Common use of Freistellung bei der Verletzung geistigen Eigentums Clause in Contracts

Freistellung bei der Verletzung geistigen Eigentums. (a) Freistellung von Ansprüchen wegen Rechtsverletzung. SISW wird den Kunden auf eigene Kosten von Klagen freistellen und dagegen verteidigen, sofern diese auf dem Anspruch basieren, dass Produkte Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse oder Patente oder Marken verletzen, die von den USA, Japan oder einem Mitglied der Europäischen Patentorganisation ausgegeben oder registriert wurden, und verpflichtet sich zur Zahlung aller Schadensersatzbeträge, die von einem zuständigen Gericht oder im Rahmen eines Vergleichs auferlegt werden, sofern der Kunde SISW (i) unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert, (ii) alle angeforderten Informationen und angemessene Unterstützung in Bezug auf den Anspruch bereitstellt und (iii) alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen in Bezug auf den Anspruch überlässt. SISW wird für den Kunden ohne dessen vorherige schriftliche Zustimmung, die nicht unbillig verweigert werden darf, weder Haftung noch Verpflichtungen übernehmen. (b) Gerichtliche Verfügung. Wird gegen die Verwendung eines Produkts durch den Kunden eine dauerhafte gerichtliche Verfügung erwirkt, wird SISW für den Kunden das Recht zur weiteren Verwendung des Produkts beschaffen oder das Produkt ersetzen oder ändern, damit keine Rechtsverletzung mehr vorliegt. Sollten diese Abhilfemaßnahmen nicht verfügbar sein, wird SISW die für das beanstandete Produkt für die verbleibende Lizenzlaufzeit bereits bezahlten Gebühren oder über 60 Monate ab der ursprünglichen Bereitstellung einer Hardware oder zeitlich unbegrenzten Lizenz getilgten Gebühren erstatten und die Rückgabe des Produkts annehmen. SISW kann die in diesem Abschnitt genannten Abhilfemaßnahmen nach eigenem Ermessen bereitstellen, um die Rechtsverletzung zu begrenzen, bevor eine gerichtliche Verfügung erwirkt wird.

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Samples: Endnutzerlizenzvertrag, Endnutzerlizenzvertrag, Endnutzerlizenzvertrag

Freistellung bei der Verletzung geistigen Eigentums. (a) Freistellung von Ansprüchen wegen Rechtsverletzung. SISW wird den Kunden auf eigene Kosten von Klagen freistellen und dagegen verteidigen, sofern diese auf dem Anspruch basieren, dass Produkte Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse oder Patente oder Marken verletzen, die von den USA, Japan oder einem Mitglied der Europäischen Patentorganisation ausgegeben oder registriert wurden, und verpflichtet sich zur Zahlung aller Schadensersatzbeträge, die von einem zuständigen Gericht oder im Rahmen eines Vergleichs auferlegt werden, sofern der Kunde SISW (i) unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert, (ii) alle angeforderten Informationen und angemessene Unterstützung in Bezug auf den Anspruch bereitstellt und (iii) alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen in Bezug auf den Anspruch überlässt. SISW wird für den Kunden ohne dessen vorherige schriftliche Zustimmung, die nicht unbillig verweigert werden darf, weder Haftung noch Verpflichtungen übernehmen. (b) Gerichtliche Verfügung. Wird gegen die Verwendung eines Produkts durch den Kunden eine dauerhafte gerichtliche Verfügung erwirkt, wird SISW für den Kunden das Recht zur weiteren Verwendung des Produkts beschaffen oder das Produkt ersetzen oder ändern, damit keine Rechtsverletzung mehr vorliegt. Sollten diese Abhilfemaßnahmen nicht verfügbar sein, wird SISW die für das beanstandete gerichtlich untersagte Produkt für die verbleibende Lizenzlaufzeit bereits bezahlten Gebühren oder bei einer linearen Abschreibung über 60 Monate ab der ursprünglichen Bereitstellung einer Hardware oder zeitlich unbegrenzten Lizenz getilgten gezahlten Gebühren erstatten und die Rückgabe des Produkts annehmen. SISW kann die in diesem Abschnitt genannten Abhilfemaßnahmen nach eigenem Ermessen bereitstellen, um die Rechtsverletzung zu begrenzen, bevor eine gerichtliche Verfügung erwirkt wird.

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Samples: Endnutzerlizenzvertrag

Freistellung bei der Verletzung geistigen Eigentums. (a) Freistellung von Ansprüchen wegen Rechtsverletzung. SISW wird den Kunden auf eigene Kosten von Klagen freistellen und dagegen verteidigen, sofern diese auf dem Anspruch basieren, dass hierunter bereitgestellte Produkte Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse oder Patente oder Marken verletzen, die von den USA, Japan oder einem Mitglied der Europäischen Patentorganisation ausgegeben oder registriert wurden, und verpflichtet sich zur Zahlung aller Schadensersatzbeträge, die von einem zuständigen Gericht oder im Rahmen eines Vergleichs auferlegt werden, sofern der Kunde SISW (i) unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert, (ii) alle angeforderten Informationen und angemessene Unterstützung in Bezug auf den Anspruch bereitstellt und (iii) alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen in Bezug auf den Anspruch überlässt. SISW XXXX wird für den Kunden ohne dessen vorherige schriftliche Zustimmung, die nicht unbillig verweigert werden darf, Zustimmung weder Haftung noch Verpflichtungen übernehmen. (b) Gerichtliche Verfügung. Wird gegen die Verwendung eines Produkts durch den Kunden eine dauerhafte gerichtliche Verfügung erwirkt, wird SISW für den Kunden das Recht zur weiteren Verwendung des Produkts beschaffen oder das Produkt ersetzen oder ändern, damit keine Rechtsverletzung mehr vorliegt. Sollten diese Abhilfemaßnahmen nicht verfügbar sein, wird SISW die für das beanstandete gerichtlich untersagte Produkt für die verbleibende Lizenzlaufzeit bereits bezahlten Gebühren oder bei einer linearen Abschreibung über 60 Monate ab der ursprünglichen Bereitstellung einer Hardware oder zeitlich unbegrenzten Lizenz getilgten gezahlten Gebühren erstatten und die Rückgabe des Produkts annehmen. SISW kann die in diesem Abschnitt genannten Abhilfemaßnahmen nach eigenem Ermessen bereitstellen, um die Rechtsverletzung zu begrenzen, bevor eine gerichtliche Verfügung erwirkt wird.

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Samples: Endnutzerlizenzvertrag