Frachtbrief und Beförderungsauftrag. 4.1 Der Kunde verpflichtet sich im internationalen Verkehr, dem Beförderer pro Sendung einen ordnungsgemäss ausgefüllten internationalen CIM-Frachtbrief oder alle für die korrekte Erstellung eines internationalen CIM-Frachtbriefes notwendigen Angaben rechtzeitig vor Ausführung zu übergeben. 4.2 Der Beförderungsauftrag ist elektronisch mittels eServices zu übermitteln. Der Auftrag muss alle für eine ordnungsgemässe Durchführung des Transportes benötigten Angaben enthalten. 4.3 SBB Cargo ist nicht verpflichtet, den Inhalt von Sendungen zu überprüfen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Frachtbrief und Beförderungsauftrag. 4.1 Der Kunde verpflichtet sich im internationalen Verkehr, dem Beförderer pro Sendung einen ordnungsgemäss ausgefüllten internationalen CIM-Frachtbrief oder alle für die korrekte Erstellung eines internationalen CIM-Frachtbriefes notwendigen Angaben rechtzeitig vor Ausführung zu übergeben.
4.2 Der Beförderungsauftrag Beförderungs- oder Umschlagsauftrag inklusive allfälliger Zusatzleistungen ist elektronisch mittels eServices e-Services zu übermitteln. Der Auftrag muss alle für eine ordnungsgemässe Durchführung des Transportes und Umschlags bzw. Zusatzleistungen benötigten Angaben enthalten.
4.3 SBB Cargo ist nicht verpflichtet, den Inhalt von Sendungen des Auftrags zu überprüfen.
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