Freier Zugang Musterklauseln

Freier Zugang. Aus Sicherheitsgründen ist der Kunde dazu verpflichtet, Antargaz oder von Antargaz beauftragten Personen freien Zugang zum Tank zu gewähren, ungeachtet dessen, ob es um die Installation, den Austausch, die Prüfung, die Lieferung des Produkts, die Instandhaltung oder die Rücknahme des Tanks geht.
Freier Zugang. Die Versicherten haben das Recht auf freien Besuch der Niederlassungen der dem Ärztestab des Unternehmens angehörenden Spezialisten, Allgemeinärzte und Kinderärzte sowie der Notdienste, die Teil des Partner-Ärztestabes von SANITAS für dieses Produkt sind. Im Ärzte- und Dienstleistungsführer finden sie alle Spezialisten, für die eine Verschreibung/Bewilligung nötig ist.
Freier Zugang. Der Kunde ist verpflichtet, Antargaz - Hoes Errogas jederzeit freien Zugang zu den Gaszählern, dem Tank oder den übrigen im Eigentum von Antargaz - Hoes Errogas stehenden Sachen zu gewähren (zum Beispiel: Aufstellung, Gaslieferung, Sicherheitskontrollen, technische Inspektionen, technische Instandhaltung, Auswechselung, Rück- nahme, Versiegelung, Auslesen des Tankinhalts, Zählerstand usw.). Wenn der Tank beim Befüllen/Nachfüllen mit Gas, beim Auswechseln oder während einer Kontrolle oder Instandhaltung unabhängig vom Grund schwieriger erreichbar ist als während der Aufstellung oder während der letzten Auswechselung des Tanks, trägt der Kunde die Zusatzkosten. Der Kunde wird Antargaz - Hoes Errogas darüber frühzeitig und schriftlich informieren, damit die Parteien auf diese Weise neue Absprachen treffen und eventuell einen neuen Aufstellort des Tanks vereinbaren können.
Freier Zugang. Der Kunde ist verpflichtet, Antargaz jederzeit freien Zugang zu den Gaszählern, dem Tank oder den übrigen im Eigentum von Antargaz stehenden Sachen zu gewähren (zum Beispiel: Aufstellung, Gaslieferung, Sicherheitskontrollen, technische Inspektionen, technische Instandhaltung, Auswechselung, Rück-nahme, Versiegelung, Auslesen des Tankinhalts, Zählerstand usw.). Wenn der Tank beim Befüllen/Nachfüllen mit Gas, beim Auswechseln oder während einer Kontrolle oder Instandhaltung unabhängig vom Grund schwieriger erreichbar ist als während der Aufstellung oder während der letzten Auswechselung des Tanks, trägt der Kunde die Zusatzkosten. Der Kunde wird Xxxxxxxx darüber frühzeitig und schriftlich informieren, damit die Parteien auf diese Weise neue Absprachen treffen und eventuell einen neuen Aufstellort des Tanks vereinbaren können.

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  • Zugang Zur Überprüfung der Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtung der Pflegeeinrichtung ist dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder einem sonstigen von den Pflegekassen beauftragten Prüfer nach vorheriger Terminvereinbarung der Zugang zu der Pflegeeinrichtung zu gewähren. Dabei sind in der Regel Xxxxx, Gegenstand und voraussichtlicher Umfang der beabsichtigten Überprüfung bekanntzu-geben. Die Pflegeeinrichtung kann von den zur Prüfung berechtigten Personen die Vorlage einer entsprechenden Legitimation verlangen. Die Prüfung findet in Gegenwart des oder der Leiter/in der Pflegeeinrichtung oder einer von diesem/dieser beauftragten Person statt. Die Pflegeeinrichtung stellt die Voraussetzungen hierfür sicher.

  • Zusätzliche Kommunikationskosten Zusätzliche Kommunikationskosten fallen nicht an. Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti, Kontoführung etc. hat der Anleger selbst zu tragen. Entsprechend fallen etwaige Kosten für Überweisungen an.

  • Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Sätzen 2 und 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

  • Arbeitsbefreiung 1Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:

  • Urlaub und Arbeitsbefreiung 26 Erholungsurlaub § 27 Zusatzurlaub § 28 Sonderurlaub § 29 Arbeitsbefreiung

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M08.23 Juvenile chronische Arthritis, systemisch beginnende Form: Unterarm [Radius, Xxxx, Xxxxxxxxxx] 0 2,00 EUR 93320

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Kostenpauschalen netto / brutto