für einmalige bis zu dreimaliger Bemusterung, nicht jedoch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie für vom Besteller veranlaßte veranlasste Änderungen. Kosten für weitere Bemusterungen, die der Lieferer wir zu vertreten hathaben, gehen zu seinen unseren Lasten. 2. Sofern nicht anders vereinbart, ist und bleibt der Lieferer bleiben wir Eigentümer der für den Besteller durch den Lieferer uns selbst oder einen einem von ihm beauftrag- ten uns beauftragten Dritten hergestellten Formen. Formen werden nur für Aufträge des Be- stellers Bestellers verwendet, solange so lange der Besteller seinen Zahlungs- und Abnahme- verpflichtungen Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Der Lieferer ist Wir sind nur dann zum kostenlosen Er- satz Kostenersatz dieser Formen verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung einer dem Be- steller Besteller zugesicherten Ausbringungsmenge erforderlich sind. Die Verpflich- tung des Lieferers zur Unsere Verpflichtung bei Aufbewahrung erlischt zwei 2 Jahre nach der letzten Teile-Lieferung Teilelieferung aus der Form und vorheriger Benachrichtigung des Bestel- lers. 3Bestellers. Soll vereinbarungsgemäß der Besteller Eigentümer der Formen werden, geht das Eigentum erst nach vollständiger Zahlung Bezahlung des Kaufpreises für sie auf ihn über. Die Übergabe der Formen an den Besteller wird durch die Aufbe- wahrung zugunsten Aufbewahrung zu Gunsten des Bestellers ersetzt. Unabhängig von dem gesetz- lichen gesetzlichen Herausgabeanspruch des Bestellers und von der Lebensdauer der Formen ist der Lieferer bis sind wir zur Beendigung des Vertrages zu ihrem aus- schließlichen ausschließlichen Besitz berechtigt. Der Lieferer hat Wir werden die Formen als Fremdei- gentum zu Fremdeigentum kennzeichnen und auf Verlangen des Bestellers auf dessen Ko- sten Kosten zu versichern. 4. Bei bestellereigenen Formen gemäß Absatz Abs. 3 und/und / oder vom Besteller leih- weise leihweise zur Verfügung gestellten Formen beschränkt sich die unsere Haftung des Lieferers bezüglich der Aufbewahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eige- nen eigenen Angelegenheiten. Kosten für die Wartung und Versicherung trägt der Besteller. Die Unsere Verpflichtungen des Lieferers erlöschen, wenn nach Erledi- gung Erledigung des Auftrages und entsprechender Aufforderung der Besteller die Formen nicht binnen angemessener Frist abholt. Solange So lange der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachgekom- men Umfang nachgekommen ist, steht dem Lieferer uns in jedem Fall ein Zurückbehaltungsrecht an den Formen zu.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Formen (Werkzeuge). 1. Der Preis für Formen enthält auch die Kosten für einmalige BemusterungBemuste- rung, nicht jedoch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie für vom Besteller veranlaßte Änderungen. Kosten für weitere Bemusterungen, die der Lieferer zu vertreten hat, gehen zu seinen LastenLa s- ten. 2. Sofern nicht anders vereinbart, ist und bleibt der Lieferer Eigentümer der für den Besteller durch den Lieferer selbst oder einen von ihm beauftrag- ten be- auftragten Dritten hergestellten Formen. Formen werden nur für Aufträge Auf- träge des Be- stellers Bestellers verwendet, solange der Besteller seinen Zahlungs- und Abnahme- verpflichtungen Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Der Lieferer ist nur dann zum kostenlosen Er- satz Ersatz dieser Formen verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung Er- füllung einer dem Be- steller Besteller zugesicherten Ausbringungsmenge erforderlich erforder- lich sind. Die Verpflich- tung Verpflichtung des Lieferers zur Aufbewahrung erlischt zwei Jahre nach der letzten Teile-Lieferung aus der Form und vorheriger vorheri- ger Benachrichtigung des Bestel- lersBestellers. 3. Soll vereinbarungsgemäß der Besteller Eigentümer der Formen werden, geht das Eigentum nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises für sie auf ihn über. Die Übergabe der Formen an den Besteller wird durch die Aufbe- wahrung A ufbewahrung zugunsten des Bestellers ersetzt. Unabhängig von dem gesetz- lichen gesetzlichen Herausgabeanspruch des Bestellers und von der Lebensdauer Leben s- dauer der Formen ist der Lieferer bis zur Beendigung des Vertrages zu ihrem aus- schließlichen ausschließlichen Besitz berechtigt. Der Lieferer hat die Formen als Fremdei- gentum Fremdeigentum zu kennzeichnen und auf Verlangen des Bestellers auf dessen Ko- sten Kosten zu versichern. 4. Bei bestellereigenen Formen gemäß Absatz 3 und/oder vom Besteller leih- weise leihweise zur Verfügung gestellten Formen beschränkt sich die Haftung des Lieferers bezüglich Aufbewahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eige- nen eigenen Angelegenheiten. Kosten für die Wartung und Versicherung trägt der Besteller. Die Verpflichtungen des Lieferers erlöschen, wenn nach Erledi- gung Erledigung des Auftrages und entsprechender Aufforderung der Besteller die Formen nicht binnen angemessener Frist abholt. Solange der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachgekom- men Um- fange nachgekommen ist, steht dem Lieferer in jedem Fall ein Zurückbehaltungsrecht Zurück- behaltungsrecht an den Formen zu.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen