Zugang Musterklauseln
Zugang. Zur Überprüfung der Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtung der Pflegeeinrichtung ist dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder einem sonstigen von den Pflegekassen beauftragten Prüfer nach vorheriger Terminvereinbarung der Zugang zu der Pflegeeinrichtung zu gewähren. Dabei sind in der Regel Xxxxx, Gegenstand und voraussichtlicher Umfang der beabsichtigten Überprüfung bekanntzu-geben. Die Pflegeeinrichtung kann von den zur Prüfung berechtigten Personen die Vorlage einer entsprechenden Legitimation verlangen. Die Prüfung findet in Gegenwart des oder der Leiter/in der Pflegeeinrichtung oder einer von diesem/dieser beauftragten Person statt. Die Pflegeeinrichtung stellt die Voraussetzungen hierfür sicher.
Zugang. Wenn zur Angebotslegung und zur Annahme elektronische Kommunikationsmittel oder ein elektronisches Auftragsverwaltungssystem verwendet wird, zu welchem beide Parteien Zugang haben, gelten Erklärungen, welche an Werktagen, d. h. Montag bis Xxxxxxx, ausgenommen österreichische Feiertage, zwischen 8:00 bis 16:00 Uhr abgegeben werden, als am selben Tag, Erklärungen, welche außerhalb dieser Zeiten abgegeben werden, als am nächsten Werktag um 8:00 Uhr zugegangen.
Zugang. Gut begehbare Treppenhäuser. Sie dürfen nicht durch Gerüste usw. unzulässig eingeengt sein. Allfällige Mehr- arbeiten, Wartefristen und zusätzliche Spesen infolge Nichtbe- achten dieser Montagebedingungen können in Rechnung ge- stellt werden.
Zugang. Elektronische Ban-kDokumente gelten an dem Tag als zugegangen, an dem sie in das elektronische Postfach eingestellt werden.
Zugang. Jegliche Mitteilung oder andere Kommunikation zwischen den Vertragsparteien unter oder in Zusammenhang mit jeglichem Teil dieser Vereinbarung wird erst mit Zugang in lesbarer Form wirksam.
Zugang. Der Kunde stellt AMTANGEE nach Vertragsschluss unverzüglich sämtliche Informationen zur Verfügung, die AMTANGEE benötigt, um dem Kunden den Zugang zur Software einzurichten. Dieser verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangs- und Nutzungsdaten geheim zu halten, vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an unberechtigte Dritte oder Nutzer weiterzugeben, sofern dies nicht ausdrücklich von den Parteien vereinbart wurde. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, diese in gleicher Art und Weise zu schützen. Der Kunde wird AMTANGEE unverzüglich unterrichten, sobald der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten und Kennwörter nicht berechtigten Personen gegenüber bekannt geworden sein könnten.
Zugang. Die Dokumente der Bank gehen dem Kunden spätestens nach deren Abruf aus dem elektronischen Postfach zu.
Zugang. Die in das Elektronische Postfach eingestellten Dokumente gelten spätestens am Tag nach Eingang der Benachrichti- gungsmail als dem Nutzer zugegangen. Falls der Nutzer die Benachrichtigungsmail zu einem früheren Zeitpunkt abruft, gehen ihm am selben Tag auch die Dokumente zu, die in das Elektronische Postfach eingestellt wurden. Falls dem Nutzer keine Benachrichtigungsmail zugeht, gilt das in das Elektronische Postfach eingestellte Dokument 14 Tage nach Einstellung in das Elektronische Postfach als zugegangen, es sei denn, das Dokument wird zu einem früheren Zeitpunkt von dem Nutzer im Elektronischen Postfach abgerufen.
Zugang. Camping & Resort Sangulí Salou ist ein Privatbesitz, und der Zugang ist exklusiv für Kunden und Kundinnen. - Als solche gelten die Personen, die im Besitz eines gültigen Aufenthaltsvertrages für Camping oder Resort haben, wo alle Insassen registriert sind und es auch unerlässlich ist , das Identifikationsarmband für die visuelle Identifizierung zu tragen. - Die Person, die den Vertrag für den Aufenthalt im Camping & Resort Sangulí Salou abgeschlossen hat, ist endgültig verantwortlich für seine Handlungen sowie für die Handlungen der anderen in seiner Unterkunftseinheit registrierten Personen - Um einen Aufenthalt im Camping & Resort Sangulí Salou zu reservieren oder einen Vertrag abzuchliessen muss man volljährig sein (18 Jahre). - Die Anwesenheit von Minderjährigen in den Einrichtungen muss immer unter der Aufsicht einer volljährigen Person erfolgen, die für deren Sicherheit sowie auch für die Schäden, die sie während des Aufenthalts verursachen könnten, verantwortlich ist. - Jederzeit, und auch als Sicherheitsgründen kann Camping & Resort Sangulí Salou die Überprüfung Ihrer Registrierungsdaten, die Gültigkeit und die Übereinstimmung der Personenanzahl des Aufenthaltsvertrags verlangen. - Camping & Resort Sangulí Salou behält sich das Eintrittsrecht zu seinen Einrichtungen vor. - Camping & Resort Sangulí Salou legt vertraglich die Ein- und Austrittszeiten der Unterkunft fest. - Im Campingbereich ist der Zutritt zum vertraglich reservierten Stellplatz erst ab 13.00 Uhr möglich und muss am Abreisetag vor 12.00 Uhr verlassen werden. - Im Resort-Bereich kann der Zutritt zur gemieteten Unterkunft erst ab 16:00 Uhr erfolgen und muss am Abreisetag vor 11:00 Uhr verlassen werden. - Der Zugang und die Nutzung der Einrichtungen des Camping & Resort Sangulí Salou richten sich nach den obengenannten Zeiten für den Ein- und Austritt der gemieteten Unterkunft. - Beim Check-in ist die Person, die die Reservierung oder den Vertrag abgeschlossen hat verpflichtet, alle Personen und gebührpflichtige Elemente zu deklarieren, und die entsprechenden Ausweise vorzulegen und den ausstehenden Betrag des Aufenthalts zu bezahlen, einschließlich der gesetzlich festgelegten Kurtaxe. - Es ist obligatorisch, dass alle Personen zum Zeitpunkt des Check-ins an der Rezeption anwesend sind , um das Armband, das Sie während ihres Aufenthalts im Camping & Resort Sangulí Salou als Xxxx identifiziert, zu bekommen. Dieses Armband muss jederzeit sichtbar sein. - Camping & Resort Sangulí Salou beh...
Zugang. 38.1. Vorbehaltlich anderslautender Angaben im VERTRAG und unbeschadet der Pflichten des KUNDEN hinsichtlich der Sicherheit im Sinne von Art. 7 der ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN verpflichtet sich der KUNDE, dem LIEFERANTEN während der gesamten Laufzeit des VERTRAGS vollen Zugang zum Standort zu gewährleisten, an dem sich die Ladeinfrastruktur befindet, um alle notwendigen Kontrollen zu ermöglichen, zum Beispiel aber ohne Anspruch auf Vollständigkeit die technische Machbarkeitsprüfung, die Kontrolle des korrekten Betriebs der Ladeinfrastruktur und des Wartungszustands und der Durchführung der Wartungsarbeiten an der Ladeinfrastruktur.
38.2. Sollte der Installationsort der Ladeinfrastruktur an den Tagen, an denen die Wartungseingriffe laut Art. 1.2 des VERTRAGS geplant wurden, nicht zugänglich sein, so muss der KUNDE dem LIEFERANTEN die Kosten für den Eingriff basierend auf einem Kostenvoranschlag erstatten, der von einem vom LIEFERANTEN nach seinem Ermessen ausgewählten Drittlieferanten erstellt wurde. Die Parteien vereinbaren daraufhin einen neuen Termin für den Wartungseingriff. Davon unbeschadet bleibt die Tatsache, dass jedes Risiko, das mit der nicht durchgeführten Wartung zusammenhängt bzw. daraus entsteht, ausschließlich beim KUNDEN liegt.