Freigabe von Sicherheiten (Deckungsgrenze). Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen der Käuferin/des Käufers freizugeben, als sie zur Sicherung seiner Forderungen nicht nur vorübergehend nicht mehr benötigt werden, insbesondere als ihr Wert die zu sichernden und noch nicht getilgten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Hat die Käuferin/der Käufer mehrere Sicherheiten geleistet, werden die Sicherheiten nach Xxxx des Verkäu- fers freigegeben.
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Freigabe von Sicherheiten (Deckungsgrenze). Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit inso- weit auf Verlangen der Käuferin/des Käufers freizugebenfrei- zugeben, als sie zur Sicherung seiner Forderungen nicht nur vorübergehend nicht mehr benötigt werden, insbesondere insbeson- dere als ihr Wert die zu sichernden und noch nicht getilgten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Hat die Käuferin/der Käufer mehrere Sicherheiten geleistet, werden die Sicherheiten nach Xxxx des Verkäu- fers Verkäufers freigegeben.
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Freigabe von Sicherheiten (Deckungsgrenze). Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen der Käuferin/des Käufers freizugeben, als sie zur Sicherung seiner Forderungen nicht nur vorübergehend nicht mehr benötigt werden, insbesondere als ihr Wert die zu sichernden und noch nicht getilgten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Hat die Käuferin/der Käufer mehrere Sicherheiten geleistet, werden die Sicherheiten nach Xxxx des Verkäu- fers Verkäufers freigegeben.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Zahlungsbedingungen Für Holzverkäufe
Freigabe von Sicherheiten (Deckungsgrenze). Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen der KäuferinKäufe- rin/des Käufers freizugeben, als sie zur Sicherung seiner Forderungen nicht nur vorübergehend nicht mehr benötigt werden, insbesondere als ihr Wert die zu sichernden und noch nicht getilgten Forderungen Forderun- gen um mehr als 10 % übersteigt. Hat die Käuferin/der Käufer mehrere Sicherheiten geleistet, werden die Sicherheiten nach Xxxx des Verkäu- fers Verkäufers freigegeben.
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Freigabe von Sicherheiten (Deckungsgrenze). Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen der Käuferin/des Käufers freizugeben, als sie zur Sicherung seiner Forderungen nicht nur vorübergehend nicht mehr benötigt werden, insbesondere als ihr Wert die zu sichernden und noch nicht getilgten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Hat die Käuferin/der Käufer mehrere Sicherheiten geleistet, werden die Sicherheiten nach Xxxx des Verkäu- fers Verkäufers freigegeben.
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