Common use of Freistellung; Studium Clause in Contracts

Freistellung; Studium. die Studierende / den Studierenden für alle Theoriephasen an der Studienakademie sowie für die Erbringung von Prüfungsleistungen der Theoriephase, die außerhalb der Theoriephasen stattfinden, ohne Anrechnung auf den Urlaubsanspruch in vollem Umfang freizustellen; dies gilt auch an Tagen, an denen keine Lehrveranstaltung stattfindet, da diese für das Selbststudium vorgesehen sind; - der / dem Studierenden ausreichend Gelegenheit zur Anfertigung von Prüfungsleistungen der Praxismodule, insbesondere Projektarbeiten und der Bachelorarbeit in dem in den „Richtlinien für die Eignungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren von Praxispartnern (Ausbildungsstätten) der Dualen Hochschule Baden-Württemberg für ein Bachelor-Studium“ festgelegten Umfang einzuräumen; - zum Studium an der Studienakademie anzuhalten; Die oben genannten Pflichten bestehen auch dann, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte stattfinden.

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