Fortsetzung von öffentlichen Angeboten Musterklauseln

Fortsetzung von öffentlichen Angeboten. Unter diesem Basisprospekt kann das erstmalige auf der Grundlage des Basisprospekts der Landesbank Baden-Württemberg über ein Angebotsprogramm zur Emission von Schuldverschreibungen und Pfandbriefen vom 4. August 2020 (der "Basisprospekt 2020") begonnene öffentliche Angebot von Schuldverschreibungen nach Ablauf der Gültigkeit des Basisprospekts 2020 fortgesetzt werden. Dieser Basisprospekt dient als aktueller Nachfolgeprospekt für die im Abschnitt "Angaben für die Fortsetzung von öffentlichen Angeboten" auf Seite 213 mit ihren Wertpapierkennnummern identifizierten Schuldverschreibungen (die "Betreffenden Schuldverschreibungen"). Zu diesem Zweck werden ● die Allgemeinen und Besonderen Emissionsbedingungen für Schuldverschreibungen und Allgemeinen und Besonderen Emissionsbedingungen für Pfandbriefe im Basisprospekt 2020, wie auf den Seiten 99 bis 188 wiedergegeben, und ● das Formular der Endgültigen Bedingungen im Basisprospekts 2020, wie auf den Seiten 189 bis 198 wiedergegeben, und ● die Endgültigen Bedingungen der Betreffenden Schuldverschreibungen und Pfandbriefe. an dieser Stelle mittels Verweis in diesen Basisprospekt einbezogen. Die Emittentin und ihre verbundenen Unternehmen sind täglich an den internationalen und deutschen Wertpapier-, Devisen- und Rohstoffmärkten tätig. Sie können daher für eigene Rechnung oder für Kundenrechnung Geschäfte mit direktem oder indirektem Bezug auf die Schuldverschreibungen bzw. Pfandbriefe abschließen und können in Bezug auf diese Geschäfte auf dieselbe Weise handeln, als ob die Schuldverschreibungen bzw. Pfandbriefe nicht emittiert worden wären. Dabei können die Emittentin und ihre verbundenen Unternehmen wirtschaftliche Interessen verfolgen, die denjenigen der Anleihegläubiger bzw. Pfandbriefgläubiger entgegenlaufen und die Geschäfte der Emittentin und ihrer verbundenen Unternehmen in Bezug auf die Referenzzinssätze können sich nachteilig auf den Marktwert der Schuldverschreibungen bzw. Pfandbriefe auswirken. Die Emittentin und ihre verbundenen Unternehmen verfügen möglicherweise über Informationen in Bezug auf die Referenzzinssätze, die für Anleihegläubiger bzw. Pfandbriefgläubiger wesentlich sein können und die möglicherweise nicht öffentlich zugänglich oder den Anlegern nicht bekannt sind. Die Emittentin und ihre verbundenen Unternehmen sind nicht verpflichtet, einem Anleger ein solches Geschäft oder solche Informationen offen zu legen. Die Emittentin und mit ihr verbundene Unternehmen können in Bezug auf die Sch...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.