Datensicherheit. 1. Die auf unseren Systemen gespeicherten Daten werden täglich gesichert. Die Sicherungen werden redundant auf verschiedenen Rechnern abgelegt. Es werden Sicherungskopien der letzten 14 Tage aufbewahrt. Diese Sicherungen sind Systemsicherung zu verstehen und dienen nicht zur Versionierung der Kundendaten. Insbesondere ist es nicht möglich, gezielt eine Wiederherstellung für einen Kunden auf einen bestimmten Datenbestand in der Vergangenheit durchzuführen.
2. Der Kunde hat deshalb dafür Sorge zu tragen, dass alle Daten, insbesondere solche, die auf unseren Servern gespeichert werden, mindestens einmal täglich durch Kopien auf den eigenen Systemen gesichert werden, da diese zum Beispiel bei Schulungen, Reparatur-, Installations- und sonstigen Eingriffen verloren gehen können. Datensicherung auf unseren Servern ist nicht ausreichend, um diese Obliegenheit zu erfüllen.
3. Auf Anforderung des Kunden werden wir während der Vertragslaufzeit eine Kopie der von ihm auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegten Daten jederzeit, spätestens jedoch mit Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich herausgeben. Die Herausgabe der Daten erfolgt per Datenfernübertragung in dem Datenformat, in dem die Daten auf unserem Datenserver abgelegt sind, abweichend hiervon in einem zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Datenformat.
4. Nach Vertragsbeendigung – gleich aus welchem Grund – werden wir die gespeicherten Daten im Interesse des Kunden noch ein Jahr lang speichern (»Karenzzeit«), damit der Kunde die Möglichkeit der Übernahme der Daten auf ein anderes System hat. Nach Ablauf dieser Karenzzeit werden die Daten automatisch gelöscht. Hierauf wird der Provider bei Vertragsbeendigung besonders hinweisen.
5. Wir weisen den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass bei Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik Vertraulichkeit nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass wir auf die Inhalte der Dienste und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten jederzeit einsehen könnten. Wir verpflichten uns jedoch, dies nur zu tun, wenn der Kunde uns hierzu schriftlich auffordert und dies zur Sicherung der technischen Funktion unserer Dienste erforderlich ist. Datenschutzbestimmungen werden durch uns unbedingt eingehalten. Soweit aber auch andere Nutzer des Internets unter Umständen technisch in der Lage sind, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen, auf Kundendaten zuzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu...
Datensicherheit. Die drahtlose Verbindung zwischen Endgeräten und dem öffentlichen Hotspot-Netzwerk erfolgt ohne eine Sicherheitsverschlüsselung. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte sich Zugriff auf die innerhalb dieses Netzwerkes übertragenen Daten verschaffen. Die Nutzer sind daher selbst für eine Verschlüsselung der in diesem Netzwerk übermittelten Daten (z. B. mittels HTTPS, VPN) zuständig.
Datensicherheit. Der ISP wird alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die bei ihm gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, beim ISP gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw diese weiter zu verwenden, so haftet der ISP dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Für Verbrauchergeschäfte gilt: die Haftung des ISP ist ausgeschlossen, wenn dieser oder eine Person, für welche er einzustehen hat, Sachschäden bloß leicht fahrlässig verschuldet hat.
Datensicherheit. (1) Der Auftragnehmer trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum angemessenen Schutz der personenbezogenen Daten gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. c DSGVO in Verbindung mit Art. 32 Abs. 1 DSGVO, um die Sicherheit der Verarbeitung im Auftrag zu gewährleisten. Dazu wird der Auftragnehmer ▪ die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherstellen, ▪ die Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen, sicherstellen sowie ▪ ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung unterhalten. Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 DSGVO zu berücksichtigen.
(2) Die Vertragsparteien vereinbaren die in dem Anlage 2 zu dieser Vereinbarung niedergelegten konkreten Datensicherheitsmaßnahmen.
(3) Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragnehmer gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren und dem Auftraggeber mitzuteilen.
Datensicherheit. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt durch entsprechende organisatorische und technische Vorkehrungen. Diese Vorkehrungen betreffen insbesondere den Schutz vor unerlaubtem, rechtswidrigem oder auch zufälligem Zugriff, Verarbeitung, Verlust, Verwendung und Manipulation. Ungeachtet der Bemühungen der Einhaltung eines stets angemessen hohen Standes der Sorgfaltsanforderungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Informationen, die Sie uns auch über Email bekannt geben, von anderen Personen eingesehen und genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass wir daher keine wie immer geartete Haftung für die Offenlegung von Informationen aufgrund nicht von uns verursachter Fehler bei der Datenübertragung und/oder unautorisiertem Zugriff durch Dritte übernehmen (zB Hackangriff auf Email-Account bzw. Telefon, Abfangen von Faxen).
Datensicherheit. Um das Kundenkonto, die Kontodaten und die Kundeninhalte vor unbefugter Nutzung, Offenlegung oder Änderung zu schützen, wird RingCentral im wirtschaftlich vertretbaren Rahmen Vorkehrungen treffen, einschließlich, jedoch ohne Beschränkung auf technische (z.B. Firewalls und Datenverschlüsselung), organisatorische, administrative und physische Maßnahmen. Der Kunde muss alle Endpunkte mit angemessenen und wirtschaftlich vertretbaren Sicherheitsmaßnahmen schützen. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, alle Benutzerkennungen und Passwörter sicher aufzubewahren. Der Kunde muss die Nutzung der Dienste auf mögliche unrechtmäßige oder betrügerische Nutzung überwachen. Der Kunde muss RingCentral unverzüglich benachrichtigen, wenn er Kenntnis davon erlangt oder Grund zu der Annahme hat, dass die Dienste in betrügerischer Weise oder ohne Genehmigung durch einen Endnutzer oder einen Dritten genutzt werden. Wird RingCentral nicht benachrichtigt, kann dies zur Aussetzung oder Kündigung der Dienste und zu durch eine solche Nutzung verursachten zusätzlichen Kosten für den Kunden führen. RingCentral haftet nicht für Kosten, die aus der unbefugten Nutzung des Kundenkontos entstehen.
Datensicherheit. Der Verkäufer ergreift alle angemessenen rechtlichen, organisatorischen und technischen Massnahmen, um sich vor unrechtmässiger und nicht autorisierter Verarbeitung von persönlichen Daten oder vertraulichen Informationen von Apple ("vertrauliche Daten") zu schützen. Der Verkäufer pflegt angemessene Betriebsstandards und Sicherheitsverfahren und sichert vertrauliche Daten nach besten Kräften durch die Nutzung angemessener physischer und logischer Sicherheitsmassnahmen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf angemessene Netzwerksicherheit und Verschlüsselungstechnologien und die Nutzung angemessener Anforderungen für Nutzeridentifizierung oder Kennwortkontrolle, einschliesslich Mehrfaktoren-Authentifizierung, robuster Kennwörter, Sitzungszeitlimits und anderer Sicherheitsverfahren, die von Zeit zu Zeit von Apple ausgegeben werden können. Auf Anfrage von Apple zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Vertragslaufzeit stellt der Verkäufer Apple eine Kopie der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Sicherheitsrichtlinie des Verkäufers bereit. Der Verkäufer benachrichtigt Apple umgehend, wenn der Verkäufer weiss oder Grund zur Annahme hat, dass ein Missbrauch, eine Gefährdung, ein Verlust oder eine nicht autorisierte Offenlegung oder Aneignung von oder Zugriff auf vertrauliche Daten ("Verstoss gegen die Informationssicherheit") eingetreten ist. Bei Entdeckung eines Verstosses gegen die Informationssicherheit untersucht, behebt und entschärft der Verkäufer die Auswirkungen des Verstosses gegen die Informationssicherheit und gibt Apple Zusicherungen zur angemessenen Zufriedenheit von Apple, dass ein derartiger Verstoss gegen die Informationssicherheit nicht erneut eintreten wird. Der Verkäufer stellt auf Anfrage von Apple Informationen in Bezug auf einen derartigen Verstoss gegen die Informationssicherheit bereit, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, Verwundbarkeiten oder Schwachstellen, Start- oder Enddatum, Datum der Entdeckung und spezifische Massnahmen, die zur Begrenzung und/oder Entschärfung ergriffen wurden. Wenn ein Verstoss gegen die Informationssicherheit infolge einer Handlung oder Unterlassung des Verkäufers oder der Vertreter des Verkäufers eintritt, ergreift der Verkäufer auf eigene Kosten Abhilfemassnahmen (einschliesslich Benachrichtigung, Kreditüberwachungsdienste, Betrugsversicherung und der Einrichtung eines Callcenters, um auf Kundenanfragen zu antworten) gemäss den Anweisungen von Apple.
Datensicherheit. Wir haben umfangreiche technische und betriebliche Schutzvorkehrungen getroffen, um Ihre Daten vor zufälligen oder vorsätzlichen Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder dem Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Unsere Sicherheitsverfahren werden regelmäßig überprüft und dem technologischen Fortschritt angepasst.
Datensicherheit. Wir sorgen für die Sicherheit Ihrer Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzge- setze und technischen Möglichkeiten mit großer Sorgfalt. Ihre persönlichen Daten werden bei uns verschlüsselt übertragen. Dies gilt generell für die Kommunikation. Wir nutzen das Codierungssystems SSL (Secure Socket Layer), weisen jedoch darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Si- cherheitslücken aufweisen kann. Im E-Mail Verkehr setzt dies voraus, dass Ihr Provi- der eine Verschlüsselung der Datenkommunikation aktiviert hat. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Zur Sicherung Ihrer Daten unterhalten wir technische- und organisatorische Sicherungsmaßnahmen, die wir immer wieder dem Stand der Technik anpassen. Wir gewährleisten außerdem nicht, dass unser Angebot zu bestimmten Zeiten zur Verfügung steht; Störungen, Un- terbrechungen oder Ausfälle können nicht ausgeschlossen werden. Die von uns ver- wendeten Server werden regelmäßig sorgfältig gesichert.
Datensicherheit. 9.1. Dem Auftraggeber stehen als datenschutzrechtlichem Verantwortlichen (Art 4 Z 7 DSGVO) die Rechte und Pflichten an sämtlichen Transaktionsdaten sowie allen sonstigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers zu. Der Auftraggeber ist vor allem für die Gewährung sämtlicher gesetzlich vorgeschriebener Betroffenenrechte insbesondere nach Art 15 bis Art 22 DSGVO verantwortlich. Der Auftragnehmer hat keine wie auch immer gearteten Rechte an den Transaktionsdaten und personenbezogenen Daten des Auftraggebers, sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht bestimmte Rechte einräumt.
9.2. Der Auftraggeber sichert zu, sämtliche ihn treffenden datenschutzrechtliche Verpflichtungen vollständig zu erfüllen.
9.3. Der Auftragnehmer wird, sofern er als datenschutzrechtlicher Auftragsverarbeiter tätig wird, alle erforderlichen Datensicherheitsmaßnahmen treffen, d.h. insbesondere nur auf das Datengeheimnis und die Vertraulichkeit verpflichtete Dienstnehmer einsetzen und kann nur dann weitere Dienstleister heranziehen, wenn der Auftraggeber es billigt und davon rechtzeitig verständigt worden ist. Der Auftragnehmer trifft die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen dafür, dass der Auftraggeber seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Auskunft, Richtigstellung und Löschung nachkommen kann.
9.4. Sofern und soweit den Auftragnehmer gesetzliche und/oder rechtskräftige behördliche und/oder richterliche Verpflichtungen zur Offenlegung von Transaktionsdaten und/oder personenbezogenen Daten des Auftraggebers treffen, so erfolgt die Übermittlung immer in verschlüsselter Form. Der Auftraggeber ist auch in diesen Fällen alleiniger Nutzungsberechtigter des Entschlüsselungsalgorithmus.