Datensicherheit Musterklauseln

Datensicherheit. Die drahtlose Verbindung zwischen Endgeräten und dem öffentlichen Hotspot-Netzwerk erfolgt ohne eine Sicherheitsverschlüsselung. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte sich Zugriff auf die innerhalb dieses Netzwerkes übertragenen Daten verschaffen. Die Nutzer sind daher selbst für eine Verschlüsselung der in diesem Netzwerk übermittelten Daten (z. B. mittels HTTPS, VPN) zuständig.
Datensicherheit. 1. Die auf unseren Systemen gespeicherten Daten werden täglich gesichert. Die Sicherungen werden redundant auf verschiedenen Rechnern abgelegt. Es werden Sicherungskopien der letzten 14 Tage aufbewahrt. Diese Sicherungen sind Systemsicherung zu verstehen und dienen nicht zur Versionierung der Kundendaten. Insbesondere ist es nicht möglich, gezielt eine Wiederherstellung für einen Kunden auf einen bestimmten Datenbestand in der Vergangenheit durchzuführen.
Datensicherheit. Der ISP wird alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die bei ihm gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, beim ISP gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw diese weiter zu verwenden, so haftet der ISP dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Für Verbrauchergeschäfte gilt: die Haftung des ISP ist ausgeschlossen, wenn dieser oder eine Person, für welche er einzustehen hat, Sachschäden bloß leicht fahrlässig verschuldet hat.
Datensicherheit. (1) Der Auftragnehmer trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum angemessenen Schutz der personenbezogenen Daten gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. c DSGVO in Verbindung mit Art. 32 Abs. 1 DSGVO, um die Sicherheit der Verarbeitung im Auftrag zu gewährleisten. Dazu wird der Auftragnehmer ▪ die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherstellen, ▪ die Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen, sicherstellen sowie ▪ ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung unterhalten. Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 DSGVO zu berücksichtigen.
Datensicherheit. Der Verkäufer ergreift alle angemessenen rechtlichen, organisatorischen und technischen Massnahmen, um sich vor unrechtmässiger und nicht autorisierter Verarbeitung von persönlichen Daten oder vertraulichen Informationen von Apple ("vertrauliche Daten") zu schützen. Der Verkäufer pflegt angemessene Betriebsstandards und Sicherheitsverfahren und sichert vertrauliche Daten nach besten Kräften durch die Nutzung angemessener physischer und logischer Sicherheitsmassnahmen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf angemessene Netzwerksicherheit und Verschlüsselungstechnologien und die Nutzung angemessener Anforderungen für Nutzeridentifizierung oder Kennwortkontrolle, einschliesslich Mehrfaktoren-Authentifizierung, robuster Kennwörter, Sitzungszeitlimits und anderer Sicherheitsverfahren, die von Zeit zu Zeit von Apple ausgegeben werden können. Auf Anfrage von Apple zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Vertragslaufzeit stellt der Verkäufer Apple eine Kopie der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Sicherheitsrichtlinie des Verkäufers bereit. Der Verkäufer benachrichtigt Apple umgehend, wenn der Verkäufer weiss oder Grund zur Annahme hat, dass ein Missbrauch, eine Gefährdung, ein Verlust oder eine nicht autorisierte Offenlegung oder Aneignung von oder Zugriff auf vertrauliche Daten ("Verstoss gegen die Informationssicherheit") eingetreten ist. Bei Entdeckung eines Verstosses gegen die Informationssicherheit untersucht, behebt und entschärft der Verkäufer die Auswirkungen des Verstosses gegen die Informationssicherheit und gibt Apple Zusicherungen zur angemessenen Zufriedenheit von Apple, dass ein derartiger Verstoss gegen die Informationssicherheit nicht erneut eintreten wird. Der Verkäufer stellt auf Anfrage von Apple Informationen in Bezug auf einen derartigen Verstoss gegen die Informationssicherheit bereit, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, Verwundbarkeiten oder Schwachstellen, Start- oder Enddatum, Datum der Entdeckung und spezifische Massnahmen, die zur Begrenzung und/oder Entschärfung ergriffen wurden. Wenn ein Verstoss gegen die Informationssicherheit infolge einer Handlung oder Unterlassung des Verkäufers oder der Vertreter des Verkäufers eintritt, ergreift der Verkäufer auf eigene Kosten Abhilfemassnahmen (einschliesslich Benachrichtigung, Kreditüberwachungsdienste, Betrugsversicherung und der Einrichtung eines Callcenters, um auf Kundenanfragen zu antworten) gemäss den Anweisungen von Apple.
Datensicherheit. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt durch entsprechende organisatorische und technische Vorkehrungen. Diese Vorkehrungen betreffen insbesondere den Schutz vor unerlaubtem, rechtswidrigem oder auch zufälligem Zugriff, Verarbeitung, Verlust, Verwendung und Manipulation. Ungeachtet der Bemühungen der Einhaltung eines stets angemessen hohen Standes der Sorgfaltsanforderungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Informationen, die Sie uns auch über Email bekannt geben, von anderen Personen eingesehen und genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass wir daher keine wie immer geartete Haftung für die Offenlegung von Informationen aufgrund nicht von uns verursachter Fehler bei der Datenübertragung und/oder unautorisiertem Zugriff durch Dritte übernehmen (zB Hackangriff auf Email-Account bzw. Telefon, Abfangen von Faxen).
Datensicherheit. Um das Kundenkonto, die Kontodaten und die Kundeninhalte vor unbefugter Nutzung, Offenlegung oder Änderung zu schützen, wird RingCentral im wirtschaftlich vertretbaren Rahmen Vorkehrungen treffen, einschließlich, jedoch ohne Beschränkung auf technische (z.B. Firewalls und Datenverschlüsselung), organisatorische, administrative und physische Maßnahmen. Der Kunde muss alle Endpunkte mit angemessenen und wirtschaftlich vertretbaren Sicherheitsmaßnahmen schützen. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, alle Benutzerkennungen und Passwörter sicher aufzubewahren. Der Kunde muss die Nutzung der Dienste auf mögliche unrechtmäßige oder betrügerische Nutzung überwachen. Der Kunde muss RingCentral unverzüglich benachrichtigen, wenn er Kenntnis davon erlangt oder Grund zu der Annahme hat, dass die Dienste in betrügerischer Weise oder ohne Genehmigung durch einen Endnutzer oder einen Dritten genutzt werden. Wird RingCentral nicht benachrichtigt, kann dies zur Aussetzung oder Kündigung der Dienste und zu durch eine solche Nutzung verursachten zusätzlichen Kosten für den Kunden führen. RingCentral haftet nicht für Kosten, die aus der unbefugten Nutzung des Kundenkontos entstehen.
Datensicherheit. Die Rechtsanwälte werden alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten des Mandanten treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen.
Datensicherheit. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Einhaltung der jeweils nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit dies die Verarbeitung personenbezogener Daten betrifft, für die eine gemeinsame Verantwortlichkeit i.S.d. Art. 26 DSGVO besteht.
Datensicherheit. 9.1. Dem Auftraggeber stehen als datenschutzrechtlichem Verantwortlichen (Art 4 Z 7 DSGVO) die Rechte und Pflichten an sämtlichen Transaktionsdaten sowie allen sonstigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers zu. Der Auftraggeber ist vor allem für die Gewährung sämtlicher gesetzlich vorgeschriebener Betroffenenrechte insbesondere nach Art 15 bis Art 22 DSGVO verantwortlich. Der Auftragnehmer hat keine wie auch immer gearteten Rechte an den Transaktionsdaten und personenbezogenen Daten des Auftraggebers, sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht bestimmte Rechte einräumt.